Xenon nachträglich eingebaut, was sagt der TÜV
Hi Leute
Ich habe meinen BMW 520 BJ 1997 auf Xenon umgerüstet. Dies sind Originalteile (wurde in einer Werkstatt die nur auf BMW spezialisiert ist).
Ich habe gehört das bei jedem Auto über die Fahrgestellnummer man nachweisen kann, mit welcher Ausstattung der Wagen ausgeliefert wurde (Xenon oder nicht).
Bohrt der TÜV da nochmal genauer nach? Komme ich damit durch beim TÜV ?
Habe gehört, dass nachträglich KEINE Xenon Scheinwerfer mehr eingebaut werden dürfen ( Wird auf keinen Fall mehr eingetragen)
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BMWFreak100
Komisch, denn alles LED Scheinwerfer die Ich sehe haben SWRA.
Nöö, haben sie nicht. Es ist definitiv keine Pflicht.
Ein Beispiel ist die aktuelle E-Klasse, also der 212er nach der Modellpflege.
Das Auto gibt es nur noch mit LED-Licht (die einfachere Version sogar serienmäßig) und eine SWRA ist nicht einmal gegen Aufpreis erhältlich.
Im Mercedesforum findest du auch Diskussionen zu genau diesem Thema.
Hallo 🙂
die neue E klasse Modell pflege bietet Serienmäßig LED als Teil oder Voll LED!
Bei LED ist die Swra nicht Pflicht, aber eine LWR.
Zitat:
Original geschrieben von andi_sco
Die LWR ist schon seit mehr als 20 Jahren Pflicht und hat nichts mit Halogen oder Xenon zu tun.
Anders formuliert: Automatische leuchtweitenregulierung.
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Wenn es die originalen Scheinwerfer mit 35 Watt-Lampen sind, ist sowohl die Scheinwerferreinigungsanlage als auch eine automatische Leuchtweitenregelung vorgeschrieben. Ein Verzicht auf beides wäre nur möglich, wenn es sich bei den Scheinwerfern um solche mit der neueren 25-Watt-Technik handelte. Die liefert unter 2000 Lumen Lichtstrom im Abblendlicht, was der Grenzwert für die Ausrüstungspflicht ist. Richtig erwähnt wurde, dass die US-Regelungen diese Vorschriften nicht kennen. Aber wir leben halt in Europa.
Grüße Fritz Lorek