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Werkstattbindung

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 8:58

Da ich morgen eine Versicherung für mein neues (gebrauchtes) Auto abschließen möchte, denke ich noch an ein paar Punkten herum:

Mit dem Akzeptieren der Werkstattbindung kann man die Versicherungsbeiträge ganz gut senken. Gibt es bei dieser Bindung einen Haken, den ich noch nicht erkannt habe?

Für übliche Wartungen/Reparaturen kann ich das Auto ja trotzdem noch in "meine" Werkstatt bringen. Und im Falle des Unfalles bringe ich das Auto eben in die von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt.

Beste Antwort im Thema
am 2. Juli 2009 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Astra-Tom

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

 

Moin,

 

und grade jemand der solch einen Satz hier postet will auf fehlendes Niveau hinweisen? Mutig ...

 

Stell einfach Deine Frage oder lass solche Provokationen sein.

 

Gruss

 

Marcus

Nein Danke, siehe meinen voherigen Beitrag....

Passt ja zu deinem Bild - Kinderkacke...

 

Wenigstens ein Troll weniger der hier im Forum rumspukt. Ganz ehrlich stell deine Frage oder nimm Vernünftig an der Diskussion Teil oder lass es eben sein, aber deine Heulpostings die dem eines kleinen, eingeschnappten Kindes gleichen, und in denen du nur aussagst wie scheisse hier doch alle seien, kannst du dir bitte sparen :D

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Zitat:

Original geschrieben von BunterBlinker

Für übliche Wartungen/Reparaturen kann ich das Auto ja trotzdem noch in "meine" Werkstatt bringen. Und im Falle des Unfalles bringe ich das Auto eben in die von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstatt.

Hallo,

ich würde sicherheitshalber nochmal in die AGB schauen, aber prinzipiell ist das so korrekt.

Ich würde allerdings bedenken, dass die Kooperationswerkstätten nicht unbedingt Vertragswerkstätten deines PKW-Herstellers sein müssen.

Zum Beispiel:

Wenn du einen VW fährst, kann dich deine Versicherung auch zu einer freien Werkstatt oder zu einer Ford-Werkstatt schicken (Im Regelfall werden aber Originalteile verbaut).

Wenn dich das nicht stört - mach's mit. Wichtig ist dann nur, dass du dann bei jedem Schaden vorher bei deiner Versicherung anrufst. Auch wenn's z. B. "nur" ein Glasschaden ist.

Wenn du ohne Rücksprache mit deiner Gesellschaft eine Werkstatt deiner Wahl aufsuchst, können bzw. werden sie dir von der Erstattung einen nicht unwesentlichen Betrag (i. d. R. ca. 15%) abziehen.

Ich persönlich nehme ohne Bindung, da ich meine Pappenheimer in meiner Werkstatt einfach zu gut kenne. ;-)

Grüße

nemo

Wurde schon ausführlich besprochen, Suchefunktion nutzen.

Beispiel Herstellergarantie, wenn nicht die Markengebunden Werkstatt repariert hat.

Oder der Wagen springt Morgens nicht an, dann lasse ich den Wagen in meine Stammwerkstatt bringen (ist ja kein Unfall) dort wird ein Marderbiss festgestellt und auch repariert (man will ja wieder fahren). Da die Kasko bei einigen Versicherern auch Schäden durch Marderbisse leistet wird nun der Schaden gemeldet. Die Versicherung lehnt die Regulierung ab mit dem Verweis auf die Werkstattbindung, bzw. "bestraft" den Versicherungsnehmer mit einer SB (300 EUR), dazu noch die Eigenbeteiligung (150 EUR) und der Schaden wird faktisch alleine bezahlt.

Ich würde eine Werkstattbindung genau überlegen und im Zweifelsfall, insbesondere bei Fahrzeugen die noch auf Herstellergarantie oder Kulanz hoffen (Rost etc.) ganz abraten.

Auszug aus dem Schreiben an den Kunden:

Sehr geeehrter Herr Kunde,

Die Abrechnung des Schadens nehmen wir wie folgt vor:

Sachverständigenprüfbericht 321,20 EUR

vertraglicher Selbstbehalt -300,00 EUR

Endsumme 21,20 EUR

...für die Erstattung eines Folgeschadens wäre vor der Reparaturdurchführung die Besichtigung durch unseren Sachverständigen nötig gewesen.

Da die Reparatur nicht in der Partnerwerkstatt, wie vertraglich vereinbart, ausgeführt wurde, ist hier eine SB von 300 EUR in Ansatz zu bringen.

Auszug Ende

Wenn man schon einen Auszug erfindet und und verpennt, an die SB zu denken, ist das irgendwie peinlich....

Die Werkstattbindung ist nur notwendig für Kaskoschäden - also wenn du dein Auto selbst kaputtmachst. In dem Fall hat das nichts mit der Herstellergarantie zu tun, da die Werkstatt der Versicherung selbst Garantie leistet für alle Arbeiten - im übrigen meist sogar mehr als der Hersteller (bei mir sinds 5 Jahre).

Solange man also seine Durchsichten und Inspektionen beim Fachhändler machen läßt hat man auch einen Anspruch auf die zugehörige Garantie!

Zitat:

Original geschrieben von morphie

Die Werkstattbindung ist nur notwendig für Kaskoschäden - also wenn du dein Auto selbst kaputtmachst. In dem Fall hat das nichts mit der Herstellergarantie zu tun, da die Werkstatt der Versicherung selbst Garantie leistet für alle Arbeiten - im übrigen meist sogar mehr als der Hersteller (bei mir sinds 5 Jahre).

 

Solange man also seine Durchsichten und Inspektionen beim Fachhändler machen läßt hat man auch einen Anspruch auf die zugehörige Garantie!

selbverständlich hat das hier etwas mit der Herstellergarantie  zu tun.

 

Auch die Grarantie für die ausgeführte Karosseriereparatur, die im übrigen sowieso gesetzlich geregt ist, hat damit nichts zu tun.

 

Bitte, wenn man von solchen Themen keine Ahnung hat oder nur über Viertelwissen verfügt lieber nix schreiben und schon gar nicht etwas falsches! 

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

selbverständlich hat das hier etwas mit der Herstellergarantie  zu tun.

Dann werd doch bitte mal konkret: Der Hersteller haftet für Schäden die in einem bestimmten Zeitrahmen auftreten oder er hat ein Pflicht zur Nachbesserung von Schäden die zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben.

Ich hab mir die Ford-Garantie mal angeschaut: Du musst die Wartungs- und Inspektionsarbeiten bei einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Unfälle sind niemals Garantiefälle - also kann dir dort niemand vorschreiben welche Werkstatt du nutzt. Wenn du natürlich einen normalen Garantiefall hast, musst du dich schon an eine Vertragswerkstatt richten, damit die Garantie auch greift. Hast du deinen Unfall dann von einer Versicherungswerkstatt reparieren lassen, übernehmen eh diese die Garantie für die Reparaturleistung und für die verwendeten Teile.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Auch die Grarantie für die ausgeführte Karosseriereparatur, die im übrigen sowieso gesetzlich geregt ist, hat damit nichts zu tun.

Bitte, wenn man von solchen Themen keine Ahnung hat oder nur über Viertelwissen verfügt lieber nix schreiben und schon gar nicht etwas falsches! 

Gruß

Delle

Und jetzt sag mir mal worauf du hinauswillst - anscheinend hast du ja ein dreiviertel Wissen mehr als ich. Zum Thema Garantie bei Werkstattbindung hab ich lediglich gesagt, dass du für diese meist ein wesentlich längere Garantiezeit hast als es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Bitte, wenn man von solchen Themen keine Ahnung hat oder nur über Viertelwissen verfügt lieber nix schreiben und schon gar nicht etwas falsches! 

Hallo Delle,

so, ich habe jetzt nix geschrieben. ;)

Grüße

Beukeod

das hat wohl auch keinen Zweck hier............:rolleyes:

 

@morphie

 

Bitte mal die Suchfunktion zu diesem Thema hier benutzen, sich umfassend mit der Thematik beschäftigen und dann posten. 

 

Eventuell auch schon mal meine Beiträge zu diesem Thema lesen, ich habe darüber schon einiges geschrieben, aus eigenem Wissen und nicht mal eben schnell irgendwo abgelesen. 

 

Und bitte, versuche mir nicht zu diesem Thema etwas zu erklären, das geht mit Sicherheit in die Hose.

 

Aber noch einmal. Schreib hier kein falschen Sachen, es gibt User die suchen fachkundigen Rat.  

 

Gruß

 

Delle

am 29. Juni 2009 um 8:40

Ansprüche aus der Ford-Neuwagengarantie setzen voraus, dass die Wartungen nach der jeweils gültigen Herstellervorgabe erbracht wurden.

-----------------

Ich sehe da nix von Vertragswerkstätten, da hat die Eu schon längst eingegriffen.

Man möchte ja net so ein Ziel wie Microsoft werden.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

das hat wohl auch keinen Zweck hier............:rolleyes:

@morphie

Bitte mal die Suchfunktion zu diesem Thema hier benutzen, sich umfassend mit der Thematik beschäftigen und dann posten. 

Eventuell auch schon mal meine Beiträge zu diesem Thema lesen, ich habe darüber schon einiges geschrieben, aus eigenem Wissen und nicht mal eben schnell irgendwo abgelesen. 

Und bitte, versuche mir nicht zu diesem Thema etwas zu erklären, das geht mit Sicherheit in die Hose.

Aber noch einmal. Schreib hier kein falschen Sachen, es gibt User die suchen fachkundigen Rat.  

Gruß

Delle

Super! Ausser dein typisches rumgedisse hab ich in erträglicher Zeit auch nichts sinnvolles gefunden... Was ich gefunden habe sind MEINE Garantiebedingungen und die Aussagen eines anderen Threads, dass es bei Opel genauso sei.

Aber mir ist das nun auch egal, ein schönes Leben noch, such den jemanden anderen zum vollpampen.

Wenn du meinst, dass ich hier "rumdisse" und dich "vollpampe" nehme ich das mal so zur Kenntnis.

 

Ich glaube aber nicht wirklich, dass -ausgerechnet du- beurteilen kannst, ob dies für meine Beiträge hier im Versicherungsforum "typisch" ist. 

 

Aber all das ändert aber nun einmal mal nichts daran, dass dir zum dieser Thematik (leider) das nötige Hintergrundwissen fehlt.

 

und nun geh heulen, oder meintewegen auch ins Wasser...............

 

 

am 29. Juni 2009 um 20:40

Bestünde keine Nachfrage nach Versicherungsangeboten mit Werkstattbindung, würde auch keine Versicherung solche Verträge (mehr) anbieten. Aber gerade das Angebot, sich um nichts kümmern zu müssen, das der Wagen abgeholt, ein Leihwagen zur Verfügung gestellt und das mit Originalteilen reparierte Fahrzeug gereinigt zurückgebracht und dafür auch noch ein kostengünstigerer Tarif geboten wird, erfreut sich steigender Nachfrage.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Bestünde keine Nachfrage nach Versicherungsangeboten mit Werkstattbindung, würde auch keine Versicherung solche Verträge (mehr) anbieten. Aber gerade das Angebot, sich um nichts kümmern zu müssen, das der Wagen abgeholt, ein Leihwagen zur Verfügung gestellt und das mit Originalteilen reparierte Fahrzeug gereinigt zurückgebracht und dafür auch noch ein kostengünstigerer Tarif geboten wird, erfreut sich steigender Nachfrage.

mhh....wieso fällt mir gerade folgendes ein?

 

Leute esst mehr Sch.....Millionen Fliegen können nicht irren !

 

Gruß

 

Delle

Eigentlich wollte ich hier auch eine Frage zur Werkstattbindung stellen,

aber das Niveau der Beiträge hier hat mich Gott sei Dank davon abgehalten !!

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