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Wie erfolgt eine Fahrzeugwandlung?

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 7:29

Hallo zusammen!

Ich fahre seit Februar 2006 einen Passat 2.0 TFSI Sportline, der mir mitlerweile nach 15.000 Km durch diverse Geräusche an allen Ecken und Winkeln die Freude am fahren nimmt.

Schon seit dem ersten Kilometer macht das Getriebe seltsame Ticker - Geräusche, die angeblich "normal" sein laut VW.

Desweiteren haben sich seit einigen Wochen die Knarzgeräusche im Heckbereich so stark bemerkbar gemacht, dass ich meinen Wagen neulich in der Werkstatt hatte. Durch mangelde Karosseriesteifigkeit kommt es nicht nur im Bereich der Hutablage, sondern auch an der B- Säule und am Amatourenbrett zu lauten Knarz- und Knautsch- Geräuschen, die selbst auf ebener Strecke auftauchen.

Selbst nach dem 2. Reperaturversuch konnte meine Werkstatt das Problem auch nicht durch Nachschweißen beheben - im Gegenteil, es wurde schlimmer.

Jetzt hat sich das Knarzen in ein "Knautschen" umgewandelt und tritt verteilt über den gesamten Innenraum auf. (Türverkleidungen, Dachhimmel, Hutablage...)

Da ich für den hohen Kaufpreis bessere Qualität erwarten kann, möchte ich nun meinen Wagen wandeln.

Doch weis ich nicht, mit wem ich zuerst reden soll, um eine Wandlung erfolgreich durchzuführen.

Bitte geben sie mir einige Ratschläge und Vorgehensweisen mit auf den Weg, damit mein Passat gewandelt wird.

Denn so kann es nicht weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von meToo

Mein Tipp:

Nimm Dir gleich einen Anwalt, erspart 'ne Menge Ärger. VW wird vermutlich eine Nutzungsentschädigung von 0,67% pro 1000 KM vom Listenpreis verlangen, Dein Anwalt wird - wenn er gut ist - nur 0,4% anbieten, vermutlich wird man sich dann kurzfristig auf 0,5% einigen.

Super Tip, der könnte glatt von einem Anwalt kommen. Das einzige was zu 100% sicher ist, ist, dass der Anwalt Kohle sehen will. Super! Beim Händler 300,- gespart, beim Anwalt 400 gezahlt. Da hat man wirklich was gespart.

Geht doch erst mal zum Händler und redet mit dem, warum denn immer gleich zum Anwalt. Wenn der Wandlungswunsch begründet ist, dann geht das auch ohne.

Bei mir lief alles ohne Anwalt und sehr freundlich, ganz ohne Druck auf den Händler. Übrigens nur 1 Rep-Versuch! Nutzungsendgeld lag bei ca. 5,5%

Darum mein Tip: Erst mal mit dem Händler ein Gespräch führen. Wenn man dann auf Granit stößt, kann man immernoch den Anwalt einschalten.

Gruß Axel

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Danke Axel,

mein Schreiben geht morgen mit Fristsetzung für eine Wandlung nach VW.

Ich habe ständig ein Zischen beim Gas geben und Kuppeln,

ein Leistungsverlust und höheren Kraftstoffverbrauch und diverse andere Mängel: u.a habe ich 2 mal neue Radlager bekommen, die Pumpendüsen wurde zweimal gatauscht.

Ladedruckschlauch ersetzt etc. und immer noch das Zischen.

Ich bin echt enttäuscht habe vorher 3BG und A4 gefahren

ohne Probleme, aber meiner ist aus einer der ersten Bauwochen 10/05- Na ja irgendwann ist immer das erste Mal.

Warum hast Du denn gewandelt und wie lange hat es gedauert, bist Du ein Angebot bekommen hast und kam dieses schriftlich oder gab es einen Termin bei Deinem Händler ?

Zumal weiss ich nicht was ich danach fahren soll ?

Ich liebäugle mit einem 3er Touring als Diesel.

So groß muss der Kofferraum eh nicht mehr sein.

Aber ich weiß es noch nicht !

Gruß

Martin

Für alle, die vielleicht wie ich über google hierhin gekommen sind:

Im letzten Jahr gab es ein interessantes BGH-Urteil! dies besagt, dass bei einer Wandlung der Wertverlust vom Kunden nicht bezahlt werden muss, wenn ein Mangel nicht behoben werden konnte.

hier ein Link, indem etwas mehr steht:

http://www.autobild.de/artikel/bgh-u...ln_816605.html

Hallo,

der Uraltthread ist ja nicht mehr aktuell. Zur Wandlung und diesem Urteil gibt es schon einige neuere Beiträge. Der Link von Dir geht im Übrigen nicht.

Zum Urteil selber: Das, was ich kenne, beruhte auf einem Tausch bei einem Mangel, d.h. Du gibst Deine Ware zurücke und bekommst eine Neue, die aber identisch mit der Alten sein muss. Wandlung heißt aber: Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wo kein Kaufvertrag, kannst Du auch nichts gegen eine Neuware zurückgeben. Somit verhält sich das meiner Meinung etwas anders.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von Fordschritt

Für alle, die vielleicht wie ich über google hierhin gekommen sind:

Im letzten Jahr gab es ein interessantes BGH-Urteil! dies besagt, dass bei einer Wandlung der Wertverlust vom Kunden nicht bezahlt werden muss, wenn ein Mangel nicht behoben werden konnte.

hier ein Link, indem etwas mehr steht:

http://www.autobild.de/artikel/bgh-u...ln_816605.html

Hi,

hier ein Link zu einem Beitrag von mir, in dem dargestellt wird, dass Deine Aussage nicht stimmt:

http://www.motor-talk.de/.../...-rueckgaengigmachung-t1418978.html?...

Habe gerade dein Beitrag gelesen und dachte erst du schreibst über meinen Wagen.

Ich habe genau die selben Probleme mit meinem Wagen.

Hab ihn vor ca 2 Monaten gekauft mit 56.000 km Laufleistung und BJ Ende 06. Nach kurzer Zeit machte das Automatik Getriebe lautere Geräusche beim Runter Schalten. Dann fing es an hauptsächlich kurz vorm schalten in den 3. Gang kratz und Pfeifgeräusche zu machen. Es ist dann mittlerweile immer schlimmer geworden so das auch kurzer Leistungsabfall zu merken war.

Ich komm mir langsam vor als wenn der Wagen schon 10 Jahre alt ist denn er quitscht und knart im Heck, Armaturenbrett, Seitenteile usw.

Nachdem ich VW jetzt 2 mal die Chance gegeben habe die Mängel zu beseitigen wurde mir gesagt es ist nichts auffälliges zu finden. Ich habe dann mit dem Werkstattmeister eine Probefahrt gemacht um ihm die Geräusche vorzuführen. Man soll es nicht glauben, scheinbar haben sich deine Werkstatt und meine Werkstatt miteinander abgesprochen, denn auch meine sagt mir"das ist normal" :confused:

Da ich jetzt noch feststellen mußte, dass der linke Scheinwerfer ein anderes BJ hat als der rechte haben wir mal in den VW Computer nachsehen lassen und nach rumdrucksen des Verkäufers ist die Stoßstange und Seitenteil erneuert worden. Laut Anwalt müßen diese Mängel angegeben werden. Ich werde heut versuchen über eine Wandlung mit VW zusprechen. Mal sehen was bei rauskommt.

Es ist schon ganz schön traurig das man ein deutsches Auto kauft und so verarscht wird.

Zitat:

Original geschrieben von dan1311k

.....

Nachdem ich VW jetzt 2 mal die Chance gegeben habe die Mängel zu beseitigen wurde mir gesagt es ist nichts auffälliges zu finden. Ich habe dann mit dem Werkstattmeister eine Probefahrt gemacht um ihm die Geräusche vorzuführen. Man soll es nicht glauben, scheinbar haben sich deine Werkstatt und meine Werkstatt miteinander abgesprochen, denn auch meine sagt mir"das ist normal" :confused:

Da ich jetzt noch feststellen mußte, dass der linke Scheinwerfer ein anderes BJ hat als der rechte haben wir mal in den VW Computer nachsehen lassen und nach rumdrucksen des Verkäufers ist die Stoßstange und Seitenteil erneuert worden. Laut Anwalt müßen diese Mängel angegeben werden. Ich werde heut versuchen über eine Wandlung mit VW zusprechen. Mal sehen was bei rauskommt.

Es ist schon ganz schön traurig das man ein deutsches Auto kauft und so verarscht wird.

Hallo,

natürlich ist das ganz normal....zumindest bei VW, Dein Händler hat da die Wahrheit gesagt :mad:

Zum "Mangel": Meiner Meinung nach muss das nicht angegeben werden, wenn es sich z.B. einen Parkrempler handelt. Angegeben werden muss nur ein richtiger Unfallschaden, und auch da gibt es untersch. Meinungen.

Gruß Axel

Da gehen die Meinungen immer aus einander. Es handelt sich hierbei aber um eine gemachte Reperatur von ca. 2000 €. Mein Schwager ist bei MB Karosseriebaumeister auch wenn nicht sicher meint er, das diese Rep.

zumindestens angegeben werden muß. Auch einen ihm bekannter Gutachter ist dieser Meinung. Mein Anwalt sagt das selbe( vielleicht auch nur weil er Geld verdienen will)

Wie dem auch sei weil ich nicht gleich alles den Anwälten überlassen will, habe ich mit dem Verkäufer gesprochen und ihm gesat das ich unter den Umständen den Wagen nicht mehr haben will. Er versuchte sich auch nicht auf stur zustellen und spricht mit der G.S.Leitung.

Mal abwarten was denn nächste Woche dabei rauskommt.

Nochmal zur Nutzungsentschädigung.

Meiner wird gewandelt und laut Auskunft des Verkaufsleiters liegt der Wert bei 0,67%.

Von wo nehmen die diesen Wert, hab mich bei DerUnser informiert und er hat seinen CC für 0,5% zurückgegeben.

Morgen hab ich nen Termin bei VL und werd mit dem Verhandeln zur Nutzungsentschädigung.

Wie ist es eigentlich mit der Kapitalverzinsung kann jemand was dazu sagen.

Hallo,

bitte Suchfunktion benutzen und Wandlung in der Form wie früher gibt es nicht.

Aber auch dazu würde ich mal im Internet auf die Suche gehen und auch bezügl. Nutzungsentschädigung bzw. Rückzahlung geleisteter Raten/Verzinsung eingesetzten Kapitals etc. mal nach Ersatzgestellung o. ä. suchen, wenn du ein gleiches Fahrzeug bekommst.

Solltest du das Fahrzeug nur zurückgeben, dann sind 0,67% definitiv zu viel.

Und um auf der sicheren Seite zu sein: Rechtsanwalt. Du kannst mehr verlieren als gewinnen, wenn du keinen Rechtsbeistand hast.

gruss

19FC

Ich will das zurück geben und einen neuen bestellen!

Ich will erst normal mit dennen verhandeln ohne gleich mit nem anwalt in die tür zu fallen die sind mir auch ohne nachzufragen mit der Wandlung entgegengekommen.

...also keine Wandlung, sondern Rückgabe mit Ersatzgestellung.

Dann würde ich mich erst recht nicht mit 0.67% zufrieden geben.

Denk an die Rückabwicklung geleisteter Zahlungen incl. kompletter Verzinsung.

Und was du bereits an Extras (evtl.) in das Auto gesteckt hattest, z.B. Winterreifen, Querträger für Dachreling etc. etc. muß ersetzt werden falls du es bei dem Neuen nicht mit verwerten kannst.

gruss

19FC

Ja laut dem VL ist es eine Wandlung, wurde schon von VW bestätigt.

Es wird halt wieder ein CC aber andere Farbe und bisschen andere Ausstatung.

Winterreifen und so kann ich am neuen benützen und so.

Was wäre den ein angemessener % wert

0,67% ergeben eine max. km Leistung von 150.000km

0,5% ergeben eine ma. km Leistung von 200.000km

0,4% egeben eine ma. km Leistung von 250.000km

ich persönlich würde bei 0,5% sehr zufrieden sein aber will sehen wie weit die noch runter gehen alles unter 0,5% wäre wunderbar.

Das mit er Verzinsung sollte ich die mal ansprechen oder müssen die das selber sagen? Hab mich schon durch die sufu und bei google durchgelesen die meisten schreiben 4% heißt dann auf ein Jahr oder?

Zitat:

Original geschrieben von boss1287

.....

Was wäre den ein angemessener % wert

0,67% ergeben eine max. km Leistung von 150.000km

0,5% ergeben eine ma. km Leistung von 200.000km

0,4% egeben eine ma. km Leistung von 250.000km

ich persönlich würde bei 0,5% sehr zufrieden sein aber will sehen wie weit die noch runter gehen alles unter 0,5% wäre wunderbar.

....

Das kommt doch darauf an, wie viel Du gefahren bist. Wenn Du in 1 Jahr nur 8.000km gefahren bist, dann wirst Du wohl keine 0,5% bekommen, dann werden es die 0,67% sein. Das Auto hat ja auch einen Verlust durch das Alter. Hast Du aber nach der Zeit schon 40.000km auf der Uhr, dann geht es wohl Richtung 0,5%.

Gruß Axel

am 6. April 2010 um 6:01

hi all

Kann man eigentlich einen Wagen der Privat von einen VW Werksangehörigen als Jahreswagen gekauft wurde .... auch von VW Wandeln lassen ?

Privat - kein Händler aber in der Garantie.

Der wagen ist jetzt 21 Monate alt und habe aber schon 6- 7 Moante nur probleme und zih Reparaturen hinter mir ZK - AGR - DSG und paar kleinigkeiten.

Danke schonmal im voraus für eure Hilfe

mfg

Es mag ja sein das VW sagt, das die Geräusche und oder das stottern normal ist, doch stell ich mir dann die Frage warum steht das nicht im Prospekt bei Neuwagen oder gebrauchten Wagen. " Lieber Kunde unsere Motoren geben Geräusche von sich und neigen dazu mal hin und wieder zu stottern. Aber machen sie sich keine Sorgen, das ist normal":cool:

Naja wie auch immer ich habe kurz nach meinen 1. Beitrag den Anruf von VW bekommen, daß sie bereit sind eine Wandlung des Fahrzeuges zumachen. Warscheinlich wohl wegen dem Unfallschaden.

Hab mir dann einen Touran geholt und muß sagen trotz gleicher Maschiene ist alles in Ordnung.

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