Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Zitat:
@Q22017 schrieb am 10. Januar 2018 um 17:51:29 Uhr:
Die wissen schon was Sache ist
Natürlich die wissen! 🙂
Bin gespannt, wer diese Thema bei VW Bank verkackt hat 🙂
Und ob haben die Bänke jetzt die neue Widerrufbelehrung schon angepasst/geändert, oder haben die kein Bock sich um das zu kümmern?
Am Ende vom Tag auch bei VW Bank arbeiten nur die Menschen...
Man muss alle Raten einschl. der Schlussrate zahlen. Wenn man nicht zahlt, kann die Bank Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und vor allem eine Schufa-Meldung machen.
Sobald Widerspruch zu Rechnungen etc. eingelegt wird, darf rein gar nichts der Schufa gemeldet werden. Zu "Vollstreckungsmaßnahmen" sollte es auch nicht kommen, solange keine Einigung über den Vertrag herrscht. Ich könnte mir vorstellen, dass das Fahrzeug dann sicher verwahrt werden muss und der Händler hat mit der ganzen Sache eigentlich nichts zu tun.
Darauf möchte ich mich nicht verlassen. Mein Anwalt hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Banken vollstrecken, d. h. in diesem Fall die Gehaltsabtretung beim Arbeitgeber offenlegen. Die stellen nicht das Auto sicher, das wollen sie ja nicht haben. Die wollen die Raten. Oft würde auch eine Schufameldung gemacht.
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Zitat:
@Gleetch schrieb am 14. Januar 2018 um 02:42:44 Uhr:
Ich glaube ich würde den Anwalt wechseln
Genau! Und zwar solange, bis ich einen gefunden habe, der meiner Meinung ist!😛
Kann mir einer sagen was in den Verträgen drinn stehen muß - bzw fehlt damit man VW angehen kann?
Haben 10/2016 eine Finanzierung abgeschlossen.. was ja eigentlich ok wääre-- aber nun ist auch dieses Auto vom Abgasskandal betroffen.. und wenn das der Weg sein sollte ihn zurück geben zu können .. dann werden wir ihn gehen..
Zitat:
@dogxero schrieb am 17. Januar 2018 um 08:27:41 Uhr:
Kann mir einer sagen was in den Verträgen drinn stehen muß - bzw fehlt damit man VW angehen kann?Haben 10/2016 eine Finanzierung abgeschlossen.. was ja eigentlich ok wääre-- aber nun ist auch dieses Auto vom Abgasskandal betroffen.. und wenn das der Weg sein sollte ihn zurück geben zu können .. dann werden wir ihn gehen..
Gib deinen Fall einfach einen von den vielen Anwälten. Die prüfen das GENAU und melden sich dann bei dir, ob du den Weg des Widerrufs gehen kannst oder eben nicht. - die Prüfung ist gänzlich kostenlos und unverbindlich.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 17. Januar 2018 um 08:30:45 Uhr:
Zitat:
@dogxero schrieb am 17. Januar 2018 um 08:27:41 Uhr:
Kann mir einer sagen was in den Verträgen drinn stehen muß - bzw fehlt damit man VW angehen kann?Haben 10/2016 eine Finanzierung abgeschlossen.. was ja eigentlich ok wääre-- aber nun ist auch dieses Auto vom Abgasskandal betroffen.. und wenn das der Weg sein sollte ihn zurück geben zu können .. dann werden wir ihn gehen..
Gib deinen Fall einfach einen von den vielen Anwälten. Die prüfen das GENAU und melden sich dann bei dir, ob du den Weg des Widerrufs gehen kannst oder eben nicht. - die Prüfung ist gänzlich kostenlos und unverbindlich.
Muß ich das zu einem speziellen Anwalt? einen für Bankenrecht evtl?
@ dogxero:
Die ganze Widerrufaktion hat mit Abgas/Dieselskandale nichts zu tun. Du kannst auch die Benziner versuchen zu widerrufen. Es geht um falsche Widerrufsbelehrung (also Finanzierung), nicht um Abgas/Triebstoff/Motor (was Technik betrifft). Die beide Themen (Widerrufsjoker und Dieselskandal) haben sich zufällig überlappt.
Ich wurde dir vorschlagen deine Leasingvertrag an den Anwalt schicken und prüfen lassen.
Bei mir sind min. 7 Punkte rausgekommen, wo die Widerruf fehlerhaft war/ist.
z.B. Ich habe keine Unterschrift auf meine Kopie bekommen, keine Angabe zur Art des Darlehens, fehlende Bezeichnungen, Tilgungsplan nicht klar... und viele mehr. Natürlich jede Punkt ist durch den Anwalt mit passende Paragraf befürwortet.
Wenn du selbst nicht Rechtsanwalt bist, seht der Vertrag zwar in Ordnung...
Gruß,
Zitat:
@dogxero schrieb am 17. Januar 2018 um 08:33:15 Uhr:
Zitat:
@leuchtal schrieb am 17. Januar 2018 um 08:30:45 Uhr:
Gib deinen Fall einfach einen von den vielen Anwälten. Die prüfen das GENAU und melden sich dann bei dir, ob du den Weg des Widerrufs gehen kannst oder eben nicht. - die Prüfung ist gänzlich kostenlos und unverbindlich.
Muß ich das zu einem speziellen Anwalt? einen für Bankenrecht evtl?
Das steht doch eigentlich alles schon relativ detailliert hier im Thema.
Anbei der Link zum Bericht von der Stiftung Warentest. Den solltest du dir zunächst mal durchlesen. Auf Seite 2 sind dann spezialisierte Anwälte bzw. Kanzleien genannt, die - wie gesagt - kostenlos deinen Fall prüfen.
Die Kanzlei Lehnen & Sinnig ist offenbar derzeit führend auf dem Gebiet und konnte den (medial bekannten) Fall in Berlin für sich gewinnen.
Aber was passiert, wenn man seine Finanzierung abbezahlt hat bzw. während des Prozesses abbezahlt?? Dann hat man doch pech gehabt, oder?
https://www.automobilwoche.de/.../...fsjoker-macht-banken-keine-angst-
Leider wieder nur mit ABO der komplette Artikel lesbar, hab dazu aber sonst nichts gefunden.