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Werkstattbindung durch Versicherer - Auswirkung auf Funktionsgarantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 11. November 2016 um 16:26

N'Abend die Herrschaften,

wie jedes Jahr im November schaue ich mich nach einer günstigeren KFZ-Versicherung um Geld zu sparen.

Nun ist es ja so, dass man durch den Verzicht der eigenen/freien Werkstattwahl im Schadensfall ja durchaus einen Batzen an Geld sparen kann (zumindest in meinem Fall [60€]). Die Frage die ich mir nun aber stelle wie sich eine Reparatur des Fahrzeugs in einer Non-VW Werkstatt/Autohaus auf die Funktionsgarantie auswirkt.

Ich hab gelesen, dass durch eine Reparatur in einer freien bzw. nicht VW Werkstatt die Neuwagengarantie flöten gehen kann. Ist dies bei der Funktionsgarantie ebenfalls der Fall? Und falls ja, gehe ich davon aus, dass es darauf ankommt was repariert werden muss....

Hat da jemand Erfahrungen oder weitere Infos parat?

Beste Antwort im Thema

Wie schon geschrieben: Wenn es an 60 € p.a. hakt, geh zu Fuss oder mit dem ÖPNV. :rolleyes:

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Man sollte nur lesen, was in den jeweiligen Vertragswerken steht. In den Garantiebedingungen für Neuwagen wird man finden, dass Voraussetzung für eine Garantieleistung eine lückenlose Wartung nach Herstellervorschrift und Reparaturen ebenfalls nach Herstellervorschrift und unter Verwendung vom Hersteller freigegebener Teile sind. Wer's macht, ist egal.

Ärger kann es geben, wenn die Einhaltung der Voraussetzungen in Zweifel gezogen wird, was im Falle der Vertragswerkstätten eher unwahrscheinlich ist.

Meine Vermutung ist, dass das bei Verlängerungen nicht anders ist. Weil ich das nur vermute, würde ich mir vor Unterschrift durchlesen, was da genau geschrieben ist. Eine Forenaussage bedarf immer der Bestätigung durch das allein verbindliche Original-Vertragswerk.

Herstellergarantie verlangt in der Regel die vorgeschriebenen Inspektionen beim Vertragshändler. Die Werkstattbindung betrifft die Unfallreparatur im Kaskofall. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Im Übrigen kann man auch bei Werkstattbindung im Kaskofall in der Wunschwerkstatt reparieren lassen. Die Kaskoleistung wird dann aber auf den Preis gekürzt, der in der Partnerwerkstatt fällig geworden wäre.

Was der Regelfall ist, ist mir nicht bekannt. Skoda (ist ja auch VW), verlangt das nicht. Steht so in den Bedingungen und wurde mir noch einmal schriftlich bestätigt, als bei meinem Neuwagen im fernen Ausland ein Service fällig wurde.

Aber ich schrieb ja bereits: Die EINZIGE verbindliche Quelle sind die Aussagen des Garantiegebers - 1.000 mal besser als jede Glaskugel hier.

Es erscheint mir wenig sinnvoll, Werkstattbindung zu vereinbaren, um dann in der Vertragswerkstatt mit satter Leistungskürzung reparieren zu lassen (nicht alle lassen die Option noch zu, wenn ich recht erinnere. Bin aber zu faul, nachzulesen - mögen Betroffene einfach selbst machen).

Edit: Ich erinnere richtig: Zumindest mein Versicherer biete die Option nicht mehr an.Früher wurde auch nicht auf den Preis der Partnerwerkstatt gekürzt, sondern um einen in den AKB genannten Prozentsatz (15% meine ich zu erinnern, vielleicht waren es auch mehr). Jetzt werden bei fiktiver Abwicklung die Kosten erstattet, welche die Partnerwerkstatt berechnen würde.

Themenstarteram 11. November 2016 um 17:32

Ok danke erst mal für die Antworten.

situ:

Nein ich möchte nicht Werkstattbindung vereinbaren und dann trotzdem in eine Vertragswerkstatt von VW gehen. Mir geht es um einen möglichen Verfall der Funktionsgarantie die ich noch habe, wenn bei einem Schadensfall ich die Reparatur in einer vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt durchführen lassen, die eben möglicherweise keine VW Vertragswerkstatt ist.

Ich such am besten echt mal die Vertragsunterlagen der Funktionsgarantie raus :)

Schon klar - der Hinweis galt nicht dir, sondern dem Paul aus Berlin, der darauf hinwies. Und wie geschrieben - die Option gibt es gar nicht bei allen Versicherern.

Service und Reparatur haben hinsichtlich Garantie insofern miteinander zu tun, als zumindest mein Garantiegeber keinen Unterschied macht.

Kulanz wird vielfach oder immer an die Vertragswerkstatt gebunden.

Zitat:

@DeWi1893 schrieb am 11. November 2016 um 18:32:59 Uhr:

Ok danke erst mal für die Antworten.

situ:

Nein ich möchte nicht Werkstattbindung vereinbaren und dann trotzdem in eine Vertragswerkstatt von VW gehen. Mir geht es um einen möglichen Verfall der Funktionsgarantie die ich noch habe, wenn bei einem Schadensfall ich die Reparatur in einer vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt durchführen lassen, die eben möglicherweise keine VW Vertragswerkstatt ist.

Ich such am besten echt mal die Vertragsunterlagen der Funktionsgarantie raus :)

Am besten schließt du nur einen Vertrag mit freier Werkstattwahl ab, dann hast du die besseren Leistungen. Du kannst dir auch überlegen ob du alternativ die Selbstbeteiligung höher einsetzt.

"Am besten" ist natürlich kein Ratschlag, der dir auch nur einen Tick weiter helfen kann. Denn was für dich am besten ist, kannst nur du allein entscheiden - es hängt von vielen - auch nicht vorhersehbaren - Faktoren ab.

Für mich ist selbstverständlich die Werkstattbindung das Beste - sonst hätte ich sie ja nicht gewählt.

Es gibt immer die gute Chance, dass deine Vertragswerkstatt kräftig Verbringungskosten berechnet, damit der Karosseriebetrieb - der sonst Partnerwerkstatt wäre - das Blech wieder richtet.

Themenstarteram 11. November 2016 um 18:10

;) Ich weiß durchaus wie ich den jährlichen Beitrag drücken kann.

Mir gehts einzig und allein um eine mögliche Einsparung in dem man auf eine freie Werkstattwahl verzichtet.

Ansonsten bin ich mir durchaus im Klaren wie ich mein Tarif konfiguriere, nur sind mir eben bei diesem (möglichen) Punkt doch einige Fragen entgegen gesprungen, die ich nicht auf Anhieb beantworten konnte bzw. kann.

Ganz ehrlich, für eine Ersparnis von 60 Euro pro Jahr würde ich mir keine Werkstattbindung antun. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Stress, den das bringen kann.

Ich erinnere mich da immer wieder gerne an den Fall eines Kollegen, der mit seinem BMW X3 zu einer eigentlich recht guten VW Werkstatt geschickt wurde mit dem Schaden an seiner Heckschürze und Heckklappe. Die haben 4 Termine zur Reparatur benötigt. Das war der Zeitpunkt, als mein Kollege in den Normaltarif gewechselt ist.

Du hast die Fragestellung des TE nicht verstanden. Es geht ihm nicht um die sinnlose Diskussion ja/nein Werkstattbindung. Seine Fragestellung hat er sehr deutlich gemacht.

Ich hatte übrigens auch einen Bekannten, der hat eine Tante. Die hat einen Sohn und der eine Freundin. Was die erzählt hat - ganz ehrlich, Finger weg.

Da du ja schon einen konkreten Preisnachlass kennst gehe ich davon aus dass du einen bestimmten Versicherer im Auge hast.

Frag dort einfach mal nach ob eine VW Werke in deiner Nähe zufällig im Vertragsnetzwerk der Versicherung ist. Dann löst sich dein Problem vlt. von selber.

Wie schon geschrieben: Wenn es an 60 € p.a. hakt, geh zu Fuss oder mit dem ÖPNV. :rolleyes:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 12. November 2016 um 00:06:02 Uhr:

Wie schon geschrieben: Wenn es an 60 € p.a. hakt, geh zu Fuss oder mit dem ÖPNV. :rolleyes:

Da wir ja schon Samtag haben, wage ich mal die Aussage, dass dies der dämlichste Post der Woche war.

Berlin-Paul hat die Frage des TE gleich zu Beginn beantwortet, dass die Unfallreparatur nichts mit der Wartung zu tun hat...

 

Ich persönlich finde die Werkstattbindung gerade bei neueren Autos eine gute Sache, da sie einige nützliche Vorteile für den Versicherten bietet. Bei älteren Fahrzeugen würde ich die Finger davon lassen, da hier eine fiktive Abrechnung wahrscheinlicher ist und man da schnell übervorteilt wird...

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