Xenon in Fadenkreuzscheinwerfern
Funktioniert das? Hat das jemand?
58 Antworten
Das kann ich ja...bin ja nicht blöd!
Habe eine Kopie des TÜV Beleges der ganzen Eintragungen die man bekommt und beim Straßenverkehrsamt abgeben muß gemacht.Somit steht es nicht nur im Schein sondern habe ich auch eine Kopie des Beleges der offiziellen TÜV Prüfstelle. Wenn was damit nicht stimmt werde ich mit der Rechnung dort hin fahren und rechtliche Schritte einleiten.
Naja aber warum erzähl ich das alles? 🙂 Muß mich ja nicht rechtfertigen da ich nichts illegales tue wenn es von einem Anerkannten Sachverständigen der TÜV Gruppe abgesegnet ist.
Also Fazit für mich ist: Es ist definitiv MÖGLICH Xenon offiziell eingetragen zu bekommen.Das ist fakt und daran ist auch nichts zu rütteln 😉
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
Wenn was damit nicht stimmt werde ich mit der Rechnung dort hin fahren und rechtliche Schritte einleiten.
bringt dir aber niochts...der tüv-prüfer verliert vielleicht seine lizens, ABER DU bekommst die punkte und die geldstrafe....die sind nunmal nicht übertragbar....
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
da ich nichts illegales tue wenn es von einem Anerkannten Sachverständigen der TÜV Gruppe abgesegnet ist.
du magst vllt. glauben, das es nun legal wäre, aber dem ist nunmal nciht so! die eintragung ist soviel wert, wie vollgeschissene windeln! da unzulässig
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
Also Fazit für mich ist: Es ist definitiv MÖGLICH Xenon offiziell eingetragen zu bekommen.
eingetragen bekommst du alles!
sogar ne ubb, die während der fahr lustig vor sich hin leuchten tut...lediglich, ob diese (gefälligkeits)-eintragung rechtlich bestand hat, ist die zweite frage, die ganz klar zu verneinen ist...
der tüv, hat zwar seinen spielraum, der wird aber zu 100% schwarz auf weiß durch die stvzo bzw. deren anhänge eingegrenzt, und diese eintragung, die bei dir vorliegt, ist ein verstoß gegen §49a, somit nichtig....
der grundsatz "ich habs eingetragen, folglich isses legal" gillt schon lange nicht mehr!
Wisst ihr wenn man von den Grünen rausgezogen wird und die grad lustig sind und jemanden mal so richtig ****** wollen dann machen die das auch...wenn nicht alles ohne ausnahme original ist.
Und das einzige problem ist das Tüv und Co nicht wie JEDER andere Dienstleister in diesem Land für sein Tun haften muss.
Und deswegen spart euch doch diese Paragraphenglauberei, so ein
blödsinn weil TÜv und Polizei und Gesetzgeber sowieso tun und lassen was sie wollen.
Als normaler Mensch kann man doch nicht mehr machen als etwas eintragen lassen vom ingenieuer weil der ja schliesslich dafür bezahlt wird das er sachen prüft und für gut oder schlecht befindet und ich als als Privatmensch dieses Recht nicht habe.Wer solls denn sonst entscheiden ob etwas ok ist oder nicht.
Verstehen tu ich das ja schon! Wobei wir dann bei dem Thema wären: TÜV Deutschland in Bezug auf Eintragung von technischen Fahrzeugveränderungen sinnvoll oder schwachsinn???
Ob es jetzt um das heikele Thema der Xenon umbauten geht oder um eine simpele Eintragung eines Gewindefahrwerks geht spelt im Prinzip keine Rolle. Wenn ein Schlaumeier der Polizei meint das es unzulässig ist dann kann er dir trotz deiner Eintragerei das Auto stilllegen. Und dies kann nicht richtig sein!
Wie gesagt habe ich endliche Zeit und viel Geld investiert um wirklich ALLES was ich an meinem Auto geändert habe eingetragen zu haben (und das 100% LEGAL!!!) und das ist nicht wenig, immerhin drei Seiten des Fahrzeugscheins.
Da stell ich mir ernsthaft die Frage....Warum fahr ich zum TÜV und tu mir den ganzen Ärger an wenn irgendein daher gelaufener sagen kann : "Nö, das glaub ich nicht" und man wird trotzdem zur Kasse gebeten!
Irgendwas passt in dieser denkweise nicht!!!!
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Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
Wenn ein Schlaumeier der Polizei meint das es unzulässig ist dann kann er dir trotz deiner Eintragerei das Auto stilllegen.
der polizist legt nicht still!
dazu hat er keine ausreichende fachkentniss (ausgenommen schwere offensichtliche verstöße, wie z.b. nicht funktionierende bremsen, da können die direkt stillegen), er stellt das fz erstmal sicher (deshalb der abschlepper) dann kommt der unabhängige gutachter, und schreibt sein statement dazu, ist das stament "keine verstöße festgestellt" bekommste ne aufwandsentschädigung und die sache ist gegessen, schreibt der was anderes, gibts die von mir bereits geposteten folgekosten....
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
(und das 100% LEGAL!!!)
dein xenon ist nicht legal!
da du einen bauartgeprüften halogen-scheinwerfer verändert hast, somit führt dieses bauteil keine betriebserlaubniss mit sich....
und da bei lichttechnsichen einrichtungen alles vorgeschrieben ist, kann der tüv nicht "per augenmaß" messen, sondern dazu muss er die entsprechenden messgeräte haben, und ein lichttechnisches gutachten anfertigen....
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
Da stell ich mir ernsthaft die Frage....Warum fahr ich zum TÜV und tu mir den ganzen Ärger an wenn irgendein daher gelaufener sagen kann : "Nö, das glaub ich nicht" und man wird trotzdem zur Kasse gebeten!
tja....
so ist das halt....änder kannste daran nix, außer dich vorher gründlichst zu informieren....
Zitat:
Original geschrieben von 2ergolfmicha
Irgendwas passt in dieser denkweise nicht!!!!
ich kann dir auch sagen was: dein tüv-prüfer hat scheiße gebaut, und dir eine eintragung gemacht, die rechtlich weder bestand noch fundament hat, für seinen fehler, musst du als fz-führer im falle eines falles aufkommen...
und bei der vielzahl von "tuning-möglichkeiten" ists nunmal ziemlich schwierig (für den beamten) alles zu wissen, und deshalb kommt dann der gutachter....
€dit: vorgestern kam auf stern-tv ne reportage über eben solche gefälligkeitseintragungen, mit dem ende, dass der tüv (ich meine es wäre bayern gewesen) ab jetzt keine eintragungen und abnahmen mehr in privaten werstätten ausführen lässt...sondern nur noch in der tüv-stelle...
Aber du verstehst doch die Problematik,
Warum soll ich für etwas haftbar gemacht werden können was ich mangels Befugnis nicht entschieden habe sondern ein staatlich geprüfter der es wissen muss.
Das kann doch nicht sein, das meinte ich mit "Tüv haftet als einzigster Dienstleister nicht für sein tun".
Das ist doch eigentlich auch schon illegal oder??
Also kann ich eigentlich auch auf die ganzen gesetzlich vorgeschriebenen Unersuchungen scheissen weil die eh allesamt nen Dreck wert sind...
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Aber du verstehst doch die Problematik,
ich versteh die problematik schon....
lediglich, versteht ihr es nciht, dass es nunmal so ist....
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Warum soll ich für etwas haftbar gemacht werden können was ich mangels Befugnis nicht entschieden habe sondern ein staatlich geprüfter der es wissen muss.
du kennst doch bestimmt das sprichwort:
"unwissenheit schützt vor strafe nicht"
und eben dies greift hier....
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Das kann doch nicht sein, das meinte ich mit "Tüv haftet als einzigster Dienstleister nicht für sein tun".
die organisation "tüv" haftet prinzipiell nicht, der prüfer hingegen, kann, wenn er es zu bunt treibt, seine lizenz verlieren...
du kannst den dann zwar zivilrechtlich verklagen ABER da ist er wiederrum durch seinen arbeitgeber geschützt, somit wird die klage keinen erfolg haben....
wie heißt es doch so schön?: "in deustchland wird der täterschutz großgeschrieben" 😉
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Also kann ich eigentlich auch auf die ganzen gesetzlich vorgeschriebenen Unersuchungen scheissen weil die eh allesamt nen Dreck wert sind...
ums ganz krass und direkt zu sagen, definitiv "ja"...
es kennt ja sicherlich jeder das beispiel, dass total vekrehrsunsichere autos (keine ausreichende bremsleistung usw.) ne hu plakette erhalten...
wobei es natürlich auch kompetente prüfer gibt, nur hast dus chonmal nen thread gelsen "suche kompetenten tüv-prüfer"???? oder waren das nur threads alá "suche kulanten tüv-prüfer?" klingelts?
Warum lässt dann überhaupt noch irgendjemand was eintragen?
Es kann doch nicht jeder der sein Auto irgendwie verändert die komplette stvzo auswendig können.
Das alles ist so ein humbug....
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Warum lässt dann überhaupt noch irgendjemand was eintragen?
die meisten eintragungen sind rechtlich auch korrekt und unantastbar....da kann dir keiner mehr was...
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Es kann doch nicht jeder der sein Auto irgendwie verändert die komplette stvzo auswendig können.
dazu ist wiederrum der tüv da....
klingt zwar komisch, ist aber so....
Zitat:
Original geschrieben von kamikaCe
Das alles ist so ein humbug....
das problem, sind nicht die vorschriften, das problem ist der faktor "mensch" der gegen diese verstößt....
Ihr könnt hier aus ner Mücke einen Elefanten machen...
Xenon hin xenon her letztendlich können sie dir nur Nachts was, wenn du die dinger nicht eingetragen hast.
Zitat:
Original geschrieben von dr.811
Scheiß auf TÜV und alles was damit zu tun hat!!!
sehr geistreicher beitrag!
wenn man keine ahnung hat, und nix konstruktives zum thema beitragen kann, sollte man lieber die fre**e halten!
sonst hast du dich hier schnell unbeliebt gemacht, und deine fragen wirste dann kaum noch sinnvolle antworten bekommen!
Zitat:
Original geschrieben von dr.811
letztendlich können sie dir nur Nachts was, wenn du die dinger nicht eingetragen hast.
nö!
das können sie zu JEDER tageszeit, sogar wenn das fz auf nem parkplatz steht!
Also ich kann nur sagen, das ausser mit einem Lichttechnischem Gutachten es nur eine (bis jetzt) wirklich legale Möglichkeit gibt. Wie es gerad auch schon kurz erwähnt wurde die Scheinis vom MB G sind theoretisch baugleich zu denen des Golf II und haben Xenon. Diskutiert wurde hier schon oft drüber gemacht hat es bis zu einer Eintragung soweit ich weiss keiner. Wenn ihr in meine Linksammlung guckt, findet ihr zu dem Thema auch einen Thread wo das auch schon alles durchgekaut wurde....
MfG Golf Cl
ich finds immer wieder lustig was für dämliche begründungen sich manche einfallen lassen um xenon in halogenscheinwerfer zu bauen und zu rechtfertigen