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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Wie hat deine Bank auf deinen Widerspruch reagiert?

Hast du einen Anwalt eingeschaltet und geklagt?

Hab im Mai meine Güteverhandlung beim Amtsgericht. Bin gespannt, was der Richter vorschlägt.

Themenstarteram 20. März 2018 um 11:39

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 20. März 2018 um 12:03:10 Uhr:

Wie hat deine Bank auf deinen Widerspruch reagiert?

Hast du einen Anwalt eingeschaltet und geklagt?

Hi,

Erste Widerruferklärung (habe schon Anwalt on Board gehabt) (mit 30 Tage Frist): ohne Antwort

Zweite Nachfrist (mit 14 Tage Frist): ohne Antwort

Dritte Nachfrist (mit 14 Tage Frist): ohne Antwort

Anwaltschreiben: Erste Rückmeldung von der Bank: Widerruf abgelehnt.

Momentan bereit der Anwalt das Klagenschreiben.

Ich vermute erst dannach wird die Bank mit Angebot entgegenkommen.

Gruß,

Pawel

Moin,

nur ein rein prophylaktischer Hinweis:

es gab einen Grund, weshalb die temporäre Schließung des Threads "VW Bank 1" in dauerhaft umgewandelt wurde, HIER NACHZULESEN.

Da anscheinend noch Diskussionsbedarf zum Thema besteht, lasse ich hier vorerst offen.

Sollte das Thema erneut verlustig gehen, wird sich der Thread nicht wieder auf 29 Seiten aufblähen.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Themenstarteram 21. März 2018 um 7:08

Hi,

Auf verschiedene Web-Seiten von Anwälte kann Man berechnen, wieviel Man zurück bei Positive Widerrufsabwicklung bekommt.

Z.B. auf https://anwalt-kg.de/.../.

Und hier meine Fragen:

Wie kann Man seine Autoklasse abschätzen? Gibt es ein Prinzip/Muster dazu? Kaufpreis? Älter? Größe?

Und wie entscheidet das Gericht, wieviel Nutzungsentschädigung der Kläger (Autobesitzer) rückzahlen muss? Je teurer das Auto im Kauf desto mehr, oder wie?

Gruß,

Pawel

I.d.R. wird eine typische maximale Laufleistung im normalen Betrieb des Fahrzeugs je nach Klasse und Motorisierung angenommen, z.B. ganz beispielhaft kleiner Benziner 150tkm, grosser Diesel 250tkm. Und dann wird anhand des Neupreises der Wertverlust pro km errechnet und mit der bereits gefahrenen Laufleistung multipliziert.

 

Beispiel:

- Preis 100 t Euro

- typische maximale Laufleistung 200 tkm

- Kosten pro km: 0.50 Euro

- bis zur Wandlung/ Widerruf schon gefahren: 40 tkm

- Entschädigung: 20 t Euro

OLG. Nürnberg setzt bei einem Tiguan 300.000km an.

Bei mir wurden knapp 7000€ abgezogen.

Berechnung: Neupreis x gefahrene Kilometer : 30000

40.000€ x 52.000 Laufleistung: 300000 = 6933,34€

Ich war damit zufrieden.

Laut Anwalt wurden desöfteren 15-25% Nachlass auf die Schlussrate geboten.

Themenstarteram 26. März 2018 um 7:40

Zitat:

@Auskenner schrieb am 23. März 2018 um 13:09:28 Uhr:

OLG. Nürnberg setzt bei einem Tiguan 300.000km an.

Bei mir wurden knapp 7000€ abgezogen.

Berechnung: Neupreis x gefahrene Kilometer : 30000

40.000€ x 52.000 Laufleistung: 300000 = 6933,34€

Ich war damit zufrieden.

seit wann 40.000 mal 52.000 ist 30000 (oder 300000, wie du schreibst)?

Er schrieb nicht "ist", sondern "geteilt durch".

Themenstarteram 26. März 2018 um 10:24

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 26. März 2018 um 12:20:39 Uhr:

Er schrieb nicht "ist", sondern "geteilt durch".

OK, Danke :) habe falsch verstanden.

Wo kommt dann diese 300.000 herr und warum eigentlich 300.000 nicht 250.000 oder 200.000? gigt es hier ein Regel dazu?

Wenn bei Tiguan hat OLG 300.000 eingesetzt, was wird bei Polo und was wird bei A8?

Danke und Gruß,

P.

am 27. März 2018 um 16:54

Zitat:

@LuZiFaR schrieb am 23. März 2018 um 22:34:15 Uhr:

Laut Anwalt wurden desöfteren 15-25% Nachlass auf die Schlussrate geboten.

Das ist ja ein Witz imgrunde wenn man das Fahrzeug zurück geben will....

Weiß jemand, ob Leasingverträge der Audi Bank aus März 2017 ebenfalls noch betroffen sind?

Bevor ich mein Auto wandel, weil Audi einen Mangel am Fahrzeug nicht beheben möchte, könnte man ja auch den Weg des "Widerrufsjokers" einschlagen, falls ich betroffen bin.

Hat hier wer Erfahrung mit der IG Widerruf?

Entweder du recherchierst selber zum Thema und vergleichst das mit deinem Vertrag, oder du lässt ihn eben von einem Anwalt, der sich mit Vertragsrecht auskennt prüfen.

Im Internet lässt sich sehr viel dazu finden.

Deine oben genannte IG Widerruf ist dafür sicherlich auch gut.

 

Gruß

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