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Bi Xenon im Golf 1 Cabrio

Themenstarteram 2. August 2006 um 10:30

Hab mal ne Frage zum Thema Xenon eintragung...

Kann ich mir in meine Klarglasscheinwerfer nicht die Bi Xenon Linsen mit kompletter technik einbauen??

Denn die Klarglasscheibe streut ja kein Licht

und die Ausleuchtung bestimmt ja die Linse mit dem Brenner..

Und Brenner und Bi Xenon Linse bleibt ja im original Zustand..

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33 Antworten

vergiss das vorhaben deine scheinwerfer haben nur freigabe für halogen da darfste weeder xenon noch bixenon einbauen

Servus...

Korrekt, ggfs. auch mal hier lesen... ;)

Grüße

Totti

Es gab mal vor längerer Zeit hier jemanden, der statt umzurüsten die gesamten Scheinwerfer getauscht hat.

Er hat irgendwelche komplette Xenon-Scheinwerfer bei Hella (?) gekauft, sich Adapterplatten angefertigt und diese dann eingebaut. Die Scheinwerfer waren minimal kleiner als die Golf-Scheinwerfer, sah eigentlich ganz akzeptabel aus.

Wie er das mit der automatischen Höhenkorrektur hinbekommen hat, weiß ich nicht mehr. Auf alle Fälle hat er die eingetragen bekommen, da die Scheinwerfer an sich ja zugelassen waren.

Vielleicht findet jemand diesen Thread wieder...

Aber sei Dir sicher: DAS willst Du nicht bezahlen! :D

also du kannst es umbauen.

du kannst den umbau auch eintragen lassen.

nur dann is der umbau zwar legal aber der scheinwerfer nicht :D

nur wie schon erwähnt hast vergessen das der eigentliche scheinwerfer (also auch das glas) NICHT für einen xenon brenner zugelassen ist. sowohl linsen- als auch reflektorbrenner.

mir ist aufgefallen das bei uns immer mehr leute mit xenon nachbauten rumfahren. viele davon mit diesem H4 nachrüstscheiss.

aber mir ist dank motor talk aufgefallen, dass es nun scheinwerfer gibt, die GENAU BAUGLEICH mit den golf 1 und golf 2 scheinwerfern sind.

und diese sind sogar ORIGINAL mit bi-xenon ausgestattet.

mehr wird verraten wenn ich selber genauere infos drüber habe.

eins sei noch gesagt, sie passen plug and play in den golf 1 bzw 2 und somit ist LEGALES bi-xenon möglich.

@magdeburger

also die zeigst du bitte mal diese bixenon scheinwerfer

ausserdem fehlt da immernoch scheinwerferreinigungsanlage und automatische leuchtweitenregulierung

und du sagst der umbau sei legal aber scheinwerfer mit xenon einbau net demnach ist der umbau doch auch nicht legal

Zitat:

Original geschrieben von MagdeburgerGolf

eins sei noch gesagt, sie passen plug and play in den golf 1 bzw 2 und somit ist LEGALES bi-xenon möglich.

Nein, ist es nicht!

Es sei denn, Du lässt ein neues lichttechnisches Gutachten erstellen. Kosten: oberer 4-steliger €-Bereich.

Wenn Du den Thread gelesen hättest, den ich verlinkt habe, wüsstest Du das...

ich will jetzt nich streiten ;)

nur laut gesetz heißt es, wenn man den KOMPLETTEN SCHEINWERFER TAUSCHT, DER AUCH FÜR XENON ZUGELASSEN IST, IST ES LEGAL.

und in dem falle tauscht man den kompletten scheinwerfer.

das ist so als wenn ich mit nen golf4 scheinwerfer mit xenon einbaue. der scheinwerfer ist ja für xenon zugelassen.

nur das dieser scheinwerfer nicht von nem golf 4 ist, sondern von nem ganz anderen auto. nur hat der die gleiche form, maße und aufnahme wie die golf 1-2 scheinwerfer.

nein scheinwerfer zugelassen für xenon reicht nicht. in der stvzo steht drin fahrzeuge die mit sowas in betrieb genommen werden ab baujahr 2000 und die nach dem 1.1.2000 damit nachgerüstet werden benötigen automatische leuchtweitenregulierung und scheinwerferreinigungsanlage ohne dies geht das nicht legal.

du brauchst also

-Xenonzugelassene scheinwerfer und brenner

-automatische leuchtweitenregulierung

- scheinwerferreinigungsanlage

dann kannst du sowwas legal eintragen

 

und zeig uns bitte mal diese g1/g2 scheinwerfer die xenonzugelassen sind

das mit der lwr und der sra ist richtig. die möchte ich in so einem falle nicht missen.

abba nochmal. diese bi-xenon scheinwerfer SIND NICHT VON EINEM GOLF.

sie sind von einem anderen auto.

diese haben nur die gleiche form, maße und aufnahmen wie im 1er bzw 2er golf.

ich muss mir die selber erstmal genau anschauen.

nur eins weiß ich. die werden nicht billig sein.

und das sind abe rkeine g1/g2 scheinwerfer sind halt scheinwerfer aus dnem anderen auto also völlig daneben mit den thread

Zitat:

Original geschrieben von MagdeburgerGolf

wenn man den KOMPLETTEN SCHEINWERFER TAUSCHT, DER AUCH FÜR XENON ZUGELASSEN IST, IST ES LEGAL.

du kannst dir jederzeit xenon scheinwerfer aus nem bmw oder audi oder sonst was einbauen.

wenn du dann eine ALWR und eine SRA hast, kannste den umbau LEGAL eintragen lassen. nur sieht nen golf mit bmw scheinwerfern ziemlich daneben aus :D

Zitat:

Original geschrieben von freak1704

Es gab mal vor längerer Zeit hier jemanden, der statt umzurüsten die gesamten Scheinwerfer getauscht hat.

Er hat irgendwelche komplette Xenon-Scheinwerfer bei Hella (?) gekauft, sich Adapterplatten angefertigt und diese dann eingebaut. Die Scheinwerfer waren minimal kleiner als die Golf-Scheinwerfer, sah eigentlich ganz akzeptabel aus.

Wie er das mit der automatischen Höhenkorrektur hinbekommen hat, weiß ich nicht mehr. Auf alle Fälle hat er die eingetragen bekommen, da die Scheinwerfer an sich ja zugelassen waren.

genau das gleiche bsp.

am 2. August 2006 um 12:19

wenn der scheinwerfer komplett (also Lichquelle, reflektor, ggf linse und (streu)scheibe für xenon zugelassen ist, kannst du sie verbauen.

Legal sind sie erst dann, wenn sie ALWR und Scheinwerferwaschanlage haben. Dynamische LWR ist nicht notwendig. die automatische stellt lediglich beim anlassen ein. beim fahren selbst verstellt sie nichts nachträglich.

Prinzipiell ist es denkbar, wenn du scheinwerfer bekommst, die reinpassen und das notwendige gutachten haben. das mit LWR und SWR ist dann noch zum erledigen.

Was anderes: wenn man vor dem 01.01.2000 umgerüstet hatte, dann würden sie ja legal sein trotz gleichen einbau, oder? denn die regelung betrifft fahrzeuge, die erst nach diesem datum umgerüstet wurden (gab ja einen zweiten nachtrag zu der regelung, das nicht nur fahrzeuge mit EZ nach diesem datum sondern auch nachrüstungen nach diesem Datum betroffen sind)

ja das betrifft aber wirklich nur die LWR und SRA.

und der umbau und die eintragung muss DAVOR geschehen sein.

am 2. August 2006 um 12:31

klar, die bauweise des scheinwerfers muss ja trotzdem für Gasentladungslampen richtig sein (ob sie baugleich mit irgendwelchen glühlampen sind, ist komplett egal).

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