ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Themenstarteram 20. März 2018 um 8:30

Hallo,

zurück zum Hauptthema (von https://www.motor-talk.de/.../...er-finanzierung-vw-bank-t6016798.html)

Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?

Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:

„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

 

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:

1. Klage zurückziehen

2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen

3. neuen VW/Audi/... kaufen

4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

1400 weitere Antworten
Ähnliche Themen
1400 Antworten
am 9. Juli 2019 um 16:15

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 2. Juli 2019 um 09:18:48 Uhr:

Wenn es klar ist, daß das OLG nicht für dich entscheidet, warum sollte es dann einen Vergleich geben?

Der Gegner hat keinen Grund dafür.

Laut meiner Anwältin scheuen die Firmen/Banken/Autokonzerne ect. Oberlandgerichtliche Urteile/Entscheidungen und wollen diese in jedem Fall verhindern. Daher ist es möglich, dass es vor dem Prozess am OLG vielleicht ein Angebot zu einem Vergleich gibt, mit der Bedingung die Berufung zurück zu ziehen. Es wäre ein mögliches Szenario. Meine Rechtsschutzversicherung hat darauf bestanden, in Berufung zu gehen. Die entscheiden - denn sie zahlen das ja. Ich bin gespannt ob man mir entgegen kommt oder es auf den Gerichtstermin am OLG ankommen lässt. Aber ich denke, dieses Jahr passiert da sowieso nichts mehr... Die Mühlen mahlen langsam.

am 15. Juli 2019 um 18:50

Hat jemand Erfahrungen mit dem Berliner Landgericht? Im April durch den Anwalt Klage eingereicht und bis heute noch nicht mal die Gebührenrechnung erhalten. Sie die dort überlastet?

Bei mir ist am 10.07 die Fristverlängerung abgelaufen, mein Anwalt hat mir heute mitgeteilt dass der Rechtsstreit dem Einzelrichter übertragen wird nach § 348aAbs. 1 ( Gerichtsschreiben lag bei da stand das drin, mehr aber auch nicht).

Das konnte ich online dazu finden:

§ 348a

Obligatorischer Einzelrichter

(1) Ist eine originäre Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 nicht begründet, überträgt die Zivilkammer die Sache durch Beschluss einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung, wenn

1.

die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,

2.

die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und

3.

nicht bereits im Haupttermin vor der Zivilkammer zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.

Hab heute ein Schreiben bekommen, der gegnerische Anwalt beantragt bei Gericht die Klage abzuweisen

Gibt es Erfahrungen mit der FCA Bank, bzw. mit ihren Zweigniederlassungen? Gerne per PM. Grüße.

Möchte euch auch etwas zu meinem Fall sagen.

Es geht um A6 3.0 Tdi 245ps bj 2012. Gekauft 2015 mit 45.500km Neupreis waren 100.000€, was ich bezahlt habe 41.000€ + zzgl Zinsen. Fahrzeug ist abbezahlt. Jetzt ca. 100.000km

Gericht LG Braunschweig

VW möchte vergleichen und so lange die Gerichtsverfahren pausieren. VW hat 6 Wochen Zeit gehabt Stellungnahmen zu geben, was noch nicht passiert ist, aber eben Vergleichsangebot.

1. Einmalzahlung ca 17% vom Kaufpreis ca. 7.000€

Oder

2. Ca 34.000€ und das Fahrzeug geht zurück.

Gerechnet von meinem Anwalt. Abzug pro KM 0.16€

Ich tendiere zum zurückgeben via Vergleich, da ich noch nichts positives über LG Braunschweig gelesen habe. Und da die Steuerkette rasselt und Audi nichts machen möchte.

@A6Avant4F3.0TDIFL

Bei mir sieht es ähnlich aus. Sie wollen mir einen Vergleich anbieten. Ist bisher aber noch nicht da.

Hat sich die Bank dein Auto dafür vorher angesehen?

Ich persönlich würde mich beim meinem Auto für Variante 2 entscheiden.

Nein die Bank hat das Fahrzeug noch nicht gesehen.

Die Hochrechnungen sind von meinem Anwalt was mich erwarten könnte. Ich teile meinem Anwalt mit, dass ich erst mal auf ein Vergleichsangebot von VW warten möchte.

Aber ja ich tendiere ebenfalls zu Variante 2. Hab mal auf dem Fahrzeug Markt geschaut was evtl mein Fahrzeug Wert wäre. Natürlich findet man keins mit der umfangreichen Ausstattung, aber denke als privat werde ich kaum mehr als 25t€ bekommen. Und das Rasseln der Kette würde die meisten Käufer abschrecken.

Was mich interessieren würde ob ich das Fahrzeug auf den selben Felgen ausliefern muss mit welchen ich das Fahrzeug gekauft habe.

Edit: und ob sich der eine oder andere Neid-Kratzer ebenfalls von der Auszahlungssumme abgezogen werden würde.

34k für einen sieben Jahre alten A6 wären - wie du ja selbst auch schreibst - ein super Deal. Wenn du privat verkaufst dürften selbst 25k schwer zu realisieren sein, beim Händler gibt’s kaum 20k (Euro 5).

 

Alles andere (Kratzer, Felgen etc) hängt vom genauen Vergleichstext ab. Da musst du den Anwalt gut instruieren..

Hallo, erneut ein Schreiben von meinem Anwalt weitergeleitet bekommen. Lt. dem gegnerischen Anwalt soll der Widerruf nach Vertragsende nichtig sein usw. irgendwann steht dann im Text (gefühlt 100 Seiten) das bei einer „normalen“ fahrt 1250km je Monat... wir sind allerdings knapp 2000 km je Monat gefahren. Ist daher deren Berrechnung fAlsch? Wollen die überhaupr einen Vergleich? Warte noch auf eine Rückmeldung von meinem Anwalt. Hier Auszüge aus dem Schreiben:

.jpg
Asset.PNG.jpg

Hier wird der in Abzug zu bringende Wertverlust hoch gerechnet, damit du weniger bekommst. Bei einer monatlichen Laufleistung von 1250 km würden knapp 10800 Euro von der Rückzahlung abgezogen. Da du mehr gefahren bist, dürfte der Wertverlust und damit der Abzug noch deutlich höher ausfallen.

Genau das haben sie mir auch geschickt vor ca. 2 Wochen. Insgesamt ca. 180 Seiten...total irre

Bis am 13.08 haben wir nun Zeit um uns zu äußern

Zitat:

@hydrou schrieb am 11. August 2019 um 00:18:22 Uhr:

Hier wird der in Abzug zu bringende Wertverlust hoch gerechnet, damit du weniger bekommst. Bei einer monatlichen Laufleistung von 1250 km würden knapp 10800 Euro von der Rückzahlung abgezogen. Da du mehr gefahren bist, dürfte der Wertverlust und damit der Abzug noch deutlich höher ausfallen.

1250x48 = 60.000km

 

10800/60000 = 0,18€ je km

Bin ca 120TKM gefahren.

 

120.000 x 0,18€ = 21.600€

 

Würde ja nix bekommen :)

 

Bin mal gespannt wie es jetz nach der Klageerwiderung der Gegenseite weiter geht.

Die beantragt die Abweisung der Klage

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 11. August 2019 um 13:40:29 Uhr:

Bin mal gespannt wie es jetz nach der Klageerwiderung der Gegenseite weiter geht.

Die beantragt die Abweisung der Klage

Genau wie bei mir

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Widerruf der Finanzierung VW Bank II