Widerruf der Finanzierung VW Bank II
Hallo,
zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)
Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?
Gruß,
Pawel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:
„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.deWas nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?
Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln
1400 Antworten
Zitat:
@Topper-Harley schrieb am 21. März 2020 um 18:20:53 Uhr:
Wenn die Richter das wissen, wieso gab es dann so viele Urteile pro Kläger?
Sind ja nicht alle nur Trittbrettfahrer.
Sorry, aber ich habe hier nicht nach moralischen Argumenten gefragt, ob ein Widerruf gerechtfertigt ist oder nicht.
Daher wiederhole ich meine Frage an die erfahrenen User hier, die bereits Erfahrungen gesammelt haben, und zwar aus der rechtlichen Perspektive.
Lohnt es sich einen Widerruf eines KM-Leasingvertrages mit anwaltlicher Hilfe anzustreben, oder ist das jetzt aussichtslos? VW Begründung: KM-Leasingvertrag ist kein Kreditvertrag und bedarf keine "wasserdichte" Widerrufsklausel.
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Das werden Dir vermutlich Anwälte/Richter besser beurteilen können.
Meine Klage ist letzte Woche am LG Braunschweig abgewiesen wurden, wie es weiter geht weiss ich noch nicht.
Mir hat der Anwalt gesagt, sobald es einen festen Rückkaufwert gibt, ist es kein Leasing auch wenn es so genannt wird, sondern eine Finanzierung.
Keine ahnung trifft bei mir nicht zu.
Leasing läuft noch und keine Wert vereinbart
Zitat:
@zaluskoski schrieb am 23. März 2020 um 10:06:56 Uhr:
Mir hat der Anwalt gesagt, sobald es einen festen Rückkaufwert gibt, ist es kein Leasing auch wenn es so genannt wird, sondern eine Finanzierung.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 23. März 2020 um 10:02:50 Uhr:
Das werden Dir vermutlich Anwälte/Richter besser beurteilen können.
Meine Klage ist letzte Woche am LG Braunschweig abgewiesen wurden, wie es weiter geht weiss ich noch nicht.
Das ist mir klar. Nur sind Anwälte dran nicht uninteressiert, daher versuche ich die möglichst objektive aktuelle Lage zu erfahren. Mit welcher Begründung wurde abgewiesen?
Zitat:
@zaluskoski schrieb am 23. März 2020 um 10:06:56 Uhr:
Mir hat der Anwalt gesagt, sobald es einen festen Rückkaufwert gibt, ist es kein Leasing auch wenn es so genannt wird, sondern eine Finanzierung.
Gibt es bei einem KM-Leasingvertrag einen festen Rückkaufwert? Ich glaube nicht, oder?
Mir geht es um einen Widerruf für KM-Leasing.
Mein Gerichtstermin für diese Woche wurde soeben aufgehoben. Das Schriftstück ist auf dem Postweg, ob "aufgehoben" für "verschoben" steht weiss ich nicht.
Zitat:
@Pendal schrieb am 23. März 2020 um 11:02:50 Uhr:
Gibt es bei einem KM-Leasingvertrag einen festen Rückkaufwert? Ich glaube nicht, oder?
Ja, bei meinem Smart-Leasing als Beispiel. Aber der Rückkaufwert steht nicht im Leasingvertrag selbst, sondern in einem Extra-Schreiben der Leasingbank. Und genau das könnte wohl juristisch von entscheidender Bedeutung sein.
Die Klage ist laut LG ungebründet.. Anwaltskanzlei meint die anträge wären nicht korrekt beachtet worden..
Ich muss jetzt auf die Antwort der RSV warten
Zitat:
@Pendal schrieb am 23. März 2020 um 11:02:50 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 23. März 2020 um 10:02:50 Uhr:
Das werden Dir vermutlich Anwälte/Richter besser beurteilen können.
Meine Klage ist letzte Woche am LG Braunschweig abgewiesen wurden, wie es weiter geht weiss ich noch nicht.
Das ist mir klar. Nur sind Anwälte dran nicht uninteressiert, daher versuche ich die möglichst objektive aktuelle Lage zu erfahren. Mit welcher Begründung wurde abgewiesen?
Kan jetzt am EuGH was raus? Hab hoer gelesen dass heute etwas war, aber nirgends im netz was dazu gefunden
Attacke: https://www.sueddeutsche.de/.../eugh-urteil-kreditvertraege-1.4857998
Aber: In meiner Klage haben wir den Punkt gar nicht angesprochen - im Gegenzug könnte das BGH Urteil aus dem letzten November meine Revision decken...
Edit: Ok, ist in der Klageschrift doch enthalten..
Davon abgesehen ist mein Vertrag in derart schlecht lesbar, dass das ggf. ausreicht um das Ding zu Fall zu bringen.
Bin mal gespannt wie es mit meiner Berufung weitergeht. Aber ich denke das Urteil kann mir gelegen kommen...