Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man für sein Diesel-Fahrzeug nicht mehr das bekommt, was man als "üblich" bezeichnen kann.
Es ist schlicht Fakt, dass der Diesel im Marktwert herbe Verluste hat hinnehmen müssen.
Ich wurde von insgesamt 3 Händlern gebeten, mein Fahrzeug zu behalten und "später" mal wieder zu kommen und/oder einfach abzuwarten. Und das bei einem EURO 6 Clean Diesel, der wohlwissend nicht vom Skandal betroffen ist. Man kann auch sagen, dass der Händler einfach keine Lust dazu hatte, mein Auto anzukaufen. Auch nicht, obwohl ich bereit gewesen wäre einen neuen (Benziner) für 40.000+ EUR mitzunehmen.
Die Angebote waren, wenn ich welche bekommen habe, "Negativangebote". Solche, welche man aus moralischen Gründen ablehnen muss. Und hier spreche ich von 5.000-8.000 EUR UNTER dem üblichen Marktwert/Ankaufswert.
Tja.... freie Marktwirtschaft. Ist halt so. Aber es ist halt auch eben Fakt, dass derzeit der Kauf- und Ankaufverhalten bei Dieseln extrem schlecht ist und nicht der übliche Preis dafür bezahlt wird.
Du hast es also auch nicht verstanden...
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 22. November 2017 um 11:38:57 Uhr:
Du hast es also auch nicht verstanden...
Wir zwei verstehen uns eh nicht. Ergo... hab du ruhig weiterhin deine Meinung. Ich hab meine. Und bleib mal schön in deinem Wolkenkuckucksschloss. Nix für ungut. 😉
Marktwert ist das, was der aktuelle Markt hergibt.
Wenn du unter Marktwert verkaufst, dann laste das nicht dem Käufer an.
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Auch wenn vielleicht der Begriff "Marktwert" falsch gewählt wurde, so weiß doch hoffentlich ein jeder (auch ihr 2), was im Ursprungspost von ben1022 damit gemeint ist/war. Wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, kommt's einem auch relativ fix. 😉
Ja, er meinte, welchen Preis man früher hätte erzielen können.
Nur wen interessiert das? Und was hat das mit Markt zu tun?
Wenn morgen die Regierung beschließt, daß ein Liter Benzin einen Euro mehr kosten muß, denn sinkt der Marktwert meines Benziners auch drastisch. Und nun? Kann ich dann Schadensersatz verlangen weil ich beim Kauf nicht von dieser Erhöhung ausgehen konnte?
Nochmal: welchen Preis man in Zukunft für irgend ein gebrauchtes Produkt erzielen kann, ist weder festgelegt noch einklagbar. Man erhält den Preis, den ein anderer bereit ist zu zahlen.
OK, man könnte natürlich die Käufer von gebrauchten Dieselfahrzeugen per Gesetz verpflichten 30% mehr zu bezahlen als sie wollen...
Ich weiß gar nicht, warum ich hierauf überhaupt noch reagiere, denn deine Beiträge (nicht nur hier) tropfen teils nur so vor Polemik. Eigentlich eine Art, mit der ich mich - auch außerhalb des Internets - nicht abgeben möchte.
Ich gehe davon aus, dass du den Kontext verstanden hast und weißt, was gemeint/gewollt/bezweckt wird.
Vielleicht verstehe ich dich auch nur falsch. Wie auch immer.
Nur ums nochmal ins rechte Bild zu rücken, worum es hier überhaupt geht:
Wir reden hier - im eigentlichen Thema - weder von Schadensersatz noch von irgendeiner Form des "Einklagens" von Wertverlusten, etc.
Es geht hier einzig und allein darum, dass Formfehler (das ist ja nun Fakt) in Kreditverträgen begangen worden sind und hierzu ein Urteil am 05.12. erwartet wird. Es steht nur noch im Raum, ob man Nutzwertersatz leisten muss oder nicht.
Es wurde lediglich mehrfach angemerkt, dass (jetzt sag ich's nochmal) die bisher üblicherweise zu erzielende und dem Diesel-Fahrzeug ggü. gerechtfertige Preise, derzeit NICHT (mehr) erzielt werden können. Die Zeiten sind wohl, wie von dir angemerkt, nun auch vorbei und man muss sich an die derzeitigen Preise und Werte gewöhnen.
Und genau DAS ist u.a. ein Grund für all die Kläger und Widerrufer, genau in diese Formfehlerlücke einzusteigen. Damit sie eben günstig (von Fall zu Fall eigens zu bewerten) aus der Dieselnummer rauskommen. Gilt sicher nicht für alle, aber für einige.
Vielleicht können wir's dann auch jetzt damit belassen und auf den 05.12. blicken bzw. dem Thema dienliche Beiträge verfassen.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 23. November 2017 um 10:47:06 Uhr:
Ich gehe davon aus, dass du den Kontext verstanden hast und weißt, was gemeint/gewollt/bezweckt wird.
Klar haben sie das - aber es macht ihnen viel mehr Spaß rum zu schlaumeiern.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 23. November 2017 um 10:47:06 Uhr:
Vielleicht können wir's dann auch jetzt damit belassen und auf den 05.12. blicken bzw. dem Thema dienliche Beiträge verfassen.
Da habe ich ehrlich gesagt meine Zweifel!! Die Stänkern lieber😠😠
Zitat:
@leuchtal schrieb am 23. Nov. 2017 um 10:47:06 Uhr:
nau in diese Formfehlerlücke einzusteigen. Damit sie eben günstig (von Fall zu Fall eigens zu bewerten) aus der Dieselnummer rauskommen.
Das ist in meinem Fall genau der Grund. Ich möchte aus der "Dieselnummer" rauskommen da mein, noch nicht abbezahltes, Auto bald nicht mehr in die nächste Großstadt darf, es massiv an Wert verloren hat und ich nicht möchte, dass es dieses Update bekommt. Für mich ist der Widerruf pure Notwehr.
Der Sache dienlich nun ein öffentlich bekanntes Urteil des LG Arnsberg vom 22.11.2017. Erfolg für den Verbaucher!
https://www.presseportal.de/pm/127230/3795090
TEST.de hat ebenfalls schon darüber berichtet.
Wichtig:
- Widerrufsklage durchgesetzt
- offen ist, ob man Nutzwertersatz leisten muss. Das hatte das Gericht vorerst bestätigt, der Kläger möchte aber in Berufung gehen.
In dem genannten Urteil geht es allerdings um ein Fahrzeug, was 400.000 (!) km gefahren worden ist.
Bei 400.000 km fällt der Nutzwertersatz natürlich erheblich ins Gewicht; bei geringerer Fahrleistung kann sich aber ein derartiges Urteil/Widerruf trotzdem positiv für den Kläger gestalten.
Das Urteil aus dem (bekannten) Gerichtsverfahren vor dem LG Berlin, soll am 06.12. bekannt gegeben werden.
Zitat:
@jacksond schrieb am 26. April 2017 um 19:29:44 Uhr:
Hallo zusammen,hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/article/20170424/AGENTURMELDUNGEN/304249984/1279/volkswagen-bank-hunderttausende-fehlerhafter-kreditvertraegeEinen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.Beste Grüße
Frank
Ich bin auch sehr gespannt. Doch muss ich sagen, dass ich von einigen Autonutzern hier sehr über ihre Naivität überrascht bin. Die Autoindustrie nutzt die Stammkunden in Deutschland seit Zeit gedenken aus. Wirtschaftlich wie auch die Verarbeitung ist immer mehr mangelhaft. Nun wurde nun endlich ein Fehler von den Autobanken gefunden...und was machen wir....wir jammern.....och die armen Banken wir müssen an die Industrie denken....wie unfair doch der Autofahrer ist.....Hallo aufwachen. Ein VW ist ein Volkswagen....welches Auto für die Bevölkerung kostet im Einstieg so viel Geld.....
Genau so ist es, oder was meint ihr, warum dieselben Autos in den USA so viel billiger sind? Ganz einfach, weil die Deutschen bereit sind soviel zu bezahlen, wäre dem nicht so, würden die Preise recht schnell nach unten purzeln.
Ich bin ehrlich gesagt sehr überrascht, wie viele Moralapostel sich hier tummeln. Immerhin geht es darum, dass mit Volkswagen mindestens ein Autokonzern (in Wahrheit aber vermutlich sehr viel mehr Hersteller) die Diesel-Kunden durch Manipulationen jahrelang hinters Licht geführt haben.
Zudem hat Volkswagen in den USA die manipulierten Fahrzeuge zurückgenommen. Hier in Deutschland versucht man, die Kunden mit einem Software-Update abzuspeisen. Nun gibt es mit dem Widerruf von Krediten und Leasingverträgen eine wirksame Möglichkeit für Verbraucher, sich dagegen zu wehren.
Immerhin haben die meisten Besitzer von neueren Diesel einen Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro erlitten. Zugegeben, die Autos fahren. Aber wer heute versucht, seinen Diesel zu verkaufen, der weiß, wie groß der Schaden sein kann. Und wer kann sagen, ob man morgen damit noch in die Städte kommt?
Wer also über den Widerruf einer Finanzierung nachdenkt, um damit sein Auto zurückzugeben, betreibt nichts anderes als Selbstverteidigung. Und das betrifft übrigens nicht nur VW-Marken - denn so gut wie alle Diesel haben massiv an Wert verloren. Der Kredit-Widerruf ist übrigens völlig unabhängig davon möglich, bei welchem Hersteller das Auto gekauft wurde. Es spielt auch keine Rolle, ob direkt bei einer Autobank finanziert wurde oder bei einer anderen Bank (z.B. Santander Bank). Und schließlich ist es auch egal, ob das Fahrzeug einen Diesel-Motor hat oder nicht - und ob die Finanzierung für einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen abgeschlossen wurde.
Es kommt lediglich darauf an, ob der Finanzierungsvertrag fehlerhaft ist. Und das ist er offenbar bei den meisten Banken. Hier habe ich eine ganz gute Übersicht über die Fehler in Krediten gefunden:
Bei diesen Banken ist der Kredit-Widerruf aussichtsreich
Eine vergleichbare Übersicht gibt es auch für Leasingverträge:
Verträge für Kfz-Leasing fehlerhaft
Wer clever vorgeht, braucht übrigens keine Angst vor dem Kostenrisiko zu haben. Denn in der Regel decken die Rechtsschutzversicherungen. Und wer keine Rechtsschutzversicherung hat, der kann vor dem Widerruf noch eine Police abschließen und die Wartezeit abwarten. Denn erst durch den Widerruf entsteht der Schadensfall.
Wo würdet ihr eure Finanzierungs-Verträge überprüfen lassen ob diese für einen Widerruf in Frage kommen?
Ich habe gute Erfahrungen mit der Interessengemeinschaft Widerruf gemacht. Dort hat man schon seit mehreren Jahren Erfahrungen mit dem Widerruf von Baufinanzierungen und kann diese jetzt auch auf Kfz-Kredite anwenden. Die Prüfung ist kostenlos, das ist sie aber auch bei zahlreichen Anwaltskanzleien. Über die IG Widerruf gab es etliche Berichte in den Medien, siehe auch den Presse-Bereich auf der Website.