ZEIGT MIR EUERN Hella AR***.... euer Heck natürlich
Hallo liebe freunde.....😁
ich habe mir vor mir hella heckleuchten zuzulegen.... hat mit jemand mal ein bild davon.....
wie ich gesehen habe gibts die ja in ...
silber, rot, schwarz
und in
silber, rot, chrom oder?????
habe nen schwarzen golf und werde warscheinlich auch die mit schwarz kaufen... 😉
wenn bilder zum anschauen da wären... wäre echt geil!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
aber daran darfst nichts machen sonst ist das geschrei hier wieder megagroß und alle sagen dir dann dass du mit lasierten rückstrahlern nur knapp der todesstrafe entkommen wirst.
Wer sagt solch ein Quatsch ?
Bisher wurde nur die tatsächlichen Strafen welche zu erwarten sind aufgezählt.
Immer solch ein blödsinniges Geschwätz mit dem Zweck etwas runterszuspielen, ist ja wie im Kindergarten.
Ist allen die darauf hinweisen eh Scheißegal was ihr mit eurem Wagen anstellt, ist eure Sache.
Dient dem Hinweis.
131 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von smee100
und lasieren mach ich wo und wie? bringt aber auch nur minimal ein wenig dunkleres rot so wie es auf den bildern aussieht, oder? scheiss rückstrahler kram, wer sich das wieder ausgedacht hat....
lasurspray kannst dir kaufen und das is total easy...je mehr schichten du machst umso dunkler wirds...also einfach 2 dünne schuichten dann passt es allemal.meine 3. bremsleuchte hat 4 schichten und ist komplett schwarz 😉
du kannst es also steuern von minimalen dunkel rot über ein sattes dunkelrot bishin zu glänzend schwarz...
hast mal nen link von nem lasurspray was ich dafür verwenden kann? und wie lasier ich das ganze, von aussen? oder von der innenseite...hab kein plan davon! kann ebay oder sonstwo sein egal nur zur ansich damit ich weiss was du genau meinst
ja das sprühst wie lack drauf...
http://cgi.ebay.de/...y-Transparentspray-schwarz_W0QQitemZ150375570353
das hab ich gekauft
Und was steht da ganz fett in der Produktbeschreibung:
Auch gut geeignet für Rückleuchten und Blinker. (natürlich in der STVZO nicht zugelassen :-) )
Wie kann man seine Zulassung und seinen Versicherungsschutz nur wegen so einem Dreck riskieren.
Gruß Tobias
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Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Und was steht da ganz fett in der Produktbeschreibung:Auch gut geeignet für Rückleuchten und Blinker. (natürlich in der STVZO nicht zugelassen :-) )
Wie kann man seine Zulassung und seinen Versicherungsschutz nur wegen so einem Dreck riskieren.Gruß Tobias
meine gute jetzt scheiß nicht lang rum hier,ist ja wahnsinn...
es gibt autos die besitzen nicht mal ne 3. BL ... und die rückstrahler sind nachträgich eingebaut,eigentlich hätte ich gar keine...an den leuchten selber wurde nichts verändert...
ach ja,ich vergas,meine seitenblinker sind auch lasiert... wahnsinn ,echt hey... korinthenkacker ( http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker )
Hi,
mir ist das im Prinzip völlig egal. Wenn dir aber mal jemand hinten drauf fährt und du auf einemal einen Teil der schäden net bezahlt bekommst findest du das bestimmt net mehr so lustig 🙄
Der Unfallgegner kann sich die Hände reiben weil er einen teil seines Schadens noch von dir bezahlt bekommt.
Wenn du dafür 3 Punkte und 100€ Strafe bekommst macht es auch keinen Spaß mehr,vor allem weil du die farbe dann zusätzlich wieder runterkratzen darfst.
Wenn du dir darüber bewußt bist und es trotzdem machst ist das deine Sache. Aber dafür hier praktisch "Werbung" zu machen finde ich net ok. Hier lesen viele mit die sich vielleicht nicht darüber im klaren sind das die sich damit richtig ärger einhandeln können.
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,mir ist das im Prinzip völlig egal. Wenn dir aber mal jemand hinten drauf fährt und du auf einemal einen Teil der schäden net bezahlt bekommst findest du das bestimmt net mehr so lustig 🙄
Der Unfallgegner kann sich die Hände reiben weil er einen teil seines Schadens noch von dir bezahlt bekommt.Wenn du dafür 3 Punkte und 100€ Strafe bekommst macht es auch keinen Spaß mehr,vor allem weil du die farbe dann zusätzlich wieder runterkratzen darfst.
Wenn du dir darüber bewußt bist und es trotzdem machst ist das deine Sache. Aber dafür hier praktisch "Werbung" zu machen finde ich net ok. Hier lesen viele mit die sich vielleicht nicht darüber im klaren sind das die sich damit richtig ärger einhandeln können.
Gruß tobias
schau mein lieber,ich fahr mit TÜV rum , werde keine 3 punkte hier kassieren , es gibt hier keine polizeikontrollen ... nicht mal meine felgen sind eingetragen , da ich eh jedes jahr neue kaufe und ich nur solche fahre die auch von der traglast her passen.Sind original VW felgen und würden ohne probleme abgenommen werden...aber wieso sollt ich das jedes jahr machen.
mag sein dass es woanders ganz anders ist...aber hier ist das leben noch ein wenig ruhiger und man regt sich über dich wichtigen dinge des lebens auf...nicht ob jemand nen farbklecks an seine rückstrahler gemacht hat...
Und zu allen anderen kann ich sagen,es ist so wie Turbotobi sagt, es ist verboten,kann zu punkten führen und noch dazu auch zu einer kleinen geldstrafe! und im unfall-fall nicht so gut meistens...
Der TÜV sagt doch garnix aus, das Auto war zum Zeitpunkt, wo es beim TÜV war, im verkerssicheren Zustand, was danach ist kann der Prüfer nicht beeinflussen, also ist es dann nicht in Ordnung, da am Auto Veränderungen durchgeführt wurden. (schau dir mal § 19 StVZO an)
Zitat:
Original geschrieben von jacky06
Der TÜV sagt doch garnix aus, das Auto war zum Zeitpunkt, wo es beim TÜV war, im verkerssicheren Zustand, was danach ist kann der Prüfer nicht beeinflussen, also ist es dann nicht in Ordnung, da am Auto Veränderungen durchgeführt wurden. (schau dir mal § 19 StVO an)
ja es war mit den felgen und der 3. bremsluechte, den lasierten seitenblinkern und den lasierten reflektoren beim tüv... ganz einfach.der tüv war erst vor 3 monaten.. (bj. 2006) und es wurden schon länger keine veränderungen mehr durchgeführt...da ich nur noch den innenraum jetzt umbaue.
Dann hat der TÜV-Prüfer schlechte Arbeit geleistet, sowas darf nicht passieren, ist aber trotzdem kein Freifahrtschein. Das Auto hat eine Änderung nach
§ 19 StVZO erfahren.
Es kommt darauf an wo man wohnt. Golf-V-GT wird wohl seltener eine Polizeikontrolle erleben als jemand der in Köln wohnt. Zu allem überfluß kennt man sich meißt auf dem Lande. Also selbst wenn es was zu beanstanden gäbe wird der Beamte eher freundlich und verständnisvoll reagieren. 😉
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
schau mein lieber,ich fahr mit TÜV rum , werde keine 3 punkte hier kassieren , es gibt hier keine polizeikontrollen ...
Wenn du deswegen 3 Punkte bekommst, wirst du bestimmt nicht danach gefragt ob du diese haben möchtest, ebenso wenn dir deswegen die Weiterfahrt untersagt wird.
Fakt ist, jede Lasur der Rückleuchte führt zum erlöschen der ABG der Rückleuchte, bei den Seitenblinkern mag keine Gefahr von einer nachträglichen Lasur ausgehen, bei den Rückleuchten sieht dies anders aus.
Muss aber jeder selber wissen ob ihm das wirklich Wert ist.
Manche lernen von Ratschlägen, und andere müssen halt erst meist teure eigene Erfahrungen machen.
Polizeikontrollen sind auch nicht das wildeste, interessant wird es bei einem Unfall, wenn dir einer reinrauscht aufgrund nichterkennen durch Lasur, und dir plötzlich eine Mithaftung an dem Unfall zugesprochen wird.
Wird sehr interessant, wenn Personenschäden mit im Spiel sind, und deine Haftpflicht Regressansprüche an dich stellt.
Die Kasko wird aufgrund der Obligenheitsverletzung die Zahlung auch verweigern, falls du diese für deinen eigenen Schaden wegen einem solchen Unfall in Anspruch nehmen willst.
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
ja es war mit den felgen und der 3. bremsluechte, den lasierten seitenblinkern und den lasierten reflektoren beim tüv... ganz einfach.der tüv war erst vor 3 monaten.. (bj. 2006) und es wurden schon länger keine veränderungen mehr durchgeführt..
Alles im Falle eines Falles irrelevant.
Du haftest für dein Fahrzeug, der TÜV überprüft im Endeffekt nur die Funktionen, wenn dem etwas nicht erlaubtes nicht auffällt, wird es trotzdem nicht erlaubt dadurch.
Für eine ordnungsgemäße Eintragungen aller verbauten Sachen bist DU verantwortlich, nicht der Prüfer bei einer HU.
Ebenso trägst du als Fahrer / Halter die Verantwortung über nachträgliche Änderungen welche nicht erlaubt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Es kommt darauf an wo man wohnt. Golf-V-GT wird wohl seltener eine Polizeikontrolle erleben als jemand der in Köln wohnt. Zu allem überfluß kennt man sich meißt auf dem Lande. Also selbst wenn es was zu beanstanden gäbe wird der Beamte eher freundlich und verständnisvoll reagieren. 😉
genau so schauts aus... was anderes außer Alkoholkontrollen gibts hier nicht...und sogar mal ab und an ne gurtkontrolle in der stadt.
Es werden ja auch Autos einfach mal rausgezogen ,wo die polizisten den Fahrer kennen,einfach mal nur so auf einen Plausch 🙂
In Köln oder so würd ich denke ich schon aufgrund der tiefe nach ein paar tagen mal rausgezogen werden... nur hier ist es so...Es interessiert keinem wenn du solche kleinen Änderungen machst !
mich könnt ihr sowieso belehren was ihr wollt ... ich weiß was gefährliches tuning ist und was noch sehr akzeptabel ist 🙂
ich finds ja schon schlimm wenn man US standlicht rumfährt ,da dies ein blinken imitieren kann...und würd sogar sowas nicht machen...
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
. nicht mal meine felgen sind eingetragen , da ich eh jedes jahr neue kaufe und ich nur solche fahre die auch von der traglast her passen.Sind original VW felgen und würden ohne probleme abgenommen werden...aber wieso sollt ich das jedes jahr machen.
Stimmt, wozu Felgen eintragen lassen .... wenn laut Gutachten/ ABE dein Fahrzeug aufgeführt ist mit passenden Reifen .... und die Reifen/Felgen-Größe vom Fahrzeughersteller für dein Fahrzeug freigegeben ist, brauchst nur die Gutachten / ABE mitführen ....
BSP: Werkseitig Alu 17" mit 235/45 R17 und ET 35 .... kannst auch andere Alus (nicht Werkseitig zb aus Zubehörhandel) mit den Dimensionen und Bereifungen draufmachen und ne ABE reicht ....
Eine Eintragung, durch eine anerkannte Prüforganisation, in die Fahrzeugpapiere ist seit 2007 nicht mehr erforderlich, in diesem Falle.
Zitat:
Original geschrieben von Jetta MK5
BSP: Werkseitig Alu 17" mit 235/45 R17 und ET 35 .... kannst auch andere Alus (nicht Werkseitig zb aus Zubehörhandel) mit den Dimensionen und Bereifungen draufmachen und ne ABE reicht ....Eine Eintragung, durch eine anerkannte Prüforganisation, in die Fahrzeugpapiere ist seit 2007 nicht mehr erforderlich, in diesem Falle.
Dies kommt auf die Beschreibung innerhalb der ABE drauf an, wenn dort aufgeführt ist, dass eine Anbaubetätigung durch einen aaS zu erfolgen hat, muss auch eine Abnahme erfolgen, auch bei selber Radgröße wie die Serienräder.
Ob eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, ist auch aus der ABE / Teilegutachten zu entnehmen, bzw. steht auf dem Prüfbericht nach erfolgter Abnahme der Räder auf dem Bericht drauf.
Bei selber Radgröße wie die Serienfelge ist aber im Regelfall die dazugehörige ABE ausreichend, da hast du Recht.
Was hat sich deiner Meinung nach seit 2007 geändert, dass eine Abnahme und Eintragung nicht mehr erforderlich sei ?