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XENON-NACHRUESTEN DER FA.BADCAR

Themenstarteram 6. Januar 2008 um 20:18

Hallo alle zusammen !

Ich möchte bei meinem Golf 2 GT Xenonscheinwerfer der Fa. Badcar nachrüsten.(Mir bekannt durch Abenteuer Auto

Golf 2 Umbau)Hat jemand damit Erfahrung?Einbau ,TÜV -Eintragung etc.

 

Freue Mich über informative Meldungen

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56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive

ne im Ernst :Müssen die eingebauten Hauptscheinwerfer (nicht anbauscheinwerfer )nicht für das entsprechende Fahrzeug typgeprüft sein ????

jein....

der scheinwerfer ansich ist ja schon zulässig.....

worauf es nun ankommt, ist der einbau....bzw. musst du für die neuen scheinwerfer träger im motorraum umlegen, die motorhaube großartig verändern (größere arbeiten an der karosse durchführen)...wenn nein, und der wechsel quasi "plug & play" möglich ist, ist es durchaus legal....

okay wenn du dir da scheinbar schon eloquente Gedanken gemacht hast werde ich mich dahingehend schlaumachen

 

 

aber blöde ist es schon das man leuchtmittel mit p43 -t sockel ( H4) nicht "fachmännisch" mit explosionsgeschützten Plasmabogen Lampen ausrüsten darf ,selbst wenn der Lichtbogen auf der gleichen Höhe und damit eine genaue focusierung zum reflektor möglich ist ,mit geeigneter Streuscheibe ,fahren darf .

 

Ob das letztendlich ein besseres Licht gibt sei mal dahingestellt den die Lux grenzen und Blendgrad muss eh eingehalten werden ebenso wie die maximale Reichweite bei der 1 LX Grenze.

 

 

Aber heißt das auch das ich mir zwei Mopped Scheinis einbauen kann natürlich mit den axialen Einrichtungsmöglichkeiten .

 

da gibts nämlich den ein oder andere passenden Projektionsscheinwerfer

 

das ist doch schwachsinn

Mich würde auch mal interessieren was das für ein scheini ist der zuletzt gepostet wurde ob das wirklich der eines alten G modells ist?

:) Grüße Jakob

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive

aber blöde ist es schon das man leuchtmittel mit p43 -t sockel ( H4) nicht "fachmännisch" mit explosionsgeschützten Plasmabogen Lampen ausrüsten darf

das darfst du schon, wenn du ein lichttechnisches gutachten dafür anfertigen lässt.....

und wenn du das "fachmännisch" machst wirst du auch die prüfung die du zum betrieb der xenon-brenner in halogen-leuchtmittel geprüften scheinwerfern schaffen....ABER die prüfkosten hierfür belaufen sich auf rd. 10.000€ pro scheinwerfer....

am 22. Januar 2008 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von poldippo

Ich werf einfach mal dieses Bild hier in den Raum...:cool:

 

Scheint ein älteres G-Model zu sein :confused:

Hallo!

Ich persönlich glaube das es sich hier um einen selbst umgestrickten G-Halogenscheinwerfer handelt. Begründung: die Streuscheibe sieht genauso aus wie beim Halogenscheinwerfer, und was würde die Riffelung am oberen Teil bei einem Projector für einen Sinn machen > genau keinen, da kommt vermutlich nicht mal mehr Licht hin!!

Was die Verwendung von "Fremdscheinwerfern" angeht ist es meiner Ansicht nach zulässig, solange die Scheinwerfer für ihren vorgesehenen Zweck eingesetzt werden und die Anbauhöhen usw. stimmen. Sonst könnte wohl auch niemand Universalnebelscheinwerfer usw. anbieten wenn das alles für jedes Fahrzeug extra zugelassen sein müsste.

Es gibt auch zum Beispiel von Hella universelle Lichtmodule usw. mit Xenon, Bixenon usw. Nur leider eben von der Größe her nicht wirklich passend, aber universell einsetzbar.

Grüße

Russi

am 22. Januar 2008 um 8:00

Im Biker-Treff hat sich mal jemand die Mühe gemacht, wegen der ganzen Xenon-Umbau-Geschichten (inzw. auch bei Moppeds beliebt) den TÜV anzuschreiben. Er hat auch ne sehr ausführliche Antwort bekommen. Ist allerdings schon etwas her ... wer suchet, der findet

Wobei ich meinem vorredner dem Russi etwas recht geben muss es gibt anbieter wie Hella die Xenon zugelassene scheinis herstellen die man auch käuflich erwerben kann die aber einen nix nützen da se grad ma 4 5 cm groß sind so was in der art Linse mit kleinem gehäuse drum rum :(

Mit dem könnte man es legal schaffen nur dann wäre der Golf als dieses nich mehr zu erkennen und eine eine eintragung auch nicht möglich da zu viele veränderungen vorgenommen werden müssen :(

:) Grüße Jakob

am 22. Januar 2008 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von Jakob1982

Mit dem könnte man es legal schaffen nur dann wäre der Golf als dieses nich mehr zu erkennen und eine eine eintragung auch nicht möglich da zu viele veränderungen vorgenommen werden müssen :(

Ist das wirklich so? Wenn ich mir vorne drauf Universalnebelscheinwerfer, Tagfahrleuchten usw. dranbaue verfremdet das das Erscheinungsbild auch erheblich, trotzdem darf ich das. Es bauen auch Leute Corrado Scheinwerfer in die Golf Front ein, was das Auto dann auch nicht mehr wirklich nach Golf ausschauen lässt. Die werden wohl auch nicht alle illegal damit rumfahren!?

Ich bin da ein bischen skeptisch ob das wirklich so ist...

Grüße

Russi

Zitat:

Original geschrieben von Jakob1982

Wobei ich meinem vorredner dem Russi etwas recht geben muss es gibt anbieter wie Hella die Xenon zugelassene scheinis herstellen die man auch käuflich erwerben kann die aber einen nix nützen da se grad ma 4 5 cm groß sind so was in der art Linse mit kleinem gehäuse drum rum :(

 

Mit dem könnte man es legal schaffen nur dann wäre der Golf als dieses nich mehr zu erkennen und eine eine eintragung auch nicht möglich da zu viele veränderungen vorgenommen werden müssen :(

 

:) Grüße Jakob

 Ist es in STvo nicht deart formuliert das das Lichttechnische erscheinungsbild bei nacht bei einem 2 SpurFahrzeug eindeutig als diese erkennbar sein muss 

 

also nicht eine Lampe in der Mitte > Einspur Fahrzeug  nicht Drei leuchten im Dreieck angeornet > Gleis Fahrzeug sprich Lokomotive 

 

und es dürfen maximal 2 Hauptscheinwerfer und 2 zusatzscheinwerfer brennnen also auch keine 8  oder irre ich mich da  schaue ich jetzt mal nach .

 

 

na wartet ihr Bürschen von wegen Der Golf als Golf erkennbar. okay am tag ja aber möchte sehen ob du einen Golf an den Lampen nachts erkennst . wat ist den dann mit orciari front  damit sieht er doch aus wie eine Kühlschrank Lüftungsblende :D

am 22. Januar 2008 um 11:52

Corrado-Front und ähnliches muss man auch eintragen lassen, sonst wird sowas nicht legal.

und zu den Hella-Scheinis mit Xenon, günstig sind die Teile auch nicht und bescheiden siehts am Golf auch noch aus, einzige Möglichkeit, die Teile als Fernlicht in die Frontschürze reindoktern, da sieht es nicht ganz so besch..en aus und die Ablender orginal lassen, dann hat man wenigsten bei Fernlicht mal den Xenon-Flash. :D

Zitat:

Original geschrieben von ak-g60

Corrado-Front und ähnliches muss man auch eintragen lassen, sonst wird sowas nicht legal.

das stimmt net. solange du die front nicht veränderst und nur scheinwerfer und grill anders machst bleibt es eintragungsfrei. den scheinwerfer haben ne bauartgenehmigung und die ist net autogebunden, der grill hat ne algemeine betriebserlaubnis und somit ist es eintragungsfrei.

das thema haben wir gerade bei autoextrem und ich war wegen meiner mehrmals bei dekra und die meinen immer eintragungsfrei da an scheinwerfer nichts verändert wurde. genauso sahs auch in kontrollen und hu bisher aus

.

vor einigen jahren wars noch anders aber da hat die eu was gemacht

am 22. Januar 2008 um 19:16

Also meine Rallye-Hellas sind eingetragen. Mehr weis ich auch nicht, war ja schon so als ich ihn gekauft hab.

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