Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Ich habe die gleiche Frage an die Versicherung gestellt und die meinten wenn unsere kunde diesen weg gehen will und klage gegen audi vw bank dann müssen wir mit machen Natürlich nicht jeder Versicherung macht mit aber die meisten schon ,in mein fall advocat hat mit gemacht obwohl die schlechte erfahrung gemacht haben in solche fälle
Zitat:
@kinofan90 schrieb am 27. September 2020 um 00:53:51 Uhr:
Naja diese Theorie mit "da wollten von Anfang an nur die Anwälte die Versicherungen abkassieren" kann ich mir nicht vorstellen, weil dann hätten die RSV ja nicht ihr OK gegeben oder?!!!
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 26. September 2020 um 20:06:28 Uhr:
Zitat:
@Sofyane schrieb am 26. September 2020 um 19:25:35 Uhr:
Was ich damit sagen will ist das die Anwälte von anfang wissen das es in diese fall kein erfolg gibt und ihr Ziel war nur das geld vom ReschtchutzVersicherung zu kassieren . uns haben die nur Hoffnung gemacht
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 26. September 2020 um 20:06:28 Uhr:
Zitat:
Und genau das ist falsch!
Oder warum werden Vergleiche mit Verschwiegenheit geschlossen... Genau, damit keiner davon erfährt!
Und woher hast du die Infos, wenn Verschwiegenheit vereinbart wird?
Bei Leasing mag sich das anders Verhalten. Kreditwiderrufe sind aber mit der aktuellen Haltung des Senats mehr oder weniger unmöglich.
Zitat:
@E97 schrieb am 27. September 2020 um 04:51:00 Uhr:
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 26. September 2020 um 20:06:28 Uhr:
Zitat:
@E97 schrieb am 27. September 2020 um 04:51:00 Uhr:
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 26. September 2020 um 20:06:28 Uhr:
Und genau das ist falsch!
Oder warum werden Vergleiche mit Verschwiegenheit geschlossen... Genau, damit keiner davon erfährt!Und woher hast du die Infos, wenn Verschwiegenheit vereinbart wird?
Es geht dabei um die vereinbarten Parameter im Vergleich.
Nicht um den Vergleich an sich!
Ähnliche Themen
Zitat:
@Milchm4nn schrieb am 27. September 2020 um 11:33:17 Uhr:
Bei Leasing mag sich das anders Verhalten. Kreditwiderrufe sind aber mit der aktuellen Haltung des Senats mehr oder weniger unmöglich.
Naja wenn die Widerrufsklausel fehlerhaft ist und dieser Fehler wird vom
Anwalt schlüssig dargelegt dann ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Da kann der Senat auch nicht viel tun, egal ob Leasing oder Kredit oder sonst was. Ich denke das größte Problem sind die Anwälte und deren Argumentation. Nicht jeder Anwalt argumentiert gleich, und der eine Anwalt bringt andere Argumente vor als der andere. Ich glaube dass du da den Nagel voll auf den Kopf treffen musst um eine Chance zu haben.
Wir haben bereits erfolgreich widerrufen (VW), und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst. Das war ein echter Killer 😁 Die Anwälte von VW sind kurz darauf auf uns zugekommen und haben nach einem Vergleich gefragt. Die Sache war in 8 Monaten durch.
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
Zitat:
@Milchm4nn schrieb am 27. September 2020 um 11:33:17 Uhr:
Bei Leasing mag sich das anders Verhalten. Kreditwiderrufe sind aber mit der aktuellen Haltung des Senats mehr oder weniger unmöglich.Naja wenn die Widerrufsklausel fehlerhaft ist und dieser Fehler wird vom
Anwalt schlüssig dargelegt dann ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Da kann der Senat auch nicht viel tun, egal ob Leasing oder Kredit oder sonst was. Ich denke das größte Problem sind die Anwälte und deren Argumentation. Nicht jeder Anwalt argumentiert gleich, und der eine Anwalt bringt andere Argumente vor als der andere. Ich glaube dass du da den Nagel voll auf den Kopf treffen musst um eine Chance zu haben.Wir haben bereits erfolgreich widerrufen (VW), und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst. Das war ein echter Killer 😁 Die Anwälte von VW sind kurz darauf auf uns zugekommen und haben nach einem Vergleich gefragt. Die Sache war in 8 Monaten durch.
Welcher Anwalt/Kanzlei hat dich denn vertreten?
Und in welcher Instanz wurde dir der Vergleich angeboten?
Glückwunsch zum erfolgreichen Widerruf!
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
...und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst.
Ihr habt VW verklagt? Echt?
*kopftätschel*
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 27. September 2020 um 15:31:59 Uhr:
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
Naja wenn die Widerrufsklausel fehlerhaft ist und dieser Fehler wird vom
Anwalt schlüssig dargelegt dann ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Da kann der Senat auch nicht viel tun, egal ob Leasing oder Kredit oder sonst was. Ich denke das größte Problem sind die Anwälte und deren Argumentation. Nicht jeder Anwalt argumentiert gleich, und der eine Anwalt bringt andere Argumente vor als der andere. Ich glaube dass du da den Nagel voll auf den Kopf treffen musst um eine Chance zu haben.Wir haben bereits erfolgreich widerrufen (VW), und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst. Das war ein echter Killer 😁 Die Anwälte von VW sind kurz darauf auf uns zugekommen und haben nach einem Vergleich gefragt. Die Sache war in 8 Monaten durch.
Welcher Anwalt/Kanzlei hat dich denn vertreten?
Und in welcher Instanz wurde dir der Vergleich angeboten?Glückwunsch zum erfolgreichen Widerruf!
Wir haben uns an die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewandt, da diese vor Gericht bereits erfolgreich waren und dementsprechend wussten, wo genau sie ansetzen müssen. Das Vergleichsangebot kam noch bevor überhaupt ein erster Verhandlungstermin feststand.
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 27. September 2020 um 19:51:01 Uhr:
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
...und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst.Ihr habt VW verklagt? Echt?
*kopftätschel*
Hast du etwas Konstruktives zum Thema beizutragen? Falls nicht, dann spar dir bitte deine Witzchen. Die kannst du mit jemand anderen machen, aber leider nicht mit mir. Das geht sonst ziemlich schnell nach hinten los. Danke!
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 14:43:31 Uhr:
Zitat:
@Milchm4nn schrieb am 27. September 2020 um 11:33:17 Uhr:
Bei Leasing mag sich das anders Verhalten. Kreditwiderrufe sind aber mit der aktuellen Haltung des Senats mehr oder weniger unmöglich.Naja wenn die Widerrufsklausel fehlerhaft ist und dieser Fehler wird vom
Anwalt schlüssig dargelegt dann ist die Widerrufsklausel fehlerhaft. Da kann der Senat auch nicht viel tun, egal ob Leasing oder Kredit oder sonst was. Ich denke das größte Problem sind die Anwälte und deren Argumentation. Nicht jeder Anwalt argumentiert gleich, und der eine Anwalt bringt andere Argumente vor als der andere. Ich glaube dass du da den Nagel voll auf den Kopf treffen musst um eine Chance zu haben.Wir haben bereits erfolgreich widerrufen (VW), und unser Anwalt hat damals eine 87 Seiten starke Anklageschrift verfasst. Das war ein echter Killer 😁 Die Anwälte von VW sind kurz darauf auf uns zugekommen und haben nach einem Vergleich gefragt. Die Sache war in 8 Monaten durch.
Glückwunsch 😉
Ja..solange man DERZEIT nicht vor dem BGH landet...kann das alles gut gehen. Viele Gerichte (darunter Stuttgart) haben ihre Stellung gefestigt und ich glaube die große Wende kommt erst, wenn jemand eine Verfassungsbeschwerde durchfechtet und/oder die Sache aus Ravensburg / EUGH (2 O 84/20) entschieden ist.
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 22:26:57 Uhr:
Zitat:
@Golf7RVariant schrieb am 27. September 2020 um 15:31:59 Uhr:
Welcher Anwalt/Kanzlei hat dich denn vertreten?
Und in welcher Instanz wurde dir der Vergleich angeboten?Glückwunsch zum erfolgreichen Widerruf!
Wir haben uns an die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gewandt, da diese vor Gericht bereits erfolgreich waren und dementsprechend wussten, wo genau sie ansetzen müssen. Das Vergleichsangebot kam noch bevor überhaupt ein erster Verhandlungstermin feststand.
Ich bin bei der gleichen Kanzlei und bei mir ging es bis zur zweiten Instanz. Sei dem ist das ganze auf on hold....das erste mal das ich in meinen Leben mit Anwälten zu tun hatte, ich hoffe das war auch das letzte mal.
Zitat:
@Hendrix89 schrieb am 27. September 2020 um 22:34:08 Uhr:
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 27. September 2020 um 19:51:01 Uhr:
Ihr habt VW verklagt? Echt?
*kopftätschel*Hast du etwas Konstruktives zum Thema beizutragen? Falls nicht, dann spar dir bitte deine Witzchen. Die kannst du mit jemand anderen machen, aber leider nicht mit mir. Das geht sonst ziemlich schnell nach hinten los. Danke!
Gehts dir gut?
Du hast doch gesagt, daß ihr "eine 87 Seiten starke *Anklage*schrift verfasst" habt.
Also habt ihr VW verklagt.
Och und Witze mach ich auch mit dir :-P
Und nach hinten gehst du nur los😁
Weiß jemand wie das ist, angenommen man verliert seinen Prozess und die 2. instanz auch noch.
1. Kann man den Fall nochmal aufrollen mit einer anderen Kanzlei?
2. Kann man das Urteil nochmal anfechten wenn z.B. ein BGH-Urteil kommt?