Widerruf der Finanzierung VW Bank

Audi

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Der Text lautete:
„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten.“

Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege

Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.

Beste Grüße
Frank

Beste Antwort im Thema

Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.

Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.

So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.

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Zitat:

@Gleetch schrieb am 13. Juli 2017 um 14:34:37 Uhr:



Zitat:

@starcourse schrieb am 13. Juli 2017 um 12:15:23 Uhr:


... Zweitens braucht man bei dieser Bank jedenfalls nicht noch mal nach einer Finanzierung anfragen.🙄...

Das wage ich zu bezweifeln oder wollen die anschließend kein Geld mehr verdienen?
Ich denke weniger, dass man großartig Probleme haben wird irgendwo einen neuen Kredit zu bekommen.

Der verlinkte Beitrag bezieht sich doch sehr stark auf Immobilienkredite. Das ist nicht wirklich 1:1 auf Autokredite übertragbar, denn das Haus muss ich auch nach dem Widerruf bezahlen. Lässt sich nun mal schlecht zurückgeben. Das Auto geht einfach zurück und gut ist.

Jeder der widerrufen will, wird sich mindestens darüber bewusst sein, dass das Auto wegkommt.
Ich würde das alles nicht so schwarz sehen wie du das tust.

Wenn einer widerrufen will und eine Rechtsschutzversicherung hat, sehe ich da so gut wie gar kein Risiko. Zig Anwälte prüfen vorerst kostenlos und machen vorab eine Deckungsabfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Die zahlt dann oder eben nicht und bis dahin ist noch kein Cent geflossen, bis auf die Raten an die Bank 😉

Bei den Immobilienkrediten war die Situation mit den Banken quasi sogar angespannter als jetzt hier bei den Autos, brauchte man schließlich dringend eine Anschlussfinanzierung, um nicht das Haus los zu sein und auf der Straße zu stehen. Hier beim Auto ist die Folge, dass man das Auto dann los ist, ja bewußt so einkalkuliert. Aber schon bei den Immobilienkrediten fanden sich doch diverse Banken, die für Anschlussfinanzierungen bereit waren. Einige kleinere Sparkassen oder Volksbanken wohl nicht, bei den Großen ging es aber eher getreu dem Motto "wenn wir das nicht machen, dann macht es wer anderes und verdient damit Geld".
Auch bei den Autobanken dürfte der Kunde eher eine Nummer sein. Das gilt aber natürlich nur unter der Prämisse, dass man schon vorher in Sachen Bonität / Schufa keine größeren Probleme hatte.

Und - ist jemandem bekannt, wie es hier weitergeht?

Natürlich

Zitat:

@Zensi1973 schrieb am 27. Oktober 2017 um 23:01:39 Uhr:


Natürlich

Glückwunsch zur sinnlosesten Antwort innerhalb dieses Threads! 🙄

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http://app.handelsblatt.com/.../20497294.html

Danach wird es wohl ein Widerrufsrecht geben allerdings mit Nutzungsentschädigung.

Ja das Thema bleibt spannend

Mit Nutzungsentschädigung ist das Ganze jedoch nicht mehr interessant, da die zu erwartende Km-Laufleistung ja meistens sehr gering angegeben wird...

und dann auch nur bei Privat leute, gewerbliche ausgeschlossen

Km Anzahl sollte schon stimmen bei Kreditvertrag.

Lieber mehr angeben falls es bei der Rate nichts ändert , geht auch nur wenn kein Leasing.

Was war eigentlich mit dieser Regelung.

Widerruf besonders lohnend für nach dem 12.6.2014 geschlossene Verträge

Eine wichtige Neuerung für Autokäufer ist die ab 13.6.2014 in Kraft getretenen Umsetzung der Verbraucherrichtlinie der EU 2011/83/EU (§§ 355 ff BGB). Hiernach hat der Verbraucher im Rahmen der Rückabwicklung eines Vertrages beispielsweise für einen eingetretenen Wertverlust nur unter bestimmten Voraussetzungen aufzukommen. Bei einem infolge eines Widerrufs eines nach dem 12.6.2014 geschlossenen Finanzierungsvertrags unwirksam gewordenen Kfz-Kaufvertrag bestehen durchaus Aussichten, dass der Verbraucher nicht einmal Ersatz für die gezogenen Nutzungen leisten muss, d.h. er hätte in diesem Fall möglicherweise über Jahre das Fahrzeug kostenlos genutzt.

Beim Touran Fahrer war es ja im August.

Ich meinte die zu erwartende Gesamtlaufleistung desjeweiligen KFZ, wird diese bsp. nur mit knapp 150-200.000 km angesetzt, ist die Nutzungsentschädigung dementsprechend höher, als wenn man von 300.000 ausgeht.

Am 5. Dezember soll da das Urteil fallen. Bis dahin müssen wir abwarten. Ich selbst werde auch mit Nutzungsentschädigung das Ganze durchziehen, weil ich die Karre einfach loshaben möchte.

Zitat:

@Zensi1973 schrieb am 1. November 2017 um 19:45:21 Uhr:


Am 5. Dezember soll da das Urteil fallen. Bis dahin müssen wir abwarten. Ich selbst werde auch mit Nutzungsentschädigung das Ganze durchziehen, weil ich die Karre einfach loshaben möchte.

Aber kommst du dann bei einem Privatverkauf nicht besser weg?

Schon mal versucht einen Euro 5 Diesel privat zu verkaufen?

Hi zusammen, also ich selbst habe einen betroffen Diesel und ich muss sagen das es unmöglich ist den Diesel zu verkaufen! Denn VW in Verbindung mit Diesel will keiner den üblichen Marktwert bezahlen ! VW hat ein Image Schaden . Der Wagen ist sonst Top , aber allein durch den Image Schaden will ihn keiner zum normalen Kurs haben ! Also zusammen gefasst, Dieselprämie für Dieselfahrzeuge 1-4 ! Nicht für Diesel 5 !
Wir sollten Nicht vergessen, dass es hier um Betrug geht ! Betrüg du mal die Bank , was wird wohl passieren? Also ich bin froh , dass ich die Möglichkeit habe über die Fehlerhafte Wiederberufsbehrung raus aus dem Vertrag vielleicht komme !Die anderen sollen mal überlegen was sie an unserer Stelle tun würden, anstatt uns den schwarzen Peter zuzuschieben!

Zitat:

@ben1022 schrieb am 19. November 2017 um 19:37:49 Uhr:


... Diesel will keiner den üblichen Marktwert bezahlen !... will ihn keiner zum normalen Kurs haben ! ....

Das ist Quatsch. Der übliche Marktwert ist der Wert, der jetzt halt am Markt bezahlt wird, also üblich ist.

Daß du früher vielleicht mehr bekommen hättest, steht auf einem anderen Blatt. Jetzt bekommst du nur das, was jemand bereit ist dafür zu zahlen. Und das nennt man halt Marktwert.

Hat denn schon irgendwer hier seinen Widerruf erfolgreich durchgezogen?

Nein am 5 Dezember wird das erste Urteil gefällt. Mal abwarten...

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