Zitat:
@PayDay schrieb am 6. Juli 2025 um 18:44:35 Uhr:
Das Fahrzeug gilt dann aber als "Leihwagen" mit kürzerer TÜV Dauer, also nach 1 Jahr das erste mal hin. So hat man mir das damals zu mindestens erzählt. Das Ummelden kostet auch Geld und Rechnerisch gibt es 2 Vorbesitzer beim Verkauf. Am Ende muss man das Rechnen, ob sich das überhaupt lohnt.
Das stimmt so nicht. Mit dem Autohaus vorher klären, wie er zugelassen wird. Als Vorführwagen bekommt er die 3 Jahre TÜV. Das Ummelden kostet weniger als eine Erstanmeldung, zumindest wenn du die Kennzeichen übernimmst.
Unseren alten XC60 haben wir so bestellt. Unsere Konfiguration hat das Autohaus bestellt, übernommen und umgemeldet nach 12 Wochen mit 2.165 km von uns (wovon wir die ersten 300 selber gefahren sind, der Rest eine Mitarbeiterin).
Für mich wichtig ist im Vertrag festzuhalten, dass der Wagen unfallfrei übernommen wird und mit welcher maximalen Laufleistung und nach welcher Zeit.
bei Vertrauen zu dem Händler und klarer Absprache würde ich es bei entsprechendem Konditionsvorteil wieder machen.