Widerruf der Finanzierung VW Bank II

Hallo,

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Wer von euch hat schon ein Vergleichsvorschlag bekommen? Was war das? War das akzeptabel, oder nur ein Witz von der Bank?
Und noch eine Frage: Wie berechnen die Gerichte die zu zahlende Nutzungsersatz? Gibt es ein Regel dazu, oder immer Case nach Case?

Gruß,

Pawel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kes83 schrieb am 20. Dezember 2018 um 21:13:38 Uhr:


„Schock für Mitarbeiter Medienbericht: VW baut in Deutschland 7000 Stellen ab“ express.de

Was nun? Klage zurück ziehen? Sind wir Schuld für die Entlassungen ?

Korrektes Vorgehen:
1. Klage zurückziehen
2. zweiseitigen Entschuldigungsbrief verfassen
3. neuen VW/Audi/... kaufen
4. mindestens zwei weitere KFZs an Freunde vermitteln

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Verträge der Audi Bank 2011 - 2018 sind wohl nicht entscheidend durch das BGH Urteil betroffen und somit durchaus angreifbar.

Macht auf jeden Fall Sinn. Das kuriose ist, dass es sich umso mehr lohnt, je älter das Fahrzeug ist...

ich bin ja echt mal gespannt auf den 28. Januar.... da ist „meine“ Verhandlung

allerdings hätte ich jetzt auch die Möglichkeit, das Auto kurzfristig aus dem Leasing zu bekommen bzw. zu „tauschen“

mein Anwalt meint, das sei kein Problem, Fahrzeug muss nicht mehr da sein, das ließe sich entsprechend anpassen, sofern es überhaupt zu einer „Lösung“ vor Gericht kommt und die Klage nicht abgewiesen wird

Das Problem beim Widerruf von Leasingverträgen ist, dass sie häufig eher auslaufen, als dass ein Gericht ein Urteil gefällt hat... so scheinbar auch bei dir ;-) dann ist der eigentlich so schöne Effekt, sich sehr wirtschaftlich vom Fahrzeug zu trennen, etwas begrenzter als bei einem gekauften/finanzierten Fahrzeug...

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Zitat:

@Dieselanwalt schrieb am 8. Januar 2020 um 22:06:45 Uhr:


Das Problem beim Widerruf von Leasingverträgen ist, dass sie häufig eher auslaufen, als dass ein Gericht ein Urteil gefällt hat... so scheinbar auch bei dir ;-) dann ist der eigentlich so schöne Effekt, sich sehr wirtschaftlich vom Fahrzeug zu trennen, etwas begrenzter als bei einem gekauften/finanzierten Fahrzeug...

Naja für den Prozess ist es doch egal? Ob sie sich nun streiten und man hat das Auto nicht mehr oder ob man es noch hat ist doch für das Ergebniss völlig egal. Bei mir ja auch so...warten noch immer auf der ersten Gerichtstermin und das Leasingauto geht in paar Monaten zurück. Die werden noch immer verhandeln da fährt das Auto schon längst jemand anderes ^^

bei mir läuft der Leasingvertrag nicht wirklich aus, das wäre erst im Juni 2021 der Fall....
....aber, ich hätte nun aufgrund der Bemühungen eines Händlers die Möglichkeit das Fahrzeug los zu werden und ein anderes zu bekommen.

der Grund warum wir seinerzeit Widerrufen haben, war der, dass sich meine „Lebenssituation“ dahingehend geändert hat, dass ich merklich mehr Kilometer mit einem Kompaktsportler zurücklege und da natürlich mächtig drauf zahle - hohe Kraftstoffkosten im laufenden Betrieb und natürlich das Wissen über die Nachzahlung der Kilometer am Ende der Laufzeit. Die Leasing war seinerzeit aber nicht bereit, mich rauszulassen oder den Vertrag einfach auf mehr Kilometer anzupassen; daraufhin der Gang zum Anwalt und die „Idee“ mit dem Widerruf

Zitat:

@Dieselanwalt schrieb am 8. Januar 2020 um 21:44:46 Uhr:


Macht auf jeden Fall Sinn. Das kuriose ist, dass es sich umso mehr lohnt, je älter das Fahrzeug ist...

Danke für die positive Nachricht, was könnte man sich dadurch erhoffen? Zu erwähnen wäre noch, dass das Auto mittlerweile auch altersbedingt einige Gebrauchsspuren und einen kleinen Schaden am Heck hat.

Zitat:

@LupoR schrieb am 8. Januar 2020 um 22:00:29 Uhr:


ich bin ja echt mal gespannt auf den 28. Januar.... da ist „meine“ Verhandlung

allerdings hätte ich jetzt auch die Möglichkeit, das Auto kurzfristig aus dem Leasing zu bekommen bzw. zu „tauschen“

mein Anwalt meint, das sei kein Problem, Fahrzeug muss nicht mehr da sein, das ließe sich entsprechend anpassen, sofern es überhaupt zu einer „Lösung“ vor Gericht kommt und die Klage nicht abgewiesen wird

Hallo Lupo, darf ich mal fragen wann deine Klage eingereicht wurde? Bei mir tut sich irgendwie nichts, einfach nichts... Widerruf wurde im Dez 2018 erklärt, Klage wurde Mitte Oktober eingereicht, GKV-Rechnung zwischenzeitlich durch die Versicherung beglichen und seitdem warte ich...

Gruß

eingereicht wurde ca Jan/Feb 2019
seit ca Juli weiß ich, dass die Verhandlung am nächsten Dienstag, also 28. Jan 2020 ist

Hoffnung habe ich keine, meine Anwalt hat bei ähnlichen Fällen (Leasing) klare Signale vom Gericht halten, dass alles „OK“ sei und daher sind die Aussichten eher Richtung 0

Zitat:

@LupoR schrieb am 22. Januar 2020 um 11:43:39 Uhr:


eingereicht wurde ca Jan/Feb 2019
seit ca Juli weiß ich, dass die Verhandlung am nächsten Dienstag, also 28. Jan 2020 ist

Hoffnung habe ich keine, meine Anwalt hat bei ähnlichen Fällen (Leasing) klare Signale vom Gericht halten, dass alles „OK“ sei und daher sind die Aussichten eher Richtung 0

Das ist interessant, mein Anwalt hat mir geschrieben das es gerade für Leasingverträge besser oder anders gesagt, noch am besten aussieht nach dem letzten Urteil was dort gefällt wurde gegen die Kreditverträge. Kannst du dann berichten wie es lief? :-)

werde ich machen

Heute kam die Nachricht: Gütetermin im März

Bei mir handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit der Audi-Bank aus März 2017 . Nachdem ich mich informiert habe, bin ich auf die IG Widerruf aufmerksam geworden, dort wurde der Vertrag geprüft und für Widerrufsfähig gehalten. Soweit so gut, natürlich hört man als Laie erstmal darauf, was die Anwälte so erzählen und schenkt dem Glauben. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass hierbei nur die Anwälte profitieren, weil alles durch die RS-Versicherung bezahlt wird. Für mich war es dahingehend kein großes Risiko, weil ich bereits eine RSV hatte und "nur" den Selbstbehalt zahlen musste. Ein großes Risiko ist das für mich nicht von daher habe ich den Versuch gewagt auch wenn ich dem Ausgang eher skeptisch gegenüber stehe. Profitieren wird wahrscheinlich nur die Anwaltskanzlei, egal ob gewonnen oder verloren wird.

Drücke natürlich trotzdem allen die Daumen, die noch auf eine Entscheidung warten.

Gruß

Was möchtest Du uns sagen?

Zitat:

@Habinke schrieb am 23. Januar 2020 um 11:45:54 Uhr:


Bei mir handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit der Audi-Bank aus März 2017 . Nachdem ich mich informiert habe, bin ich auf die IG Widerruf aufmerksam geworden, dort wurde der Vertrag geprüft und für Widerrufsfähig gehalten. Soweit so gut, natürlich hört man als Laie erstmal darauf, was die Anwälte so erzählen und schenkt dem Glauben. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass hierbei nur die Anwälte profitieren, weil alles durch die RS-Versicherung bezahlt wird. Für mich war es dahingehend kein großes Risiko, weil ich bereits eine RSV hatte und "nur" den Selbstbehalt zahlen musste. Ein großes Risiko ist das für mich nicht von daher habe ich den Versuch gewagt auch wenn ich dem Ausgang eher skeptisch gegenüber stehe. Profitieren wird wahrscheinlich nur die Anwaltskanzlei, egal ob gewonnen oder verloren wird.

Drücke natürlich trotzdem allen die Daumen, die noch auf eine Entscheidung warten.

Gruß

Zitat:

@LupoR schrieb am 22. Januar 2020 um 16:14:58 Uhr:


werde ich machen

Und hast du ne gute Nachricht?

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