XC60 2 Leasingkonditionen
Guten Tag,
in Anlehnung an die übrigen Foren habe mir erlaubt, einen entsprechenden Sammelthread zu erstellen.
Nach teuer Volvoanhängerschaft und einen absehbaren Stelldichein bei Mercedes hat mich Volvo mit den neuen Autos wieder zurück geholt.
Daher bitte ich um eure Erfahrungen und Tipps für gute Händler. Aus verschiedenen Gründen werde ich wohl ein Privatleasing in Erwägung ziehen. Fahrleistung zwischen 20k und 25k km pro Jahr. Fahrzeugpreis wird um die 56k betragen. Vss. wird es der D4.
Hat jemand vielleicht schon ein Gefühl auf welche Konditionen es hinauslaufen wird?
Merci!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@cruiser I schrieb am 6. April 2017 um 23:01:18 Uhr:
Wenn Du anrufst grüß ihn von mir.Rudi
"Ich soll sie von Rudi aus dem Internet grüßen..." 😁😁😁
531 Antworten
@lexxi1200 Vielen Dank, aber leider ist das ohne weitere Angaben noch nicht aussagekräftig.
Monate/KM/Gewerbetreibender/ Rahmenabkommen/Fuhrpark/Eroberungsprämie/NLP/NLR.
Damit kann man dann bewerten. Ich habe dazu eine Konditionsübersicht im XC90 Trööt erstellt mit allen je publizierten Daten.
Spezial – Konditionen, klingt ja sehr spannend.
Wie kommt man da ran, lieber lexxi2000!
Wäre klasse, wenn du uns allen oder wenigstens mir persönlich per PN dazu etwas schreiben würdest.
Ich bin schon sehr gespannt!
Zitat:
@Volvo-5-ender schrieb am 22. August 2018 um 22:24:05 Uhr:
...Meine jährliche Kilometerleistung liegt bei: 45.000 km
Für die Berechnung des LF ist das völlig unerheblich, aber zum Einschätzen meiner Angaben sicherlich von Vorteil....
Für die Berechnung dess LF ist die Laufleistung in der Tat irrelevant, für die Beurteilung des LF ist sie aber extrem wichtig: Du kannst den LF eines Vertrages mit 10tkm und einem mit 45tkm logischerweise nicht direkt vergleichen sondern musst entweder
- Den :-) bitten, Dir die Lesingrate für Dein Fahrzeug exemplarisch für 10 oder 20tkm mitzuteilen (das sind die gängigen Fahrleistungen für einen Vergleich auf LF-Basis)
- den LF von Leuten vergleichen, die auch 45tkm geleast haben
Dazu kommt, dass Du die Motorisierung berücksichtigen musst. Die Farhzeugrestwerte am Leasingende bei einem Diesel sind deutlich höher als beispielsweise bei den Benzinern oder Hybriden, weswegen Diesel idR eine günstigere Leasingrate haben. Bei meinem damals angefragten Beispiel war der Unterschied zwischen D5 und T6 bei gleichen BLP und sonstigen Konditionen immerhin 70 Euro netto im Monat!
Schau mal hier nach, wenn Du Dich zum LF ein wenig einlesen willst: https://www.firmen-kfz.de/leasing/leasingfaktor/ oder auch hier: https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/leasingfaktor
Helft mir bitte mal, wie definiert Ihr Laufleistung?
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Laufleistung ist in diesem Kontext die dem Leasing zugrundeliegenden Inklusivkilometer, die Du den Händler ggü. angibst, also z.B: 20tkm/Jahr
Daraus berechnet der Händler, welchen Restwert das Fahrzeugs bei Leasingrückgabe haben sollte (z.B. bei 36 Monate Leasingdauer entsprechend dann 60tkm). Die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und den intern beim Händler rabattierten Kaufpreises entspricht dann idR annähernd der Leasingrate auf die Laufzeit gerechnet.
Extrem vereinfachte Beispiele:
- Listenpreis 60k
- Üblicher rabattierter Verkaufspreis 55k
- Leasinganfrage 36/20/0
- Angenommener Restwert des bei LEasingrückgabe 3 Jahre alten Fahrzeuges mit 60tkm = 40k
- Differenz zwischen 55k und 40k = 15k
- Umlegung der 15k auf 36 Monatsraten = 416 Euro Leasingrate
Variante mit 36/40/0
- Angenommener Restwert des 3 Jahre alten Fahrzeuges mit 120tkm = 30k
- Differenz zwischen 55k und 30k = 25k
- Umlegung der 25k auf 36 Monatsraten = 694 Euro Leasingrate
Aspekte wie Einmalkosten für Zulassung, Zinsen, Mehr-/Minderkilometer habe ich hier mal völlig aussen vorgelassen, man sieht aber sehr schön, welchen Einfluss die Laufleistung auf die Leasingrate hat.
Generell kann man kaufmännisch sagen, dass die Laufleistung möglichst realistisch mit einer nach unten richtenden Tendenz abzuschließen ist
Beispiel: Komme ich auf 65tkm Gesamtlaufleistung, habe aber nur 60tkm im Leasingvertrag frei, müssen die Mehrkilometer gezahlt werden (km * Centbetrag). Habe ich 75tkm im LEasingvertrag bekomme ich die Minderkilometer erstattet, ggf. gegen sonstige Minderwerte wie etwaige Beschädigungen wie Kratzer angerechnet.
Mist, das war jetzt deutlich über Ziel hinaus geschossen...
@BANXX TOP!!
Zitat:
@BANXX schrieb am 23. August 2018 um 10:58:41 Uhr:
Laufleistung ist in diesem Kontext die dem Leasing zugrundeliegenden Inklusivkilometer, die Du den Händler ggü. angibst, also z.B: 20tkm/Jahr
Daraus berechnet der Händler, welchen Restwert das Fahrzeugs bei Leasingrückgabe haben sollte (z.B. bei 36 Monate Leasingdauer entsprechend dann 60tkm). Die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und den intern beim Händler rabattierten Kaufpreises entspricht dann idR annähernd der Leasingrate auf die Laufzeit gerechnet.Extrem vereinfachte Beispiele:
- Listenpreis 60k
- Üblicher rabattierter Verkaufspreis 55k
- Leasinganfrage 36/20/0
- Angenommener Restwert des bei LEasingrückgabe 3 Jahre alten Fahrzeuges mit 60tkm = 40k
- Differenz zwischen 55k und 40k = 15k
- Umlegung der 15k auf 36 Monatsraten = 416 Euro LeasingrateVariante mit 36/40/0
- Angenommener Restwert des 3 Jahre alten Fahrzeuges mit 120tkm = 30k
- Differenz zwischen 55k und 30k = 25k
- Umlegung der 25k auf 36 Monatsraten = 694 Euro LeasingrateAspekte wie Einmalkosten für Zulassung, Zinsen, Mehr-/Minderkilometer habe ich hier mal völlig aussen vorgelassen, man sieht aber sehr schön, welchen Einfluss die Laufleistung auf die Leasingrate hat.
Generell kann man kaufmännisch sagen, dass die Laufleistung möglichst realistisch mit einer nach unten richtenden Tendenz abzuschließen ist
Beispiel: Komme ich auf 65tkm Gesamtlaufleistung, habe aber nur 60tkm im Leasingvertrag frei, müssen die Mehrkilometer gezahlt werden (km * Centbetrag). Habe ich 75tkm im LEasingvertrag bekomme ich die Minderkilometer erstattet, ggf. gegen sonstige Minderwerte wie etwaige Beschädigungen wie Kratzer angerechnet.Mist, das war jetzt deutlich über Ziel hinaus geschossen...
Gut erklärt.
Ergänzend: Der Restwert wird von der Leasinggesellschaft in der Regel festgelegt. Normalerweise ist dieser Restwert, verglichen mit dem tatsächlichen erzielbaren Kaufpreis geringer, um dem Händler, der ja das Fahrzeug zum Restwert übernehmen muss, seine Handlingskosten und den Gewinn zu vergüten. Fast immer halten sich die Händler streng an diese Restwerte, auch deshalb da sie ja noch gar nicht wissen wie der Markt zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeug sich darstellt, was ein zusätzliches Risiko bedeutet. Und beim Neuwagenverkauf wir oft wenig bis nichts verdient.
Gilt für D un für Kilometerleasing.
Viele Grüße Uwe
Ergänzend zur Ergänzung 😉 : der Restwert ist beim Kilometerleasing in aller Regel ein rein interner Rechenfaktor, der dem Leasingnehmer nicht offengelegt wird.
Zitat:
@frank9-5 schrieb am 23. August 2018 um 12:40:26 Uhr:
Ergänzend zur Ergänzung 😉 : der Restwert ist beim Kilometerleasing in aller Regel ein rein interner Rechenfaktor, der dem Leasingnehmer nicht offengelegt wird.
Richtig, meist geheime Kommandosache ;-),
Man will ja nicht den Rohgewinn offenlegen.
Viele Grüße Uwe
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 22. August 2018 um 22:17:31 Uhr:
Zitat:
@e91touring schrieb am 22. August 2018 um 21:55:45 Uhr:
Zeitplan für die Veranschiedung des Gesetzes im Bundesrat ist noch nicht vorhanden. Nach dem Gesetzesentwurf gilt der hälftige Bruttlistenpreis allerdings erst für Anschaffungen nach dem 31.12.2018Soll wohl am 21.09. im Bundesrat vorgelegt werden. Das Ding wird wohl eh durchgehen, ist meiner Meinung nach nur eine Formsache. Abwarten werde ich trotzdem bis dahin.
Die Regel gilt dann ab 1.1.2019
Spannend:
1. Die Tagesordnung kommt erst am 4.9. raus.
2. Es wäre IMHO ein Novum, dass der Bundesrat über noch nicht beschlossene Gesetze debattiert.
3. Die erste Lesung im Bundestag endet am 13.9. (est).
Schaun mer mal ob und wie das zeitlich klappen soll/kann.😉
Ergänzung zur Ergänzung der Ergänzung: der Händler muss das Fahrzeug nicht zurücknehmen. Er kann sich eine Rücknahmeoption der Leasing Bank einrechnen lassen, dann wird die Rate etwas höher aber der Händler hat den Wagen nicht auf dem Hof stehen.
Bei den ganzen Diesel, die im Moment verleast werden, sicher keine falsche Option für das Überleben eines Händlers in den nächsten 3-5 Jahren.
Es ist alles offengelegt. Listenpreis weiß man. Der Preis, zum das Fahrzeug verleast wird steht drin. Der Zinssatz ist angegeben und die Gesamtkosten weiß man. Da ist der Restwert festgelegt und bekannt.
Den sieht man an dem ausgewiesenen Leasingpreis, auf dem wiederum die Zinsen berechnet werden. Ich kenne den Rabatt auf die Nachkommastelle genau.
@digidoctor gerne Beispiel bitte