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Wertgutachten

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 27. Februar 2017 um 18:40

Moin

Habt ihr schon ein wertgutachten machen lassen?

Ich überlege es, bei meinem zu machen, da der Wagen technisch nun komplett überholt ist und einiges an Extras bekommen hat.

Aus einem Kassenmodell ist nun fast vollausstattung geworden.

Meine örtliche Prüfstelle bietet sowas für um die 160€ an. Passt der Preis?

Mir geht es hauptsächlich um einen Nachweis für die Versicherung, falls die Mühle geklaut wird.

Danke und Gruß

Sen

Beste Antwort im Thema
am 27. Februar 2017 um 21:18

Moin,

der Preis geht in Ordnung. Habe letztes Jahr 150 Euronen bei GTU bezahlt fuer das Kurzgutachten. Es gibt auch noch ein etwas laengeres, das ksotet bei denen 250 mWn.

Mein VW ist (in den USA wohlgemerkt) so versichert: Die Versicherung und ich haben uns vor Vertragsschluss auf einen Wert von Summe X geeinigt. Dieser ist im Falle eines Falles indiskutabel, keine Vergleichswerte, kein Wiederbschaffung oder sonst irgendwas. Der Haken ist allerdings, dass ich mit dem Auto keine Alltagsfahrten mehr erledigen darf. Darf man i.d.R. bei Oldtimerversicherungen aber eh nicht.

Ich habe denen das Wertgutachten aus dem Vaterland zugeschickt und einen Ordner mit Quittungen usw. Im Endeffekt kamen dann als Wert 10 Scheine raus (nicht schlecht fuer einen Derby) und eine Praemie von...ich weiss es gar nicht aus dem Kopf. $160 pro Halbjahr oder irgendsowas unterirdisches?

So eine Versicherung gibt es bestimmt auch in Deutschland.

Alles andere ist nix!

Gruss

Steini

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Kannst du machen. Der Preis ist mM nach ok..

Aber ist die Frage ob das dabei rum kommt was du dir erhoffst. Klar ist es gut, wenn man nachweisen kann, dass die Kiste nun Mehrausstattung hat, aber ein "hoher" wert wird meiner Meinung nach nicht bei rum kommen, da ja nur der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird!

Weiterhin mal nachfragen was die Leistungen sind. Oftmals setzt sich dann jemand vor mobile, sucht ähnliche Modelle und fertig ist das Gutachten. Also vorher informieren...

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 19:13

Nun

Leder (komplett restauriert)

E Fenster

E Spiegel

Technisch alles neu

Scheiben alle neu

Scheinwerfer neu

Tacho a Brett etc.

-

Der Wagen soll eine youngtimer Versicherung bekommen, die die Wiederbeschaffung und nicht den Zeitwert berücksichtigt.

O.g. Sind halt nicht mehr so einfach zu bekommen. ;)

Jo, nur musst du das halt auch belegen können. Heißt Quittungen, Nachweise über Einbaustunden etc. Ansonsten sucht der nen GL mit Leder als Vergleichsmodell für 1500€ und dann ist der Wiederbeschaffungswert halt 1500€ plus 10% für den besseren Gesamtzustand...

Themenstarteram 27. Februar 2017 um 19:44

Hmmm. Oha. Das hätte ich nicht gedacht.

Habe alles in eigenarbeit gemacht.

Wir haben hier ne Oldtimertankstelle. Den werde ich mal anhauen, wie er das bewerten würde.

Danke für die Tipps!

Ja wie gesagt: Frag mal nach was die Leistungen des Gutachtens sind. Nicht jedes Gutachten wird so erstellt!

am 27. Februar 2017 um 21:18

Moin,

der Preis geht in Ordnung. Habe letztes Jahr 150 Euronen bei GTU bezahlt fuer das Kurzgutachten. Es gibt auch noch ein etwas laengeres, das ksotet bei denen 250 mWn.

Mein VW ist (in den USA wohlgemerkt) so versichert: Die Versicherung und ich haben uns vor Vertragsschluss auf einen Wert von Summe X geeinigt. Dieser ist im Falle eines Falles indiskutabel, keine Vergleichswerte, kein Wiederbschaffung oder sonst irgendwas. Der Haken ist allerdings, dass ich mit dem Auto keine Alltagsfahrten mehr erledigen darf. Darf man i.d.R. bei Oldtimerversicherungen aber eh nicht.

Ich habe denen das Wertgutachten aus dem Vaterland zugeschickt und einen Ordner mit Quittungen usw. Im Endeffekt kamen dann als Wert 10 Scheine raus (nicht schlecht fuer einen Derby) und eine Praemie von...ich weiss es gar nicht aus dem Kopf. $160 pro Halbjahr oder irgendsowas unterirdisches?

So eine Versicherung gibt es bestimmt auch in Deutschland.

Alles andere ist nix!

Gruss

Steini

Die meisten Versicherungen wollen, um heute noch einen G2 Vollkasko zu versichern, ein Wertgutachten sehen.

Bei Kiesow (Schrotti im Hamburger Umland) stand regelmässig ein GX auf dem Parkplatz, dessen Besitzer gab an, dass ohne Bons und Quittungen der Gutachter alles bis hin zur 89'iger Platzikspritzwandabdeckung (wenn ihr die "dicke Variante" kennt) eingetragen sei, Bei einem Auffahrschaden habe ihm dies den Golf wertmässig gerettet.

Wertgutachten sind immer gut, aber eben auch nicht einfach!

Vorteil ist eben, fährt dir wer in die karre, dann muss die Versicherung das zahlen was das Gutachten sagt, egal wie hoch der Wert des Autos so noch ist. Problem daran ist, das muss hin und wieder wiederholt werden das Gutachten!

Das andere ist, man bekommt so eben auch eine Youngtimer Versicherung. Oft hängt es da sogar noch vom Wert ab ob man die überhaupt bekommt! Die ist auf jeden Fall schon von Vorteil! Da darf man oft das Auto nicht mehr normal Fahren. Aber wer so etwas vor hat, hat eh 2 Autos.

Steht bei meinem Jetta dieses Jahr auch noch an alles! Gutachten, Youngtimer Versicherung und Garage beschaffen. Dann zahlt man deutlich weniger in der Versicherung und hat vielleicht sogar noch ein Autos was zunehmend etwas an Wert gewinnt. Zumal die Preise, egal ob Golf oder Jetta, extrem nach oben gegangen sind, selbst für 0815 Ausstattungen.

Moin Moin !

Zitat:

 

Vorteil ist eben, fährt dir wer in die karre, dann muss die Versicherung das zahlen was das Gutachten sagt, egal wie hoch der Wert des Autos so noch ist.

Quatsch , dann ist das ein Haftpflichtschaden , da interessiert das WGA niemanden !

Ein WGA kann nur hilfreich sein für die Kaskovers. bei Diebstahl oder Totalschaden ,wenn der Zustand des Fzges (z.B. wg. Brand) nicht mehr ermittelt werden kann , dazu muss es aber recht aktuell sein .

MfG Volker

Themenstarteram 1. März 2017 um 9:40

Natürlich zählt beim Haftpflichtschaden auch das WGA. Man braucht es nur nicht unbedingt, weil das Fahrzeug ja noch vorhanden ist und der Wert ermittelt werden kann. Bei Youngtimern wird da nicht nach Liste gegangen.

Andernfalls hätte mein 2. Golf keine 1.500€ gebracht, als da einer reingekracht ist.

Aber das mit der Aktualität ist ein guter Hinweis. Danke :)

am 1. März 2017 um 9:55

Ich hatte es bei meiner Versicherung mal angefragt wie das Aussieht.

Und mein langjähriger Kollege sagte mir, er würde erstmal Prüfen ob diese

Versicherungsgesellschft ein Wertgutachten vom GTÜ anerkennt.

Generell sollte man das also mal nachfragen, bringt ja nichts wenn man da 160 Ökken

hinblättert, damit zur Versicherung läuft und die dann sagt Neee nee mein Lieber,

dieser Gutachter wird von uns nicht anerkannt.

Wenn du aber einen 2er mit Wertgutachten von 15t€ hast, dann wird bei einem Haftpflichtschaden mit Sicherheit ein eigener Gutachter raus kommen und auch nochmal nen Wert ermitteln. Dann kannst du zwar hin gehen und mit deinem Gutachten das andere anzweifeln, aber das ist auch wieder mit viel Aufwand verbunden. Somit hat Volker schon Recht, dass ein eigenes Wertgutachten in erster Linie bei Diebstahl und nicht mehr zu ermittelndem Wert Verwendung findet...

 

 

Und mir ist mal jemand in meinen völlig runtergerocken CL gefahren. Da er noch 18 Monate TÜV hatte hat der Gutachter 1000€ Wert und 50€ Restwert ermittelt, obwohl nur Heckstossstange und Heckblech betroffen war.

Themenstarteram 1. März 2017 um 11:45

Danke Danke..

Joa, mit meiner Versicherung bin ich in Kontakt, bzw. mit einigen Versicherungen, um zu sehen, welche die besten Bedingungen bietet.

Wie gesagt, mit gehts ja hauptsächlich darum, etwas in der Hand zu haben, falls der Wagen tatsächlich futsch ist. Differenzen bei einem Unfall sehe ich entspannt. Ich übergebe sowas grundsätzlich einem Anwalt, weil ich es leid bin, mich mit gegnerischen Versicherungen abzusabbeln und über den Tisch ziehen zu lassen. Wenns n Kasko-Schaden ist, ist die Sache ja vorher bereits festgelegt.

Insofern, vielen Dank für all Eure Tipps, Anmerkungen und Hinweise. :)

Mit einem Gutachten hast Du immer die besseren Karten.

Wenn Du einen schweren Unfall hast, egal ob selbstverschuldet oder nicht, oder das Auto gestohlen wurde, ist der Zustand vor dem Unfall nicht mehr eindeutig zu belegen. Der Wiederbeschaffungswert wird einfach einer Liste entnommen und hat nichts mit dem tatsächlichen Wert gemeinsam.

Rechnungen etc, sind für das Gutachten nicht notwendig. Es zählt der "Ist-Zusatnd", nicht der Weg dorthin.

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