Winterreifen 205er bei Titanium S Turnier TDCI 175PS

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo zusammen,

die Frage ist sicherlich noch recht fürh für diese Jahreszeit :-)

Ich habe mir innerhalb der ersten beiden Wochen, die ich den Wagen nun habe die 18-Zöller vorne links und rechts bereits an diversen Bordsteinen zerkratzt und diese deshalb gestern zum Lackierer gebracht (eigene Dummheit ist ja selten günstig). Da ich den Wagen ohne Räder nicht "abstellen" konnte habe ich mir gleich mal einen Radsatz Winterräder hier in München bei reifen.com besorgt - soweit so gut.

Der Verkäufer sah in verschieden Büchlein und wohl auch online nach und meinte ich könnte auch die 205er fahren. Die habe ich dann gestern auch gekauft - nun meine Frage:

Ist dem wirklich so? Kann ich diese Räder ohne Eintragung fahren? Oder muss ich auf 215er umtauschen?

Die letzten Threats hierzu waren recht konfus - bis 1.6l Hubraum ja - ab 130PS nein.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Christoph

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Warum antwortest Du auf ein drei Jahre altes Thema ??

Ich möchte mal für Norbert27 antworten:

Weil die Frage nach 205er oder 215er Reifen in Anbetracht des Preisunterschiedes sich viele preisbewusste Fahrer Jahr für Jahr wieder stellen, wenn es ans Winterreifenkaufen für den Mondeo geht (siehe z.B. weiter oben im Beitrag von timci: "Vor dieser Frage stand ich vor einem Jahr auch."😉. Insofern ist es aus meiner Sicht völlig schnuppe, ob das Thema 3 Wochen oder 3 Jahre alt ist, da das Thema aktuell relevant ist und Norbert27 auch zu einem anderen Ergebnis kommt, als die Beiträge zuvor.

Nun zu meiner inhaltlichen Meinung zum Beitrag von Norbert27:

Ich wäre vorsichtig damit. Die Argumentation erscheint zwar in Grundzügen schlüssig, aber basiert eben mit Wikipedia und PDFs aus dem Web nicht unbedingt auf belastbaren Quellen. Im Zweifel besteht das Risiko, dass die Betriebserlaubnis erlischt und es Ärger mit der Versicherung gibt, wenn etwas passiert. Ich würde mich in jedem Fall zu dieser Auslegung noch einmal bei einem Reifendienst oder Sachverständigen erkundigen. Ich würde zudem grundsätzlich eher das fahren, was der Hersteller - sicher nicht ohne Grund - vorgibt.

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Lieber Mickelback,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auch einmal auf den "Danke-Knopf" gedrückt.

Ich weiß nicht, was sich manche hier denken. Es ist doch völlig logisch, dass man die Suchfunktion hier oder in allgemeinen Suchmaschinen (z.B. www.Google.de) nutzt und dann auf diesen Thread stößt.
Und dann möchte man möglichst den neusten Stand haben.

Zur "belastbaren" Quelle.
Was hat Wikipedia damit zu tun? Es ging lediglich um die Umrechnungstabelle Lastindex zu Gewicht und die Aussage mit der sinkenden Tragkraft bei sehr hohen Geschwindigkeiten.
Die Tabelle lässt sich bestimmt auch an tausend anderen Stellen herunterladen und die Sache mit der Tragkraft sollte lediglich an einem Beispiel zeigen, in welcher Größenordnung es sich auswirken würde.

Meine Behauptung war doch, dass man laut BRV weder Reifengrößen aus dem KFZ-Schein noch aus der COC beachten muss. Und diese Behauptung hatte ich aus den PDFs.

Zu hinterfragen wäre jetzt, ob die PDFs im Zusammenhang mit dem BRV (Bundesverband Reifenhändler und Vulkanisierer) richtig sind und ob EU-Recht vor deutschem Recht steht.

Interessant wäre auch zu wissen, ob es jemand geschafft hat, die 205er eintragen zu lassen.

Viele Grüße
Norbert

Lässt mich doch keine Ruhe hier...

Nochmals zum Thema: PDFs und Infos aus dem Web resultieren aus "nicht unbedingt belastbaren Quellen".

Dann gebt doch selbst bei Google ein:
BRV EU-Richtlinie 92/23/EWG

Dort findet man "nicht unbedingt gelastbare Quellen" wie:
www.brv-bonn.de
www.opel-niedersachsen.de
www.kfz-innung-berlin.de

ach ja, und dieser völlig unbedeutende Kleingärtnerclub
www.adac.de

Was wäre denn "belastbar"?

Viele Grüße
Norbert

Das erste was ich finde wenn ich nach "BRV EU-Richtlinie 92/23/EWG" google ist eine PDF in der direkt am Anfang ausdrücklich steht das:

"Die Problemstellungen beziehen sich ausschließlich auf die im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/Reifenkombinationen) und nicht auf Umbereifungen mit anderen Rad-/Reifenkombinationen! Auf Reifen unterschiedlicher Bauart (Reinfor-ced/XL oder C) wird im folgenden noch gesondert eingegangen."

d.h das betrifft keine anderen Reifengrössen als die zugelassenen.

Kannst hier auch nochmal beim ADAC nachlesen:
http://www.adac.de/.../default.aspx
unter "Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen? "

Für eine abweichende Reifengrösse bedarf es also immer einer Freigabe. (Die für den Mondeo anscheinend vorhanden ist)

Zitat:

Original geschrieben von Norbert27


Nochmals zum Thema: PDFs und Infos aus dem Web resultieren aus "nicht unbedingt belastbaren Quellen".

Hallo Norbert27,

da der Spruch von mir kam, auch meine Antwort dazu: Eine zentrale Eigenschaft des Web ist, dass jeder - egal ob Fachmann oder nicht - grundsätzlich die Möglichkeit hat, dort Informationen bereitzustellen. Das bloße Vorhandensein eines Dokumentes sagt erst einmal gar nichts über dessen Gültigkeit aus - speziell bei Wikipedia. Deswegen sind für mich Dokumente aus dem Web grundsätzlich erstmal "nicht unbedingt belastbare Quellen." Sicher sind die Webseiten der genannten Organisationen zunächst einmal als vertrauenswürdig anzusehen, aber es besteht weiterhin eine Restunsicherheit bezüglich der Auslegung der dort genannten Bestimmungen. Und da beginnt das eigentliche Problem.

Als jurstischer Laie tendiert man gern dazu, sich aus Gesetzestexten die Passagen herauszusuchen, die die eigene Auffassung bestärken - und vergisst dabei, dass es durchaus an anderen Stellen (in anderen Gesetzen, Verordnungen etc.) noch Einschränkungen geben kann, die die Gültigkeit wieder einschränken. Juristen, denen die korrekte Prüfreihenfolge bekannt ist, kommen da nicht selten - und für Laien völlig überraschend - zu völlig anderen Auslegungen. Weiterhin sind EU-Richtlinien erstmal nur eine Empfehlung, die im Nachgang durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht zu überführen sind. Solang das nicht geschehen ist, sind sie meines Wissens rechtlich nicht relevant. Ob und in welchem Umfang das bei der hier genannten Richtlinie erfolgt ist, weiß ich nicht. Bin auch kein Jurist und mit dem Thema wenig vertraut.

Da es hier im Zweifel speziell bei einem Unfall um sehr viel Geld gehen kann, würde ich eher davon abraten, die Herstellervorgaben (mind. 215er) zu ignorieren. Auch wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges womöglich nicht gleich erlischt, so kann es doch heikel werden, wenn die Gegenseite einen Zusammenhang zwischen Unfallhergang und von den Herstellervorgaben abweichender Bereifung konstruieren kann. Denn in jedem Fall haben kleinere Reifen - wenn auch geringe - Auswirkungen auf die Fahrdynamik und damit auch auf die aktive Sicherheit.

Meine Aussage weiter oben sollte sein: Solang du dir nicht zu 100% sicher bist, dass deine Auslegung gültig ist und unter allen Umständen Bestand hat, würde ich dir davon abraten von den Herstellervorgaben abzuweichen. Du sparst zwar ein paar Euros aber nimmst womöglich große Risiken auf dich. Und außerdem: nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, macht auch technisch Sinn. Das ist aber nur meine persönlich Meinung. In jedem Fall wollte ich mit meinem Posting deine Aussage nicht in den Dreck o.ä. ziehen. Falls es für dich beleidigend rüberkam, möchte ich mich dafür entschuldigen.

Viele Grüße und "guten Rutsch" (bezogen auf den anstehenden Jahreswechsel ;-) )
Mickelback

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Die einfachste Lösung wäre, Du hälst Dich an die Werks/händlervorgaben was die Winterreifengröße angeht oder Du schnappst Dir Dein Auto, fährst mitsamt dem Fahrzeugschein zum TÜV und fragst dort nach, ob das geht? Die können Dir das dann sagen und gegebenenfalls schwarz auf weiss mitgeben.

Oder man kauft sich das nächste mal ein Auto für das man sich die Reifen auch leisten kann.

Hallo zusammen,
es sieht für mich so aus, als wenn es sich mit dem Beitrag von zhnujm erledigt hätte.
Offensichtlich gibt es PDFs mit Bezug auf die EU-Richtlinie, in denen es ausschließlich um die Reifengrößen (also nur Breite/Verhältnis in mm) geht, die im KFZ-Schein bzw. in der COC eingetragen sind. Ich habe eins ohne diesen Vermerk. Deshalb an dieser Stelle einen besonderen Dank an zhnujm.

Demnach könnte man für Winterreifen höchstens 215/55 mit kleinerem Tragfähigkeitsindex nehmen als in den Papieren steht.
In den Papieren steht 215/55 R16 93V und für Winterreifen würde Tragfähigkeitsindex 91 reichen.
(Höhere Geschwindigkeit führt zur Herbsetzung der Tragfähigkeit, aber dann macht man halt
einen Aufkleber von z.B. 190 'rein und damit hat sich die Sache erledigt. Schmalere Reifen dürften demnach nicht gefahren werden)

Trotzdem frage ich mich schon, warum ein Freund von mir E-Klasse-Kombi von 2002 fährt und diesen Wagen mit Original-Sommerreifen vom Typ 205/55 kaufen konnte.

Viele Grüße/ frohes neues Jahr
Norbert

Von mir jedenfalls ein Dankeschön für den Hinweis auf die BRV EU-Richtlinie 92/23/EWG, jetzt weiss ich wenigstens das der Zusatz "nur als Winterreifen" nur ein Hinweis ist und keine rechtliche Bedeutung hat 🙄

Und ich hab mir jetzt schon zweimal extra Wintereifen für meine speziellen "Sommer-Urlaubs-Felgen" für meinen Focus ST gekauft.
Sommereifen wären mir lieber gewesen.

Hallo zusammen,

jetzt die erstaunliche Wende: Ich darf laut Hersteller und laut BRV die 205er fahren.

Ich habe unabhängig von einander Hersteller und BRV angeschrieben.
(Ich bin also nicht mit dem Ergebnis des einen zu dem anderen gelaufen)

Vom Hersteller meiner Winterreifen (Maloya Cresta 300 205/55 R16 91H) habe ich für mein Fahrzeug (Mondeo MK4 Kombi Ecoboost 1,6 l Hubraum 118 kW Schlüsselnummer 8566 AWZ) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen.

Der BRV hat mir konkret zu meinem Auto geschrieben:
"In der kompletten Abwendung der EU-Richtlinie 92/23 ist die von Ihnen augenscheinlich beabsichtigte Bereifung 205/55 R 16 91 zulässig und bedarf keiner gesonderten Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere."

Liebe Leute, nachdem wir alle am Schluss meinten, die Sache hätte sich zu meinen Ungunsten aufgelöst, habe ich jetzt 2 Bestätigungen in der Hand. Warum, weiß ich nicht. Mir ist es auch nicht egal, aber es sollte mir egal sein.
Mein Auto ist genau so schwer wie der MK3 TDCI, auf dem die Reifen erlaubt waren. Ich habe außerdem mit den o. a. Winterreifen laut Testurteil (ich meine ADAC) Reifen, die bei Nässe so gut waren wie der Continental Winter Contact und lediglich im Verschleiß etwas schlechter waren. Außerdem fahre ich fast nur allein oder zu weit und nur mit maximal 50 kg Gepäck.

Ich werde jetzt die Reifen fahren und damit gut. Dummerweise ist Erstzulassung Januar 2012, so dass ich im Januar entweder mit Sommerreifen zum TÜV fahren muss oder das ganze in den März verlegen muss...
Die beiden Bestätigungen werde ich mir natürlich ins Auto legen.

Ich danke allen Beteiligten für Lob und Kritik.
Von mir aus kann der Thread geschlossen und ins Archiv gestellt werden.
Frohes neues Jahr
Norbert

Ich verstehe das Problem nicht ganz, wenn du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Reifengrösse bekommen hast darfst du die Grösse natürlich auch fahren.

ruppi107 hat doch schon erwähnt das es eine solche anscheinend gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert27


Ich werde jetzt die Reifen fahren und damit gut. Dummerweise ist Erstzulassung Januar 2012, so dass ich im Januar entweder mit Sommerreifen zum TÜV fahren muss oder das ganze in den März verlegen muss...
Die beiden Bestätigungen werde ich mir natürlich ins Auto legen.

Warum zum TÜV?

In 3 Jahren?

In seiner Post vom Reifengedöhnsverband steht zwar drin dass er die Räder Eintragungsfrei fahren darf, aber ich bin da irgendwie anderer Ansicht.

Alle Reifengrössen die nicht in der Zulassungsbescheinigung bzw. den COC Papieren drin stehen müssen eingetragen werden.
Oder gilt der Brief vom Verband als Freigabe im Sinne einer ABE ??
Dann müsste der KFZ Typ, am besten mit Fgstnr. dort drin stehen.

Hier ist die neueste Freigabeliste von Ford:

*** entfernt! ***

1.6er und nur der 1.6er darf 205er fahren. Egal was bei Wikioedia steht 😉

Bitte Liste hier hochladen! Verlinken in fremde Foren ist nur gestattet, wenn dort der Download ohne Zwangsanmeldung möglich ist. Dies ist bei deinem Link nicht möglich.

MfG

Ich denke mal er meint die Liste unten.

Dort steht aber nur drin was Ford geprüft hat und für gut befunden hat.
Solche Tests und Freigaben kosten schliesslich jede Menge Geld und da muss Ford sich entscheiden welche Reifen sie testen und freigeben.

Das schliesst aber andere Grössen nicht generell aus solange Traglastindex, Geschwindigkeitsindex, Abrollumfang und entsprechende Sachen beachtet werden und die Grösse vom TÜV abgenommen wird.

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