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Finanzierung BMW Bank Kündigung Versicherungspaket

BMW
Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 11:12

Hallo zusammen,

ich habe ein dickes Problem mit dem BMW-Händler/ BMW Bank.

Am 17.10.2022 habe ich mein neues Auto zugelassen und am 18.10.2022 dann beim BMW-Händler abgeholt.

Am 19.10.2022 habe ich dann per E-Mail die Versicherungspakete GAP + RSV zum nächstmöglich Termin gekündigt.

Heute erhielt ich ein Anruf vom „freundlichen“ BMW Verkäufer und er sagte, aufgrund der Kündigung/ Widerspruch der Versicherungen, muss laut der BMW-Bank ein neuer Kreditvertrag/Antrag gestellt werden die Zinsen von 2,99% sollen nun auf 5,49% steigen.

Dies soll alles so schnell wie möglich unterschrieben werden und die Anträge gehen heute per Express noch raus.

Ich meinte, dass ich nicht damit einverstandnen bin und ich ein Vertrag mit 2,99% unterzeichnet habe und den so beibehalten möchte und das die Versicherungspakete unabhängig vom Kreditvertrag sind.

Seine Antwort war, dass dies nicht möglich sei und die BMW-Bank knallhart sagen könnte, geben Sie das Auto zurück (Fahrzeug zugelassen).

Ich soll mich nun selber an die BMW-Bank wenden.

Kann mir jemand eventuell mitteilen, wie ich das Problem jetzt am besten bereinigen kann?

Für euere Hilfe danke ich euch im Voraus.

Lg,

Ervin :)

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33 Antworten

Keine Angst, dir kann nichts passieren. Es bleibt auch nach dem Widerruf bei den 2,99 Prozent. Der Händler erzählt einfach Quatsch (tun viele). Fordere ihn auf, das schriftlich zu wiederholen, dass ein neuer Vertrag notwendig ist. Wird er nicht machen. Und wenn doch: ab zur BaFin damit, die warten auf so etwas.

Du hast die Pakete gekündigt oder widerrufen? Das ist in soweit von Bedeutung dass eine Kündigung deutlich teurer ist als ein Widerruf. Die Reaktion des Händlers lässt aber auf einen Widerruf schließen.

 

Sag dem Händler einfach dass Du nichts neues unterschreiben wirst und gelassen dem Schreiben der BMW Bank entgegensiehst. Es wird nämlich keins kommen. Die BMW Bank wird den Vertrag einhalten egal was der Händler Dir erzählt. Das kannst Du aber alles in dem anderen Thema nachlesen.

Es ist davon auszugehen, dass die Bank in dieser Situation eine erklärte „Kündigung“ richtigerweise als Widerruf auffasst. Die falsche Bezeichnung schadet dann nicht.

am 27. Oktober 2022 um 12:59

In anderen Threads zum gleichen Thema dauert es länger, bis man zum Ergebnis kommt - das aber letztlich doch gleich scheint:

https://www.motor-talk.de/.../...nanzierungsbestaetigung-t7076200.html

Themenstarteram 27. Oktober 2022 um 13:37

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen!

Die Versicherungspakete GAP + RSV habe ich zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Hab soeben nochmal Rücksprache mit dem BMW-Händler gehalten.

Ich habe Ihm deutlich gesagt, dass ich den neuen Vertrag nicht unterzeichnen werde und auf die ursprünglichen Konditionen bestehe.

Er meinte, dass es Ihm egal sei ob ich die Versicherungspakete in Anspruch nehme oder nicht, soll wohl die Vorgabe der BMW-Bank sein.

Demzufolge sagte er auch, dass laute er aktuellen Lage die Zinsen sich erhöht haben und die alten Konditionen nicht am verfügbar sind.

Ich habe dann gesagt, dass er sich mit der BMW-Bank in Verbindung setzten soll… morgen bekomme ich diesbezüglich ein Feedback und eine Entscheidung.

 

Falls alle Stricke reißen, werde ich Ihn auffordern mir schriftlich zu bestätigen, dass ein neuer Antrag erstellt werden muss.

Wenn dies auch nicht funktioniert, soll ich mich dann direkt wie vorgeschlagen von Lattementa an Bafinz wenden?

Oder lieber erstmal schriftlich die BMW-Bank Anschreiben?

Vielen Dank Leute!

Ich würde dazu überhaupt nicht mit dem Händler sprechen sondern nur mit dem Leasinggeber (BMW Bank), wobei sprechen auch nicht richtig ist. Bestehe auf schriftliche Kommunikation. In Deinem Vertrag und in der Widerrufsbelehrung steht ausdrücklich drin, dass ein Widerruf die anderen Verträge unberührt lässt, es sei denn DU willst diese ebenfalls beenden (das kannst Du, musst es aber nicht).

Themenstarteram 28. Oktober 2022 um 15:44

Zitat:

@Lattementa schrieb am 27. Oktober 2022 um 16:26:03 Uhr:

Ich würde dazu überhaupt nicht mit dem Händler sprechen sondern nur mit dem Leasinggeber (BMW Bank), wobei sprechen auch nicht richtig ist. Bestehe auf schriftliche Kommunikation. In Deinem Vertrag und in der Widerrufsbelehrung steht ausdrücklich drin, dass ein Widerruf die anderen Verträge unberührt lässt, es sei denn DU willst diese ebenfalls beenden (das kannst Du, musst es aber nicht).

Moin :)

rückmeldung ist erfolgt vom Händler!

Alles nicht möglich und die Verträge müssen neu… auf die Aufforderung mir das schriftlich zu bestätigen, dass die Verträge neu müssen hat er geantwortet, kein Problem schickt er mir gleich per E-Mail zu.

Er fügte noch hinzu, dass die BMW-Bank das Geld noch nicht ausgezahlt hat und ich jetzt beim Händler im Minus bin….

Bin jetzt total verunsichert!

Das muss schriftlich von der BMW Bank kommen… aber warte erstmal ab ob und was da kommt.

 

Wenn Du unsicher bist wende Dich wie bereits von Lattementa beschrieben direkt an die BMW-Bank. PS: die anonymisierte Email des Händlers dazu würde hier sicher viel Beachtung finden… ;)

Wenn da tatsächlich ne Mail vom Händler kommt, dann leite die mal an den Leasinggeber weiter mit der Bitte, die zu kommentieren. Der Händler ist übrigens nah dran, einen Betrug zu begehen durch seine Lügerei..

Wenn du zum nächstmöglichen Termin gekündigt hast, dann würde ich jetzt eher den Widerruf hinterherschicken. Zur Bank. Klipp und klar die Versicherungen, GAP widerrufen und gerne den Satz, dass dies nicht den Kredit betrifft.

Und tue dir doch selbst den Gefallen und blockiere die Nummer vom Händler.

Du hast einen Kreditvertrag - basta. Den kann die Bank nicht einfach widerrufen. In dem Erklärungsbündel steht ganz deutlich, dass die Versicherungen keinen Einfluss auf die Kreditgewährung haben.

Der Händler erzählt dir Müll und will dich verunsichern.

Im Übrigen geben Händler das Auto nicht her, wenn die Bezahlung nicht sicher ist. In deinem Fall alle Auflagen der Bank erfüllt, wie z.b. Lohnabrechnungen, Unterschriften, Übernahmeprotokoll. Die Versicherungen gehören nicht dazu!

Hm, da gibt es einschlägige Urteile, dass eine Kündigung der Restschuldversicherung zu einer neuen Einstufung des Kreditvertrages führen kann. Sollte der Kreditnehmer selber ohne Restschuldversicherung ein Ausfallrisiko darstellen, verschlechtern sich die Konditionen natürlich und der bis dato abgeschlossene Kreditvertrag verliert seine Gültigkeit. Die Bank bewertet dann neu, Ich würde den Widerruf der RSV ganz schnell aufheben.

Hast Du mal eine Quelle zu den einschlägigen Urteilen?

 

Wenn ein KSB verpflichtend wäre, müsste das gemäß PAngV im Effektivzins berücksichtigt werden. Ist es aber hier nicht.

 

Dazu sind die Formulierungen im Vertrag bezüglich Verbundener Verträge ja eindeutig.

Zitat:

@harald335i schrieb am 29. Oktober 2022 um 11:57:29 Uhr:

Hm, da gibt es einschlägige Urteile, dass eine Kündigung der Restschuldversicherung zu einer neuen Einstufung des Kreditvertrages führen kann. Sollte der Kreditnehmer selber ohne Restschuldversicherung ein Ausfallrisiko darstellen, verschlechtern sich die Konditionen natürlich und der bis dato abgeschlossene Kreditvertrag verliert seine Gültigkeit. Die Bank bewertet dann neu, Ich würde den Widerruf der RSV ganz schnell aufheben.

Das bezweifle ich sehr. Der Widerruf erlaubt es ja gerade, sich NUR von der Versicherung zu trennen und der Rest Des Vertrages bleibt gleich. Das ist gerade der Sinn und gesetzliche Zweck. Hierauf muss der Kreditnehmer sogar ausdrücklich schriftlich informiert werden.

 

Hintergrund ist ein Gesetz das extra eingeführt wurde, weil die Banken und Händler den Kunden zu viele Lügen erzählt hatten. In anderen Ländern (zum Beispiel England) sind Restschuldversicherungen sogar verboten worden und die Banken mussten Milliardenstrafen zahlen. Bei uns war der Gesetzgeber da gnädiger.

Themenstarteram 29. Oktober 2022 um 10:55

Hallo Zusammen,

anbei sende ich euch das Schreiben vom BMW-Händler! Würde mich sehr gerne her euer Feedback freuen.

Lg,

Ervin

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