Xenon Lichthupe bei Tag
Wie regelt der F30 die Lichthupe bei Tag wenn man Xenon hat?
Habe etwas gegoogelt und gelesen, dass es "Systeme" gibt, die solange Xenon nicht an ist, dies per Halogen machen.
Sobald Xenon eh leuchtet ist Lichthupe natürlich per Xenon kein Problem. Aber bei Tageslicht jedesmal Xenon "hochfahren" und gleich wieder aus ist doch sicher nicht optimal für die Langlebigkeit?
Aber bitte keine Diskussion über Sinn und Zweck von Lichhupen bei Tag 😉
Beste Antwort im Thema
Soweit ich weiß, wird beim F30 und auch schon beim E90 kein Halogen mehr verbaut, wenn man Xenon hat.
Die Lichthupe wird also nur über Xenon realisiert.
41 Antworten
Das ist ohne Probleme möglich wie beim Golf, aber du hast dann kein adaptives Licht mehr (Kurvenlicht, Autobahn, Landstraße, etc.).
Danke! Adaptives Kurvenlicht und Fernlichtassistent habe ich eh nicht bestellt. Der GTI hat das adaptive Kurvenlicht und ich finde es a) überflüssig und b) störend, wenn der Lichtkegel immer mit leichtem Verzug hinter der Fahrtrichtung herregelt. Kann aber gut sein, dass BMW das besser gelöst hat als VW.
Eindeutig bestellenswert. Vor jedem äußerem oder anderem Schnickschnack. Meiner Meinung nach. Aber wie immer im Forum gibt es dazu 100e Meinungen...
Technisch ist es auf jeden Fall erste Sahne. Das Kurvenlicht, das Abbiegelicht. Aber ganz großes Kino ist der blendfreie Fernlichtassistent. Hier im Forum mal stöbern, gibt dazu gute Filmchen auf der Webseite von Hella die es ein wenig näher bringen.
Sonst hier: http://www.hella.com/hella-com/620.html?rdeLocaleAttr=de
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von dubdidu
Eindeutig bestellenswert. Vor jedem äußerem oder anderem Schnickschnack. Meiner Meinung nach. Aber wie immer im Forum gibt es dazu 100e Meinungen...Technisch ist es auf jeden Fall erste Sahne. Das Kurvenlicht, das Abbiegelicht. Aber ganz großes Kino ist der blendfreie Fernlichtassistent. Hier im Forum mal stöbern, gibt dazu gute Filmchen auf der Webseite von Hella die es ein wenig näher bringen.
Wenn man darauf steht, als 2 Meter großer Fahrer mit Brett vorm Kopp unterwegs zu sein, ist das "Sicht-Paket" sehr bestellenswert. Also eher nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von unixtippse
Wenn man darauf steht, als 2 Meter großer Fahrer mit Brett vorm Kopp unterwegs zu sein, ist das "Sicht-Paket" sehr bestellenswert. Also eher nicht. 😉Zitat:
Original geschrieben von dubdidu
Eindeutig bestellenswert. Vor jedem äußerem oder anderem Schnickschnack. Meiner Meinung nach. Aber wie immer im Forum gibt es dazu 100e Meinungen...Technisch ist es auf jeden Fall erste Sahne. Das Kurvenlicht, das Abbiegelicht. Aber ganz großes Kino ist der blendfreie Fernlichtassistent. Hier im Forum mal stöbern, gibt dazu gute Filmchen auf der Webseite von Hella die es ein wenig näher bringen.
😕
Zitat:
Original geschrieben von Mario540i
😕Zitat:
Original geschrieben von unixtippse
Wenn man darauf steht, als 2 Meter großer Fahrer mit Brett vorm Kopp unterwegs zu sein, ist das "Sicht-Paket" sehr bestellenswert. Also eher nicht. 😉
Er meint, dass der Innenspiegel durch die Kamera im Spiegelfuß bei der Ausstattung noch deutlich weiter in die Sichtfläche ragt.
Gruß
flash
Ich fahr nie mit Xenon in die Garage (auch nicht beim vorigen Altea), sondern mit Tagfahrlicht, weil Xenon mir zu hell ist und ich dann die verhältnismäßig dunkle Seite nicht mehr gut genug sehe. Will ja auch nicht mit dem rechten Spiegel am Tor hängen bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von dani330ci
der F30 braucht doch die lichthupe nicht mehr , mit der bösen frond ,da machen doch alle platz 😁😁😁😁😁
Im Übrigen ist die Nutzung der Lichthupe auch nur als Warnzeichen zur Gefahrenabwehr zulässig. Also nur dann, wenn die normale Hupe in solchen Situation wahrscheinlich nicht mehr vom Gefahrenverursacher wahrgenommen wird.
Normalerweise wird die Lichthupe tatsächlich äußerst selten benötigt und sollte die Xenon-Scheinwerfer also nicht allzu sehr beanspruchen bzw. verschleißen.
Eine missbräuchliche Nutzung der Lichthupe, um damit z.B. vorausfahrende Fahrer zum Fahrspurwechsel zu veranlassen, stellt den Straftatbestand der Nötigung dar (§240 StGB) und wird mit Fahrverbot geahndet.
Zur Anzeigenerstattung bedarf es noch nicht einmal der Gegenwart von Polizeibeamten. Ein normaler Verkehrsteilnehmer reicht da völlig aus, da er Zeugenstatus hat und die Strafverfolgung nur noch von seiner Anzeigenerstattung abhängt.
Nimm mal den Zeigefinger wieder runter, das Leben kann so schön sein:
http://www.focus.de/.../...e-zu-benutzen-ist-noetigung_aid_584232.html
http://www.anwaltseiten24.de/.../...rholen-auf-autobahnen-erlaubt.html
Habe dies heute in der Tageszeitung gefunden
Einsatz der Lichthupe
Irrtum: Wenn mein Vordermann zu langsam unterwegs ist, darf ich mit Lichthupe signalisieren, dass ich an ihm vorbei möchte.
Antwort: Grundsätzlich ist es keine Nötigung, wenn ich einen Überholvorgang mit Lichthupe ankündige. Jedoch muss ich auch hier immer genug Sicherheitsabstand einhalten. Wer dem Vorausfahrenden auf der Autobahn oder Bundesstraße jedoch zu dicht auffährt und ihn wiederholt anblinkt, der nötigt. Wer hier falsch getippt hätte, sollte sich die weiteren Irrtümer aus dem Autofahrer-Alltag durchlesen.
Gruß. Bubil
Punkt 1:
Die Lichthupe darf ich nutzen um dem Vorrausfahrenden aufzuzeigen, dass ich überholen möchte. ABER...dafür muss ich immer noch einen Mindestabstand halten...
Punkt 2:
Ich fahre seit 2003 Autos mit Xenon (darunter auch ein E46 und E60). Keines der Kfz hatte je einen Ausfall der Brenner zu beklagen und die letzten Autos hatten diese Lichtautomatik, mein gerade aktueller Skoda hat auch diese Coming, und Leaving Home, sodass auch bei Parksituationen die Brenner in kurzen Abständen benutzt werden. Zudem hat Skoda die Lichtautomatik so eingestellt, dass ab 140km/h automatisch das Abblendlicht angeht - also bei fast jeder BAB Fahrt. (es geht erst wieder aus, wenn man eine gewisse Zeit unter 70 km/h gefahren ist)
Somit denke ich nicht, dass BI-Xenon Lichthupenfahrer hier einem Verschleißrisiko unterliegen.
PS: Die Lichthupe brauche ich schon öfter - alleine um innerstädtisch "im Stau" anderen Kfz zu zeigen, dass ich sie bemerkt habe und sie fahren können, oder auf der BAB um auch mal einem LKW zu signalisieren, dass er rausziehen kann und ich ihn einplane!
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
Punkt 2:
Ich fahre seit 2003 Autos mit Xenon (darunter auch ein E46 und E60). Keines der Kfz hatte je einen Ausfall der Brenner zu beklagen
Kommt halt auch darauf an wie lange du die Fahrzeuge gefahren hast.
Wenn du alle drei Jahre wechselst wirst du wohl nie Probleme haben damit.
Anders sieht es aus wenn jemand fünf oder mehr Jahre das selbe Fahrzeug fährt.
Zitat:
Original geschrieben von Korynaut
http://www.focus.de/.../...e-zu-benutzen-ist-noetigung_aid_584232.htmlhttp://www.anwaltseiten24.de/.../...rholen-auf-autobahnen-erlaubt.html
Und natürlich mit einem BMW illustriert. Ich bin so froh, nach 23 Jahren biederer VW- und Audi-Fahrerei endlich Mitglied der exquisiten Drängel-Community zu werden! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Coestar
PS: Die Lichthupe brauche ich schon öfter - alleine um innerstädtisch "im Stau" anderen Kfz zu zeigen, dass ich sie bemerkt habe und sie fahren können, oder auf der BAB um auch mal einem LKW zu signalisieren, dass er rausziehen kann und ich ihn einplane!
LKW-Vorlasser. Dachte schon, damit bin ich alleine. 😎