Woaaa die haben meiner Mutter meinen schönen Golf weggenommen!?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

habe heute eine unglaubliche Nachricht erhalten.

Im Jahre 2002 hat meine Mutter einen neuen 4 er Golf als Leasingwagen bestellt und seitdem ist er auch bei uns im Gebrauch.

Vorgestern bringt mein Vater den Golf zum (Un)Freundlichen und will eine Inspektion machen lassen.

Heute der Anruf: "Bei Ihrem Wagen ist der Leasingvertrag seit 2 Monaten abgelaufen, sie können diesen nun kaufen oder er geht an die Leasingfirma zurück. Ich werde aber warscheinlich von meinem Händlerverkaufsrecht gebrauch machen."

Ja und was jetzt? Die meinen man kann den Vertrag nicht ein Jahr verlängern und wir wollten erst im nächsten April ein neues Auto! Außerdem wird unser Händler den wohl der Leasingfirma abkaufen, das heist wir stehen ohne Auto da.

Bis wir einen neuen bestellt hätten vergehen sicher einige Wochen oder Monate, was machen wir in der Zwischenzeit? Außerdem wollte meine Mutter auch jetzt noch kein neues Auto kaufen sondern erst in einem Jahr!

Sowas kann doch nicht gehen?

Grüßle Felix 🙁

103 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerfelix


Also ich finde es trotzdem zum kotzen. Wir haben bei der Firma schon 11 Autos geleast. Von 3er und 4er Golf über den VW T4 bisa zum Audi A6 und man kommt uns nicht ein bisschen entgegen.

Das kann jedem mal passieren, egal wer etwas anderes behauptet. Fehler sind menschlich und dafür da dass man sie macht.

Bei uns hängt nicht wirklich viel davon ab aber es ist sehr ärgerlich.

Vorallem ist da noch meine blaue Innenraumbeleuchtung eingebaut und mein schönes Chromkennzeichen und vorallem mein schöner SEGELFLUGZEUGAUFKLEBER 🙁 Und den will ich wieder!

Felix

löl durch deine "connections" kommen die dir doch bei jedem leasingvertrag entgegen oder? klar können fehler passieren aber dann muss man mit den konsequenzen leben. nen fehler ist auch 70zu fahren wo 50 ist, dass kann ganz schnell passieren, trotzdem wird es sanktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von Runner666


löl durch deine "connections" kommen die dir doch bei jedem leasingvertrag entgegen oder? klar können fehler passieren aber dann muss man mit den konsequenzen leben. nen fehler ist auch 70zu fahren wo 50 ist, dass kann ganz schnell passieren, trotzdem wird es sanktioniert.

Das hilft mir auch nicht weiter!?

Felix

Hallo Felix,

da ich mal in der Leasingbranche gearbeitet habe, kann ich dir nur sagen deine Innenraumbeleuchtung und deinen Aufkleber kannst du dir wiederholen.
Du hast das Recht das Fahrzeug wieder in den Orig. Zustand zurückzusetzen.

Die Vorgehensweise, die du beschreibst ist eigentlich nicht üblich unter Leasinggesellschaften.

Eigentlich läuft es so wie auch schon ein paar mal erwähnt.
1-2 Monate vor Ablauf des Leasingvertrages sollte sich eigentlich die Leasinggesellschaft bei dir melden und anfragen was denn mit dem Auto geschehen soll bzw. wenn in deinem Vertrag ein Vorkaufsrecht des Händlers steht (so einen Vertrag hätte ich nie unterschrieben), hätten sie dir mitteilen müssen, das du das Fahrzeug beim Händler abgeben musst.
Scheinbar ist dies nicht geschehen und ist von daher ein Versäumnis der Leasinggesellschaft.
Da die Bank oder LG (Leasinggesellschaft) aber weiter Raten abgebucht hat, hast du das Fahrzeug auch rechtmäßig genutzt. Du hast schließlich dafür bezahlt.
Ich kenne diese Vorgehensweise mit dem weiter abbuchen. Für diese Raten besteht zwar kein Vertrag aber dies wurde oft gemacht, wenn das neue Auto des Kunden noch ein paar Wochen Lieferzeit hatte. Die zusätzlichen 2 Raten nennt man auch nicht mehr Leasingraten sondern Nutzungsgebühr, da diese nicht mehr Bestandteil des Vertrages sind.
Das Vorgehen vom Händler ist wirklich nicht nett bzw. glaub ich nicht, das es rechtens ist. Solange das Auto vom Händler nicht bezahlt ist, gehört es der Bank bzw. Leasinggesellschaft. Mit denen musst du über die Abgabe oder weiteres Vorgehen abstimmen. Es sei denn im Vertrag steht drin, das du das Auto am Ende der Leasingzeit beim Händler abzustellen hast, dann hätte der Händler richtig gehandelt. Lies dir doch deinen Vertrag nochmal genau durch
und schau mal was da im Kleingedruckten alles so vereinbart ist.
Gruß Kaj

du hast in ein leasingauto ne blaue innenbeleuchtung eingebaut?

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Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T


zu mindest hat der felix keine probleme mit teueren reparaturen oder sonstigen dingen (motor, getriebe, reifen, bremsen Steuerfrei usw.. also verschleiss gelich 0 ! das ist auch ein sehr sehr guter punkt !

Also bei dem Leasing was ich kenne zahlst du deine Verschleißteile schön selbst. Und wenn es über die Garantie raus geht auch alles andere. Der Wagen ist ja dann auch auf deinen Namen angemeldet. Wenn du das alles nicht zahlen willst musst dir einen als Dauermiete zulegen. Das wird dann aber teuer!

Und in 36 Monaten a 200 Euro zahlst du insgesamt auch 7200€ für den Golf. Ich denke mal das ist auch der Wertverlsut den er ungefähr in 3 Jahren mit 45000 km runter hätte.

Zitat:

du hast in ein leasingauto ne blaue innenbeleuchtung eingebaut?

Wo ist das Problem, solange bei der Rückgabe alles im Serienzustand ist ist es doch Okay.

Danke Hoschi1206, ich werde mir das Zeug heute zurück holen und mal meine Eltern den Vertrag herauskramen lassen.

Mit Reperaturen hatten wir zum Glück keine Probleme, daher weis ich nicht wie das bei uns geregelt ist.

Darf ich einfach mit dem einen Schlüssel, den ich noch habe auf den Parkplatz von dem Autohaus und mir die Beleuchtung ausbauen? Im Prinzip doch schon!?

Felix

Hallo Felix,

das würde ich nicht machen. Ich würde mir jemanden von dem Autohaus holen und der soll dabei bleiben. Nicht das du am Ende eingebrochen bist. Zumindestens würde ich Bescheid sagen, das du an den Wagen gehst und dir dein Eigentum wiederholst und den Original Zustand wieder-herstellst.
Die werden sich nur wundern, das du noch einen Schlüssel hast, was ja auch nicht normal ist. Demzufolge hat bis heute keine ordentliche Übergabe stattgefunden.
Hat sich nicht mal die Bank od. der Händler gemeldet und wollte alle Schlüssel haben?
Was jetzt nur sein kann, wenn du dahin gehst, dass die dir den Schlüssel abnehmen. Den musst du auch rausgeben, aber erst würde ich meinen Kram aus dem Auto nehmen bzw. die Originalteile wieder einbauen.

Gruß kaj

Ja ok das werde ich machen, mein Schlüssel ist aber voll kaputt. Da ist das Gehäuse gebrochen und weil es kaputt war habe ich ihn auch manchmal als Flaschenöffner benutzt.

Felix

Na dann wirst du wohl einen neuen Schlüssel bezahlen müssen. Kosten ich glaub um die 100 €.

Ich gebe mal meinen Senf dazu:

Das Auto gehört der Leasinggesellschaft. Also darf dir doch kein Händler das Auto wegnehmen. Das Recht steht ihm doch garnicht zu. Der hat den Vertrag doch nur vermittelt. Es kann natürlich sein, das die Bank dem Händler gesagt hat er solle das Auto einziehen, aber vorher hätte die Bank sich sicher bei euch gemeldet, und das nicht nur einmal.

Leasingautos werden doch pfleglich behandelt, weil keiner was draufzahlen will. Ausserdem muss das der Händler nicht angeben das es Leasing war (dem nächsten Käufer)
(Selbstfahrervermietung, Fahrschule etc drückt ja den Preis)
Also ist der Golf sicher top in Schuss, und sicherlich relativ günstig zu haben. Und so macht der Händler wohl mehr oder weniger Rücksichtslos von seinem Vorkaufsrecht gebrauch...

Ich würde den Laden jedenfalls nicht mehr betreten....

Ich bin auch ziemlich enttäuscht. Es ist ein wirklich tolles Autohaus, ich habe da auch mal gejobbt. Das war im letzten Sommer als Autowäscher für 6 € die Stunde.

Mir blieb nichts anderes übrig weil ich für die Sommerferien keinen anderen Job mehr bekommen habe.

Der macht einen riesen Umsatz und dann ist er so geizig.

Felix

Zitat:

Original geschrieben von steveh


Das Auto gehört der Leasinggesellschaft. Also darf dir doch kein Händler das Auto wegnehmen. Das Recht steht ihm doch garnicht zu. Der hat den Vertrag doch nur vermittelt. Es kann natürlich sein, das die Bank dem Händler gesagt hat er solle das Auto einziehen, aber vorher hätte die Bank sich sicher bei euch gemeldet, und das nicht nur einmal.

Ich glaube nicht, dass das Autohaus das Fahrzeug einziehen darf, nicht mal auf Anweisung der Leasing-Gesellschaft. Schließlich sind die kein Inkasso-Büro. Diese ganze Aktion ist rechtlich ziemlich fragwürdig... Evtl. sollte man sich da mal von nem Anwalt betraten lassen. Wenn das Autohaus das Fahrzeug unrechtmäßig eingezogen hat, dann könnt ihr die schließlich auch verklagen (unter der Voraussetzung dass es stimmt, dass ihr da immer noch Raten bezahlt habt und diese abgebucht wurden, denn dann habt ihr ja auch ein Anspruch auf das Fahrzeug).

Der Anspruch auf das Fahrzeug ist mit dem Ende des Leaingvertrages verloren gegangen. Der Rest ist nur eine Nutzungsgebühr, die ich entweder per Rücklastschrift zurückholen würde bzw. die ungenutzten aber bezahlten Tage mir gutschreiben lassen würde.
Ob das Autohaus das Fahrzeug einbehalten darf ist wirklich sehr fraglich. Die LG müsste ja das Autohaus beauftragt haben und das ist schon sehr merkwürdig. Den normalerweise würde dann ein Inkasso kommen und das Fahrzeug wegnehmen.
Irgendwas stimmt hier nicht. Ist auch sehr untypisch für eine Leasinggesellschaft und erst recht für ein Autohaus.
Im Kleingedruckten des Vertrages steht bestimmt mehr darüber und das sollte Felix mal nachlesen.

Gruß Kaj

ich hab jetzt immer noch nicht so ganz genau erfasst was felix eigentlich will? bei problemen mit der leasinggesellschaft ist die gesellschaft der ansprechpartner.

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