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Wie verkaufe ich privat am sichersten mein Auto, was muss ich beachten ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 13:52

Hallo,

ich möchte gern mein Auto bald verkaufen.

Zuerst möchte ich im Internet die Anzeige aufgeben.

Folgende Fragen habe ich dann zum Verkauf/ Übergabe:

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt ?

Wie übergebe ich den Wagen ? Abgemeldet, entstempelt (selbst) oder

kann ich den Käufer damit Fahren lassen ?

Wie kann ich die den Zahlungsverkahr abwickeln, wie kann ich prüfen, ob

Bargeld echt ist ?

Was muß ich noch beachten ?

danke für Ratschläge.

Gruss

Frank

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23 Antworten

Vor der Probefahrt Führerschein zeigen lassen. Im Kaufvertrag festhalten, dass das Auto am xx.xx.200x abgemeldet übergeben wird. Abmeldebestätigungen gibt es nicht mehr.

 

Zusammen mit dem Käufer das Geld bei der Bank einzahlen. Keine Schecks etc, nur Bargeld lacht. Ich würde auch keine Überweisungen akzeptieren, erst recht nicht aus Irland.

 

Wegen der Haftung würde ich einfach mal die Versicherung anrufen.

im Kaufvertrag auf jeden Fall den Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung vermerken, ansonsten bist Du auch als Privatverkäufer gewährleistungspflichtig. Du hast das Recht, das auszuschließen, aber es muß vermerkt sein! Desweiteren darfst Du Mängel nicht bewusst verschweigen, denn sonst bist du wegen arglistiger Täuschung dran. Unfallschäden schriftlich festhalten!

Hi,

am sichersten ist es natürlich, wenn der Käufer selber ein (rotes) Nummernschild mitbringt, sowohl zur Probefahrt als auch zur Übergabe. Er könnte auch nach Bezahlung das Auto anmelden und nachher abholen... Ob das in der Praxis funktioniert bzw. den Verkauf anschiebt, wage ich mal zu bezweifeln. Ich persönlich lege zwar keinen großen Wert auf die Probefahrt, ich möchte jedoch das Auto "sofort" mitnehmen können und mich dann 2 Tage später in Ruhe um die Ummeldung kümmern. Klar, wenn ein Wiederverkäufer zuschlägt, könnte es mit den roten Schildern klappen, allerdings zahlen die Kameraden in der Regel nicht sonderlich gut.

Ich hab meine Fahrzeuge bisher immer angemeldet ge- und auch verkauft. Ein Wagen ist mit meinen Nummernschildern sogar nach Frankreich gegangen. Da hats nachher ein paar Probleme gegeben, weil der Käufer mir wie vereinbart die Nummernschilder recht schnell zurückgeschickt hat, allerdings noch nicht umgemeldet. Jetzt hatte er das Problem, dass er nur mit Brief und Schein nicht ummelden konnte, ich konnte den Wagen nur mit den Schildern erstmal nicht abmelden...

Ich würde an deiner Stelle nen Standard-Kaufvertrag (z.B. vom ADAC) nehmen, da werden alle wichtigen Punkte behandelt. In so nem Vertrag kann man vereinbaren, dass das Auto z.B. "5 Tage nach Übergabe (am XX.XX.200X)" umgemeldet werden muss. Mein Versicherungsvertreter hat mir versprochen, dass man als Verkäufer im Falle eines Unfalls nach der Übergabe keine Probleme bekommt, wenn man den Kaufvertrag der Versicherung zukommen lässt... Ich an deiner STelle würde jedoch mal selber mit deiner Versicherung sprechen! ;)

Zum Geld: Das Auto und den Brief bekommt der Käufer erst nach vollständiger Bezahlung. Du kannst gerne ne Überweisung entgegennehmen, denn wenn das Geld mal auf deinem Konto eingegangen ist, darf es nicht mehr "zurückgeholt" werden. Dies gilt für ne Überweisung oder ne Einzahlung, nicht für nen Scheck oder nen Lastschrifteinzug!

Den CLK hab ich persönlich per Überweisung bezahlt. Der Verkäufer wohnte nur wenige km von mir weg und hat nen ordentlichen Eindruck gemacht. Mein Vertrauen war entsprechend hoch und ich hab mich nicht getäuscht. Beim BMW (ca. 200 km entfernt) hab ich am Samstag mit nem Bekannten besichtigt und ne kurze Probefahrt gemacht. Dann hab ich den Kaufvertrag gemacht, als Sicherheit 1.000,- EUR dagelassen (gegen Quittung) und am Montag bin ich mit dem Restgeld per Zug zur Übergabe gefahren...

Gruß und viel Erfolg!

Jan

Bezüglich der Probefahrt bin ich der Meinung dass erstmal du als Halter und somit auch deine Versicherung haftbar gemacht werden kann. Inwieweit sich die Versicherung dann den Schaden vom potenziellen Probefahrer zurückholen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Denke aber mal, dass er dann für Schäden haftet

Sicherste Option ist die abgemeldete Übergabe an den Käufer, um Kennzeichen bzw. wie er den Wagen wegbringt soll er sich dann kümmern. Oder ihr geht, falls es klappt, zusammen auf die Zulassungsstelle.

Habe selbst aber bisher auch immer meine Autos incl. der Kennzeichen übergeben und mich darauf verlassen, dass der Käufer das Kfz zeitnah ummeldet. Bisher hat es geklappt.

Falls es aber ins Ausland gehen sollte, wäre ich sehr vorsichtig mit den Kennzeichen. Kann wegen der Kfz-Steuer nach hinten losgehen.

Google doch mal ein bisschen im Netz, da habe auch ich mich immer ein wenig schlau gemacht was man machen und nicht machen sollte. Sind immer ein paar Tips dabei.

Die Probefahrt lässt Du den Käufer natürlich nicht alleine machen. Dass Du Dir seinen Führerschein und Personalausweis zeigen lässt, ist selbstverständlich beim Autokauf!

Wenn der Käufer geschickt ist, dann lässt er Dich bei der Probefahrt fahren. Er achtet dabei auf Deinen Fahrstil. Er wird Dich provozieren und bitten mal mit dem Auto zu zeigen was "geht". Als Verkäufer ziehst Du Dich damit aus der Affäre, dass Du angibst, das Auto einfach nur zum Fahren zu haben nicht um damit Rennen zu fahren oder so ...

Kaufverträge kann man sich selber "malen", Vordrucke sind jedoch sicherer und vertrauenserweckender.

Der km-Stand wird nach der Probefahrt gemeinsam abgelesen und eingetragen.

Als Verkäufer zeigst Du ihm auch den Motorraum, dass da alles ok ist. Eine Motorreinigung sollte vor einem Verkauf NICHT gemacht werden. Schnell entsteht der Eindruck, dass Öllecks vertuscht werden sollen.

In den Kaufvertrag kommt rein, dass der Käufer sich verpflichtet, den Wagen binnen X Tagen umzumelden. Da auch die Personummer drin steht, kannst Du das Auto angemeldet übergeben.

Du musst nur Deiner Versicherung sofort melden, dass das Auto verkauft ist und an wen.

Bei einem Verkauf ins Ausland empfehle ich das Auto unbedingt abzumelden und mit dem Käufer zu vereinbaren wie er es abholen wird. Der Käufer wird es oftmals selber fahren wollen und hat keine eigenen Schilder. Als Verkäufer kann man sich Kurzzeitkennzeichen besorgen. Die kosteten damals recht viel und die Versicherung ist auch nciht gerade günstig - das vorher klären und einrechnen.

Ansonsten Exportkennzeichen besorgen - da weiß ich nicht wie es geht.

Ein Auto sollte nicht angemeldet ins Ausland verkauft werden, denn der ausländische Käufer kann nicht angemahnt werden um das Auto umzumelden.

In den Vertrag gehören Standardklauseln rein ...

... "Ausschluss Sachmängelhaftung aufgrund Privatverkauf"

... "Kratzer, Beulen, Steinschläge" (Standard-Absicherung für Mängel, die der Käufer bei der Übergabe nicht gesehen hat)

Ob man dem Käufer auch noch Rechnungen der INspektionen und so gibt, liegt im Ermessen des Verkäufers - vertrauensbildend ist das aber allemal.

Unfallschäden gehören nicht nur mündlich gesagt, sondern auch schriftlich festgehalten. Es reicht die Kurzform "Schaden vorne links" ... vielleicht noch mit Schadenshöhe: "Schaden vorne links (900 Euro)".

Gruß, Frank

Vor ein paar Wochen habe ich meine alten 5er an eine Schweden verkauft.

War völlig easy. Geldübergabe bei meiner Bank, anschließend haben wir zusammen schön gefrühstückt. Dann ab zum Straßenverkehrsamt, abgemeldet und dem Käufer bei dem Papierkram für das Ausfuhrkennzeichen geholfen.

Viel Erfolg

Lies dir mal den mobile.de Ratgeber durchklick klick klick

Ansonsten les dir auchmal meine Story unten in meiner Signatur durch, so kanns auch abgehen, was aich aber niemanden wünsche ;)

Probefahrt: ich würde noch drauf achten, dass Deine Versicherung so gestaltet ist, dass "jeder" fahren darf, auch das Mindestalter beachten. Die Angaben stehen in Deinem Versicherungsschein.

Zitat:

Original geschrieben von neuroticfish

Probefahrt: ich würde noch drauf achten, dass Deine Versicherung so gestaltet ist, dass "jeder" fahren darf, auch das Mindestalter beachten. Die Angaben stehen in Deinem Versicherungsschein.

Und ne alkitest :D

Hallo zusammen,

Folgendes problem: Ich hab mein Wagen privat verkauft. Wagen wurde vom Käufer angesehen, unter die Lupe genommen, Probe gefahren und für gut befunden. Also einigten wir uns auf den Preis. Vertrag wurde aufgesetzt,unterschrieben, Wagen übergeben. Eine Woche später kommt der Käufer und sagt er hatte ein ölfleck unter dem Auto. Brachte den Wagen in der Werkstatt, die sagten der Wagen ist undicht. Jetzt soll ich für die Reparatur haften. Ist das rechtens?

Mfg

Schwere Sache, es ist unwahrscheinlich dass der Ölverlust "neu" ist. Alles kann man beim Kauf gar nicht feststellen. Je nach dem was es kostet würde ich 50/50 anbieten oder den Wagen zurücknehmen

Bei einem 14 Jahre alten V8 ist ja nicht alles auszuschließen. Dichtungen sind ja auch verschleissteile. Verkauf erfolgte übrigens unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Werden sehen was noch kommt. Thx

Wenn du vom Ölverlust wußtest, dies aber "verschwiegen" hast (geht dann viell. in die Richtung "arglistige Täuschung"), dann finde ich persönlich, daß du dich an den Kosten beteiligen solltest.

 

Kumpel von mir hat seinen Wagen wandeln können. War vom Händler, der vorm Verkauf alles schön sauber gemacht hat und es bei der Besichtigung nicht zu sehen war.

Wusste wirklich nichts davon. War ein Tag vor dem Verkauf noch in der Werkstatt um die querlenker zu machen da ich ihm das zugesagt habe, es noch zu machen. Und da war kein ölverlust zu sehen. Etwas schmiere hier und da. Aber das ist normal denk ich

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