Zitat:
@hydrou schrieb am 13. Dezember 2018 um 11:43:22 Uhr:
Meiner Ansicht nach bei normalem Widerruf ja, nur bei Abgasmanipulation und Anfechtung des Kaufvertrages ggf. nicht.
OK, aber das ganze Thema "Widerrufsjoker" geht um die Anfrechtung des Kaufvertrages... oder?