Wildschaden :(

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hab mein Golf erst 2 Tage und dann das, gestern Abend ist mir ein Reh vors Auto gelaufen. Zum Glück konnte ich noch nach links ausweichen und es hat nur den vorderen rechten Teil (Stoßstange und Kotflügel) erwischt. Das Reh konnte ich leider trotz langer Suche nicht mehr finden, ist wohl mit seinen Verletzungen in den Wald gelaufen. Der Jäger wurde jedoch noch von der Polizei informiert.

Ich habe dann den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen und eine Bestätigung erhalten (kostet 8 Euro). Was mich jedoch jetzt noch beschäftigt ist, dass das Auto am 31.03.2010 zugelassen wurde und ich am Karfreitag den Versicherungsantrag, welcher gestern Vormittag mit der Post rausging, ausgefüllt habe. Im Antrag hab ich VK mit 300 Euro SB inkl. TK mit 150 Euro SB ausgewählt.

Ich bin jetzt doch hoffentlich ab dem Karfreitag (Vorgestern) als ich den Antrag unterzeichnet habe, versichert?

Beste Grüße
Adian

26 Antworten

Na ich dachte erst an einen Kostenvoranschlag durch die Werkstatt, jedoch hat mir die Versicherung gleich den Gutachter geschickt. Da ich aber der Werkstatt den Auftrag schon in Aussicht gestellt habe muss ich wohl per Gutachten abrechnen. Mal schauen, was der Gutachter schreibt, vielleicht kann die Werkstatt ja dann trotzdem direkt mit der Versicherung abrechnen.

klar rechnet die versicherung direkt ab!

Der Gutachter hat jetzt den Schaden auf 1254 Euro geschätzt und mir ein Duplikat des Gutachtens zukommen lassen. Stoßstange und Kotflügel neu mit Lackeiren und Arbeitslohn.

Wie geht es jetzt eigentlich weiter?

Gib dein Auto zur Werkstatt deines Vertrauen und die regeln alles weitere.
Du brauchst nichts mehr machen außer deinen Wagen abgeben.

EDIT: Hast du nochmal Bilder von weiter weg?
Denn auf den nahen Bildern hab ich den Schaden gar nicht gesehen..

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Zitat:

Original geschrieben von adian


Der Gutachter hat jetzt den Schaden auf 1254 Euro geschätzt und mir ein Duplikat des Gutachtens zukommen lassen. Stoßstange und Kotflügel neu mit Lackeiren und Arbeitslohn.

Wie geht es jetzt eigentlich weiter?

Wenn du es nicht reparieren lassen willst, kannst du dir das Geld abzüglich MwSt. und SB auszahlen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1



Zitat:

Original geschrieben von adian


Der Gutachter hat jetzt den Schaden auf 1254 Euro geschätzt und mir ein Duplikat des Gutachtens zukommen lassen. Stoßstange und Kotflügel neu mit Lackeiren und Arbeitslohn.

Wie geht es jetzt eigentlich weiter?

Wenn du es nicht reparieren lassen willst, kannst du dir das Geld abzüglich MwSt. und SB auszahlen lassen.

Doch den Kotflügel will ich auf alle Fälle neu machen, bei der Stoßstange schau ich, was die Werkstatt sagt. Da sieht man eigentlich von außen nicht viel.

Stellst die Frage gar nicht im Golf VI Forum🙂?
(Gut von VW aus heißt er ja eh noch Golf V,also Typ 1K -Facelift)

Viel Glück beim Ausverhandeln mit der Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Grubich7342


Stellst die Frage gar nicht im Golf VI Forum🙂?
(Gut von VW aus heißt er ja eh noch Golf V,also Typ 1K -Facelift)

Viel Glück beim Ausverhandeln mit der Versicherung!

Ich weis aber als ich den Irrtum bemerkt hatte war's auch schon egal 😁

Die Versicherung provitiert ja nur davon, wenn sie nur den Kotflügel bezahlen müssen. Was soll's da dann schon grossartig zum verhandeln geben?

Zitat:

Original geschrieben von adian


Die Versicherung provitiert ja nur davon, wenn sie nur den Kotflügel bezahlen müssen. Was soll's da dann schon grossartig zum verhandeln geben?

Wenn du nur eine Teilreparatur durchführen lässt, dann kannst du ja trotzdem nach Gutachten abrechnen. Meines Wissens muss die Versicherung zusätzlich noch die Umsatzsteuer der Teilreparatur erstatten. Das sollte aber zuvor genau mit der Werkstatt abgesprochen werden, ob sich das lohnt und etwas für dich über bleibt oder vielleicht doch auch noch die Stoßstange stärker beschädigt ist, wie du meinst. Auch sollte dies die Werkstatt dann auf der Rechnung bestätigen, dass es nur eine Teilreparatur ist.

Zitat:

Original geschrieben von adian



Die Versicherung provitiert ja nur davon, wenn sie nur den Kotflügel bezahlen müssen. Was soll's da dann schon grossartig zum verhandeln geben?

Eben.

Wenn die nur sagen,die Stossstange wird nur repariert und du bestehst auf eine Neue,

wenn sich beim Zerlegen noch x Kleinteile finden,die getauscht werden müssen...

Soweit ich weiß, gilt die Regelung für die Selbstreparatur (also Erstattung der Teilekosten zzgl. USt) nur für Haftpflicht-Schäden.
Bei Teil- oder Vollkasko-Schäden ist das nicht vorgesehen.
Also: ab in die Fachwerkstatt Deines Vertrauens.

mfg gb

Ich bin jetzt wirklich unschlüssig, was ich machen sollte. Auf der einem Seite möchte ich die Stossstange nicht reparieren lassen, da man ja nichts sieht aber anderseits kann ja doch unter der Verkleidung was defekt sein. Da die Werkstatt beim wechseln des Kotflügel die Stossstange ohnehin abnehmen muss, werden sie ja sehen, ob was fehlt oder nicht.

Danke für eure Radschläge 🙂

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