xenon umbau Bitte helfen!!!!!!!

BMW 3er E21

hallo will mir gerade das xenon vom e46 in mein cabrio einbauen geht das und was brauch ich dazu hab das xenon steuergerät schon MFG Rene

29 Antworten

Moin,

Du musst NICHT zwangsläufig die Arschkarte haben ! Das ist nicht richtig. Aber es besteht ein Restrisiko, das dem ist. Das Zulassungsrecht ist nunmal ziemlich kompliziert, und es gibt da auch Lücken. Das sollte man nicht vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


Genau.
Trotz Eintragung bleibt es Illegal und vor Gericht haste Arschkarte.
Gerade weil es darüber gerichtsurteile gibt.

Also Eintragung heißt nicht gleich Legal.

Wie ich schon sagte ab diesem Stichtag wann der war weiß ich net ist es verboten.
egal ob eintragung oder nicht.
Eintragen lassen kann man vieles.

Wenn BMW den E30 nicht Serie mit Xenon ausstatten konnte oder nachträglich ein Kit anbietet haste pech.

Gesetze sind nicht nur da um die leute zu ärgern.

so und hier die vfl Scheinwerfer
PS: Wenn du da Osram Silverstar reinbaust haste fast den gleichen effekt wie mit den brennern ohne jemanden zu blenden.

Ähh 030 ... trotzdem FEHLT dir etwas essentielles ... und zwar das lichttechnische Gutachten des Scheinwerfers im Fahrzeug. Das ist eine Begutachtung, die nunmal KEIN TÜVPRÜFER durchführen kann. Genausowenig wie jede Tüvstelle jede Eintragung durchführen kann, wenn sie dafür nicht ausgerüstet ist. Und mit einem Auge kann man Streustrahlung leider nicht quantifizieren und bestimmen. Fakt ist, weder DU noch dein TÜV Prüfer können ausschließen, das dein Scheinwerfer nicht eventuell DOCH (!) unter bestimmten Betriebsbedingungen blendet. Sicher ist das vielleicht überreguliert, vielleicht dient es aber dem Schutz der entgegenkommenden Menschen. Diese Interpretation überlasse ich gerne dir.

Der Fakt ist ... Wenn du etwas NACHTRÄGLICH eingetragen hast, das }NICHT ausreichend begutachtet{ ist ... dann haftest DU dafür. Wenn ein Hersteller etwas }ausreichend begutachten{ läßt, und im Nachhinnein feststellt, das eine "unvorhergesehene" Verschlechterung eintritt, dann tritt das PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ein, welches den VERURSACHER der Verschlechterung heranzieht. Jetzt hast du 2 Punkte ... erstens dir fehlt das lichttechnische Gutachten und zweitens Du hast die Eintragung beauftragt. Selbst gemäß Produkthaftungsgesetz bist Du also für "dein" Produkt haftbar zu machen, wenn es nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es sei denn, vergleiche oben, Du hast in der Tat eine Lücke im Zulassungsrecht gefunden, welche dir gestattet das zu verbauen.

Und ... dein Spruch mit dem Neid ... ist ja mal total daneben. Warum bitte sollte Ich auf einen E30 mit selbstgebastelten Xenon neidisch sein, wenn Ich da rechtliche Bedenken habe ?! Das ist wohl so ziemlich das unsinnigste Argument, was einem einfallen kann und zeigt eher, das dir auf die nunmal vorhandenen Argumente keine Argumente einfallen, die es widerlegen.

MFG Kester

P.S.: Meine Sozialamtsbuden haben beide 3 Liter und sind durchaus als "flott" einzustufen. *g*

Zitat:

Original geschrieben von 030


gääähn

ich baue etwas um, was vorher mit einem Sachverständigen (der im übrigen dafür ausgebildet wurde) abgesprochen war, dann begutachtet dieser den Umbau und trägt ihn ein, damit bin ich raus, denn wieso sollte ich für einen abgenommen Umbau haftbar gemacht werden können??? Dann kommen morgen Autos auf den markt, wo sich im nachinein rausstellt, da war etwas nicht verkehrsicher, gesetzeskonform dran, dann haften natürlich alle Käufer für und alle Unfälle die damit gebaut wurden werden im nachinein auch von den Fahrer bezahlt,d a die Versicherungen ihr Geld zurückverlangenm, etc.

schon klar...

btw: ich kann das ganze Xenongesülze nicht mehr hören, zu 99% labern das nur Leute mit den letzten Sozialamtbuden -> der Neidfaktor ist in D halt ziemlich hoch

PS: Xenon heisst nicht gleich das es blendet, da fahren viel mehr blender rum, die ihre Autos nicht warten und Pflegen und/oder zu dämlich zum Einstellen der Scheinwerfer sind, etc.

ich schrieb was von 99% :-)

hört sich alles nach viel ärger an das mit dem xenon !!!!!! ob sich das auszahlt

Eben.

Rotherbach hat schon recht.
Neidisch muss ich auch garnicht sein wenn ich mir mal eben meinen vectra lacken lassen kann.

Aber Gerichtsurteil ist eben Gerichtsurteil und Ich richrte mich danach.Es darf nicht eingetragen werden und basta.
Macht der Prüfer es doch wird es es im falle des falles mitverantworten zu haben.
Ebenso möchte Ich mich im Straßenverkehr nicht von solchen Xenons Ohne Freigaben blenden lassen.
Soweit ich weiß hat der E30 Keine Herstellerfreigabe dafür und auch kein nachrüstsatz der von diesem angeboten wird.

also fällt es flach.

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auch wenn mich putschiknutsch jetzt wieder in der luft zerreist

frag mal bei www.badcar.de nach... hab schon ein paarmal gelesen, dass die für IHREN UMBAU nen lichttechnisches gutachten haben erstellern lassen (was sie ned rausgeben, weil es sonst für feld/wald/wiesen umbauten verwendet würde). kostet übrigens läppische 50k euro so nen gutachten!!!

gruß cabbiman

@Cabbiman

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff


Die Fa. Badcar (www.badcar.de) bietet es auch mitsamt Eintragung an, die verlangen aber richtig Asche.

Gruß
Steff

Edit: Badcar hat anscheinend nichts mehr im Programm für den e30, sorry für die Fehlinformation🙁

Die ham nüscht mehr fürn e30 im Programm🙁

wie oft möchtest du mit deinem badcar noch kommen bitte?
ich sing bald nen lied drüber.
badcar ist aber nicht der Hersteller des autos und so fordert es das Gerichtsurteil.

man man bis er das so versteht.
eintragung hin oder her jetzt.
ein gericht hat nachträglich entschieden und NUR DAS ZÄHLT.
Es wird immer irgendwo gesetzeslücken geben und diese stopfen dann irgendwelche leute bei einem rechtsstreit.
nach einem rechtskräftigen urteil ist dieses dann einzuhalten.

bis zu diesem tag kann ja die eintragung rechtens gewesen sein keine frage davon spricht auch keiner und deshalb gibt es leute die damit rumfahren.

es geht einzig und allein um jetzt und die leute nach dem stichtag.
die haben eben arschkarte ob sie wollen oder nicht.
da man geld haben wie man will.
wenn du bmw net dazu übberreden kannst eine freigabe herauszugeben mit dem lichttechnischen gutachten und IHREN Xenons zu dem Gutachten wirds net mehr legal.
ende aus basta.
so wollte das nen alter schnöseliger richter und der hat halt recht.

recht haben und recht kriegen sind 2 unterschiedliche dinge.
mag ja sein das du wirklich keinen blendest und das alles ok ist, dbaer vor gericht bekommst du kein recht.auch wenn du es haben solltest.

Ich grüße euch.
Zwar kenne ich mich mit dem e30 nicht so gut aus und weiss auch nicht, was da alles an Teilen angeboten wird. Ich komme von der e31 fraktion wo wir dieses Thema auch schon zu genüge hatten, da es für den 8er auch nie einen Xenon-nachrüstsatz von BMW gab.
Also gab es nie so eine Bauartgenehmigung, so dass, ausser du investierst ca 5000 Euro beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, keine möglichkeit es nachzurüsten.

Ich weiss, dass Hella ein kompletpaket (außer SRA) für den e36 im angebot hat. Nach dem ganzen was hier steht, sollte ich mir meine frage eigentlich selbst beantworten können, aber haben die denn nix für den e30???

Viel Glück bei euren Vorhaben
p.s.: überlegt lieber 2mal was ihr tut und was nicht!

Liebe grüße
Christian

ein freund von mir hatt bei seinem e30 das xenon vom e39 drinnen fährt ohne probleme hatt auch schon paar kontrollen gehabt wo die polizei aber nichts gesagt hatt ist schon komisch finde ich!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


wie oft möchtest du mit deinem badcar noch kommen bitte?
ich sing bald nen lied drüber.

Was willst'n du von mir du Vogel?

Badcar hatte das im Programm, glaub's oder auch nicht,,,

Ist mir dermassen was von Banane...

Aber deine e30's haben ja auch Klopfsensoren, Fehlerspeicher etc. ...

ich schau mal zu badcar !!! bis dann

Moin,

So Leute ... Ich habe mich jetzt mehrere Tage mit einem Herren von der Zulassungsbehörde auseinandergesetzt und Ihn vermutlich mächtig getritzt und geärgert, mit meinen penetranten Rückfragen.

Als Ergebnis kommt dabei heraus :

Gasentladungslampen dürfen nur verbaut werden wenn folgende Grundvorraussetzungen erfüllt sind (diese werden im übrigen in §50 der STVZO gefordert) :

- Eine Scheinwerferreinigungsanlage nach ECE Regelung Nr. 45
- Eine dynamische selbstregulierende Leuchtweitenregulierung, diese ist obligatorisch für Fahrzeuge, die NACH dem 1.4.2000 umgerüstet wurden bzw. für Fahrzeuge die ab dem 1.6.2000 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Bei Fahrzeugen vor diesen Daten reicht eine automatische Niveauregulierung aus. (gemäß § 72 Abs. 2 StVZO : § 50 Abs. 10)
- Eine abgenommene geprüfte Schaltung, die es ermöglicht, das die Gasentladungslampe permanent aktiv ist, und nicht deaktiviert wird, wenn man das Fernlicht einschaltet.
- Der Scheinwerfer bauartgenehmigt ist.

Und HIER wird es verwirrend, ein Scheinwerfer verliert seine Bauartgenehmigung nämlich nicht, egal in welchem Fahrzeug er verbaut wird. Also ich könnte einen Scheinwerfer vom Golf 2 in den BMW E30 einbauen, und das wäre völlig rechtens. Jedoch schließt der Gesetzgeber hiervon Gasentladungslampen aus. Man müßte also für die Gasentladungsscheinwerfer für das jeweilige Fahrzeug eine bauartgenehmigung (allgemein Lichttechnisches Gutachten) erwirken. Wieso dem so ist, ist mir allerdings ehrlich gesagt unklar, allerdings ist denkbar, das hier eben die Sondergenehmigungen für den BMW E32 und den Audi V8/A8 hereinspielen, da diese Fahrzeuge ohne diese Ausnahmeregelung von einen auf den anderen Tag Ihre Zulassung verlieren würden.

Im Fall des BMW E30 bedeutet das ... das wir 2 Fakten nicht mehr realisieren können. Erstens die dynamische selbstregulierende Leuchtweitenregelung, die ab 2000 Pflicht ist und die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers im Fahrzeug. Das heißt aber auch ... das ein BMW E30, der vor dem 1.4.2000 umgerüstet wurde, völlig rechtens mit Xenonscheinwerfer rumfahren darf, da er die damaligen Zulassungsrichtlinien für Gasentladungsscheinwerfer erfüllen konnte. Und Ich denke, hier ist auch der Grund zu suchen, das Badcar den E30 aus seinem Angebot herausgenommen hat. Das lichttechnische Gutachten ist im Grunde das kleinste Übel, das kann man ja anfertigen lassen, aber die dynamische Leuchtweitenregulierung dürfte beim E30 eine sehr komplizierte Angelegenheit sein, die nicht so ohne weiteres zu realisieren ist.

Sehr interessant ist auch, das der Gesetzgeber in Bezug auf Gasentladungsscheinwerfer für alle Autos das gleiche Zulassungsrecht vorraussetzt, und nicht wie z.B. in Bezug auf Lautstärkeemission oder Gurtpflicht alten Fahrzeugen, wo ja das Zulassungsrecht des Erstzulassungsdatums gilt (jedoch auch hier insbesondere in Bezug auf Beleuchtung Ausnahmen : Winker sind auf für Fahrzeuge verboten, die ursprünglich nur mit selbigen ausgeliefert wurden, hier müssen Blinker nachgerüstet werden).

Und der letzte Punkt ist logischerweise ... man kann damit rumfahren. Viele TÜV Prüfer sind sich auch sicherlich nicht über ALLE haarkleinen Zulassungsfeinheiten im klaren (geht auch nicht, das sind mehrere Bücher *g*) und tragen hier in Unwissenheit ein. Da sich dieses Wissen nicht von heute auf morgen ändert, wird man wohl bei den meisten Prüfern auch DURCH die HU kommen. Auch, weil es vom "draufgucken" nicht so einfach ist, einen DE-Scheinwerfer von einem Xenonscheinwerfer zu unterscheiden. Und viele Polizisten, die ein Fahrzeug kontrollieren, geht das Wissen über Zulassungsfeinheiten ja nunmal auch ab. Also ebenfalls eine faire Chance durch die Kontrolle durchzukommen, insbesondere wenn eine Eintragung vorhanden ist.

Das Problem in beiden Fällen ist nur ... kommst du an einen Crack der sich mit dem Punkt gut auskennt, der legt dir die Karre anschließend still, und du hast einen Rattenschwanz an Verfahren und Gutachten anhängen, was zuerst mal gut Geld kostet.

Kann oder will man mit dem Risiko leben ... dann muss man es wohl umbauen, wenn nicht ... sollte man nach Möglichkeit andere Möglichkeiten suchen, das Licht seines Autos zu verbessern (z.B. bietet sich bei vielen Autos an, die Streuscheiben nach 15 Jahren mal zu wechseln, den Scheinwerfer grundlegend zu reinigen etc.pp.)

MFG Kester

Na das nenne ich mal ausführlich!

Danke Rotherbach!

mfg

ebenfalls Danke

danke super antwort werd mir keine xenon einbauen mfg Rene

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