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Wie erfolgt eine Fahrzeugwandlung?

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 7:29

Hallo zusammen!

Ich fahre seit Februar 2006 einen Passat 2.0 TFSI Sportline, der mir mitlerweile nach 15.000 Km durch diverse Geräusche an allen Ecken und Winkeln die Freude am fahren nimmt.

Schon seit dem ersten Kilometer macht das Getriebe seltsame Ticker - Geräusche, die angeblich "normal" sein laut VW.

Desweiteren haben sich seit einigen Wochen die Knarzgeräusche im Heckbereich so stark bemerkbar gemacht, dass ich meinen Wagen neulich in der Werkstatt hatte. Durch mangelde Karosseriesteifigkeit kommt es nicht nur im Bereich der Hutablage, sondern auch an der B- Säule und am Amatourenbrett zu lauten Knarz- und Knautsch- Geräuschen, die selbst auf ebener Strecke auftauchen.

Selbst nach dem 2. Reperaturversuch konnte meine Werkstatt das Problem auch nicht durch Nachschweißen beheben - im Gegenteil, es wurde schlimmer.

Jetzt hat sich das Knarzen in ein "Knautschen" umgewandelt und tritt verteilt über den gesamten Innenraum auf. (Türverkleidungen, Dachhimmel, Hutablage...)

Da ich für den hohen Kaufpreis bessere Qualität erwarten kann, möchte ich nun meinen Wagen wandeln.

Doch weis ich nicht, mit wem ich zuerst reden soll, um eine Wandlung erfolgreich durchzuführen.

Bitte geben sie mir einige Ratschläge und Vorgehensweisen mit auf den Weg, damit mein Passat gewandelt wird.

Denn so kann es nicht weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

Geht doch erst mal zum Händler und redet mit dem, warum denn immer gleich zum Anwalt. Wenn der Wandlungswunsch begründet ist, dann geht das auch ohne.

Bei mir lief alles ohne Anwalt und sehr freundlich, ganz ohne Druck auf den Händler. Übrigens nur 1 Rep-Versuch! Nutzungsendgeld lag bei ca. 5,5%

Darum mein Tip: Erst mal mit dem Händler ein Gespräch führen. Wenn man dann auf Granit stößt, kann man immernoch den Anwalt einschalten.

Gruß Axel

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Zitat:

Original geschrieben von meToo

 

Na wie gut, dass ich gerade eine Wandlung hinter mir habe... insofern gestatte ich mir, solchen Mist zu schreiben. Habe wahrscheinlich mehr Ahnung als Du, aber darum gehts hier wohl kaum.

Aus diesem Grund weißt Du, dass der Händler ein bomben Geschäft gemacht hat? Respekt. Habe gar nicht gewusst, dass man solche Einblicke in die Geschäfte von VW erhält, wenn man wandelt.

Komisch, dass es bei meiner Wandlung nicht so war. Muss ich mich beschweren, mich hat VW nicht eingeweiht. Vielleicht sollte ich ja aber mal bei meinem Händler vorbei schauen und nach einer Provision fragen, schließlich hat er ja nach Deiner Aussage richtig gut an mir und der Wandlung verdient.

Was mich nach Deiner Aussage total irritiert: Warum stand mein Passat bei meinem Händler zum Verkauf, wenn ihn doch VW ankauft? Warum investierte der Händler seine Zeit, den Wagen weiterzuverkaufen, wenn er gar nicht ihm gehört? Da tun sich echte Fragen auf, ich bin gespannt auf Deine Antworten.

am 31. Mai 2007 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

 

Aus diesem Grund weißt Du, dass der Händler ein bomben Geschäft gemacht hat? Respekt. Habe gar nicht gewusst, dass man solche Einblicke in die Geschäfte von VW erhält, wenn man wandelt.

Komisch, dass es bei meiner Wandlung nicht so war. Muss ich mich beschweren, mich hat VW nicht eingeweiht. Vielleicht sollte ich ja aber mal bei meinem Händler vorbei schauen und nach einer Provision fragen, schließlich hat er ja nach Deiner Aussage richtig gut an mir und der Wandlung verdient.

Was mich nach Deiner Aussage total irritiert: Warum stand mein Passat bei meinem Händler zum Verkauf, wenn ihn doch VW ankauft? Warum investierte der Händler seine Zeit, den Wagen weiterzuverkaufen, wenn er gar nicht ihm gehört? Da tun sich echte Fragen auf, ich bin gespannt auf Deine Antworten.

Eröffne doch einen neuen Thread, dann dürfen andere Fachkundige mitdiskutieren. Logisch verbleibt der Wagen beim Händler, aber Rückkäufer ist VW selbst. Wenn der Wagen verkauft wird, kauft ihn der Händler vom Werk ab. Mein freundlicher war da sehr plauderbedürftig.

Freundliche: Gebt mal Euren Senf dazu,

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 8:11

Als Betroffener habe ich dennoch Angst vor meinem Händler, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser bereitwillig meinen knarzenden und kaputtreparierten Passat 2.0 TFSI Sportline (nun eher Schrottline) so gerne und einfach zurücknehmen wird.

In der Werkstatt werde ich immer mit solchen dummen Sprüchen beschwichtigt wie z.B. :

"Das ist völlig normal, dass Geräusche auftreten..."

"Der normale Kunde höhrt so etwas nicht"

"Wenn sie damit ein Problem haben, müssen sie das Radio lauter drehen!"

Schlimm ist nur, dass die Werkstatt das alles ernst meint und ich am Ende der Dumme bin.

Wenn mich sogar Fremde auf das Knarzen ansprechen, ist das Knarzen doch wohl eindeutig wahrnehmbar, auch für "normale" Kunden...

Mein Freundlicher wird den Schden wohl nie einsehen und mich erneut abwimmeln. Dann muss es eben ein unabhängiger Gutachter klären und nicht einer von VW, der mal wieder nichts gehört haben will und das normal findet, wenn ein 35.000 €- Auto knarzt an allen Ecken und Enden??

Wie soll ich nun vorgehen?

Zitat:

Original geschrieben von Tische64

Als Betroffener habe ich dennoch Angst vor meinem Händler, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser bereitwillig meinen knarzenden und kaputtreparierten Passat 2.0 TFSI Sportline (nun eher Schrottline) so gerne und einfach zurücknehmen wird.

.....

Wie soll ich nun vorgehen?

Wende Dich doch mal an "meToo". Der kennt einen Händler, der Autos liebend gerne zurück nimmt, weil er dabei so ein gutes Geschäft macht. Vielleicht kann dieser Händler den Vertrag von Deinem Händler übernehmen, und dann Deinen Wagen zurück nehmen.

Auch wenn ich Trikeflieger seine Antwort noch die Beste finde, wechsel doch bitte einfach den Händler.

Lass Dir einen Termin geben in dem du ihm alle Deine Probleme erklärst und bitte ihn um reperatur.

Hol Dir den schriftlichen Auftrag (die machen alles schriftlich) von Deinem bisherigen Händler und hoffe das es der andere auch nicht hinbekommt.

Dann wieder zurück zu dem Autohaus welches den Wagen verkauft hat und setze denen ne Frist mit Androhung einer Wandlung.

Gruß Schulle (der knarzende Passats kennt)

Fahrzeugwandlung

 

Habe einen Passat FSI Sportline Erstzulassung 10/06 im April beim Händler gekauft,denke bei dem geringen KM und VW Wolfsburg als Vorbesitzer war es sicher ein Vorführwagen.Nun habe ich seid einiger Zeit häufiger Ärger mit der Elektronik etc.Nun meine Frage,habe ich nach erfolgloser und auch öfteren Reparaturen auch Anspruch auf Wandlung obwohl ich nicht Erstbesitzer bin?Über Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.Mfg

Zwei Fragen an die Experten:

1. Ist zwingende Voraussetzung bei der Wandlung, dass a) die Reparaturversuche und b) die Wandlung bei dem VW-VERKÄUFER abgewickelt werden müssen??? Das wäre kaum realisierbar bei Umzug oder anderweitig verlagertem Lebensmittelpunkt.

2. Was machen, wenn Werkstätten das Knarzen und Klappern von Heckbereich und B-Säule nicht hören wollen??? ADAC???

(2,0 TDI-DPF, 19 tkm, Comfortline, 04/2006)

hi,

Zitat:

Original geschrieben von ambros41

1. Ist zwingende Voraussetzung bei der Wandlung, dass a) die Reparaturversuche und b) die Wandlung bei dem VW-VERKÄUFER abgewickelt werden müssen??? Das wäre kaum realisierbar bei Umzug oder anderweitig verlagertem Lebensmittelpunkt.

Die Reparaturversuchen können in jeder von VW anerkannten Werkstatt durchgeführt werden. Für die Rückgängigmachung des Kaufvertrages ist der Händler zuständig, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast und nur mit dem kannst du die Rückabwicklung durchführen. Wobei das Ganze auch reinweg schriftlich erfolgen kann; Rücktritt erklären, Antwort abwarten und entsprechend reagieren.

Zitat:

Original geschrieben von ambros41

2. Was machen, wenn Werkstätten das Knarzen und Klappern von Heckbereich und B-Säule nicht hören wollen??? ADAC???

Bist du ADAC Mitglied? Dann wäre zumindet die Erstberatung bei einem Anwalt kostenlos. Sind es denn mehrere Werkstätten oder nur eine? Wenn nur eine -> andere Werkstatt aufsuchen und schauen was die sagen.

Problem ist, dass "normale" Klapper- und Knarzgeräusche wohl keinen "Wandlungsgrund" darstellen (ist meines Wissens sogar in der Garantie ausgeschlossen; zumindest bei der Longlife-Garantie unseres gebraucht gekauften Polos). Wenn die Geräusche in den B-Säulen bei dir ebenfalls auf das "technische Problem bei der Produktion" zurückzuführen sind, sieht das Ganze schon anders aus.

Aber wie muss man sich das Ignorieren deiner Werkstatt vorstellen? Hast du mit denen eine Probefahrt gemacht und du hast die Geräusche gehört, der Meister aber nicht?

schönen Gruß Marc (pj)

Danke marc für die gute Info.

Ich hatte mit dem Meister zusammen eine ca.5-minütige Probefahrt gemacht, und zwar auf weitgehend ebener Fahrbahn. Da das unüberhörbare Klappern aber nur auf ziemlich unebener Fahrbahn (beispielsweise Kopfsteinpflaster) auftritt, hatte ihn gebeten, auf solchen Straßen Probe zu fahren. Aber er meinte ein Geräusch vom Kofferraum gehört zu haben und fuhr dann schnurstracks zurück in die Werkstatt. Dort schlug er mehrmals mit der Faust kräftig auf die Verkleidung des Kofferraumdeckels und fand dort den Klapper-Übeltäter. Ich wies ihn aber immer wieder auf das Klappern aus dem Bereich der B-Säule hin. Ohne Erfolg.

Nach 'Reparatur' klappert's weiter, eigentlich wie erwartet.

Weitere bisher beanstandete Mängel waren übrigens:

1. LL-Intervallanzeige zeigte schon nach 15 tkm den fälligen Ölservice an; und das bei 80% Strecke und vorausschauender Fahrweise (Langzeit-Verbrauch: 6 Liter).

2. Sitzbezug warf Falten, war aufgerauht und unansehnlich. Wurde erneuert. Deutet aber schon nach 2 tkm erneut Abnutzungserscheinungen an.

3. Kupplungsgeräusche beim Schleifenlassen im Stau oder schnellem Anfahren.

--- Passat TDI 2,0 - 103 kW - DPF - 04/2006 - 19 tkm ---

Hallo!

Ich möchte diesen Thread nochmal kurz nach oben bringen.

Können die, die gewandelt haben mal eine "Musterberechnung" schreiben?! Soll heißen: Von welchem Betrag wird gerechnet, wie hoch ist demzufolge der Erstattungsbetrag, etc.

Vielen Dank und Grüße

Hallo Christian,

meine Aufstellung liegt heute bei meinem Verkäufer auf dem Tisch, darum habe ich sie noch nicht. Sollte aber jetzt so aussehen:

Da Auto finanziert:

Anzahlung 5800,- + 10x Monatsrate von 350,- (werte nicht 100%-ig genau), macht 9300,- + Überführung und Zulassung 730,- macht zusammen 10030,- was ich bisher gezahlt habe. Versicherung gibt es natürlich nicht zurück. Zusätzlich habe ich meine Autowerbung und die Schutzfolie in Rechnung gestellt, sind noch mal 200,-

Gesamt somit 10230,-

Listenneupreis: 42700,-

Gefahrene Km: 12500

Nutzungsgeld: 0,5% je 1000km = Euro 213,50

212,50 * 12,5 = 2668,75

Bekomme also zurück:

10230,- abzügl. 2656,25 = Euro 7561,25

Abzüglich die Beule in der Türe und die vom Marder zerfressene Motorhaubendämmung, bekomme ich also ungefähr Euro 7350,- zurück.

Gruß

Axel

So ungefähr sollte es bei mir jetzt aussehen.

am 22. Juni 2007 um 7:46

soweit alles iO trike...

aber nicht vergessen, die anzahlung verzinsen zu lassen.. nach § 346 BGB mit 4 % ....

bei mir haben sie zwar ein bißchen rumgezickt, am ende aber doch gezahlt...

das ganze ist wie gesagt gesetzlich so vorgesehen und das äquivalent zum gezahlten nutzungsentgelt...(da hab ich btw auch 0,5 % gezahlt für nen Diesel)

Hallo Lolo,

ich warte das jetzt mal ab, was bei der Aufstellung alles draufsteht. Wenn der Händler peniebel jedes Staubkorn verrechnet, welches der Aufbereiter hat entfernen müssen, dann werde ich wegen der Verzinsung auch mal nachfrage.

Nicht dass 500,- Zinsen für mich kein Geld wären, nur kam mir der Händler schon sehr beim Neukauf des 2. Passat entgegen. Und im Nachhinen bin ich auch froh, wie unkompliziert die ganze Sache gelaufen ist. Da kann man andere Dinge hier im Forum lesen.

Gruß

Axel

am 22. Juni 2007 um 8:50

ok, das kann ich verstehen...

bin bei mir sehr zufrieden mit der rückabwicklung gewesen. großes entgegenkommen, obwohl ich nicht wieder da gekauft habe...

wollte nur noch deine aufstellung ergänzen, damit der thread auch alle informationen zur rückabwicklung enthält...

Themenstarteram 22. Juni 2007 um 9:43

Meine Anfrage auf Wandlung hat man in meinem Autohaus gar nicht wahr genommen. Wahrscheinlich weil sonst herauskommen würde, dass mein Wagen bei der Anlieferung "vom LKW gefallen" ist. Dies hat man versucht zu vertuschen, indem man mir am 25.01.2006 auf meine Frage, ob mein Neuwagen schon eingetroffen sei, gesagt hat, er sei vor einigen Stunden da.

natürlich wollte ich ihn gleich abholen, aber ich musste bis zum 02.02.2006 warten, weil man den Schutzwachs noch entfernen müsste.

Zur Krönung fand ich gestern in meinem Service- Heft eine Tankquittung vom 16.01.2006

Denkt ihr, dass so etwas möglich seien könnte? Versuchte Täuschung!

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