xsenon kit zum nahrüsten

BMW 5er E39

xsenon kit hat jemand damit erfarung

danke

20 Antworten

Keine Erfahrung und illegal.

Nicht illegal da mit Reinigunsanlage und automatischer Leuchtweitenregulierung eintragunsfähig per Einzelabnahme!

Ansonsten, sehr gute Leuchtqualität, kommt halt drauf an ob D2r oder D2s Brenner (Streuscheibe oder Linse), besser als Halogen in jedem Falle!

P.s. Xenon schreibt man ohne "s" 😉

Wo? In Polen?

Kein TÜV trägt eine Bauartveränderung an einem Scheinwerfer ein!!!

Deshalb bitte hier schließen!

MFG!
Stefan

Es gibt für den E39 einen Nachrüstkit, da werden die Nebelscheinwerfer gegen Xenon Fernscheinwerfer getauscht. Eventuell meint er ja den.

Gruß Kalle

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Pro:

-Günstig
-Gutes Licht
-Super Optik
-Einfach einzubauen

Contra:

-Illegal

Gruss
Pascal

Hallo,
beim Freundlichen gibt es auf jeden Fall einen Umrüstsatz. Wollten wir bei unserem auch machen, aber diesen Satz gibt es nur für bestimmte Modelle, kommt darauf an von wann das Fahrzeug ist. Für unseren (07/2003) gab es diesen Satz nicht. Zwar hätte die Werkstatt trotzdem auf Xenon ümgerüstet, aber dann wäre keine Garantie auf den Scheinwerfen und den anderen Xenon Komponenten gewesen. Deswegen haben wir es gelassen. Das Umrüsten hätte dann knapp 2200 Euro gekostet.
Wie schon richtig erwähnt hätte dann bei unserem E39 auch die Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden müssen.
Ich frage mich nur warum das illegal sein soll wenn es von BMW offiziell einen Nachrüstsatz gibt und die Werkstatt den auch einbaut.

Gruß
Christian

@ v-disel

Es ist natürlich illegal Xenon ohne der SWRAL ( Scheinwerferreinigungsanlage ) und/oder der LWR ( Leuchtweitregulierung ) nachzurüsten. Es bleibt aber IMMERNOCH deine Entscheidung ob du es machst oder nicht. Ausserdem bringst du damit andere Leute in Gefahr. zb. Gegenverkehr wird STARK geblendet.,... Wenn dich die Polizei mal bei nem Unfall, der von dir gemacht wurde erwischt, dann bekommst du mächtig ärger.

Mit freundlichen Grüßen Bmw_Verrückter

Zitat:

Original geschrieben von StefansCLK


Wo? In Polen?

Kein TÜV trägt eine Bauartveränderung an einem Scheinwerfer ein!!!

Deshalb bitte hier schließen!

MFG!
Stefan

Dekra in Zwickau! Xenon im E36... 😁 In Zwickau! Xenon im E38... In Chemnitz! Xenon im A3... In Chemnitz! Xenon im A4... In Aue! Xenon im Passat 3b... Noch mehr oder reicht das? Alles mit den Originalen Scheinwerfern, und nem Kit inklusive Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage!!!

P.S. Die Orte sind alle in Deutschland!!!!

Wieso soll das denn bitte illegal sein?

Solange man die originalen Xenon-Scheinwerfer sowie die automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage verbaut, stimmt das exakt mit dem Xenon-System überein, dass auch bei Neuwagen mitbestellt werden kann.

Und damit ist das völlig legal und jede HU-Stelle wird es eintragen.

Es geht hier schließlich nicht darum, Xenon-Brenner in Scheinwerfergehäusen für Halogenlampen zu verwenden!

Gruß,
Jan-Hendrik

Sobald ein Universal H7 gegen Xenon Ersatz-Kit verbaut wird und nicht der gesamte Xenon Scheinwerfer ist es nicht zulässig. Das war die Grundlage meines Posts ganz oben.

Wenn es die genannten Stellen eingetragen haben, ist dies schon Grenzwertig.

Merke: Nicht jede Eintragung hat im Zweifelsfall Bestand und kann immer revidiert werden.
Z.B. schon beim nächsten TÜV, Polizeikontrolle etc.

Es gab auch TÜVer die haben eine Scheibentönung an den vorderen Scheiben "legalisiert" - aber ned lange.

Das jetzt Zwickau und Chemnitz in Dtl. liegen dazu sach ich mal nichts...^^
Hehe habe aber früher mal in der Gegend gelebt in einer Stadt dessen Namen ich mich gar nicht auszusprechen traue (GRZ).

Naja also macht was Ihr wollt! Wenn mir so ne blendende Kiste reinkracht gibts Saures!

Sag ja nur das es geht, selbst mit Streuscheibe (E36)... Wurde eine Einzelabnahme gemacht, ein Lichtbild und dann wars eingetragen! Und wenn es dann falsch von Dekra oder TÜV ist dann kann mans auch nicht ändern! Es ist schliesslich der Job von solchen Leuten dies nach bestem wissen und Gewissen zu prüfen...

Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:

1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)

3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal.

ciao

Genau. Hier soll einem geholfen werden und nicht gleich immer "illegal und bitte schliesen" brüllen. Wenn BMW ein Upgrade anbietet, dann wird das schon richtig sein.

Ich bin natürlich gegen die Spinner, die sich irgendwas vorne in Ihre Golf 3 Lampen quetschen und prollen. Wenn ich immer diese vergilbten Standlichtringe sehe, die sich Leute in Ihren Golf 3 (mit eckigen Scheinwerfern!!!) prügeln....man man ....das sind viereckige Lichtringe *gg*

Fazit: Wenn Xenon dann NUR das Original unter Berücksichtigung aller Voraussetzungen doe Pflicht sind 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V


Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:

1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.

2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)

3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage

4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.

Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal.

ciao

und Höhenstandsensoren!?, die braucht man auch noch, hast du wahrscheinlich vergessen...

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