XENON-NACHRUESTEN DER FA.BADCAR

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo alle zusammen !

Ich möchte bei meinem Golf 2 GT Xenonscheinwerfer der Fa. Badcar nachrüsten.(Mir bekannt durch Abenteuer Auto
Golf 2 Umbau)Hat jemand damit Erfahrung?Einbau ,TÜV -Eintragung etc.

Freue Mich über informative Meldungen

56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Jakob1982



(...)

Möcht auch nich wissen was der prüfer dafür bekommt 😁

🙂 Grüße Jakob

Wahrscheinlich eine gesunde Stange Geld...

Und ich weiß leider nicht mehr, welcher freundliche Mensch hier aus dem Forum die Bilder G2- vs. G-Klasse-SW mal gepostet hat, aber ich hänge sie hier einfach mal "zusammengefasst" rein.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


prüfzeichen sind immer drauf weil normale holgenscheinwerfer sind nur sind die durch umbau ungültig

Man kann es gar nicht fett, kursiv und unterstrichen genug schreiben. Ist doch immer dasselbe Problem. Natürlich haben z.B. auch selbstgetönte Rückleuchten und umgeschweißte Felgen ein Prüfzeichen - nämlich das (nach Umbau ungültige) des Ausgangsmaterials. Trotzdem wird damit häufig genug Werbung gemacht.

Arvin S.

Leider da kann ich dir nur zustimmen Arvin.S 🙁

🙂 Grüße Jakob

$$$ unterschreib $$$
 
IHR alten Fuscher Frickler und Pferdeschänder😁
 
versuchen die Zulassungsstelle zu bescheißen und dann heulen wenn die Rennleitung deine Pferde in den Stall schickt.
 
Tragst wie Männer . Nur weil ihr euch in den Kopfgesetzt habt  ein Xenotiker zu werden wirds auch nicht legaler .
 
dann lasst ein leuchtechnisches gutachten machen entwickelt eine eintragungsfähige leuchteinheit  typgeprüft für G 2  und gut ist
 
Umsonst und für Lau ist nie etwas 

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Ich werf einfach mal dieses Bild hier in den Raum...😎

Scheint ein älteres G-Model zu sein 😕

Zitat:

Original geschrieben von poldippo


Ich werf einfach mal dieses Bild hier in den Raum...😎

Scheint ein älteres G-Model zu sein 😕

Wenn ich das mal dazu sagen darf. Mir kam das erste bild auch etwas spanisch vor aber ok scheinen wohl 2 unterschiedliche typen zu sein. Weil die letzten kenne ich selber vom G nur nich als Xenon.

🙂 Grüße Jakob

Was ist aber zum beispiel mit H4 xenon HID systemen von day light .
 
denke zwar auch das das nicht geht haben aber E13 und E11 
 
aber natürlich die kombination mit normaler Reflektoreinheit für G2 nicht denke ich 
 
eine H4 lampe ist zwar üblicherweise keine Gasentladungslampe via Lichtbogen 
 
aber H4 definiert ja in erster linie die fassung und die Höhe der leuchtwendel  damit die Focosierung stimmt .
 
http://www.day-lights.de/.../umfang_day_1.JPG

Bis jetzt is mir nur über H1 H3 H4 H7 die bauart der Fassund und des Leuchtmittels bekannt was sich genau dahinter verbirgt leider nicht.

Gibt es dazu denn aufschluss reichere sachen?

🙂 Grüße Jakob

okay für Badcar hat sich das eigentlich durch den von der Firma geposteten Text erübrigt 
 
Zitat badcar 
 
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.
Alle Xenonbrenner / Xenonteilekits für Scheinwerfer die keine Original D2S/D2R Fassung haben, sind nicht zur Umrüstung herkömmlicher Scheinwerfer auf Xenon geeignet.
 

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


denke zwar auch das das nicht geht haben aber E13 und E11

WAS hat da e11 oder e13??

NUR das steuergerät und die kabel, aber NICHT die brenner!

im übrigen dürfte irgendwo im kleingedruckten der seite stehen, dass deren xenon-kits im bereich der stvzo NICHT zulässig sind.....

Mahlzeit, also ich würde es mir nicht so kompliziert machen!
Bau doch einfach xenon in deine Nebler ein,
das ist wesentlich einfacher und Billiger!
Und beim TÜV brauchst du sie bloß abklemmen!

gruß

Zitat:

Original geschrieben von MrBarny


Mahlzeit, also ich würde es mir nicht so kompliziert machen!

nachdenken sollte man vorher aber trotzdem! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von MrBarny


Bau doch einfach xenon in deine Nebler ein,

der sinn und die reflektorgeometrie und die dadurch bestimmte ausleuchtungsfläche sind dir bekannt?

Zitat:

Original geschrieben von MrBarny


Und beim TÜV brauchst du sie bloß abklemmen!

ALLES was am auto angebaut ist, MUSS funktionieren.....

Zitat:

Original geschrieben von Jakob1982


Bis jetzt is mir nur über H1 H3 H4 H7 die bauart der Fassund und des Leuchtmittels bekannt was sich genau dahinter verbirgt leider nicht.
 
Gibt es dazu denn aufschluss reichere sachen?
 
🙂 Grüße Jakob

 also mal schnellschuß D Brenner  mal hier 

http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht

muss mal feststellen wenn es so einfach wäre Kits anzubieten hätte das Phillips und Osram schon längst reagiert hätten und angeboten ,denke die wissen warum.

werde da mal im Forschungslabor Aachen nachfragen und meine Kontakte ausspielen wenn ich das nächste mal zuhause bin .

Aber andere Frage kann man sich eigentlich ne Scheinwerfer einheit vom G einfach so verbauen ohgne ein Gutachten . denke nicht oder wohl.

der ist doch überhaupt nicht für das fahrzeug typgeprüft selbst wenn er passt.

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


Aber andere Frage kann man sich eigentlich ne Scheinwerfer einheit vom G einfach so verbauen ohgne ein Gutachten . denke nicht oder wohl.

solange das lichttechnische erscheinungsbild des fahrzeuges nicht großartig verändert wird (also das es im dunkeln noch so aussieht wie ein golf) und keine größeren veränderungen am der karosse durchgeführt werden müssen, steht einer legalen eintragung unter nachrüstung von alwr und swra nichts im wege...

Klar wenn ich mir ne Dritte Lampe aufs Dach schraube ,sehe ich aus wie ne Lokomotive und bin als KFZ nicht unbedingt erkennbar😁
 
 
ne im Ernst :Müssen die eingebauten Hauptscheinwerfer (nicht anbauscheinwerfer )nicht für das entsprechende Fahrzeug typgeprüft sein ????
 
wie weißt docamoc das denn nach, daß das "lichttechnische Erscheinungsbild "ein G2 ist ?😁
 
 
alwr und swra vorausgesetzt ist klar steht ja so inder Stvo
 
 
und ist auch zwingend von nöten bei projektionssystemen mit Linse der neueren Bauart  da dann die Staubpartikel auf der streuscheibe immer mehr zur Blendung führen .
 
Die Normale Streuscheibe kannst du eh nicht mit Linse fahren weil du dann einen " streulichtgenerator" und keinen scheinwerfer hast.

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