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Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Zitat:

@Bert1956 schrieb am 19. März 2020 um 13:18:25 Uhr:

Na klar will die Anwaltskanzlei weitergehen. Damit verdient sie ja Geld.

Der Ausgang des Rechtsstreits hingegen kann ihr ziemlich wurscht sein.

Jep, das sollte natürlich jedem klar sein^^ aber solange die RSV mitzieht...wayne...aber nun wird sich ja eh alles noch weiter verzögern wegen corona

am 19. März 2020 um 13:58

Hoffe das es am 25.3. ein Urteil vom EuGH gibt

bei mit hat das LG Braunschweig es verpennt, dass Urteil zu senden und nun steht der Termin für die Urteilsverkündung auf April; im Protokoll wurde schon die Abweisung avisiert.

 

Mein Anwalt ist nun auch gespannt, wie das EuGH entscheidet

am 20. März 2020 um 6:29

Hallo zusammen,

 

ich stehe jetzt ebenfalls vor der Entscheidung, ob es Sinn macht den rechtlichen Weg mit einem Anwalt zu gehen. Der erfolgte Widerruf wurde vom VW-Leasing abgelehnt, das Fahrzeug ist inzwischen planmäßig zum Leasingende zurückgegeben worden.

 

Im Brief vom VW-Leasing wird begründet, dass es aussichtslos ist (würde ich anstelle vonVW auch so schreiben :-) ), weil ein KM-Leasingvertrag kein Kreditvertrag ist und es daher überhaupt kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Dabei wird auf OLG Stuttgart 6 U 338/18 und OLG München 32 U 3840/18 verwiesen.

 

Der Anwalt ist selbstverständlich daran interessiert die Auseinandersetzung mit Hilfe von RSV zu begleiten und "verspricht" einen positiven Ausgang (Erstattung der Leasingraten).

 

Lohnt es sich hier dran zu bleiben und den ganzen Prozess zu starten oder gibt es hier basierend auf letzten Erfahrungen keine realistischen Erfolgsaussichten?

Zitat:

@Pendal schrieb am 20. März 2020 um 07:29:32 Uhr:

Hallo zusammen,

ich stehe jetzt ebenfalls vor der Entscheidung, ob es Sinn macht den rechtlichen Weg mit einem Anwalt zu gehen. Der erfolgte Widerruf wurde vom VW-Leasing abgelehnt, das Fahrzeug ist inzwischen planmäßig zum Leasingende zurückgegeben worden.

Im Brief vom VW-Leasing wird begründet, dass es aussichtslos ist (würde ich anstelle vonVW auch so schreiben :-) ), weil ein KM-Leasingvertrag kein Kreditvertrag ist und es daher überhaupt kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Dabei wird auf OLG Stuttgart 6 U 338/18 und OLG München 32 U 3840/18 verwiesen.

Der Anwalt ist selbstverständlich daran interessiert die Auseinandersetzung mit Hilfe von RSV zu begleiten und "verspricht" einen positiven Ausgang (Erstattung der Leasingraten).

Lohnt es sich hier dran zu bleiben und den ganzen Prozess zu starten oder gibt es hier basierend auf letzten Erfahrungen keine realistischen Erfolgsaussichten?

Seit Monaten sage ich mir „schreib nix, bringt nur Ärger....“, kann ich nicht mehr.

Dein Vertrag ist beidseitig komplett und ordnungsgemäß erfüllt (!!!!!) und im Nachhinein (halt nach erfolgter Rückgabe, wo der Leasinggeber anscheinend nicht rumgezickt hat), versuchst Du rückwirkend rauszukommen. Aus welchem Grund.....?

Mein Gott, das ist noch besser, als bei McDonalds Chicken McNuggets zu bestellen, die Hälfte zu essen und danach gegen neue umzutauschen, weil sie angeblich zu kalt, alt oder labbrig sind und nicht schmecken.

Aufgrund der aktuellen Situation empfehle ich, das heutige Video von Gerhard Bosselmann anzuschauen/zu hören und sich ein paar Gedanken über Moral und Anstand zu machen.

Ich wünsche grundsätzlich Niemandem etwas Böses, aber vielleicht treffen Kurzarbeit und Arbeitgeberpleiten -wenn sie eintreten- wenigstens die Richtigen. Finanzielle Polster haben sie dann ja........vielleicht.

Wirklich „Armes Deutschland“.

 

am 21. März 2020 um 6:58

Wäre besser gewesen wenn du nichts geschrieben hättest. Du willst uns was von Moral erzählen! VW hat alle Bürger mit der Sache rund um den Dieselabgasskandal verarscht, wodurch alle Besitzer massive Wertverlust haben und dürfen teilweise nicht mehr in die Innenstadt fahren. Ich habe ein Fahrzeug von VW wo nach 5 Jahren und nicht einmal 60000km das DSG kaputt gegangen ist. Die Ursache Minderwertig verbaute Teile im DSG (Synchronringe). Schaden 9000€. Hat VW nicht interessiert. Habe an den Vorstand geschrieben und musste mir noch vom Sachbearbeiter dumm kommen lassen. Also erzähle hier nichts von Moral. Von mir aus kann dieser Laden pleite gehen. Ich habe mit VW abgeschlossen, kommt mir nicht mehr ins Haus.

Und weil VW betrogen hat, betrügt man nun selbst? Man wird also zu einem Ganoven, weil ein anderer ein Ganove ist?

Und rechtfertigt dies auch noch mit moralisch anständig?

Was für eine Welt...

Aber ok. VW hat man erwischt und die mußten heftig blechen. Vielleicht gibts ja auch bald ein Urteil gegen die Betrüger, die sich mit einem angeblichen Widerruf einen schlanken Fuß machen wollen. Wäre doch gerecht und moralisch vertretbar, Oder?

am 21. März 2020 um 10:03

Das ist kein Betrug, ich schädige VW nicht heimlich sondern spiele mit offenen Karten. VW hat es mit Vorsatz gemacht, dass ist ein großer Unterschied.

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. März 2020 um 08:28:49 Uhr:

Und weil VW betrogen hat, betrügt man nun selbst? Man wird also zu einem Ganoven, weil ein anderer ein Ganove ist?

Und rechtfertigt dies auch noch mit moralisch anständig?

Was für eine Welt...

Aber ok. VW hat man erwischt und die mußten heftig blechen. Vielleicht gibts ja auch bald ein Urteil gegen die Betrüger, die sich mit einem angeblichen Widerruf einen schlanken Fuß machen wollen. Wäre doch gerecht und moralisch vertretbar, Oder?

Das ganze wird doch im Rahmen eines Gerichtsurteils entschieden, daher kann kein Urteil gegen „Betrüger“ gesprochen werden. Einen „angeblichen“ Widerruf gibt es auch nicht.

 

Moralisch vertretbar ist im Zuge des Dieselskandals ja nett ausgedrückt. Einen sogenannten Dieselskandal gab es im Bereich LKW schon einmal. Daraus gelernt haben die Konzerne was, genau nichts.

 

Und ich kann den ein oder anderen verstehen, das er bei Problemen mit dem Auto, oder im Zuge des Skandals hier für sich eine leichte Methode sieht um das Auto loszuwerden.

 

Das man hier häufig noch alle Raten zurück bekommt, liegt an der Rechtsprechung.

 

Da sind ganz alleine die Gerichte für verantwortlich.

Abzusehen war, dass es nicht bei einem Fall bleiben wird, aber jedes Gericht unterschiedlich Urteilt.

Könnte man sich statt der moralischen Empörung nun wieder dem Thema zuwenden?

Danke!

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Wo betrügt man denn wenn es von Gerichten geprüft wird?

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. März 2020 um 08:28:49 Uhr:

Und weil VW betrogen hat, betrügt man nun selbst? Man wird also zu einem Ganoven, weil ein anderer ein Ganove ist?

Und rechtfertigt dies auch noch mit moralisch anständig?

Was für eine Welt...

Aber ok. VW hat man erwischt und die mußten heftig blechen. Vielleicht gibts ja auch bald ein Urteil gegen die Betrüger, die sich mit einem angeblichen Widerruf einen schlanken Fuß machen wollen. Wäre doch gerecht und moralisch vertretbar, Oder?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 21. März 2020 um 13:58:34 Uhr:

Wo betrügt man denn wenn es von Gerichten geprüft wird?

Genau. Ein Gericht prüft ob es ein Betrug ist.

Wenn eine Leistung erbracht wurde, diese genutzt wurde, der Vertrag von beiden Seiten ohne Beanstandung erledigt, bezahlt und beendet wurde, aber hinterher ein Vertragspartner mit findigen Tricks(*) versucht seine Leistung im Nachhinein zurückzufordern, dann kann ein Gericht den Versuch eines Betruges erkennen oder nicht.

Und wenn nicht, auch einfach die unbegründete Klage abweisen.

 

*) obwohl man eigentlich nie zurücktreten wollte, nun doch zurücktreten zu wollen um einfach die Kohle für eine in Anspruch genommene Leistung zu Unrecht zurückzubekommen

Bitte wieder zurück zum Thema, ich kann Deine Meinung in keinerlei Weise nachvollziehen udn du scheinbar eben so wenig.

Also belassen wir es doc heinfach dabei :)

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 21. März 2020 um 14:41:49 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 21. März 2020 um 13:58:34 Uhr:

Wo betrügt man denn wenn es von Gerichten geprüft wird?

Genau. Ein Gericht prüft ob es ein Betrug ist.

Wenn eine Leistung erbracht wurde, diese genutzt wurde, der Vertrag von beiden Seiten ohne Beanstandung erledigt, bezahlt und beendet wurde, aber hinterher ein Vertragspartner mit findigen Tricks(*) versucht seine Leistung im Nachhinein zurückzufordern, dann kann ein Gericht den Versuch eines Betruges erkennen oder nicht.

Und wenn nicht, auch einfach die unbegründete Klage abweisen.

 

*) obwohl man eigentlich nie zurücktreten wollte, nun doch zurücktreten zu wollen um einfach die Kohle für eine in Anspruch genommene Leistung zu Unrecht zurückzubekommen

Nun das Thema hat die folgende Quintessenz:

Immer mehr Klagen werden von den Gerichten abgewiesen. Erst recht Klagen von längst abgelaufenen Verträgen.

Auch die Richter wissen wer hier nur auf den Zug aufspringt und nie im Leben widerrufen wollte.

Wenn die Richter das wissen, wieso gab es dann so viele Urteile pro Kläger?

 

 

 

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