Zerkratzer Audi die 2.
Vor ca. einem Jahr hat jemand meinen damaligen A4 auf einer Gartenparty zerkratzt. Täter war bekannt, hat gestanden, da er aber im Vorfeld eine noch schlimmere Tat mit räuberischer Erpressung verübte kam er im Hinblick auf die Sachbeschädigung straffrei davon.
Das zur Vorgeschichte.
Heute Nacht war wieder eine Gartenparty im selben Garten. Blöd wie ich bin war ich natürlich mit dem Auto da, jetzt mein A6. Wollte auch net sonderlich lange bleiben, aber die Umstände und vorhandenen Getränke sowie Nahrnungsmittel veranlassten mich dazu zu beschliessen meinen Wagen stehen zu lassen und zu gegebener Zeit nach Hause zu laufen 😁
Soweit kams natürlich nicht. Ein Partygast der sich nicht mehr zu benehmen wusste wurde kurzerhand der Feier verwiesen. Er fing dann an zu disskutieren warum er denn noch ein Anrecht darauf hätte zu bleiben. Gibts net - Hausverbot. Haben wir ihm mehrfach versucht klar zu machen. Erfolglos. Versuchte der doch krampfhaft wieder in den Garten zu gelangen. Daran wurde er natürlich gehindert. U.a. auch von mir. Hab ihn mir dann noch zur Brust genommen und im erklärt das er zu viel getrunken hat, sich daneben benommen hat und nun nicht mehr erwünscht sei. Das hab ich etwa 3 mal wiederholt. Er war da sehr belehrungsresistent.
Kurz danach ging er uns dann richtig auf die Nerven das die Tonlage sich verschärfte. Hab dann zu ihm gesagt das er entweder geht oder wir die Polizei rufen und ihn wegen versuchten Hausfriedensbruch anzeigen würden. Die Möglichkeit selbst zu entscheiden und einfach zu gehen liessen wir ihm offen.Dann fing er wieder an zu disskutieren und er wolle sich nur ans Feuer setzen. Hab dann nur gemeint gibts net, entweder du gehst nach Hause oder die Bullen sind da. Damit beendete ich die Disskussion. Nen Kollege und ich gingen zurück in den Garten. Das noch was passiert war uns klar, wir blieben also hinterm Tor stehen und beobachteten ihn. Dauerte keine 10 Sec da holt er seinen Schlüssel aus der Tasche, joggt auf mein Auto zu und setzt zum kratzen an. Da is bei mir die erste Sicherung durchgeknallt. Bin auf ihn zugerannt, bis dahin sah er mich nicht. Dann erblickte er mich und versuchte wegzurennen. Da hatte ich ihn aber schon erreicht und mit einem heftigen Stoss zu Fall gebracht. Dabei is er auf ne Wiese gefallen. Er steht wieder auf und sagt zu mir warum ich ihn auf den Boden werfen würde und das ich ein Hu*enso*n sei. Da flog die "Hauptsicherung" durch. Er hatte den Satz gerade so beendet da schlug meine Faust in seinem Gesicht ein. Da wars vorbei mit ihm, er knallte wieder hin, diesmal in ein halbwegs ausgetrocknetes Schlammloch. Als er da lag pöbelte er weiter. Dann versuchte er aufzustehen, trat mich dabei. Da flog die nächste Sicherung, bin dann auf ihn gesprungen, mein Knie drückte ich in seinen Magen, mit meiner Hand ging ich ihm an die Kehle und drückte ihn fest auf den Boden. Dann kam nix mehr. Da kamen auch schon die ersten Kollegen. Ich rief denen zu sie sollen sich die Schäden am Wagen angucken. In der Zeit behauptete er nichts gemacht zu haben. Ich kniete immer noch auf ihm drauf, ließ etwas von seiner Kehle ab als der Ruf der Kollegen kam das der Kratzer komplett übers Seitenteil bis zur Mitte der hinteren Tür ging, schon drückte ich wieder fester zu. Ich war buchstäblich auf 180. Ich schrie ihn an warum er lügen würde und behauptet er habe nix gemacht. (Wenn ich das lese bekomm ich ja schon fast Angst vor mir selber, so bin ich eigentlich nicht drauf) Dann gab er Ruhe. Hab dann von ihm abgelassen und blieb neben im stehen. In der Zwischenzeit wurde die Polizei gerufen. Der Kerl hatte dann richtig Schiss bekommen. Er getraute sich gar nicht mehr aufzustehen. Als die Polizei dann da war stand er auf und fing an rumzulabern. Er ging den Beamten deutlich auf die Nerven, die schriehen ihn auch an, lauter als ich vorher sogar^^ Dann redete er die Herren in grün mit "Du" an. Die wurden dann zunehmend immer aggressiver und waren nur noch am schreien und an ihm rumzerren. Wurde auch durchsucht. Alkotest musste er auch noch über sich ergehen lassen. Unmittelbar nach dem blasen sagte er er habe nix getrunken. Satz beendet, Ergebniss war da, 1,4 Promille. "Ok nur ein Bier" Der Polizist schreit wieder rum. " Was ein Bier, eine Person ihrer Statur muss mindestens 5 grosse Biere trinken um auf diesen Wert zu kommen" Dann wurde ihm ein Anhörungstermin genannt. Dienstag Mittag. " Da kann ich nicht, da hab ich Abiturprüfung" Der Polizist hat ihm kein Wort gegelaubt. "Sie haben also am Dienstag Abiturprüfung, warum sind sie dann nicht zu Hause und lernen, werden aber mit 1,4 Promille angetroffen nachdem sie eine schwere Sachbeschädigung verübt haben" Der Kerl hat dann noch behauptet wir wären zu 5. auf ihn drauf und hätten ihn zusammengeschlagen, ich stand 2m weiter, ich meinte zu den Beamten nur das er fliehen wollte und ihn allein daran hinterte.
Da meinte der eine Polizist das mir da nichts passieren könne, da es mir als Bürger erlaubt sei einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Der Kollege von mir (der Zeuge) und ich musste auch noch den Alkotest über uns ergehen lassen. Der Kollege 1.2 Promille und ich 1.3 Promille. Und es gäbe eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen uns beide.
Jetzt meine Frage, kann mir da was passieren? Die Beamten meinten ja ich habe das Recht, eher schon die Pflicht einen flüchtenden Straftäter festzuhalten.
Und, ist meine Aussage und die meines Zeugens da wir unter Alkoholeinfluss standen eventuell weniger wert oder gar nichts wert?
87 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von johnboyw1
Sorry ,
aber Körperverletzungen sind Offizialdelikte , d.h.
sie werden von der Staatsanwaltschaft ohne Antrag verfolgt
und geahndet.
Sind sie nicht!
§ 230
Strafantrag
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Korrekt! Das weiß sogar ich aus der "Unterschicht" 😉
Gruß
Christian
(der diesen Fred langsam lustig findet)
§230 Antragsdelikt , trifft auf eine einfache Körperverletzung
zu.
Dies ist in diesem Falle wohl nicht zutreffend , da die
Polizisten ja angedeutet haben das eine Anklage erfolgen
wird , d.h. das ein öffenliches Interesse vorliegt um den
Tatvorwurf der Körperverletzung seitens der Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag zu verfolgen.
Somit dürfte es zu einem Offizialdelikt geworden sein.
Johnboyw1
Wenn du keine Ahnung hast, dann sag lieber garnichts.
Antragsdelikte werden SELBSTVERSTÄNDLICH aufgenommen.
Allerdings ist ein Strafantrag Prozessvoraussetzung.
Andernfalls würden sich die Beamten einer Strafvereitelung hingeben.
Ein Antragsdelikt kann niemals ein Offizialdelikt werden.
Genausowenig wie ein Auto ein Fahrrad werden kann.
Dafür gibt es die RELATIVEN Antragsdelikte.
-> bei besonderem öffentlichen Interesse wird ohne Antrag verfolgt.
Das ist aber nur bei z.B. häuslicher Gewalt der Fall.
Steht alles in meinem vorhergehenden Post.
Kennst du eigentlich die Unterschiede zwischen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung???
siehe dazu den ersten Satz in diesem Post.
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das passieren was allen hier nämlich stinkt - auch mir ! -
die eigentliche Ausgangstat wird kaum oder garnicht bestraft
und das "Opfer" kriegt auf den "Sack".
Selber schuld.
Johnboyw1
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Richtig das hat Stil!
Gruß
Manuel
Noch mal hierauf zurück zu kommen,
was ist deiner Meinung nach Stil ?
Wenn ich mir deinen hoffentlich bald gelieferten Peugot oder den Aston Martin DB9 meines Nachbarn unrecht mäßiger Weise aneigne.
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Gruß Sanfter Riese
Zitat:
Original geschrieben von johnboyw1
Hey Zipfelklatscher - was für ein Ton ??
Ich bin kein Anwalt , Du etwa ?
Was soll also das Gelaber hier - hochstaedter hat eine
Körperverletzung begangen und bekommt bald Post vom
Staatsanwwalt. Das ist wohl Fakt !Und meiner Meinung nach sollte er auch anständig bestraft werden !
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Durch diese unüberlegte Handlung wird genau
das passieren was allen hier nämlich stinkt - auch mir ! -
die eigentliche Ausgangstat wird kaum oder garnicht bestraft
und das "Opfer" kriegt auf den "Sack".Selber schuld.
Johnboyw1
"So ein Ton", weil du hier tatsachen verdrehst und als fakten darstellst.
Das hochstaedter hier eine KV begangen hat, steht ausser Frage.
Wenn der Kratzer aber keinen Strafantrag stellt, wird das Ding eingestellt. Denn öffentliches Interesse kann man hier nicht begründen.
Anwälte haben da nix zu sagen. Nur der Staatsanwalt entscheidet hier.
@zipfeklatscher
...das tut mir aber leid für Dich...
soviel Wissen kann ja direkt belasten
johnboyw1
Maddin lass Dich nicht Ärgern 😉
<-- mal jetzt den Mod.Knopf betätigt das der Threat endlich geschlossen wird
Hallo,
an alle A6 Liebhaber, ich bin überrascht das in diesen Forum jemand Persönlich so angegangen wird wegen seiner Meinung. Ich bin auch nicht ganz seiner Meinung, auch ich würde den Täter aufhalten und an der Flucht hindern wenn ich seine Personalien nicht genau kenne. Auch die Tips die Wahrheit zu verbiegen finde ich nicht in Ordnung, da man sich damit auf die selbe Stufe wie der Täter stellt. Man sollte zu seinen Verhalten stehen, ansonsten gesteht man sich ein, daß dies nicht korrekt war. Wer ist denn von euch Anwalt, da Ihr die Gesetze so gut kennt und zerlegt, oder kennet Ihr diese von der anderen Seite. 😉
Leider habe ich auch schlechte Erfahrungen mit der Justiz gemacht und bin von unserem Rechtssystem nicht 100% ig überzeugt.
Meine Bitte bleibt im Forum doch sachlich und geht einen nicht an die verbale Gurgel. 🙁
Gruß
An Alle
Zitat:
Original geschrieben von eXc|SNIPERG22
<-- mal jetzt den Mod.Knopf betätigt das der Threat endlich geschlossen wird
Danke, das hätte schon deutlich früher passieren müssen, wenn ich mir den Verlauf des Threads hier so ansehe.
Der Kratzer war ja hier bestenfalls Auslöser für die ganze Diskussion, die ansonsten in Ihrem Verlauf kaum noch etwas mit Motor-Talk zu tun hat.
Die Rechtslage werden die klären, die dafür zuständig sind.
Gruß Jürgen
*closed*