Zahnriemenproblem Audi TT

Audi TT 8N

Hallo Leute, suche Leidensgenossen oder aktuelle Ratschläge zum Thema gerissener bzw. abgesprungener Zahnriemen.
Kurz zur Vorgeschichte: Bei Km 98000 ist der Zahnriemen bei meinem TT abgesprungen, Bj. 00.Es sind vorschriftsgemäss alle Inspektionen durchgeführt und Dokumentiert. Ich erwäge jetzt eine Klage gegen Audi und wäre dankbar über Berichte von gleichgelagerten Fällen, mit Problemen des Zahnriemens.

Für jede Form von Beiträgen wäre ich dankbar.

Viele Grüsse von Brille 06Hall Leute

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bonsai666



Hallo,

wie willst Du denn bei einem Zahnriemen einen "Checkup" machen? Wie stellst Du Dir diesen denn vor? Sichtkontrolle?

Gruß

André

Es geht darum, dass er seinen Wagen in die Werkstatt bringt, weil man von dieser technisches Verständnis erwarten darf, und sie ihren Kunden auf anstehende Intervalltätigkeiten aufmerksam machen müsste bzw. diese Intervallarbeiten gleich durchführt - insbesondere bei solch einem Verschleißteil, das erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen kann.

Ich würde also auch erwarten, dass man mich im Rahmen eines Service-Termins auf einen fälligen Wechsel des Zahnriemens aufmerksam macht. Nur weil ich Auto fahre, muss ich doch nicht wissen, wann welche Arbeiten zu erledigen sind - dafür ist die Werkstatt da.

Gemäß jedem Service-Protokoll werden so immens wichtige Arbeiten wie:
- Kontrolle des Luftdruckes der Reifen
- Profiltiefe der Reifen
- Schmieren der Türscharniere
- Auffüllen Wischwasser
- ...
ausgeführt, ohne dass der Kunde hierzu extra einen Auftrag erteilt hat. Diese Arbeiten sind Bestandteil der Intervallarbeiten gem. Service-Handbuch.
Aber für den Zahnriemen fehlt solch eine "Muss"-Vorgabe.

Ein Schelm, der böses denkt....😉

Gruß
Harry

28 weitere Antworten
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ChrisTTian82


Doch die gibt es!
Ich wurde 2004 als mein 99er AJQ so langsam auf die 5 Jahresgrenze zu ging drauf angesprochen, dass Audi bei den ersten 132 kW TT-Motoren zusätzlich zu den 180 tkm auch eine 5 Jahresfrist für den ZR eingeführt hat!
Bin mir nicht sicher, aber das betraf die Baujahre 98, 99, 00 und 01!
Das wurde aber auch hier schon ausdiskutiert!!!
Sollte dich dein Freundlicher darauf nicht angesprochen haben, (deiner ist ja jetzt 6 Jahre) hast du sehr gute Chancen auf "billigen" Ersatz!
Es gibt aber definitv eine 5 Jahresfrist für ZR bei 132 kW Motoren, deshalb hab ich meinen damals auch schon bei unter 70 tkm machen lassen.

Gruß

Betraf - meines Wissens - nur die AJQ-Motoren. Ab den AUQ Motoren (ca. 8/2000) gilt die alte Empfehlung: Wechsel ab 180.000 km. Da etliche ZR bei den AJQs frühzeitig gerissen sind, hat Audi diese Empfehlung ausgesprochen. Bei tt-world - glaube ich - kann man den dazugehörigen (Zeitschriften)-Artikel anschauen.

Hallo,
das gibt es ja wirklich nicht, besitzen ebenfalls einen Audi TT Bj 2000 Quadro 99000 km gelaufen - und hatten am Montag 02.02.09 bei 140 kmh einen Motorschaden !!!!

Lt Werkstatt der Zahnriemen - sind im Moment total im Eimer. Reparaturkosten sollen wohl zwischen 8000 - 10000 Euro betragen.

Der Wagen ist Scheckheft gepflegt und alle Inspektionen wurden in einer Audi Vertragswerkstatt durchgeführt. Nun hält sich die Wekstatt angenehm zurück und weist jeglichen Anspruch zurück :-((

Wir werden auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen um das zu klären, Dein Beitrag war dafür natürlich sehr nützlich

Über ein paar Infos und Tipps wären wir sehr dankbar

Hallo,
die Wechselintervalle werden immer wieder angepasst.
Und sie sind auch nur eine Empfehlung, der Kunde muss den Wechsel selbst in Auftrag geben.
Laut meinem 🙂 ist das die aktuelle Empfehlung.
alle 120.000 km
1.8 Turbo Motoren 165 KW ab Mj. 2001
1.8 Turbo Motoren 176 KW

alle 180.000 km
1.8 Turbo Motoren 132 KW ab Mj. 2001
1.8 Turbo Motoren 110 KW
1.8 Turbo Motoren 120 KW
1.8 Turbo Motoren 140 KW

alle 180.000 km / 5 Jahre
1.8 Turbo Motoren 132 KW bis Mj. 2000
1.8 Turbo Motoren 165 KW bis Mj 2000

Aber mal ehrlich wer ein wenig technisches Verständnis hat fährt keine 180.000 km oder 10 Jahre mit einem ZR.
Gruß
TT-Eifel

Hi,

hast du richtig erkannt ...... 0 technisches verständnis !!! leider
deswegen ja auch der regelmäßige checkup in der vertragswerkstatt - und die sollten ja zumindest wissen wie es um die aktuellen zahnriemen
steht.

in unserem checkheft heißt es 180 000 km oder 10 Jahre !!

das wiederrum wurde, lt. unserer werkstatt, wohl 2005 auf 120 000 und 5 jahre revidiert.

nur ist diese info nicht an unser ohr gelangt. mit dem heutigen wissensstand wird uns das wohl kein zweites mal passieren

hoffen wir mal das uns audi und die werkstatt entgegen kommen

die hoffnung stirbt zuletzt

ps. 100 000 km in 9 jahren ist ja nicht unbedingt viel - der sollte ja noch ein paar jahre fahren !!

Ähnliche Themen

Hi,

wie sicher bist du bei deinem Kilometerstannd?
Gruß
quattro s1

Hi,

ärgerlich, ärgerlich.

Trotzdem: man benötigt nicht zwangsläufig ein besonders ausgeprägtes technisches Verständnis, um kurz vor dem zeitlichen Ablauf des empfohlenen, spätesten Wechselintervalls im eigenen Interesse aktiv zu werden und von sich aus die Werkstatt anzusprechen.

Das Einzige, was hier wohl noch Kosten reduzieren oder gar ersparen kann, ist, der Werkstatt zweifelsfrei nachweisen zu können, dass entsprechende Informationen, die einen solchen Schaden hätten vermeiden können, nicht an den (Stamm?)Kunden weitergegeben wurden. DAS würde sich die Werkstatt dann schuldhaft anlasten müssen, denn die Händler werden von den Herstellern regelmäßig mit den entsprechenden Informationen zur Weitergabe an den Kunden versorgt.

Leider hat der TE aus 2006 sich in seinem Fall nicht abschließend geäußert. Ich bin sehr gespannt zu lesen, wie man sich in diesem Fall abschließend einig wird.

Gruß, silent

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel



Aber mal ehrlich wer ein wenig technisches Verständnis hat fährt keine 180.000 km oder 10 Jahre mit einem ZR.
Gruß
TT-Eifel

Hallo Bodo,

grundsätzlich magst Du ja Recht haben, aber bringt man seinen Wagen nicht gerade wegen deren technischem Verstand in eine Vertragswerkstatt?
Wie soll denn der Laie an Wechselfristen, Empfehlungen oder geänderte Empfehlungen kommen? Kann wohl nicht sein, dass dies eine "Holschuld" des Kunden sein soll oder? Nicht jeder hat Interesse daran, sich intensiv mit technischen Dingen rund um den TT bzw. ein Auto zu beschäftigen.

In anderen Sparten ist das ja auch so, z.B. Steuerberater, den ich mir wegen seiner Fachkenntnis engagiere und bezahle. Ggf. hat auch dieser eine Beraterhaftung...

Gruß
Harry

Hallo Pappa,

ist es denn wirklich ursächlich der ZR gewesen? Oder, wie wohl nicht so selten, eher eine zerkrümelte und evtl. blockierende Wasserpumpe ... die dann den ZR beschädigt hat?

Denn der ZR lässt sich bei Inspektionen halbwegs sichtprüfen, die WaPu nicht so leicht.

Der Schaden am Ende ist natürlich gleich :-(
Aber vielleicht sollte dieser Aspekt bei der weiteren Diskussion/Argumentation ggü. der Werkstatt beachtet werden.

Über vom Hersteller empfohlene Wechselintervalle der WaPu weiß ich nichts (was nix heißen muss).

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von pappa66


Hi,

hast du richtig erkannt ...... 0 technisches verständnis !!! leider
deswegen ja auch der regelmäßige checkup in der vertragswerkstatt - und die sollten ja zumindest wissen wie es um die aktuellen zahnriemen
steht.

Hallo,

wie willst Du denn bei einem Zahnriemen einen "Checkup" machen? Wie stellst Du Dir diesen denn vor? Sichtkontrolle?

Gruß

André

Zitat:

Original geschrieben von bonsai666



Hallo,

wie willst Du denn bei einem Zahnriemen einen "Checkup" machen? Wie stellst Du Dir diesen denn vor? Sichtkontrolle?

Gruß

André

Es geht darum, dass er seinen Wagen in die Werkstatt bringt, weil man von dieser technisches Verständnis erwarten darf, und sie ihren Kunden auf anstehende Intervalltätigkeiten aufmerksam machen müsste bzw. diese Intervallarbeiten gleich durchführt - insbesondere bei solch einem Verschleißteil, das erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen kann.

Ich würde also auch erwarten, dass man mich im Rahmen eines Service-Termins auf einen fälligen Wechsel des Zahnriemens aufmerksam macht. Nur weil ich Auto fahre, muss ich doch nicht wissen, wann welche Arbeiten zu erledigen sind - dafür ist die Werkstatt da.

Gemäß jedem Service-Protokoll werden so immens wichtige Arbeiten wie:
- Kontrolle des Luftdruckes der Reifen
- Profiltiefe der Reifen
- Schmieren der Türscharniere
- Auffüllen Wischwasser
- ...
ausgeführt, ohne dass der Kunde hierzu extra einen Auftrag erteilt hat. Diese Arbeiten sind Bestandteil der Intervallarbeiten gem. Service-Handbuch.
Aber für den Zahnriemen fehlt solch eine "Muss"-Vorgabe.

Ein Schelm, der böses denkt....😉

Gruß
Harry

Hallo,

Harry, das der Händler den Kunden auf einen bevorstehenden Wechsel des ZR´s hinweisen soll, steht außer Frage. Diesbezüglich liegt das "versagen" klar beim Händler. Das war aber auch nicht meine Frage.
Mir ging es rein um den "Checkup" des Zahnriemens, wie soll der ablaufen?

Gruß

André

Hi,

..."der regelmäßige checkup in der vertragswerkstatt"...

ich interpretiere diese Aussage als "regelmäßige Inspektionen".

..."und die sollten ja zumindest wissen wie es um die aktuellen zahnriemen steht. "...

was sich auf die (berechtigte) Erwartungshaltung bezieht, auf notwendige Zusatzarbeiten hingewiesen zu werden.

Unterstützt wird das durch diesen Vermerk, wie er im Audi Serviceplan zu finden ist:

..."Alle Audi-Partner arbeiten nach fortschrittlichen, werkserprobten Richtlinien. Dazu gehören auch Service-Anweisungen, die sicherstellen, dass genau das zum richtigen Zeitpunkt gemacht wird, was notwendig ist, um die Verkehrs- und Betriebssicherheit und den Wert Ihres Fahrzeuges zu erhalten."...

So weit, so gut. Wie schon erwähnt, vertrete ich angesichts der Tatsache des nahenden Ablaufs der 10-Jahresfrist (die ich in meinen Unterlagen nirgenwo nachlesen kann) aber außerdem die Ansicht, dass hier durchaus Eigeninitiative angezeigt gewesen wäre.

Was durch folgenden, fett ausgedruckten Vermerk im gleichen Serviceplan unterstützt wird:

..."Die dort aufgeführten Serviceumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Aus technischen Gründen können nachträglich Änderungen vorgenommen werden."

Damit wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es vom Eigner im eigenen Interesse ist, entsprechende Informationen einzuholen.

Dieser Hinweis auf eine eigenständige Informationspflicht durch den Eigner wird noch ergänzt/verstärkt durch die Merkziffer 1) bei der Angabe der Fahrleistung für den Zahnriemenwechsel, und zwar ausschließlich bei 4-Zylinder 5V 1,8i Benzinmotoren:

..."1) Verkürzter Wechselintervall bei verschiedenen Fahrzeug-Typen (Info bei Ihrem Audi-Partner)"...

Unter dieser Betrachtung sind sowohl Händler als auch Hersteller besser aufgestellt, was das -sagen wir mal- Verursacherprinzip darstellt.

Und nein, weder arbeite ich bei oder für Audi, noch habe ich eine Audi-Brille auf. Dennoch bin ich der Ansicht, eine ausführliche Durchsicht der Fahrzeugunterlagen hätten ggfs. den Eintritt des Schadens verhindern können - immer in Abhängigkeit von der hier tatsächlich auslösenden Ursache.

Gruß, silent

Zitat:

Original geschrieben von pappa66


Hi,

hast du richtig erkannt ...... 0 technisches verständnis !!! leider
deswegen ja auch der regelmäßige checkup in der vertragswerkstatt - und die sollten ja zumindest wissen wie es um die aktuellen zahnriemen steht.

Hallo,

da hast Du sicher Recht.

Mein Tipp wenn Du in 2007 oder 2008 in der Werkstatt warst, lass dir die Serviceumfänge mal ausdrucken.

Und dann nimm das Papier und frag den Serviceberater mal warum er Dich nicht auf den 5 Jahres Wechselintervall hingewiesen hat, und warum er nicht durchgeführt wurde.

Wenn sich einer den Schuh anziehen muss dann der Serviceberater (das Autohaus).

Gruß
TT-Eifel

Zitat:

Original geschrieben von silent grey



..."Die dort aufgeführten Serviceumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Aus technischen Gründen können nachträglich Änderungen vorgenommen werden."

Damit wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es vom Eigner im eigenen Interesse ist, entsprechende Informationen einzuholen.

Dieser Hinweis auf eine eigenständige Informationspflicht durch den Eigner wird noch ergänzt/verstärkt durch die Merkziffer 1) bei der Angabe der Fahrleistung für den Zahnriemenwechsel, und zwar ausschließlich bei 4-Zylinder 5V 1,8i Benzinmotoren:

..."1) Verkürzter Wechselintervall bei verschiedenen Fahrzeug-Typen (Info bei Ihrem Audi-Partner)"...

Zitat:

Hallo silent,
ich pflichte Dir dahingehend bei, wenn Arbeiten am Fahrzeug nicht durch eine Vertragswerkstatt durchgeführt werden - also selbständig oder durch eine freie Werkstatt. Dann habe ich als Eigner eher ein Interesse (die Pflicht) mich über geänderte Intervalle o.ä. zu informieren.
Wenn aber der Service ausschließlich bei eben einer solchen Vertragswerkstatt erfolgt, heißt das nach Deiner Interprätation:

1) Das Zahnriemenproblem ist Audi bekannt, Intervall zum Wechsel wird daher entgegen der Angabe im Serviveheft verkürzt.

2) Audi gibt Info an die Vertragswerkstätten (bei denen man sich ja über Änderungen informieren soll)

3) Kunde gibt Kfz zur Inspektion an eine Vertragswerkstatt

4) Kunde muss sich über verkürzte Intervalle in der Vertragswerkstatt informieren (wenn er überhaupt Kenntnis vom ursprünglichen Intervall hat) 😕

5) Vertragswerkstatt führt entgegen dem von Audi verkürzten Intervall (weil kein Kundenauftrag bzw. keine Nachfrage erfolgte) keinen Wechsel des Zahnriemens durch

Hmm,... es fällt mir schwer das zu glauben.
Wer denn sonst als die Vertragswerkstatt soll Kenntnis von Änderungen durch Audi erlangen?
Und weshalb soll sie diese Änderungen nicht umsetzen, wenn ein Wagen zum Service gegeben wird?
Eine vernünftige Begründung erschließt sich mir nicht.

Gruß
Harry

Deine Antwort
Ähnliche Themen