Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Sofyane schrieb am 28. Januar 2020 um 16:45:23 Uhr:
Zitat:
@LupoR schrieb am 22. Januar 2020 um 16:14:58 Uhr:
werde ich machenUnd hast du ne gute Nachricht?
Habe auch gerade dran gedacht xd
Wie sieht's aus?
Zitat:
@LupoR schrieb am 28. Januar 2020 um 19:36:52 Uhr:
noch nichts gehört.....sobald ich was vom Anwalt bekomme, melde ich mich
War der Termin nicht heute? Also ich hätte mein Anwalt angerufen und gefragt was das Ergebnis isz
kurz und knapp, sowie erwartet.....
Klage wird wohl abgewiesen.
Urteil wird am 25. Februar verkündet und dann heisst es schauen, ob man in Berufung geht o.ä.
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Tja da ist wohl nix "Der Wille entscheidet" sondern eher "Das Gericht entscheidet"😉
Oder "Vor Gericht und auf hoher See...."
Hallo Zusammen,
ich hoffe jemand von euch kann mir hier weiterhelefen.
Ich fahre einen GOLF GTD den ich im 09/2016 über einen Darlehensvertrag finanzieren habe. Np ( 27.950 € )
Anzahlung 13000 € + 175 € Finanzierung im Monat über 47 Raten. Schlussrate 7443 €.
Über die IG Widerruf habe ich jetzt meinen Darlehenvertrag checken lassen, der hat mehrere " Unrichtigkeiten " und wäre anfechtbar.
Der Rechtsanwalt war aber sehr schnell am Telefon und ich habe nicht alles 100 % verstanden.
Ich bin nämlich mi dem Auto an sich zufrieden ( okay eine höhere Reperatur ) war dabei, aber wollte es nicht unbeding abgeben / zurückgeben.
Der Anwalt meinte, da ich jetzt noch knappe 6 Monate Zeit hätte, könnte es klappen mit dem Widerruf und mir würde die Schlussrate erspart bleiben, stimmt den das dann wirklich?
Das einzig blöde finde ich, da ich damals im guten Glauben einen Euro 6 gekauft hatte, der sich jetz als "nicht so umweltbewusst" heraus gestellt hat wie früher beworben. Und ich denke bei einem möglichen Verkauf im Herbst könnte ich "Blöd" aus der Wäsche schauen, was würdet ihr den an meiner Stelle machen?
Lieben Dank.
Oli
Eine Lösung bei der Du das Auto behalten kannst ohne die Restrate zu zahlen scheint doch sehr unrealistisch...
Zitat:
Der Anwalt meinte, da ich jetzt noch knappe 6 Monate Zeit hätte, könnte es klappen mit dem Widerruf und mir würde die Schlussrate erspart bleiben, stimmt den das dann wirklich?
Nein.
Wäre ja noch schöner, wenn man ein 13TEUR Fahrzeug nur zur Hälfte bezahlt und anschließend behalten dürfte.
Zitat:
was würdet ihr den an meiner Stelle machen?
In 6 Monaten die Schlussrate zahlen und das Fahrzeug privat veräußern.
Zitat:
@basti4488 schrieb am 9. Juli 2019 um 18:15:42 Uhr:
Zitat:
@Bert1956 schrieb am 2. Juli 2019 um 09:18:48 Uhr:
Wenn es klar ist, daß das OLG nicht für dich entscheidet, warum sollte es dann einen Vergleich geben?
Der Gegner hat keinen Grund dafür.Laut meiner Anwältin scheuen die Firmen/Banken/Autokonzerne ect. Oberlandgerichtliche Urteile/Entscheidungen und wollen diese in jedem Fall verhindern. Daher ist es möglich, dass es vor dem Prozess am OLG vielleicht ein Angebot zu einem Vergleich gibt, mit der Bedingung die Berufung zurück zu ziehen. Es wäre ein mögliches Szenario. Meine Rechtsschutzversicherung hat darauf bestanden, in Berufung zu gehen. Die entscheiden - denn sie zahlen das ja. Ich bin gespannt ob man mir entgegen kommt oder es auf den Gerichtstermin am OLG ankommen lässt. Aber ich denke, dieses Jahr passiert da sowieso nichts mehr... Die Mühlen mahlen langsam.
Soooooo, weiter im Text. Also nochmal kurz zusammengefasst.
1. Instanz: Klage abgewiesen 05/2018
2. Instanz: gestern Schreiben vom OLG bekommen, Berufung wird abgewiesen
Also nach nun fast 2 Jahren, nur heiße Luft. An der ganzen Sache hat wohl nur einer verdient... und ich war es nicht ;-)
Ich bin mal gespannt was bei mir auskommen wird..
Güteverhandlung am 03.03.
Soooooo, weiter im Text. Also nochmal kurz zusammengefasst.
1. Instanz: Klage abgewiesen 05/2018
2. Instanz: gestern Schreiben vom OLG bekommen, Berufung wird abgewiesen
Also nach nun fast 2 Jahren, nur heiße Luft. An der ganzen Sache hat wohl nur einer verdient... und ich war es nicht ;-)
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 23. Dezember 2019 um 21:55:49 Uhr:
Zitat:
@LupoR schrieb am 20. Dezember 2019 um 23:40:28 Uhr:
folgte dein Anwalt denn den gleichen Punkte in der Klage, oder nannte er andere Punkte als es im Rahmen des BGH Urteils angeführt wird?
Nach BGH-Urteil wurde die Argumentation noch einmal angepasst da weitere Fehler im Vertrag vorhanden waren. Ich fühle mich daher vom Gericht nicht ernst genommen
Also bei mir gehts auch weiter: wir werden Berufung einlegen
Ein Nachtrag: Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert, und er rät weiterhin davon ab das Fahrzeug zu verkaufen. Blöd nur, dass ich einen neuen bestellt habe, der im April geliefert wird :/
Ich kann schlecht 2 GTI's zugleich halten, das ist Finanzieller Selbstmord.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 3. Februar 2020 um 13:40:17 Uhr:
Ein Nachtrag: Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert, und er rät weiterhin davon ab das Fahrzeug zu verkaufen. Blöd nur, dass ich einen neuen bestellt habe, der im April geliefert wird :/
Ich kann schlecht 2 GTI's zugleich halten, das ist Finanzieller Selbstmord.
Und wenn du ihn abmeldest bzw. stilllegst?
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:23:25 Uhr:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 3. Februar 2020 um 13:40:17 Uhr:
Ein Nachtrag: Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert, und er rät weiterhin davon ab das Fahrzeug zu verkaufen. Blöd nur, dass ich einen neuen bestellt habe, der im April geliefert wird :/
Ich kann schlecht 2 GTI's zugleich halten, das ist Finanzieller Selbstmord.
Und wenn du ihn abmeldest bzw. stilllegst?
War auch mein erster Gedanke, obwohl er auf einem Privatgrundstück parkt, muss dieses „umfriedet“ sein damit das Fahrzeug weiterhin versichert ist z. B. Gegen Diebstahl. Umfriedet bedeutet in dem Fall: umzäunt, und dass ist unser Hof leider nicht. Zumal der Wertverlust ja weiter zählt, ob stillgelegt oder nicht.