Widerruf der Finanzierung VW Bank
Hallo zusammen,
hat jemand von Euch die Nachrichten verfolgt bezüglich des Widerrufrechts der Finanzierung bei Kunden der VW Bank und ihrer Tochterunternehmen?
Heute stand bei uns in der Tageszeitung, dass Kunden der aufgeführten Banken ihre Finanzierung zurückgeben könnten und die Anzahlung erstattet bekämen. Abgezogen werden kann davon nur eine Nutzungspauschale in Abhängigkeit der Laufleistung. Bei Stiftung Warentest habe ich ein Musterschreiben gefunden, mit dem ich meine Finanzierung, die sowieso diesen Monat ausläuft, zu widerrufen. Das Schreiben habe ich heute direkt zur Post gebracht und als Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Der Text lautete:
„Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kreditvertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willenserklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufsrecht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrags und des finanzierten Kaufvertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.“
Jetzt bin ich auf die Reaktion der AUDI Bank gespannt. 14 Tage haben sie Zeit dazu. Ansonsten werde ich es über einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
http://www.automobilwoche.de/.../...sende-fehlerhafter-kreditvertraege
Einen Versuch ist es wert, es geht schließlich um gut 35.000€
Vllt hat jemand auch schon an die Bank geschrieben, wäre über jede Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße
Frank
Beste Antwort im Thema
Kranke Welt.
Da machen Leute Schulden, etwas Anderes ist ein Kredit ja nicht, um sich Sachen zu kaufen, die sie sich nicht leisten können, und versuchen dann, sich durch Schlupflöcher, die Advokaten, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ausgegraben haben, aus der Verantwortung zu stehlen.
Der "Verbraucherschutz" in Deutschland treibt so manche Stilblüte, die mit Verbraucherschutz nichts mehr zu tun hat.
Sollten Diejenigen damit Erfolg haben, sollten die Banken aber auch so konsequent sein, Denjenigen eine 14 Tage Frist zu setzen, in der das Auto spätestens abzugeben ist, egal, was sie dann ohne machen. Und Diejenigen sollten dann auch in den einschlägigen Datenbanken als nicht kreditwürdig vermerkt werden.
So langsam wird es hierzulande noch schlimmer, als es in den USA ist.
423 Antworten
Was bedeutet "17 Entscheidungen zugunsten der VW-Finanzsparte"?
Dass im 17 fälle die Widerrufsbelehrung richtig war,
oder
dass im 17 fälle die Widerrufsbelehrung war falsch, der Besitzer musste sein Auto zurückgeben UND Schadenersatz bezahlen...?
Gruß,
Zitat:
@px333 schrieb am 18. Januar 2018 um 11:53:14 Uhr:
Was bedeutet "17 Entscheidungen zugunsten der VW-Finanzsparte"?
Dass im 17 fälle die Widerrufsbelehrung richtig war,
oder
dass im 17 fälle die Widerrufsbelehrung war falsch, der Besitzer musste sein Auto zurückgeben UND Schadenersatz bezahlen...?Gruß,
Ich glaube, da wird viel in einen Topf geworfen, was nicht zusammengehört. Ich habe den Artikel nicht lesen können, da er hinter der Bezahlschranke ist, aber an anderer Stelle wurden schon mal Gerichtsurteile bzgl. Dieselskandal, die pro VW ausgegangen sind, mit den beiden Gerichtsurteilen bzgl. Widerrufsbelehrung, die kontra VW ausgegangen sind, in einen Topf geworfen!
Mir persönlich ist kein Gerichtsurteil bekannt, das bzgl. Widerruf für VW entschieden hätte (abgesehen von der Nutzungsentschädigung)! Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren!
Gruß
Markus
Auf die Ablehnungsschreiben hat sich die AUDI Bank in meinem Fall auf folgenden Urteilen berufen:
OLG Frankfurt am Main AZ 23 U 172/13
LG Nürnberg Fürth AZ 10 O 3952/14
LG Karlsruhe AZ 10 O 408/13
Ich habe die o.g. Urteile ausgegoogelt und habe keine Hinweise auf Autofinanzierungsverträge gefunden, d.h. die o.g. Urteile sind einfach vom Himmel als Beispiel genommen.
Gruß
Zitat:
@px333 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:20:42 Uhr:
... die o.g. Urteile sind einfach vom Himmel als Beispiel genommen.
Na da verklage sie doch endlich!
Und gut is...
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Zitat:
@px333 schrieb am 19. Januar 2018 um 11:20:42 Uhr:
Auf die Ablehnungsschreiben hat sich die AUDI Bank in meinem Fall auf folgenden Urteilen berufen:OLG Frankfurt am Main AZ 23 U 172/13
LG Nürnberg Fürth AZ 10 O 3952/14
LG Karlsruhe AZ 10 O 408/13Ich habe die o.g. Urteile ausgegoogelt und habe keine Hinweise auf Autofinanzierungsverträge gefunden, d.h. die o.g. Urteile sind einfach vom Himmel als Beispiel genommen.
Gruß
Da hast du in der Tat Recht. Da wir aber alle keine Juristen mit Spezialisierung auf Banken- und Kapitalrecht sind, können wir das nicht wirklich beurteilen.
Die Urteile existieren und beziehen sich auf das Kapitalrecht. Es geht in allen Fällen um den Widerruf von Darlehensverträgen mit Bezug auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dabei ist es nebensächlich, ob es sich hierbei um eine Auto- oder eine Immobilienfinanzierung handelt.
Fakt ist aber auch, dass die 3 Fälle alle inhaltlich ANDERE Vorwürfe bzgl. der fehlerhaften Widerrufsbelehrung erheben. Der eine sagt, die die Fußnote fehlt, der andere sagt, es fehlt eine andere Pflichtangabe, etc.
Der Unterschied zwischen dem hier und den aktuellen Vorwürfen ist aber, dass offenbar die Audi-/VW-Whatever-Bank flächendeckend ein und den selben Fehler in den Belehrungen gemacht hat. Und genau das führt zu dieser Klagewelle. Dennoch obliegt es den jeweiligen Gerichten, wie sie darüber urteilen. Und hier gehen eben die Meinungen auseinander, da sich offenbar auf einen Gesetztespassus im BGB berufen wird, der relativ viel Interpretationsspielraum lässt.
Es bleibt weiterhin spannend!
Im Zweifel würde ich mich auf das Wort meines Anwalts verlassen und ggf. auch die oben genannten Urteile zuführen, damit dieser dir eine - fachkundige -Aussage geben kann. Dann wird sich schnell zeigen, ob das inhaltlich sinnvoll ist, was die Bank von sich gibt oder ob es einfach nur eine Abschreckungsmaßnahme ist, um weiteres zu vermeiden.
Die Bank muss das Auto zurücknehmen? Haben die denn überhaupt genug Platz für soviele Fahrzeuge? Denn da scheinen ja einige Käufer zu Widerrufen. Die werden doch sicher die Händler in den Schwitzkasten nehmen?
Genau! Man gibt das Fahrzeug bei (irgendeinem) VW Händler ab und dann kann der das Fahrzeug weiter verkaufen. Vorzugsweise stellt man dem Händler das Auto auf dem Hof, von dem man es gekauft hat.
Oder es gibt einen tollen Vergleich, bei dem man das Fahrzeug behalten darf...
Bei welchen Anwälten seid ihr den ? Habe überlegt https://anwalt-kg.de zu kontaktieren die scheinen sehr bekannt zu sein. Oder doch https://www.dr-stoll-kollegen.de/?amp der Standort von denen wäre in meiner Nähe. Welchen Anwalt würdet ich von beiden nehmen?
Schau mal hier:
Werbelink entfernt - wer noch nicht einmal die NUB versteht, scheint mir in diesem schwierigen rechtlichen Bereich nicht ein unbedingt kompetenter Ansprechpartner zu sein
twindance - MT-MODERATION
Einfach anrufen und fragen.
Der "Widerrufsjoker" jedenfalls führt dazu, dass Darlehen und Kauf rückabgewickelt werden. Daran ändert sich nichts, wenn das Darlehen während des Prozesses getilgt wird.
Der Formfehler, der zum Widerrufsjoker berechtigt, wird nur durch den Dieselskandal interessant und hat mit dem technischen Mangel nichts zu tun.
Urteile gibt es viele. Weder darf man sich auf der sicheren Seite wähnen noch sich abschrecken lassen. Der Anwalt muss eine vertrauenswürdige Einschätzung abliefern.
Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, muss sie idR eintreten. Auch hier von ablehnenden Schreiben der Rechtsschutz nicht abschrecken lassen, sondern Anwalt fragen.
Meine Frage jetzt:
Thema: Das Kraftfahrtbundesamt verpflichtet den Autobauer Audi zum Rückruf von mehr als 100.000 V6-Dieselmodellen (https://de.nachrichten.yahoo.com/...elmodellen-144935471--finance.html)
Frage: bin ICH als Nutzer auch verpflichtet mein Auto zur Nachrüstung abzugeben??
Gruß,
Das hat doch überhaupt nichts mit dem Widerruf von Finanzierungsverträgen zu tun! Warum wird die Frage denn hier gestellt?
Deine Frage beantwortet dir ein Anwalt sicher besser. Soweit ich weiß, ist man prinzipiell schon verpflichtet, der Aufforderung Folge zu leisten. Wenn man sich dem aber entzieht/wehrt, gibt es derzeit keine rechtliche Handhabe, dass das Fahrzeug dann tatsächlich stillgelegt werden kann. Das sind derzeit, laut Aussagen meines Anwalts, leere Drohungen des KBAs.
Zitat:
@leuchtal schrieb am 25. Januar 2018 um 09:42:47 Uhr:
Das hat doch überhaupt nichts mit dem Widerruf von Finanzierungsverträgen zu tun! Warum wird die Frage denn hier gestellt?
Weil jede Umrüstung, Nachrüstung, Rückrufaktion, Softwareänderung (durch einen Autohersteller initiiert) KANN den Marktwert meines Fahrzeugs erniedrigen, was ein Zusatzgrund, neben Abgasskandal, für eine Autorückgabe ist. In das Klageschreiben fügen die Anwalte üblicherweise ALLE Grunde hinzu, die zur einem Positive/Verbrauchsfreundliche Urteil führen könnten.
Darum schreibe ich hier.
Schönen Tag
Also mein Klageschreiben hatte diesbezüglich gar nichts aufgeführt. Ob die aktuellen Rückrufaktionen zu einer Wertminderung führen, ist ja auch eher umstritten als Fakt.
In erster Linie geht es ja um den Widerruf eine Kredits und nicht um die Rückgabe des Fahrzeugs. Das das zwar irgendwie zusammengehört, stimmt schon, ist aber nicht Kern der Sache.
Interessant wird es hier, wenn Gutachter hinzugezogen werden (ebenfalls auf Anordnung des Gerichts). DANN werden die von dir genannten Themen wirklich zum Thema.
Ohne einem derartigen Beschluss rechnen die Gerichte, wenn überhaupt, mit der Pauschale 9 Cent je gefahrenem Kilometer ab. Da sind Umbauten, Schäden, Softwareupdates, etc. erstmal egal.
Der von dir genannte Grund klingt eher nach der Klage im Falle des Abgasskandals. Dort klagen die Nutzer tatsächlich auch die Wertminderung ein, die durch die Umrüstaktionen entstanden sind. Aber das ist eben das Thema Abgasskandal und nicht das Thema Kreditwiderruf.