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Wie verkaufe ich privat am sichersten mein Auto, was muss ich beachten ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 13:52

Hallo,

ich möchte gern mein Auto bald verkaufen.

Zuerst möchte ich im Internet die Anzeige aufgeben.

Folgende Fragen habe ich dann zum Verkauf/ Übergabe:

Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt ?

Wie übergebe ich den Wagen ? Abgemeldet, entstempelt (selbst) oder

kann ich den Käufer damit Fahren lassen ?

Wie kann ich die den Zahlungsverkahr abwickeln, wie kann ich prüfen, ob

Bargeld echt ist ?

Was muß ich noch beachten ?

danke für Ratschläge.

Gruss

Frank

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23 Antworten
am 16. August 2018 um 11:32

Hey!

Also ich habe schon sehe viele Autos privat verkauft und hatte bis jetzt noch nie Probleme, bis letzte Woche....

Wollte das auto einer Freundin verkaufen und der Interessent hat bei der Probefahrt einen Unfall gebaut und 100% iger schuld....

Jetzt sitzen "wir" auf dem schaden.... der Interessent ist rechtlich fein raus....

Es gibt selbst für Probefahrten einen Vorvertrag, das falls etwas passieren sollte, man abgesichert ist...

Diesen Fehler werde ich nicht mehr machen...

Lg

@Bmwfarid

wieso bleibt ihr auf dem Schaden sitzen ? Der Interessent war Fahrer und hat einen Unfall gebaut, dann steht er auch gerade dafür :)

am 16. August 2018 um 12:13

Wir sitzen rein rechtlich auf dem schaden.... da können wir nichts machen.... der schaden am anderen Fahrzeug wird bezahlt über die kfz Versicherung.... aber der schaden an unserem Fahrzeug müssen wir selbst zahlen.... das kann man auch nicht über privathaftpflicht abwickeln....

Also seine versicherung muss den gegnerischen Schaden zahlen. Aber den schaden an diesem (deinen) müsste man einklagen.

Wie blöd muss man sein, vorallem mit fremden Eigentum..

witzig. sowas kann jederzeit passieren.

Die Privathaftpflicht ist aussen vor, sobald irgendein Zusammenhang mit dem "Betrieb/ Benutzen" eines KFZ existiert.

Da reicht das Schieben eines Einkaufwagens zum PKW.

@Bmwfarid

Achso, ich dachte schon die Versicherung möchte den Gegner nicht bezahlen ^^

 

Dann ist das doch soweit gut, denn den Schaden an deinem Fahrzeug kannst du zivilrechtlich einklagen bei dem Interessenten, glaub mir ;)

 

Simpel: ein anderer hat dein Eigentum kaputt gemacht, also zahlt er. Du bleibst ja nicht drauf sitzen, nur weil es dein Spielzeug ist oder du es ihm ausgeliehen hast :)

 

LG

 

PS: falls du einen guten Berliner Anwalt für Verkehr brauchst, sag bescheid xD

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