Winterkompletträder
Ich wollte nur kurz Bescheid geben, das die Freundlichen jetzt die neuen Winterkompletträder da haben falls noch jemand Bedarf hat oder vergleichen möchte.
Gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
Naja das ist wieder typisch Deutsch mit dem Aufkleber. Ich werde mir den jedenfalls nicht ans Amaturenbrett kleben 😠
Wie sieht das denn aus.
Das geht jetzt nicht persöhnlich gegen Dich @benzinburner 🙂
Mich kotzt das in Deutschland nur an das einem alles aber auch wirklich alles vorgeschrieben wird.
40 Antworten
Der bayerische Bußgeldkatalog kennt zwei Verstöße zum Thema, wobei ausdrücklich eine Plakette erwähnt wird.
336000
336006
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Der bayerische Bußgeldkatalog kennt zwei Verstöße zum Thema, wobei ausdrücklich eine Plakette erwähnt wird.
Ok, für 5€ lass ich es drauf ankommen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von mb180
Das "klassische" Winterradangebot besteht/bestand immer aus dem 10-Speichen-Alurad mit Winterreifen 205/55R16H.
Genau die meinte ich auch.
Die sind bereits jetzt da.
Bereift sind sie mit Pirelli Sottozero.
Diese Jahr allerdings offiziell etwas teurer für 876,-€.
Bischen handeln war allerdings drin und dazu gabs noch die Radnabenabdeckungen gratis. Ich wollte nicht jedesmal die Plastikklipse wechseln, denke mal die machen irgendwann dabei schlapp.
So warens knapp über 800-€ mit den Abdeckungen.
Altermativ gibt es das Ganze auf Stahlfelgen, dann aber mit Bridgestone für ca. 560,-€.
Gruß
Frank
Leider hat keiner den Mut, wegen 5 € ein höchstrichterliches Urteil herbeizuführen. Aus § 36 StVZO ergibt sich kein Aufkleber für den Geschwindigkeitsindex. Und die neue Technik ermöglicht bei vielen Fahrzeugen eine andere Art der optischen, also sinnfälligen, Darstellung. Sinnfällig schließt zunächst einmal sogar Geräusche, also Warntöne mit ein. Die Einschränkung ist aber mit "Blickfeld" gegeben.
Und die Aufführung im Bußgeldkatalog, der übrigens bundesweit gilt, bedeutet nicht, dass es auch rechtlich korrekt ist.
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Das sehe ich auch so. Das Gesetz ist maßgeblich und bundesweit geltend, ein Bußgeldkatalog hingegen vollkommen uninteressant. Ich begrenze mein Auto auf die 210 km/h meiner Reifen (obwohl ich so schnell eigentlich nie fahre). Damit habe ich eine leicht verständliche (sinnfällige) Angabe über die Geschwindigkeit gesetzt. Ich denke es ist für einen Fahrer (obwohl ich nur allein fahre) aufwendiger im KI die Sperre zu entfernen, als einen Aufkleber zu ignorieren.
Es wäre aber mal eine Idee sich im Falle eines Falles einen richterliches Urteil zu erwirken.
Meine Kosten für Kompletträder:
4 x A 204 401 1102 08W 36 ("Classic" Serienfelge) - € 279,00 (gebraucht, alle 4 makellos)
Versand - € 35,00
4 x Nabenkappen A1714000025 - € 19,90
4 x WR Dunlop 3D 205/55 R 16 H MO neu - € 368,00
Aufziehen, Auswuchten, Montage - € 30,00 (bei einem Kumpel)
Gesamtpreis für diese komplette Neuanschaffung: € 731,90
Es ist kein Gestz, sondern eine Verordnung. Damit steht sie aber rechtlich höherwertiger als der Bußgeldkatalog.
Es gibt aber wahrscheinlich niemmanden, der wegen 5€ was machen würde.
Der Aufkleber ist jedenfalls die beste Art, aber auch häßlichste Art, um Stress aus dem Weg zu gehen, wenn man den Geschwindigkeitsindex drunter fährt.
Sorry, aber ist ein sog. materielles Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vom Bundesverkehrsministerium auf Grundlage des StVG erlassen. Daher gehört es zu den Gesetzen.
Lt Werbepost von Mercedes wird wieder das Winterkomplettrad, 10-Speichen-Rad mit Michelin Primacy Alpin PA3 MO, für 219€ angeboten.
Q 440 1315 1177A/78A
Hallo,
habe auch letzte Woche auf Winterbereifung umgestellt: Semperit SP GR2 225/45/R17 auf ALU RAIL BAVARO. Gesamtpreis: 856 € !
Leider fehlen noch die 60mm Mercedes Narbendeckel - wurden noch nicht geliefert.
(12,99 €).
Passen ganz gut zum AMG Paket. (natürlich wie immer Geschmackssache :-) ).
Gruß
DB200K
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Sorry, aber ist ein sog. materielles Gesetz. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vom Bundesverkehrsministerium auf Grundlage des StVG erlassen. Daher gehört es zu den Gesetzen.
Richtig zur StVZO. Ich meinte die Stellung des Kataloges zur StVZO.Wenn die StVZO weder vom Wortlaut noch vom Sinn her einen Tatbestand hergibt, kann es der Bußgeldkatalog nicht festlegen. Bedenken sollte man, dass die Formulierung zudem aus einer Zeit stammt, als es keine elektronischen Alternativen gab. Und bis entsprechende Änderungen einfließen kann es dauern oder es passiert gar nichts.
Um Allem aus dem Wege zugehen, ist der Aufkleber natürlich die einfachste Lösung.