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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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bei mir müsste in den nächsten Tagen das „Urteil“ eintreffen.....

Verhandlung war am 28. Januar

 

Kennst du das Ergebnis des Urteils denn bereits und wartest nur auf die schriftliche Ausführung?

Klage wurde abgewiesen, warten halt auf die Begründung und überlegen dann das weitere Vorgehen

Update: „Eine gütliche Einigung wurde angesprochen, ist jedoch gescheitert“

 

In rund 2 Wochen ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung.

 

Ich gehe mal von einer Niederlage aus...

So war es in meinem Fall auch, ein Vergleich wurde abgelehnt.

Die Klage wurde aufgrund eines "nicht bestehenden Widerrufsrechts beim Leasing" abgewiesen.

Auf die vorgebrachten Fehler in der Widerrufsbelehrung wurde somit gar nicht erst eingegangen.

Haben jetzt die Berufung beim OLG Dresden eingelegt, to be continued.....

am 6. März 2020 um 9:38

Hallo,

ich habe einen SEAT Leon ST 5F 2.0 TSI im Leasing im April 2019 übernommen und nun aufgrund Fehler in der Widerrufsbelehrung Klage erhoben über meinen Anwalt um dei Rückabwicklung zu erstreben.

Vertrag wurde im Januar 2019 gemacht.

Hat einer schon Erfahrung mit Benzinfahrzeugen und Erfolg bei einer solchen Klage mit Widerrufsjoker?

DANKESCHÖN

am 6. März 2020 um 9:39

Zitat:

@basti4488 schrieb am 31. Januar 2020 um 15:24:34 Uhr:

Zitat:

@basti4488 schrieb am 9. Juli 2019 um 18:15:42 Uhr:

 

Laut meiner Anwältin scheuen die Firmen/Banken/Autokonzerne ect. Oberlandgerichtliche Urteile/Entscheidungen und wollen diese in jedem Fall verhindern. Daher ist es möglich, dass es vor dem Prozess am OLG vielleicht ein Angebot zu einem Vergleich gibt, mit der Bedingung die Berufung zurück zu ziehen. Es wäre ein mögliches Szenario. Meine Rechtsschutzversicherung hat darauf bestanden, in Berufung zu gehen. Die entscheiden - denn sie zahlen das ja. Ich bin gespannt ob man mir entgegen kommt oder es auf den Gerichtstermin am OLG ankommen lässt. Aber ich denke, dieses Jahr passiert da sowieso nichts mehr... Die Mühlen mahlen langsam.

Soooooo, weiter im Text. Also nochmal kurz zusammengefasst.

1. Instanz: Klage abgewiesen 05/2018

2. Instanz: gestern Schreiben vom OLG bekommen, Berufung wird abgewiesen

Also nach nun fast 2 Jahren, nur heiße Luft. An der ganzen Sache hat wohl nur einer verdient... und ich war es nicht ;-)

---

Update: 03/2020

Update: RSV möchte der Empfehlung der Kanzlei folgen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dafür wird eine andere Kanzlei beauftragt, die auch eine Zulassung vor diesem Gericht hat. Wahnsinn wohin das führt und was das alles kostet und was zu erwarten ist... nämlich nichts.

 

Für mich wäre es in Ordnung zu sagen, wir hören auf. Man muss auch wissen wann man verloren hat. Aber... liegt nicht in meiner Hand. So geht die Story also weiter...

Nach dem Bundesgerichtshof... kommt der Europäische Gerichtshof. Diese Instanz deckt mein Vertrag bei der RSV allerdings nicht. Also dann ist wirklich Schluss!

 

Viele Grüße

am 6. März 2020 um 9:47

Ich finde es super das die RSV weiter machen will, vielleicht gibt es ja bis dahin ein Urteil vom europäischen Gerichtshof

Schade, daß ich nicht Jura studiert habe. Ich würde mich nicht nur dumm, sondern auch noch dämlich verdienen.:D

am 6. März 2020 um 12:12

Das stimmt ??

am 10. März 2020 um 13:43

Die Klage wurde vom LG Braunschweig wie erwartet abgewiesen. Wir warten jetzt auf die Begründung vom LG . Wir werden nach dem Urteil vom EuGH am 25.3.2020 dann entscheiden, wie es weiter geht.

Mein Anwalt sagt, dass sich derzeit das LG Braunschweig nicht sonderlich viel Arbeit mit dieser Art Verfahren macht.

Zitat:

@basti4488 schrieb am 6. März 2020 um 10:39:44 Uhr:

Zitat:

@basti4488 schrieb am 31. Januar 2020 um 15:24:34 Uhr:

 

 

Soooooo, weiter im Text. Also nochmal kurz zusammengefasst.

1. Instanz: Klage abgewiesen 05/2018

2. Instanz: gestern Schreiben vom OLG bekommen, Berufung wird abgewiesen

Also nach nun fast 2 Jahren, nur heiße Luft. An der ganzen Sache hat wohl nur einer verdient... und ich war es nicht ;-)

---

Update: 03/2020

Update: RSV möchte der Empfehlung der Kanzlei folgen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Dafür wird eine andere Kanzlei beauftragt, die auch eine Zulassung vor diesem Gericht hat. Wahnsinn wohin das führt und was das alles kostet und was zu erwarten ist... nämlich nichts.

 

Für mich wäre es in Ordnung zu sagen, wir hören auf. Man muss auch wissen wann man verloren hat. Aber... liegt nicht in meiner Hand. So geht die Story also weiter...

Nach dem Bundesgerichtshof... kommt der Europäische Gerichtshof. Diese Instanz deckt mein Vertrag bei der RSV allerdings nicht. Also dann ist wirklich Schluss!

 

Viele Grüße

Vielen Dank für dein Update! Das ist ja wirklich krass. Hätte ich nie gedacht das die RSV darauf besteht noch weiter zu gehen! Vllt ist es doch nicht so aussichtslos, weil wieso sollten sie das sonst wollen?

Da weiß ich ja noch wie lange es bei mir dann geht...im April 2019 hatte ich den Anwalt kontaktiert und bis jetzt steht noch nicht Mal der erste Gerichtstermin...

Ich habe den Fall im Oktober 18 an den RA übergeben und letzte Woche war der erste Termin am LG Braunschweig

 

Viele Grüße

Vielen Dank für dein Update! Das ist ja wirklich krass. Hätte ich nie gedacht das die RSV darauf besteht noch weiter zu gehen! Vllt ist es doch nicht so aussichtslos, weil wieso sollten sie das sonst wollen?

Da weiß ich ja noch wie lange es bei mir dann geht...im April 2019 hatte ich den Anwalt kontaktiert und bis jetzt steht noch nicht Mal der erste Gerichtstermin...

Das LG Braunschweig hat die Klage abgewiesen.

Die Anwaltskanzlei empfindet die Entscheidung als fehlerhaft und empfiehlt in Berufung zu gehen, jetzt muss ich allerdings auf die Entscheidung der Rechtsschutzversicherung warten.

Na klar will die Anwaltskanzlei weitergehen. Damit verdient sie ja Geld.

Der Ausgang des Rechtsstreits hingegen kann ihr ziemlich wurscht sein.

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