Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 29. September 2020 um 13:39:57 Uhr:
Weiß jemand wie das ist, angenommen man verliert seinen Prozess und die 2. instanz auch noch.1. Kann man den Fall nochmal aufrollen mit einer anderen Kanzlei?
2. Kann man das Urteil nochmal anfechten wenn z.B. ein BGH-Urteil kommt?
Nein. Wenn das Urteil Bestandskraft dann bleibt es dabei. Auch wenn sich danach die Rechtsprechung oder die Gesetze ändern.
Zitat:
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 27. September 2020 um 15:31:59 Uhr:
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
Naja wenn die Widerrufsklausel fehlerhaft ist und dieser Fehler wird vom
Anwalt schlüssig dargelegt dann ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Da kann der Senat auch nicht viel tun, egal ob Leasing oder Kredit oder sonst was. Ich denke das größte Problem sind die Anwälte und deren Argumentation. Nicht jeder Anwalt argumentiert gleich, und der eine Anwalt bringt andere Argumente vor als der andere. Ich glaube dass du da den Nagel voll auf den Kopf treffen musst um eine Chance zu haben.Wir haben bereits erfolgreich widerrufen (VW), und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst. Das war ein echter Killer 😁 Die Anwälte von VW sind kurz darauf auf uns zugekommen und haben nach einem Vergleich gefragt. Die Sache war in 8 Monaten durch.
Welcher Anwalt/Kanzlei hat dich denn vertreten?
Und in welcher Instanz wurde dir der Vergleich angeboten?Glückwunsch zum erfolgreichen Widerruf!
Wir haben uns an die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewandt, da diese vor Gericht bereits erfolgreich waren und dementsprechend wussten, wo genau sie ansetzen müssen. Das Vergleichsangebot kam noch bevor überhaupt ein erster Verhandlungstermin feststand.
Ich hatte gestern auch ein Telefonat mit dieser Kanzlei, da sie mich auch beim Widerruf vertreten. Mir wurde gesagt, dass die Aussichten auf Erfolg nicht mehr so rosig sind. Aktuell bzw. seit dem letzen Urteil kommen seitens VW keine Vergleichsangebote mehr. Das wird auch so bleiben bis der EuGH ein Urteil fällt, aber das kann noch dauern.
Zitat:
@basti4488 schrieb am 6. März 2020 um 10:39:44 Uhr:
Zitat:
@basti4488 schrieb am 31. Januar 2020 um 15:24:34 Uhr:
Soooooo, weiter im Text. Also nochmal kurz zusammengefasst.
1. Instanz: Klage abgewiesen 05/2018
2. Instanz: gestern Schreiben vom OLG bekommen, Berufung wird abgewiesenAlso nach nun fast 2 Jahren, nur heiße Luft. An der ganzen Sache hat wohl nur einer verdient... und ich war es nicht ;-)
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Update: 03/2020
Update: RSV möchte der Empfehlung der Kanzlei folgen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dafür wird eine andere Kanzlei beauftragt, die auch eine Zulassung vor diesem Gericht hat. Wahnsinn wohin das führt und was das alles kostet und was zu erwarten ist... nämlich nichts.Für mich wäre es in Ordnung zu sagen, wir hören auf. Man muss auch wissen wann man verloren hat. Aber... liegt nicht in meiner Hand. So geht die Story also weiter...
Nach dem Bundesgerichtshof... kommt der Europäische Gerichtshof. Diese Instanz deckt mein Vertrag bei der RSV allerdings nicht. Also dann ist wirklich Schluss!
Viele Grüße
So ihr Lieben - ein UPDATE:
Die Klage liegt ja nun wie gesagt beim Bundesgerichtshof. Die Gegenseite hatte Gelegenheit sich vorab zu äußern. Nun plötzlich eine Wandlung... Die Gegenseite zeigt sich vergleichsbereit und möchte eine Einigung ohne Richterspruch. Vermutlich hat man doch Angst, ein Urteil zu kassieren, obwohl deren Chancen ja eigentlich ganz gut sind, da sie in den ersten beiden Instanzen ja gewonnen haben. Nun denn verhandeln die Anwälte mal und wir schauen man, was mir angeboten wird. Ich bin sehr gespannt :-)
Danke für das spannende Update!
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Wie steht es denn aktuell bei euch bzgl Vergleichen? Kommt da noch was oder lehnt sich VW nun mit BGH Urteil im Rücken bzgl Widerruf entspannt zurück. Man sagte mir, dass man nur noch auf das EuGH Urteil hoffen kann....
Heute kam die Nachricht von der Kanzlei inkl. Beschluss vom OLG Braunschweig, Berufung wurde abgewiesen.
Kann man jetzt wirklich nichts mehr tun ?
Dachte echt da käme mal ein Urteil bzw. ein Vergleich
Wir wurden von Anfang verarscht und uns wurde märchen erzählt. Hätten wir uns lieber bei musster klage gemeldet
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 29. Oktober 2020 um 13:52:24 Uhr:
Aber es gibt auch Gewinner!
Anwälte und VW ? 😉
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 29. Oktober 2020 um 13:56:15 Uhr:
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 29. Oktober 2020 um 13:52:24 Uhr:
Aber es gibt auch Gewinner!
Anwälte und VW ? 😉
Sehr gut beobachtet!
That's what I'm talking about, shorty!
😁
Aber mir will ja immer keiner glauben...
@Schweinesohn
Musstest du für die Berufung an das OLG bereits die Gebühr zahlen oder wurde das davor abgelehnt? Ich habe zuletzt nach dem Antrag nämlich erstmal eine dicke Rechnung vom OLG für die Berufung erhalten....will nur wissen, ob mir noch das gleiche mit der Ablehnung passieren kann oder ob es bei mir erstmal weiterläuft. Für dich natürlich sehr ärgerlich. Was sagt denn dein Anwalt Bzw sie Rechtsschutz?
VG
OLG hat zu Anfang des Jahres eine Vorschusskostenrechnung gestellt...
Wozu soll der Anwalt bzw. die RSV etwas sagen ?