Hi,
ich hätte gerne ein paar Adressen, wo man spektakuläre Fälle hinschicken kann, die die Sache dann für einen klären. Zumindest in den meisten Fällen:
Z.B, wenn man an ADAC schreibt, dass wegen einem kleinen Kratzer die komplette Frontschürze getauscht bekommen hat und dies auch noch bezahlen muss. Das schreibt man denen und die rufen dann dort mal an!
Ihr wisst was ich meine:
Also einfach die Email Adressen posten!
Danke!
Autobild Kummerkasten
Wie ist die Email Adresse?
Wie ist die von WiSO bzw. ADAC ?
Und sonst mal unter Impressum schauen.
Kummerkasten Adresse steht in jeder Auto Bild drin glaube ich.
Verbraucherzentrale
Kfz-Innung
Verbrauchersendungen in den 3. Fernsehprogrammen- Infomarkt o. ä
Gruß wolfgang
WO sich beschweren, z.B. WISO o. Bild Zeitung?
Weiter oben die Email Adressen habe ich bei Gogle gefunden, aber wie sind deine?
Verbraucherzentr wird sich doch bei Google finden lassen?? Gibts übrigens in jeder Großstadt, also Telefonbuch.
Kfz-Innung - die halten übrigens Schiedsgerichte für Streitfälle mit Werkst. ab - genauso
Swr 3 zB hier
http://www.swr.de/infomarkt/aktuell.html
Dein Heimatsender wird wohl auch ne HP haben.
Gruß Wolfgang
Wie Dir auch im Astra-H Forum schon gesagt wurde wäre es sinnvoll, sich zunächste mit möglichen Beschwerden an die Schiedsstelle der Innung zu wenden, bevor man gleich die große Keule schwingt und an irgendwelche Zeitungen schreibt.
Du könntest natürlich auch posten, worüber Du Dich beschweren willst und auf ein paar Hinweise aus dem Forum bauen...
Entdeckertyp
Ist ja ganz gut gemeint, sich so seinem Ärger Luft zu machen. Aber ich bin der Meinung, dass es die Kummerkasten Leute nicht wirklich interessieren wird. Die veröffentlichen 2-3 Musterfälle pro Monat, um etwas für´s Image der Zeitung zu tun. Nicht mehr, nicht weniger.
Außer natürlich, es ist etwas sehr spektakuläres (z.B. Motorenplatzer VW Lupo, Seat Arosa) oder es tritt häufig auf (Rostprobleme MB E-Klasse). Dann wird gleich eine Story draus!
Da wirst Du beim Verbraucherschutz mehr erreichen. Nur die behandeln widerrum die Fälle, bei denen jemand sprichwörtlich über´s Ohr gehauen wurde.
Dieser Vorfall soll möglichst bekannt werden und überall veröffentlicht werden, damit ich nicht alles zahlen muss:
Der BRief geht mit Rechnung im ANhang raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einem Vorfall an Sie, den auch Sie sicherlich nicht alle Tage erleben.
Als langjähriger Opel Kunde haben wir bereits sehr gute Erfahrungen mit der Adam Opel AG gemacht. So befanden sich in unserem Besitz folgende Opels: Corsa, Vectra, Tigra
Zurzeit fahren wir einen Meriva. Für mich steht jetzt ein weiterer Opel Kauf bevor, und da kam mir die Aktion : „Deutschland macht den Opel Test“ gerade Recht. Ich dachte mir, prima diese Aktion nimmt dir auch die letzten Zweifel, ob der neue Astra-H auch dein nächstes Auto wird.
Mit meinem Opelhändler machte ich auch sogleich einen Termin aus. Freitags war es dann soweit, ich musste das Auto Samstags zurück bringen. Am 12. Februar wurden wir aber Nachts durch ein Schneechaos überrascht. Alle Straßen waren vereist und zugefroren. Als ich den Wagen morgens zurück bringen wollte, bin ich in unserer Einfahrt an den Gartenzaun gekommen da die Reifen keinen Halt fanden. Leider konnte man ein paar Kratzer an der linken vorderen Stoßstange erkennen, aber nur beim genauen Betrachten. Da ich eine sehr ehrliche Person bin, habe ich beim zurück bringen des Wagens, meinem Verkäufer direkt Bescheid gegeben, dass vorne ein paar Kratzer zu erkennen sind.
Der meinte auch freundlich, dass er versucht möglichst kostengünstig für mich die Reparatur durchzuführen, da er ja auch möchte, dass ich weiterhin ein zufriedener Opel Kunde bleibe. Nur leider war das ein leeres Versprechen von ihm!
Ca. 1 Woche später flatterte mir die Rechnung von meinem Opelhändler ins Haus. Die gesamten Unterlagen lege ich dieser Email als Anhang bei.
Voller Ironie bedankt sich diese Filiale für meinen großzügigen Auftrag. Ich habe nie irgendetwas in Auftrag gegeben, sondern lediglich einen Kratzer gemeldet. Natürlich war mir auch klar, dass ich durch die Selbstbeteiligung die Kosten für die Reparatur übernehmen muss, aber keine Hirngespinste. Hier fühlte ich mich schon etwas vergrault und beleidigt.
Nun kommt die böse Überraschung. Die Rechnung wurde absichtlich genau auf meine 1000€ Selbstbeteiligung gedrückt. Die restlichen 160€ sind Mwst, die das Unternehmen ans Finanzamt abführen muss, und somit nicht selbst behalten darf. Genau auf diese Summe zu kommen ist sicherlich schon mal sehr fraglich, aber könnte ja theoretisch noch stimmen. Nun aber zu den wirklichen Tatsachen.
Es sind Rechnungspositionen vorhanden mit sehr fraglichem Inhalt:
à „Fahrzeug vom Stellplatz zum Arbeitsplatz“
à „Fahrzeug verbringen“
à „Fahrzeug endreinigen“
Dies hat absolut nichts mit der vorderen Stoßstange zu tun und dient lediglich der Tatsache den Preis möglichst hoch zu treiben. Finden sie nicht auch?
Ein weiterer Höhepunkt ergab sich am Tag drauf, als ich von Opel verspottet und verhöhnt wurde. Ich erhielt doch tatsächlich einen Anruf und wurde gefragt ob mein Auftrag (Reparatur) zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt wurde. Das muss man sich vorstellen, ich habe den „Unfallwagen“ niemals wieder gesehen, und werde gefragt, ob alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Nach dieser wirklich dreisten Reaktion von Opel wende ich mich nun vertrauensvoll an sie und hoffe, dass sie mir vielleicht helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
WO sich beschweren, z.B. WISO o. Bild Zeitung?
An SWR 3 habe ich soeben geschrieben, jedoch höre ich lieber SWR1 die spielen lieber die alten Oldies!
Was wurde denn eigentlich gemacht! SF lackieren für 100ß Euro??
Meines Wissens gibt es eine Regelung oder Gerichtsentscheidung, wonach bei Probefahrten (anders als bei Mietwagen!) der Händler das Schadensrisiko tragen muss, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Der Händler ist ja derjenige, der die Probefahrt als Verkaufsinstrument einsetzt und letztlch auch davon profitiert. ER hat auch die Möglichkeit eine VK ohne SB abzuschließen, Wenn er das nicht tut, muss er selbst für die Folgen aufkommen. Das ganze nennt sich "stillschweigende Haftungsfreistellung". Lies mal das hier (HP RA Brennecke und Partner):
"Überlässt ein Kfz-Händler einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug zu einer Probefahrt, ist von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung zu Gunsten des Fahrers auszugehen, wenn das Fahrzeug infolge "leichter Fahrlässigkeit" beschädigt wird. Hierunter fällt insbesondere eine Beschädigung, die im Zusammenhang mit den eigentümlichen Gefahren einer Probefahrt steht.
Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Schadenersatzklage eines Kfz-Händlers ab, dessen Trike bei einer Probefahrt von einem Kunden beschädigt worden war. Der Händler hatte das Fahrzeug dem an einem Kauf interessierten Kunden zu einer ca. zweistündigen Probefahrt überlassen. Bei der anschließenden Einfahrt auf das Betriebsgelände streifte der Kunde mit dem Trike einen im Bereich der Einfahrt stehenden Kunden-Pkw. Anschließend "schoss" das Trike - weil der Beklagte von der Kupplung abgerutscht war - in Richtung des geöffneten Tors der Reparaturhalle, blieb dort mit dem rechten hinteren Rad am Torpfosten hängen, wurde rechts herumgeschleudert und schlug mit der Gabel gegen ein Ölfass. Hierdurch wurde das Trike erheblich beschädigt.
Das OLG war der Ansicht, der Kunde könne sich auf eine stillschweigende Haftungsfreistellung berufen, da der Schaden nur leicht fahrlässig verursacht wurde und auf den Eigentümlichkeiten einer Probefahrt beruhte. Der Kunde war mit der Breitendifferenz des vorderen und hinteren Teils des Trikes nicht vertraut. Zudem bestand nach Ansicht des Gerichts bei der Probefahrt wegen der Umstellungsschwierigkeiten allgemein ein erhöhtes Unfallrisiko. Hinzu trat, dass der Kaufinteressent die Fahreigenschaften testen wollte und deshalb dazu verleitet wurde, das Fahrzeug schneller und schärfer zu fahren, als es sonst geschehen würde. Demgegenüber hatte der Kfz-Händler die Möglichkeit, sich durch Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu schützen (OLG Koblenz, 12 U 1360/01)."
Sicher findest Du noch mehr zu dem Thema.
Wenn Du ne RSV hast, am besten gleich zum RA.
Gruß Wolfgang
Ich habe doch einen Vertrag zu der Probefahrt unterschrieben, dass ich bei der Probefahrt Vollkasko versichert bin, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 1000€.
Genau um diese 1000€ geht es. Die haben aus diesem Schaden, soviel raus geholt wie nur irgendwie möglich: z.B. war durch den Zusammenstoß auch die nebellampe locker geworden, weshalb auch diese auf meine Kosten komplett getauscht wird.
Muss ich jetzt die 1000€ nicht bezahlen, weil das Risiko der Verkäufer trägt?
Lackiert wurde natürlich überhaupt nichts, sondern selbstverständlich alles ausgetauscht (auf meine Kosten), und die wurden dann erst lackiert!
Zusammenstoß? Oder "an den Gartenzaun gekommen"?
Der "Vertrag", wohl besser Erklärung könnte nichtig sein, da sittenwidrig. Sowas ist wie gesagt bei Mietwagen üblich und ok, bei Probefahrten bezweifle ich, ob das akzeptabel ist. Es liegt schließlich im Interesse das Händlers, dass ein potenzieller Kd eine PF macht und da ist nicht einzusehen, dass sich der händler die VK ohne SB spart und stattdessen seinen Kd mit dem Risiko belastet.
Aber wozu gibts RA? Falls Du keine RSV haben solltest, aber ADAC Mitglied bist, kannst Du Dir auch dort eine kostenlose Rechtsberatung vermitteln lassen.
Gruß Wolfgang
Nein, es war kein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, wie gesagt bei Glätte bin ich daduch dass die Räder keinen Halt fanden bei uns an den Gartenzaun gerutscht! Am Zaun sieht man gar nichts, daran erkennt man wie langsam es war. Man könnte auch sagen, habe einen Zusammenstoß mit dem Zaun gehabt!
Jawohl, ich bin ADAC Mitglied, diese Hilfe werde ich, weil gratis in Anspruch nehmen! Danke. Hast du da eine Telefonische Hotline oder wie läuft das ab?
Es wäre wünschenswert, wenn der Vertrag sittenwiedrig wäre, jedoch glaube ich das nicht. Kannst du jemand fragen, der das ganz sicher weiß?