Zieht das FA dieses Jahr noch die Kfz Steuer ein?
Mein Polo ist EZ 27.11.2009. Angemeldet habe ich ihn selbst. Bei der Zulassung gibt man bei uns im Landkreis die Bankverbindung mit an. Die Kfz Steuer wird dann abgebucht. Der Steuerbescheid liegt schon seit 14 Tagen da. Nur hat das FA noch nicht abgebucht. Ich kann mich nur dunkel daran erinnern, das ab Mitte Dezember da FA keine Steuern mehr einzieht, sondern erst 2010. Weihnachtsfrieden? oder so.
Kann das jemand bestätigen?
25 Antworten
Mal eine andere Frage:
Wenn man sein Auto abmeldet, erstattet das FA das Guthaben per Überweisung oder per Verrechnungsscheck?
Danke
uns haben sie einen Verrechungsscheck geschickt. Den haben wir aber zurückgeschickt mit der bitte um Überweisung. Ein Verrungsrechnungscheck ist nicht wirklich kompatibel wenn man nur eine Direktbank hat... bis jetzt keine Anwort ist aber auch erst ein paar Tage her.
Bei mir gabs auch nen Verrechnungscheck.
Zitat:
Original geschrieben von masad
uns haben sie einen Verrechungsscheck geschickt. Den haben wir aber zurückgeschickt mit der bitte um Überweisung. Ein Verrungsrechnungscheck ist nicht wirklich kompatibel wenn man nur eine Direktbank hat... bis jetzt keine Anwort ist aber auch erst ein paar Tage her.
😁 und Du glaubst wirklich, daß die extra für Dich vom normalen Verfahren abweichen? 🙂 - da bin ich ja mal gespannt.
Inhaber von Online-Konten können Verrungsrechnungschecks per Post zur Gutschrift an die Bank schicken. Ist halt ein Nachteil einer Online-Bank, aber nicht das Problem vom Finanzamt, würd ich sagen.
(Alternative: jmd. anders -mit "normaler" Bank- lässt es sich gutschreiben und gibts Dir dann bei Gelegenheit bar)
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Mir mussten 3 € (Waaaaaaahnsinn) vom vorherigen Auto erstattet werden und das wurde mir überwiesen. Ich glaube, dass es bei höheren Beträgen einen Verrechnungscheck gibt. Irgendwie habe ich nämlich auch mal einen Scheck bekommen.
BTW: Den Bescheid für den 6R habe ich entweder am 26. oder 27. Januar erhalten und bisher wurde noch nichts abgebucht...
So, ich habe mal eben mit dem FiAmt telefoniert. Wenn man die Steuern immer per Lastschrift bezahlt hat bekommt man das Guthaben, unabhängig von der Höhe, auf das bekannte Konto überwiesen.
Schecks bekommen alle die noch nicht den Lastschriftzwang haben, also alle die ihr Auto schon sehr lange haben und immer noch überweisen. Seit einigen Jahren kann man ein Auto ja nicht mehr ohne Einzugsermächtigung anmelden.
Dies ist die Aussage vom FiAmt Hannover, ob es da bundeseinheitliche Regelungen gibt weiß ich leider nicht (habe vergessen diese Frage zu stellen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Bei mir gabs auch nen Verrechnungscheck.
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
ja klar kann man alles machen aber mal ganz ehrlich auf meinem Kalender steht 2010 muss da noch so einen Aufwand betreiben. Meiner Meinung nach wäre eine Überweisung für alle beteiligten am einfachsten. Wahrscheinlich hast du recht und die werden ihr Verfahren natürlich nicht anpassen. Gerade das Finanzamt, die sind ja ungefähr so flexibel wie eine Handbremse 😉Zitat:
Inhaber von Online-Konten können Verrungsrechnungschecks per Post zur Gutschrift an die Bank schicken. Ist halt ein Nachteil einer Online-Bank, aber nicht das Problem vom Finanzamt, würd ich sagen.
(Alternative: jmd. anders -mit "normaler" Bank- lässt es sich gutschreiben und gibts Dir dann bei Gelegenheit bar)
Zitat:
Original geschrieben von McClain
So, ich habe mal eben mit dem FiAmt telefoniert. Wenn man die Steuern immer per Lastschrift bezahlt hat bekommt man das Guthaben, unabhängig von der Höhe, auf das bekannte Konto überwiesen.Schecks bekommen alle die noch nicht den Lastschriftzwang haben, also alle die ihr Auto schon sehr lange haben und immer noch überweisen. Seit einigen Jahren kann man ein Auto ja nicht mehr ohne Einzugsermächtigung anmelden.
Dies ist die Aussage vom FiAmt Hannover, ob es da bundeseinheitliche Regelungen gibt weiß ich leider nicht (habe vergessen diese Frage zu stellen ;-)
Ich würde sagen, dass das ein plausible Erklärung ist, warum ich damals für den Golf IV eben einen Scheck bekommen habe. Da galt der Lastschriftzwang bei der Anmeldung noch nicht (Erstattung per Scheck), aber beim Polo 9N konnte ich den nur noch mit der Einzugsermächtigung anmelden (Erstattung per Überweisung) 🙂
gab es da nicht mal so ne Steuerbefreieung bis Ende 2010 für Neuwagen mit Abgasnorm Euro 5 und 6 oder ist dies durch die Neureglung der CO2-Verursachung hinfällig?
Zitat:
Original geschrieben von fussball-fan27
gab es da nicht mal so ne Steuerbefreieung bis Ende 2010 für Neuwagen mit Abgasnorm Euro 5 und 6 oder ist dies durch die Neureglung der CO2-Verursachung hinfällig?
Die Steuerbefreiung galt nur für Zulassungen bis 30.06.2009. Danach galt die neue Steuerregelung...