ForumPassat B6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Fahrzeugwandlung? Wie siehts rechtlich aus...

Fahrzeugwandlung? Wie siehts rechtlich aus...

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 12. April 2013 um 9:10

Guten Morgen,

habe vor 2 Monaten einen Passat von einem Vertragshändler mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft!

Jetzt ist das Automatik Getriebe kaputt -> Kostenpunkt: ca. 6200 €

Ich soll davon 60 % selbst bezahlen.

Sehe das nicht ein, da ich das Fahrzeug erst 2 Monate & den Mangel seit Anfang an habe!

Eine Rücknahme des oben genannten Fahrzeuges bietet der Händler an, allerdings müsste ich meinen, damals inzahlunggegebenen PKW wieder nehmen, der bereits an einen Händler Kollegen verkauft wurde.

Ich finde, das dies so nicht rechtens ist, so wie der Händler das wünscht.

Bitte um Rat.

Danke

Beste Antwort im Thema

Ist doch ganz einfach. Beim Gebrauchtwagenkauf hast man 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung auf Mängel die bei Kauf des Fahrzeuges schon bestanden haben. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen daß kein Mangel vorgelegen hat, danach tritt die Beweislastumkehr ein und du musst beweisen dass ein Mangel vorgelegen hat.

Da beide dies in der Praxis nicht beweisen können und du innerhalb der ersten 6 Monate bist, muss der Händler dir den Schaden ohne Eigenbeteiligung wieder instand setzten. Und lasse dich nicht mit irgendwelchen Garantiebedingungen der Gebrauchtwagenversicherung abspeissen, die Garantie ist nur eine freiwillege zusätzliche Leistung die die Händler dem Kunden anbieten um ihr Risiko im Schadenfall zu minimieren. Was rechtlich zählt ist die Gewährleistung, denn die ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit der freiwilligen Garantie zu tun. Das wird nur oft im allgemeinen Sprachgebrauch falsch dargestellt.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten
am 12. April 2013 um 9:32

in den ersten 6 Monaten greift die Versicherung, da muss der Händler durch!

Hast du die VW Perfect Car Garantie ?

Da wird die SB nach Laufleistung gerechnet , bis 60.000km 10% SB und dann gehts immer höher...

( Ich glaube das tritt aber auch erst NACH 6 Monaten in Kraft )

Ist doch ganz einfach. Beim Gebrauchtwagenkauf hast man 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung auf Mängel die bei Kauf des Fahrzeuges schon bestanden haben. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen daß kein Mangel vorgelegen hat, danach tritt die Beweislastumkehr ein und du musst beweisen dass ein Mangel vorgelegen hat.

Da beide dies in der Praxis nicht beweisen können und du innerhalb der ersten 6 Monate bist, muss der Händler dir den Schaden ohne Eigenbeteiligung wieder instand setzten. Und lasse dich nicht mit irgendwelchen Garantiebedingungen der Gebrauchtwagenversicherung abspeissen, die Garantie ist nur eine freiwillege zusätzliche Leistung die die Händler dem Kunden anbieten um ihr Risiko im Schadenfall zu minimieren. Was rechtlich zählt ist die Gewährleistung, denn die ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit der freiwilligen Garantie zu tun. Das wird nur oft im allgemeinen Sprachgebrauch falsch dargestellt.

Ist genau wie Ralf sagt! Der Händler kann über die Gebrauchtwagenversicherung abrechnen, dann muss er nur den Rest selbst übernehmen, du aber gar nichts!!

Themenstarteram 12. April 2013 um 10:04

Danke Leute,

habt mir bis dahin schon sehr geholfen :)

Wie sieht es bei einer Wandlung aus?

Muss ich meinen gebrauchten, den ich damals Inzahlung gegeben habe, wieder nehmen?

Der VW Händler, hat den PKW schon an einen freien Händler wiederverkauft.

Er droht mir, dass er diesen wieder holt....

Wandlung = Rückabwicklung des Kaufvertrages.

-> Es könnte schon sein, dass auch Du Deinen Wagen wieder zurück nehmen musst.

 

Wieso willst Du wandeln? Lass das Getriebe auf Kosten des Händlers bzw. seiner Versicherung reparieren und freu Dich drüber.

Wenn er Dir blöd kommt und Du irgendwas zahlen sollst: Anwalt.

Themenstarteram 12. April 2013 um 10:42

Naja schon klar.

Nur ist der Ankaufvertrag (Ford) getrennt vom Kaufvertrag des Passats geschrieben worden.

Ich finde das nur komisch, dass der Jaguar bereits verkauft ist (an einen Händler).

 

Naja Wandlung wäre mir fast lieber... Hab mit dem Passat leider nur Ärger...

Du hast bei Ford einen Passat gekauft!!!????

Lass dir entweder alles Reparieren oder geh zu deinem Rechtsanwalt!

Zitat:

Original geschrieben von Maxi292

Naja schon klar.

Nur ist der Ankaufvertrag (Ford) getrennt vom Kaufvertrag des Passats geschrieben worden.

Ich finde das nur komisch, dass der Jaguar bereits verkauft ist (an einen Händler).

 

Naja Wandlung wäre mir fast lieber... Hab mit dem Passat leider nur Ärger...

Rückabwicklung Kaufvertrag ist eigentlich klar.

Wenn dort im Kaufvertrag nichts von der Inzahlungsnahme steht sollte der Händler damit auch nicht durchkommen.

Themenstarteram 12. April 2013 um 12:47

Nein nocheinmal: (sorry das ich so undeutlich geschrieben habe - bin nur ein wenig verärgert)

Also:

Habe mitte Januar 2013 bei einem VW Vertragshändler einen VW Passat gekauft. Habe dort meinen Ford Inzahlung gegeben.

Der Ford wurde aber bereits von einem freien Händler als "Händlerfahrzeug" gekauft, steht also nicht mehr bei dem VW Vertragshändler....

Der Händler verlangt von mir einen Anteil von ca. 1500 € für ein Neues DSG Getriebe.

Für diese Lösung stimme ich aber nicht zu.

Der Geschäftsführer des besagten Autohauses hat mir eine Wandlung vorgeschlagen - er möchte den Kaufvertrag rückgängig machen & mir meinen Ford wieder besorgen...

Allerdings habe ich, wie gesagt, einen Kaufvertrag für den Passat & sepperat einen Ankaufvertrag für den Ford....

Ich würde sogar freiwillig, pro gefahrenen km 0,20 € zahlen...

Ich weiß nur nicht, wie die Rechtslage für die Rückabwicklung ist...

Grüsse

Rechtlich hast du doch noch gar keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, du musst dem Verkäufer erst ein zweimaliges Reparaturrecht einräumen.

Ich denke du hast nur zwei Möglichkeiten, entweder er nimmt den Passat kulanterweise zurück und gibt dir dabei die Bedingungen vor, z.B. dass du deinen Ford wieder nehmen musst, oder du lässt ihn für dich kostenfrei bei ihm instand setzen, erwähne ihm gegenüber dann den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung. Wenn der Wagen dann nach der Reparatur nicht in Ordnung ist musst du im noch einen weiteren Reparaturversuch zugestehen, danach kannst du erst eine Rückabwicklung in Betracht ziehen.

am 12. April 2013 um 13:29

Hey ! geh zum Anwalt und las dich informieren ! Hab ich auch gemacht wegen Gewährleistung wird die versicherung 60% übernehmen und der Händer 40% !

Mache fast das gleiche durch :)

hoffe konnte dir helfen !

Themenstarteram 12. April 2013 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von dj_musik

Hey ! geh zum Anwalt und las dich informieren ! Hab ich auch gemacht wegen Gewährleistung wird die versicherung 60% übernehmen und der Händer 40% !

Mache fast das gleiche durch :)

hoffe konnte dir helfen !

Ja, das Problem ist nur, dass ich das Fahrzeug schon 2 mal dort hatte & der Händler mir selbst angeboten hat das Fahrzeug zurückzunehmen, allerdings mit der Bedingung meinen alten Ford wieder zu nehmen - was ich aber nicht möchte...

Richtig. Nur wenn sich das Fahrzeug in dem 1. Halbjahr nach dem Kauf befindet, muss der Händler alles übernehmen, außer Verschleißteile wie Bremsen, Service etc...

Themenstarteram 13. April 2013 um 12:07

Also Freunde der Sonne,

war gestern noch bei einem Anwalt und habe mich diesbezüglich informiert.

Der Händler steht das 1. halbe Jahr voll in der Gewährleistung, da er mir, als Kunde ein tadelloses Auto verkaufen muss!

Ich als Kunde, habe den Händler schon mehrere Male die Chance gegeben, den Getriebefehler zu beseitigen.

Leider weigert sich der Händler, ein AT-DSG Getriebe zu verbauen, und bietet mir, wie berichtet die Wandlung an.

Allerdings mit der Bedingung, dass ich meinen Inzahlung gegebenen Gebrauchtwagen wieder zurücknehmen muss, der allerdings bei einen anderen Händler steht.

-> Dies wäre richtig, wenn der Fahrzeug ankauf auf dem Kaufvertrag des Passats vermerkt wäre, allerdings sind die beiden Verträge getrennt.

Somit hat der Händler KEIN RECHT mir mein altes Fahrzeug wieder zu geben.

 

Ich muss lediglich die gefahrenen Kilometer zahlen...

Der Anwalt hat mir folgende Formel gegeben:

Brutto-Verkaufspreis x vom Käufer gefahrene Kilometer

_____________________________________________

Kfz-Lebensdauer (km) - Tachostand bei Fahrzeugübergabe

 

(KFZ Lebensdauer von einem Passat 2.o TDI liegt ca. bei 250.000km

 

Werde meinen Händler damit kommende Woche einmal kontaktieren...

Grüße

Ich verstehe das Problem auch nicht so recht... Du schreibst, du hast nur Ärger bislang mit dem Passat. Dokumentier alle Mängel schriftlich, geh damit zum Händler und lass dir quittieren, dass er das erhalten hat. Dann darf er fröhlich für dich zum Nullkostenpreis alles reparieren, was besseres kann dir doch eigentlich gar nicht passieren. stellt er sich quer ---> Anwalt.

Kannst ihn dann in dem Fall darauf hinweisen, dass er zusätzlich zu den Reperaturkosten noch die Anwaltskosten Zahlen darf, ob er sich den jetzt wirklich querstellen wolle... Das ganze ist gesetzlich geregelt, da kann er sich auf den Kopf stellen, er wird nichts daran ändern können. Problematisch für dich wäre es nur, wenn er die bemängelten Dinge bereits im Kaufvertrag als bekannt gelistet hätte, ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht der Fall war. ich habe die ganze Nummer samt Anwalt auch durch wegen einigen Sachen, einzig der Zeitaufwand ist nervig, aber das Ergebnis zählte da für mich.

Was die Wandlung angeht, so kann er deinen doch nur zurückholen, wenn es explizit EIN Vertrag ist, in dem die Inzahlungnahme deines Fords mit dem Kaufpreis des Passat gegengerechnet wurde. Handelt es sich um zwei separate Verträge, kann er zurückholen, was er will, aber du musst den Ford nicht nehmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Fahrzeugwandlung? Wie siehts rechtlich aus...