Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Also meine Kanzlei war noch nicht hoffnungslos, die hoffen auf das neue EuGH Urteil, aber ich glaube auch, dass das am Ende Geldverschwendung war. Schon bitter welche Macht die Autohersteller in De haben.
Wie weit ist es denn bei Dir?
Ich bin in der Berufung vor dem OLG gescheitert und es gibt wohl keinerlei Möglichkeit mehr...........
Moin zam,
sicher dass es keine Möglichkeit mehr gibt? Der BGH ist wohl umgeschwenkt, hat er doch bisher immer entgegen des EuGH pro Bank entschieden:
Zitat:
@Mike.Alpha schrieb am 9. November 2020 um 20:16:38 Uhr:
Moin zam,sicher dass es keine Möglichkeit mehr gibt? Der BGH ist wohl umgeschwenkt, hat er doch bisher immer entgegen des EuGH pro Bank entschieden:
Sehr interessant! Sieht ja so aus als ob das noch garnicht öffentlich gemacht wurde. Liest sich aber so daß es dort speziell darum geht wenn man eine Zusatzversicherung mit im Vertrag stehen hat? Was ist wenn man diesen (bei VW) Kreditschutzbrief plus mit abgeschlossen hat? Oder ist das egal für den wiederruf?
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Laut Kanzlei ja,
Berufung vor dem OLG wurde ja abgwiesen..
Zitat:
@Mike.Alpha schrieb am 9. November 2020 um 20:16:38 Uhr:
Moin zam,sicher dass es keine Möglichkeit mehr gibt? Der BGH ist wohl umgeschwenkt, hat er doch bisher immer entgegen des EuGH pro Bank entschieden:
Zitat:
@kinofan90 schrieb am 9. November 2020 um 20:35:18 Uhr:
Zitat:
@Mike.Alpha schrieb am 9. November 2020 um 20:16:38 Uhr:
Moin zam,sicher dass es keine Möglichkeit mehr gibt? Der BGH ist wohl umgeschwenkt, hat er doch bisher immer entgegen des EuGH pro Bank entschieden:
Sehr interessant! Sieht ja so aus als ob das noch garnicht öffentlich gemacht wurde. Liest sich aber so daß es dort speziell darum geht wenn man eine Zusatzversicherung mit im Vertrag stehen hat? Was ist wenn man diesen (bei VW) Kreditschutzbrief plus mit abgeschlossen hat? Oder ist das egal für den wiederruf?
Na, da steht es doch 😉
Zitat:
Die Hinweise auf verbundene Verträge, die tatsächlich nicht abgeschlossen worden sind, finden sich in vielen Widerrufsinformationen bei Kfz-Finanzierungen.
Der Kreditschutzbrief ist nichts anderes als eine Versicherung. Wenn du den abgeschlossen hast, ist die Belehrung, nach dem BGH, haltbar.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 15. November 2020 um 09:12:53 Uhr:
https://www.wbs-law.de/.../?...
Kann das jemand ins Deutsche übersetzen? ^^
Es geht um die Verwendung von Musterwiderrufsformularen, die der Gesetzgeber bereit gestellt hatte. Das Problem liegt darin, dass diese Musterformulare an die jeweiligen Verträge anzupassen gewesen wären und keine Sammelwiderrufe zu nicht enthaltenen Bestandteilen enthalten dürfen.
Ganz konkret:
- Darlehen plus Autokauf und RSV abgeschlossen, Muster verweist auf alle drei => i.O.
- Darlehen plus Autokauf, keine RSV abgeschlossen, Muster verweist auf alle drei => n.i.O.
- Darlehen plus Autokauf und RSV abgeschlossen, RSV später gekündigt oder widerrufen, Muster verweist auf alle drei => i.O.
- Darlehen plus Autokauf, keine RSV abgeschlossen, Muster verweist auf zwei ohne RSV => i.O.
Zitat:
@basti4488 schrieb am 15. Oktober 2020 um 18:06:17 Uhr:
Zitat:
@basti4488 schrieb am 6. März 2020 um 10:39:44 Uhr:
---
Update: 03/2020
Update: RSV möchte der Empfehlung der Kanzlei folgen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dafür wird eine andere Kanzlei beauftragt, die auch eine Zulassung vor diesem Gericht hat. Wahnsinn wohin das führt und was das alles kostet und was zu erwarten ist... nämlich nichts.Für mich wäre es in Ordnung zu sagen, wir hören auf. Man muss auch wissen wann man verloren hat. Aber... liegt nicht in meiner Hand. So geht die Story also weiter...
Nach dem Bundesgerichtshof... kommt der Europäische Gerichtshof. Diese Instanz deckt mein Vertrag bei der RSV allerdings nicht. Also dann ist wirklich Schluss!
Viele Grüße
So ihr Lieben - ein UPDATE:
Die Klage liegt ja nun wie gesagt beim Bundesgerichtshof. Die Gegenseite hatte Gelegenheit sich vorab zu äußern. Nun plötzlich eine Wandlung... Die Gegenseite zeigt sich vergleichsbereit und möchte eine Einigung ohne Richterspruch. Vermutlich hat man doch Angst, ein Urteil zu kassieren, obwohl deren Chancen ja eigentlich ganz gut sind, da sie in den ersten beiden Instanzen ja gewonnen haben. Nun denn verhandeln die Anwälte mal und wir schauen man, was mir angeboten wird. Ich bin sehr gespannt :-)
Neues Update:
Es gab eine Einigung. Prozess ist beendet. Bin sehr happy. Hat es sich gelohnt. Beginn der Angelegenheit war Mai 2018. Also tatsächlich 2,5 Jahre. Wahnsinn! Aber Happy End:—)
Also liebe Alle, DURCHHALTEN. Manchmal lohnt es sich dann doch!
Beste Grüße
Zitat:
@basti4488 schrieb am 26. November 2020 um 15:55:11 Uhr:
Zitat:
@basti4488 schrieb am 15. Oktober 2020 um 18:06:17 Uhr:
So ihr Lieben - ein UPDATE:
Die Klage liegt ja nun wie gesagt beim Bundesgerichtshof. Die Gegenseite hatte Gelegenheit sich vorab zu äußern. Nun plötzlich eine Wandlung... Die Gegenseite zeigt sich vergleichsbereit und möchte eine Einigung ohne Richterspruch. Vermutlich hat man doch Angst, ein Urteil zu kassieren, obwohl deren Chancen ja eigentlich ganz gut sind, da sie in den ersten beiden Instanzen ja gewonnen haben. Nun denn verhandeln die Anwälte mal und wir schauen man, was mir angeboten wird. Ich bin sehr gespannt :-)
Neues Update:
Es gab eine Einigung. Prozess ist beendet. Bin sehr happy. Hat es sich gelohnt. Beginn der Angelegenheit war Mai 2018. Also tatsächlich 2,5 Jahre. Wahnsinn! Aber Happy End:—)
Also liebe Alle, DURCHHALTEN. Manchmal lohnt es sich dann doch!
Beste Grüße
Herzlichen :-) und war es bei dir Leasing oder Finanzierung? Darfst du das sagen? Und darfst du sagen welche Kanzlei es dann zum Schluss war?
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 8. November 2020 um 22:05:26 Uhr:
Wie weit ist es denn bei Dir?
Ich bin in der Berufung vor dem OLG gescheitert und es gibt wohl keinerlei Möglichkeit mehr...........
Bei mir gab es bisher nicht mal ein Gerichtstermin. Der erste Termin wird am 22.12. sein. Ursprünglich war das heimatnahe Landesgericht bei mir zuständig, da wurde dann aber Widerspruch eingelegt und das ganze nach Braunschweig verlegt (was für ein Zufall..). Und dort hat man wohl genug zu tun, daher steht der Termin seit 10 Monaten fest. Das Problem bei uns ist: Die Finanzierung läuft im März aus.
Übernehme ich den Wagen akzeptiere ich den Sachverhalt => Verloren
Gebe ich ihn ab ist das Problem gelöst => Verloren
Also alles nicht befriedigend. Meine Kanzlei meinte nun es wäre zu hoffen, dass der EuGh im Frühjahr (vor März) ein richtungsweisendes Urteil fällt, dann wäre alles wieder auf Kurs. Das bezweifle ich aber.. wer weiß wann das wieder Thema wird.
Sehr schade... Viel Geld seitens der RSV verblasen für am Ende nichts. Ich warte dennoch den 22.12. ab, aber da wird VW eh sagen: Pech gehabt.
Also ich habe meinen Wagen abgegeben und den zweiten gebe ich im Februar ab. Ich habe auf dem Rückgabeprotokoll auf anraten meines Anwalts folgendes dokumentiert:
Der Widerruf vom xx.xx.xxxx bleibt bestehen.
Damit war das erledigt und alles geht „normal“ weiter.
Der Händler wollte das erst nicht machen. Muss man hart bleiben. Alternativ zeitgleich über das Portal von VW einreichen bzw. per Email.
Wie es ist wenn man das Ding behält, kann ich natürlich nicht sagen.
Zitat:
@Qulor schrieb am 28. November 2020 um 13:04:52 Uhr:
Also ich habe meinen Wagen abgegeben und den zweiten gebe ich im Februar ab. Ich habe auf dem Rückgabeprotokoll auf anraten meines Anwalts folgendes dokumentiert:Der Widerruf vom xx.xx.xxxx bleibt bestehen.
Damit war das erledigt und alles geht „normal“ weiter.
Der Händler wollte das erst nicht machen. Muss man hart bleiben. Alternativ zeitgleich über das Portal von VW einreichen bzw. per Email.
Wie es ist wenn man das Ding behält, kann ich natürlich nicht sagen.
Wenn das so ginge wäre natürlich toll. Ich warte nun erstmal Dezember ab, aber an ein Weihnachtsgeschenk von VW/Audi glaube ich nicht 😁