Zweitwagensuche: BMW 525D Touring - paar Fragen incl. Alternativen

BMW 5er E60

Hi Leute,

habe schon zwei 5er BMW Touring gefahren, allerdings waren beide LCI Modelle und schon Anfang 2009 bzw. der zweite Ende 2009.
Mit beiden Autos waren wir sehr zufrieden und nun möchten wir uns als Zweitfahrzeug einen günstigeren Wagen holen.

Die erste Wahl wäre wohl wieder ein E61 Touring, allerdings Aufgrund des begrenzten Budgets (Zweitwagen sollte nicht so viel kosten) von max. 7500 Euro ist man hier schon sehr eingeschränkt.

Dachte an ein Modell 2005 - 2007 mit maximal 230tkm, besser wäre natürlich weniger km 😉.
Wichtig wäre mir am liebsten max. 2. Hand, Scheckheft, evtl. AHK.
Schön aber nicht extrem wichtig wäre die große Klima, Navi und evtl. sonst noch nen wenig Ausstattung.

Leder ist kein Muss, ebenso wenig Sportsitze.

So nun hat sich an den 525D Motoren erst seit der Einführung des 197 PS Motors was getan, aber sind die 177 PS Motoren so von der Haltbarkeit in etwa vergleichbar? Die Kaufberatung habe ich so weit gelesen, da steht das die Drallklappen auch ab März 2004 kein Problem mehr sind, viele machen die aber trotzdem raus.
Was gibt's außer Krümmer, Ansaugbrücke und den üblichen Dingen noch zu prüfen?
Wie ist das "alte" Automatikgetriebe vor dem Facelift Modell so? Wer stellt die Automatik her? ZF? GM?

Ich mein jedes Modell hat so seine Krankheiten, aber bin im Moment am überlegen welches Auto am meisten Sinn macht als Zweitwagen.
Wie haltbar sind die 525D bzw. 530D bei den Modellen 2005 - 2007? Bei den A6 Audis haste halt immer die Probleme mit Nockenwellen, Getriebe , Zahnriehmenwechsel mit 1000 Euro (wenn man es machen lässt) oder defekten Einspritzpumpen.

BMW 525D Touring E61
BMW 525D Touring E39 (Alternative - billiger mit ca. 3500 - 4000 Euro)
Audi A6 2.5 TDI Avant Modell 2004 (Alternative - preislich ca. 4000 - 6000 Euro)

Von den KM Ständen bewegt sich alles bei den 3 Modellen zwischen 170000 und 230000 km.
Kann selbst auch was schrauben am Auto, demnach müsste ich nicht wegen jedem Mist gleich in die Werkstatt fahren.

Bin mal gespannt welche Erfahrungen Ihr so habt.

Danke

Tom

Beste Antwort im Thema

Prinzipiell und rein rechtlich geht es eigentlich nicht. Basta... Allein auf Grund dessen, weil ein Händler die Gewährleistung nach aktueller Rechtslage bei einem Verkauf an Privat nur auf 1 Jahr verkürzen, nicht aber gänzlich ausschließen kann. Ein rechtsunwirksamer Gewährleistungsausschluss führt automatisch zu einer 2-jährigen Gewährleistung... 😁

Aber.................................!!!

Wie mein Vorschreiber schon durch die Blume anmerkte, es gibt durchaus Möglichkeiten sowas zu händeln, ohne dass dies juristisch angreifbar wäre.

1. Möglichkeit

Der Händler verkauft wie mittlerweile oft im Kundenauftrag und tritt gar nicht erst als Verkäufer auf. Versuchen viele, scheitern dann aber daran, dass sie trotzdem einen Kaufvertrag über das Autohaus ausschreiben und selbst als Verkäufer auftreten. Dann Pech gehabt. Verkauf im Kundenauftrag bedingt, dass der Vertrag direkt zwischen dem privatem Alt-Eigentümer und dem neuen Käufer zustande kommt. Es darf für den Käufer gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass das Autohaus als Verkäufer auftritt. Besichtigung und Probefahrt sind problemlos, aber der Verkauf muss zwingend außen vor bleiben.

2. Möglichkeit

Händler und Käufer einigen sich darauf, dass der Käufer für 10 Euro einen Gewerbeschein bei seiner Stadt besorgt. Und sei es nur für einen gewerblichen Ebay-Shop oder sonstwelchen Schei*... Das Gewerbe wird zwar nicht ausgeübt, aber der Händler kann dann offiziell unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, nämlich von einem Gewerbetreibenden zum anderen Gewerbetreibenden. Kaufvertrag hier direkt nebst Kopie der Gewerbeanmeldung auf die Firma. Dass der Käufer das Gewerbe gar nicht erst ausübt, muss den Händler nicht kümmern. Der Käufer meldet das Gewerbe nach 2 Monaten wieder ab und hat auch keine steuerlichen Nachteile - auch nicht hinsichtlich des gewerblich gekauften Fahrzeuges.

3. Möglichkeit

Der Händler verkauft das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, schließt die Gewährleistung gar nicht erst aus, benennt aber alle Baugruppen in einer Art Mängelliste. Dann bleibt für ihn zwar ein Restrisiko, aber kein allzu großes. Also in etwa so:

"Verkauft wird Fahrzeug XYZ zum Preis von 0000 Euro. Laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer gilt für dieses Rechtsgeschäft eine verkürzte Gewährleistung nach §XYZ BGB. Es handelt sich bei dem verkauften Fahrzeug um ein nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf folgende, bekannte Mängel, im Einzelnen Motor, Getriebe, Antrieb, Elektrik..........."

Allerdings wird diese Möglichkeit eher selten genutzt, weil es doch nach wie vor zu Streitereien kommen kann. Was bei einer 3000 Euro Gurke nämlich durchaus funktionieren wird, dürfte bei einem 15.000 Euro Fahrzeug kein Gericht mehr so recht für voll nehmen. Man würde am Ende doch einen unwirksamen Gewährleistungsausschluss vermuten.

* * * * *

Hier muss man die Händler aber auch verstehen, dass sie manche Fahrzeuge kaum mehr an Privat verkaufen wollen. Ich kenne persönlich einen Händler, der einen 5'er BMW Diesel für 9000 Euro verkauft hat und dann nach 300 Km einen kapitalen Motorschaden zu verantworten hatte. Händler können sich gegen diese Risiken zwar über eine Versicherung absichern, aber die kostet dann entsprechend Alter und Laufleistung des Fahrzeuges auch richtig viel Geld. Geld, welches kein privater Käufer auf den Kaufpreis drauflegen möchte.

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Zitat:

Original geschrieben von X3_Profiler



Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa


Ja nur geht das bei privat nicht 😛

Tom

Anscheinend geht das nicht so einfach, daher streuben die sich "gewisse Fahrzeuge" an privat zu verkaufen.

Der kann so viel ausschließen wie er will, wenn du eine Privatperson bist und vom Händler kaufst, dann haste auf jeden Fall eine Gewährleistung.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa



Zitat:

Original geschrieben von X3_Profiler


Anscheinend geht das nicht so einfach, daher streuben die sich "gewisse Fahrzeuge" an privat zu verkaufen.

Der kann so viel ausschließen wie er will, wenn du eine Privatperson bist und vom Händler kaufst, dann haste auf jeden Fall eine Gewährleistung.

Tom

@Tom

Ist das an mich gerichtet?

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa


Ja nur geht das bei privat nicht 😛

Klar geht es, kommt auf die Formulierung an.😉

Wenn der Preis soweit stimmt kann man dem zustimmen oder auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901



Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa


Ja nur geht das bei privat nicht 😛
Klar geht es, kommt auf die Formulierung an.😉
Wenn der Preis soweit stimmt kann man dem zustimmen oder auch nicht.

Es geht nicht, das sind alles Händler und ich privat.

Zitat von der Sachlage aus dem Internet eben auch nochmal gesucht:

"Für die Frage, ob und wieweit die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf ausgeschlossen werden kann, ist es von grundlegender Bedeutung, ob der Verkäufer Unternehmer ist oder eine Privatperson. Ein Unternehmer, der ein Auto an eine Privatperson verkauft, kann die Gewährleistung nicht wirksam ausschliessen"

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Etwas die Phantasie spielen lassen und nicht auf der Sachlage reiten. 😉

Ich habe selbst als privater Käufer ein Fahrzeug vom Händler ohne Gewährleistung (auch vor dem Gericht wasserdicht) gekauft, weil es sich einfach finanziell für mich gelohnt hatte.
Das Fahrzeug habe ich natürlich im Vorfeld auf Herz und Nieren geprüft.

Prinzipiell und rein rechtlich geht es eigentlich nicht. Basta... Allein auf Grund dessen, weil ein Händler die Gewährleistung nach aktueller Rechtslage bei einem Verkauf an Privat nur auf 1 Jahr verkürzen, nicht aber gänzlich ausschließen kann. Ein rechtsunwirksamer Gewährleistungsausschluss führt automatisch zu einer 2-jährigen Gewährleistung... 😁

Aber.................................!!!

Wie mein Vorschreiber schon durch die Blume anmerkte, es gibt durchaus Möglichkeiten sowas zu händeln, ohne dass dies juristisch angreifbar wäre.

1. Möglichkeit

Der Händler verkauft wie mittlerweile oft im Kundenauftrag und tritt gar nicht erst als Verkäufer auf. Versuchen viele, scheitern dann aber daran, dass sie trotzdem einen Kaufvertrag über das Autohaus ausschreiben und selbst als Verkäufer auftreten. Dann Pech gehabt. Verkauf im Kundenauftrag bedingt, dass der Vertrag direkt zwischen dem privatem Alt-Eigentümer und dem neuen Käufer zustande kommt. Es darf für den Käufer gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass das Autohaus als Verkäufer auftritt. Besichtigung und Probefahrt sind problemlos, aber der Verkauf muss zwingend außen vor bleiben.

2. Möglichkeit

Händler und Käufer einigen sich darauf, dass der Käufer für 10 Euro einen Gewerbeschein bei seiner Stadt besorgt. Und sei es nur für einen gewerblichen Ebay-Shop oder sonstwelchen Schei*... Das Gewerbe wird zwar nicht ausgeübt, aber der Händler kann dann offiziell unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, nämlich von einem Gewerbetreibenden zum anderen Gewerbetreibenden. Kaufvertrag hier direkt nebst Kopie der Gewerbeanmeldung auf die Firma. Dass der Käufer das Gewerbe gar nicht erst ausübt, muss den Händler nicht kümmern. Der Käufer meldet das Gewerbe nach 2 Monaten wieder ab und hat auch keine steuerlichen Nachteile - auch nicht hinsichtlich des gewerblich gekauften Fahrzeuges.

3. Möglichkeit

Der Händler verkauft das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, schließt die Gewährleistung gar nicht erst aus, benennt aber alle Baugruppen in einer Art Mängelliste. Dann bleibt für ihn zwar ein Restrisiko, aber kein allzu großes. Also in etwa so:

"Verkauft wird Fahrzeug XYZ zum Preis von 0000 Euro. Laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer gilt für dieses Rechtsgeschäft eine verkürzte Gewährleistung nach §XYZ BGB. Es handelt sich bei dem verkauften Fahrzeug um ein nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf folgende, bekannte Mängel, im Einzelnen Motor, Getriebe, Antrieb, Elektrik..........."

Allerdings wird diese Möglichkeit eher selten genutzt, weil es doch nach wie vor zu Streitereien kommen kann. Was bei einer 3000 Euro Gurke nämlich durchaus funktionieren wird, dürfte bei einem 15.000 Euro Fahrzeug kein Gericht mehr so recht für voll nehmen. Man würde am Ende doch einen unwirksamen Gewährleistungsausschluss vermuten.

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Hier muss man die Händler aber auch verstehen, dass sie manche Fahrzeuge kaum mehr an Privat verkaufen wollen. Ich kenne persönlich einen Händler, der einen 5'er BMW Diesel für 9000 Euro verkauft hat und dann nach 300 Km einen kapitalen Motorschaden zu verantworten hatte. Händler können sich gegen diese Risiken zwar über eine Versicherung absichern, aber die kostet dann entsprechend Alter und Laufleistung des Fahrzeuges auch richtig viel Geld. Geld, welches kein privater Käufer auf den Kaufpreis drauflegen möchte.

Ich gehe natürlich davon aus das ich das Auto nicht von seiner Mama oder Bruder kaufe 😉.
Ebenso sind die anderen Möglichkeiten nicht in dem Sinne.

Das die keine Gewährleistung mehr geben wollen ist irgendwo klar, dann sollen sie aber dann gleich ins Ausland verkaufen die Kisten.
Manche übertreiben aber auch extrem und wollen schon für Autos mit 120000 km nicht mehr grade stehen.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa


Das die keine Gewährleistung mehr geben wollen ist irgendwo klar, dann sollen sie aber dann gleich ins Ausland verkaufen die Kisten.
Manche übertreiben aber auch extrem und wollen schon Auutos mit 120000 km nicht mehr grade stehen.

Warum ins Ausland?

Jeder kann sich im Vorfeld für ein Fahrzeug entscheiden welches zuverlässig und nicht auffällig wird.

Das ohne GW gekaufte Fahrzeug verrichtete 4 Jahre und 80tkm zuverlässig seinen Dienst und wurde anschliessend mit 1000,- Euro Wertverlust weiter an einen privaten Interessenten verkauft.

Meinen aktuellen e61 habe ich wie fast alle Fahrzeuge bis jetzt auch von Privat gekauft, ohne Garantie/GW.
Der Aufpreis beim Händler ist es mir einfach nicht wert.

Manche übertreiben es?
Hast du überhaupt eine Vorstellung mit welchen Kosten bei einem e60 CR-Diesel um 100tkm zu rechnen ist, wenn es mal dumm läuft?
In der Haut des Autohändlers möchte ich nicht stecken.

Zitat:

Original geschrieben von Tom2110pa


Ich gehe natürlich davon aus das ich das Auto nicht von seiner Mama oder Bruder kaufe 😉.
Ebenso sind die anderen Möglichkeiten nicht in dem Sinne.

Das die keine Gewährleistung mehr geben wollen ist irgendwo klar, dann sollen sie aber dann gleich ins Ausland verkaufen die Kisten.
Manche übertreiben aber auch extrem und wollen schon für Autos mit 120000 km nicht mehr grade stehen.
Tom

Da geb ich Dir vollkommen recht, aber es ist nun mal so wie es ist. Niemand

muss

verkaufen und niemand

muss

kaufen, wenn ihm die Bedingungen nicht zusagen.

Hier konkurieren die Interessen der Händler mit denen des Gewährleistungsrechts zum Schutz des Käufers, aber wäre dem nicht so, würde sich auch jeder aufregen. Der nachteil daraus ist eben der, dass Händler verschiedene fahrzeuge nicht mehr an Privat verkaufen wollen. Nachteil für sie selbst, das schränkt natürlich den Interessentenkreis ungemein ein, denn in der Regel greifen Gewerbetreibende dann doch zum rabattierten Neu- oder Jahreswagen.

Du musst halt stets davon ausgehen, dass Du auch günstiger von Privat kaufen kannst und dann entsprechend auf jedwede Gewährleistung verzichtest...

Aber bei 2 oder 3 Millionen Gebrauchtwagen sollte sich schon was finden lassen - vom Händler mit Gewährleistung... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901


Meinen aktuellen e61 habe ich wie fast alle Fahrzeuge bis jetzt auch von Privat gekauft, ohne Garantie/GW.
Der Aufpreis beim Händler ist es mir einfach nicht wert.

ich für meinen teil hab auch schon oft von privat gekauft und hatte auf Grund des günstigeren Preises auch entsprechend das kleine Notpolster über, um eventuelle Reparaturen auf eigene Kosten ohne Inanspruchnahme einer Gewährleistung machen zu lassen.

Zudem ist die gesetzliche Gewährleistung auch kein Rundum-Sorglospaket, was die vielen anhängenden Gerichtsverfahren dahingehend auch zum Ausdruck bringen.

Aber ich gebe ehrlich zu, in der Preisklasse ab 15.000 Euro möchte ich auch nicht mehr unbedingt von Privat kaufen, es sei denn der Preis ist unschlagbar.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Prinzipiell und rein rechtlich geht es eigentlich nicht. Basta... Allein auf Grund dessen, weil ein Händler die Gewährleistung nach aktueller Rechtslage bei einem Verkauf an Privat nur auf 1 Jahr verkürzen, nicht aber gänzlich ausschließen kann. Ein rechtsunwirksamer Gewährleistungsausschluss führt automatisch zu einer 2-jährigen Gewährleistung... 😁

Aber.................................!!!

Wie mein Vorschreiber schon durch die Blume anmerkte, es gibt durchaus Möglichkeiten sowas zu händeln, ohne dass dies juristisch angreifbar wäre.

1. Möglichkeit

Der Händler verkauft wie mittlerweile oft im Kundenauftrag und tritt gar nicht erst als Verkäufer auf. Versuchen viele, scheitern dann aber daran, dass sie trotzdem einen Kaufvertrag über das Autohaus ausschreiben und selbst als Verkäufer auftreten. Dann Pech gehabt. Verkauf im Kundenauftrag bedingt, dass der Vertrag direkt zwischen dem privatem Alt-Eigentümer und dem neuen Käufer zustande kommt. Es darf für den Käufer gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass das Autohaus als Verkäufer auftritt. Besichtigung und Probefahrt sind problemlos, aber der Verkauf muss zwingend außen vor bleiben.

2. Möglichkeit

Händler und Käufer einigen sich darauf, dass der Käufer für 10 Euro einen Gewerbeschein bei seiner Stadt besorgt. Und sei es nur für einen gewerblichen Ebay-Shop oder sonstwelchen Schei*... Das Gewerbe wird zwar nicht ausgeübt, aber der Händler kann dann offiziell unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, nämlich von einem Gewerbetreibenden zum anderen Gewerbetreibenden. Kaufvertrag hier direkt nebst Kopie der Gewerbeanmeldung auf die Firma. Dass der Käufer das Gewerbe gar nicht erst ausübt, muss den Händler nicht kümmern. Der Käufer meldet das Gewerbe nach 2 Monaten wieder ab und hat auch keine steuerlichen Nachteile - auch nicht hinsichtlich des gewerblich gekauften Fahrzeuges.

3. Möglichkeit

Der Händler verkauft das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, schließt die Gewährleistung gar nicht erst aus, benennt aber alle Baugruppen in einer Art Mängelliste. Dann bleibt für ihn zwar ein Restrisiko, aber kein allzu großes. Also in etwa so:

"Verkauft wird Fahrzeug XYZ zum Preis von 0000 Euro. Laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer gilt für dieses Rechtsgeschäft eine verkürzte Gewährleistung nach §XYZ BGB. Es handelt sich bei dem verkauften Fahrzeug um ein nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf folgende, bekannte Mängel, im Einzelnen Motor, Getriebe, Antrieb, Elektrik..........."

Allerdings wird diese Möglichkeit eher selten genutzt, weil es doch nach wie vor zu Streitereien kommen kann. Was bei einer 3000 Euro Gurke nämlich durchaus funktionieren wird, dürfte bei einem 15.000 Euro Fahrzeug kein Gericht mehr so recht für voll nehmen. Man würde am Ende doch einen unwirksamen Gewährleistungsausschluss vermuten.

* * * * *

Hier muss man die Händler aber auch verstehen, dass sie manche Fahrzeuge kaum mehr an Privat verkaufen wollen. Ich kenne persönlich einen Händler, der einen 5'er BMW Diesel für 9000 Euro verkauft hat und dann nach 300 Km einen kapitalen Motorschaden zu verantworten hatte. Händler können sich gegen diese Risiken zwar über eine Versicherung absichern, aber die kostet dann entsprechend Alter und Laufleistung des Fahrzeuges auch richtig viel Geld. Geld, welches kein privater Käufer auf den Kaufpreis drauflegen möchte.

Danke für die Bestätigung meiner Aussage. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Aber ich gebe ehrlich zu, in der Preisklasse ab 15.000 Euro möchte ich auch nicht mehr unbedingt von Privat kaufen, es sei denn der Preis ist unschlagbar.

Genauso so sieht es aber oft aus und je höher die Preise desto größer der Preisunterschied.

Bereits bei meinem e61 war der Unterschied (Kaufpreis 8500,- von Privat) zum freien Händlern ca. 2500-3000,- Euro und den 🙂 BMW Händler erwähne ich erst gar nicht.

Bisher habe ich ein Mal beim Vertragshändler gekauft, im Jahre 2009 einen 2006-er Prius II.
Aus einem einfachen Grund weil bei den privaten Verkäufern der Wagen relativ hoch im Kurs stand und die Preislage beim Vertragshändler sogar niedriger war.

Zitat:

Original geschrieben von X3_Profiler



Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Prinzipiell und rein rechtlich geht es eigentlich nicht. Basta... Allein auf Grund dessen, weil ein Händler die Gewährleistung nach aktueller Rechtslage bei einem Verkauf an Privat nur auf 1 Jahr verkürzen, nicht aber gänzlich ausschließen kann. Ein rechtsunwirksamer Gewährleistungsausschluss führt automatisch zu einer 2-jährigen Gewährleistung... 😁

Aber.................................!!!

Wie mein Vorschreiber schon durch die Blume anmerkte, es gibt durchaus Möglichkeiten sowas zu händeln, ohne dass dies juristisch angreifbar wäre.

1. Möglichkeit

Der Händler verkauft wie mittlerweile oft im Kundenauftrag und tritt gar nicht erst als Verkäufer auf. Versuchen viele, scheitern dann aber daran, dass sie trotzdem einen Kaufvertrag über das Autohaus ausschreiben und selbst als Verkäufer auftreten. Dann Pech gehabt. Verkauf im Kundenauftrag bedingt, dass der Vertrag direkt zwischen dem privatem Alt-Eigentümer und dem neuen Käufer zustande kommt. Es darf für den Käufer gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass das Autohaus als Verkäufer auftritt. Besichtigung und Probefahrt sind problemlos, aber der Verkauf muss zwingend außen vor bleiben.

2. Möglichkeit

Händler und Käufer einigen sich darauf, dass der Käufer für 10 Euro einen Gewerbeschein bei seiner Stadt besorgt. Und sei es nur für einen gewerblichen Ebay-Shop oder sonstwelchen Schei*... Das Gewerbe wird zwar nicht ausgeübt, aber der Händler kann dann offiziell unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, nämlich von einem Gewerbetreibenden zum anderen Gewerbetreibenden. Kaufvertrag hier direkt nebst Kopie der Gewerbeanmeldung auf die Firma. Dass der Käufer das Gewerbe gar nicht erst ausübt, muss den Händler nicht kümmern. Der Käufer meldet das Gewerbe nach 2 Monaten wieder ab und hat auch keine steuerlichen Nachteile - auch nicht hinsichtlich des gewerblich gekauften Fahrzeuges.

3. Möglichkeit

Der Händler verkauft das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, schließt die Gewährleistung gar nicht erst aus, benennt aber alle Baugruppen in einer Art Mängelliste. Dann bleibt für ihn zwar ein Restrisiko, aber kein allzu großes. Also in etwa so:

"Verkauft wird Fahrzeug XYZ zum Preis von 0000 Euro. Laut Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer gilt für dieses Rechtsgeschäft eine verkürzte Gewährleistung nach §XYZ BGB. Es handelt sich bei dem verkauften Fahrzeug um ein nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf folgende, bekannte Mängel, im Einzelnen Motor, Getriebe, Antrieb, Elektrik..........."

Allerdings wird diese Möglichkeit eher selten genutzt, weil es doch nach wie vor zu Streitereien kommen kann. Was bei einer 3000 Euro Gurke nämlich durchaus funktionieren wird, dürfte bei einem 15.000 Euro Fahrzeug kein Gericht mehr so recht für voll nehmen. Man würde am Ende doch einen unwirksamen Gewährleistungsausschluss vermuten.

* * * * *

Hier muss man die Händler aber auch verstehen, dass sie manche Fahrzeuge kaum mehr an Privat verkaufen wollen. Ich kenne persönlich einen Händler, der einen 5'er BMW Diesel für 9000 Euro verkauft hat und dann nach 300 Km einen kapitalen Motorschaden zu verantworten hatte. Händler können sich gegen diese Risiken zwar über eine Versicherung absichern, aber die kostet dann entsprechend Alter und Laufleistung des Fahrzeuges auch richtig viel Geld. Geld, welches kein privater Käufer auf den Kaufpreis drauflegen möchte.

Danke für die Bestätigung meiner Aussage. 🙂

Brauchen wir nicht ins Auge fassen, mag zwar sein das man da gewisse Tricks anwenden kann, aber...

1. ist ja nicht vom Händler sondern im Auftrag, da ist der Händler nicht wie erwähnt der Verkäufer
2. trifft ja auch nicht zu da Händler zu privat
3. Bastelfahrzeug als das sind die Autos auch nicht angeboten worden 😉

Demnach Ausschluss unmöglich, außer er verkauft an wen anderes als einen Privatmann

Tom

Meine Güte, ist das eine schwere Geburt bei dir.😁
Der Händler schreibt einfach Motor-/Getriebeschaden in den Kaufvertrag und fertig.

So isses... 😁

Allerdings verstehe ich gerade das Problem nicht. Will der Händler die Gewährleistung nur ausschließen oder dem TE das Auto gar nicht verkaufen...? So richtig sehe ich da gerade nicht durch... 😁

Wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft, dann ist es eben so. Ob gefakt oder realistisch, stellt sich wenn dann erst bei Vertragsschluss heraus. Wenn es einem nicht passt, muss man schlussendlich seine Konsequenz daraus ziehen und was anderes suchen. Ist dann eben nicht zu ändern...

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