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Werkstattbindung durch Versicherer - Auswirkung auf Funktionsgarantie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

N'Abend die Herrschaften,

wie jedes Jahr im November schaue ich mich nach einer günstigeren KFZ-Versicherung um Geld zu sparen.

Nun ist es ja so, dass man durch den Verzicht der eigenen/freien Werkstattwahl im Schadensfall ja durchaus einen Batzen an Geld sparen kann (zumindest in meinem Fall [60€]). Die Frage die ich mir nun aber stelle wie sich eine Reparatur des Fahrzeugs in einer Non-VW Werkstatt/Autohaus auf die Funktionsgarantie auswirkt.
Ich hab gelesen, dass durch eine Reparatur in einer freien bzw. nicht VW Werkstatt die Neuwagengarantie flöten gehen kann. Ist dies bei der Funktionsgarantie ebenfalls der Fall? Und falls ja, gehe ich davon aus, dass es darauf ankommt was repariert werden muss....

Hat da jemand Erfahrungen oder weitere Infos parat?

Beste Antwort im Thema

Wie schon geschrieben: Wenn es an 60 € p.a. hakt, geh zu Fuss oder mit dem ÖPNV. 🙄

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Zitat:

@Mimro schrieb am 13. November 2016 um 08:43:19 Uhr:


Berlin-Paul hat die Frage des TE gleich zu Beginn beantwortet, dass die Unfallreparatur nichts mit der Wartung zu tun hat..

Die Meinungen hier helfen dem TE im Streitfall ja Null (sondern nur das Papier, was der Hersteller seines Fahrzeuges mitgegeben hat). In den Garantiebedingungen meines Herstellers steht das anders (kein Unterschied Wartung und Reparatur und für beides keine Bindung an Vertragswerkstatt) und ich gehe davon aus, dass das Vorrang vor hier Geschriebenen hat.

Zitat:

@Mimro schrieb am 13. November 2016 um 08:43:19 Uhr:


Ich persönlich finde die Werkstattbindung gerade bei neueren Autos eine gute Sache,

Genau anders herum wird ein Schuh daraus. Bei Fragen wie möglicher Garantieverlust oder auch Nachteile beim Wiederverkauf des Autos sprechen IMHO gerade in den ersten Jahren für die freie Werkstattwahl und die Reparatur im eigenen Markenbetrieb.

Bei fiktiver Abrechnung kürzen die meisten Kaskoversicherer eh auf Löhne freier Werkstätten, spielt bei einem älteren Auto daher nicht mehr so die Rolle. Da geht man auch freiwillig eher zur günstigen Werkstatt.

Habe nun eine Antwort auf meine verfügbaren Partnerwerkstätten hier in meinem PLZ Bereich bekommen.
Es ist keine VW Vertragswerkstatt unter den aufgeführten, eher im Gegenteil, es sind nur freie Werkstätten.

Ebenfalls gab es noch eine Anmerkung seitens des Versicherers:

Zitat:

Wenn Sie bereits eine Werkstatt haben, bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen, oder wenn Ihr Fahrzeug noch Hersteller-Garantie hat, sollten Sie unseren Tarif ohne Werkstattbindung wählen.

Ich würde die Herstellergarantie nun einfach mal mit der Funktionsgarantie gleichsetzten womit dann meine Frage mehr oder weniger auch - wirklich - geklärt ist.

Zitat:

@DeWi1893 schrieb am 14. November 2016 um 13:37:50 Uhr:



Zitat:

Wenn Sie bereits eine Werkstatt haben, bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen, oder wenn Ihr Fahrzeug noch Hersteller-Garantie hat, sollten Sie unseren Tarif ohne Werkstattbindung wählen.*

*...denn erstens zahlen Sie dann an uns die höheren Beiträge, und in 99% aller Schadensfälle werden wir uns sowieso auf die niedrigeren Stundensätze einer freien Werkstatt berufen, und Ihren Schaden zurechtkürzen wo wir nur können.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 15:03:00 Uhr:



Zitat:

@DeWi1893 schrieb am 14. November 2016 um 13:37:50 Uhr:

*...denn erstens zahlen Sie dann an uns die höheren Beiträge, und in 99% aller Schadensfälle werden wir uns sowieso auf die niedrigeren Stundensätze einer freien Werkstatt berufen, und Ihren Schaden zurechtkürzen wo wir nur können.

Magst du Recht haben.
In den Vertragsunterlagen bzgl. der Funktionsgarantie lässt sich folgendes finden:

Zitat:

Welche Pflichten haben Sie ab Antragstellung bis zum Vertragsende?
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.

Heißt, eine Reparatur im Schadensfall bei einer freien Werkstatt hat keine Auswirkungen auf die Funktionsgarantie. Da nur die Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in einer VW Werkstatt durchgeführt werden müssen. So verstehe ich das zumindest.

Des weiteren:

Zitat:

Wo erfolgt die Behebung des Schadens?
Sinngemäß, beim Garantieversicherung vermittelnden Händler oder bei einem vom Hersteller anerkannten Betrieb.

Dies bezieht sich aber nur auf die Schadensregulierung von Schäden die seitens der Funktionsgarantie abgedeckt sind, also keine Unfälle etc.

Also grundsätzlich hat eine Werkstattbindung keinerlei Auswirkungen auf die Funktionsgarantie. So zumindest mein Verständnis davon...

Nja sind ja noch ein paar Tage bis zum 30.11. Vllt. hat ja jemand noch konstruktiven Input 🙂

Zitat:

Heißt, eine Reparatur im Schadensfall bei einer freien Werkstatt hat keine Auswirkungen auf die Funktionsgarantie. Da nur die Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten in einer VW Werkstatt durchgeführt werden müssen.

Im Fall der Fälle wird dir das der Garantieversicherer dann schon mitteilen ob er das akzeptiert.

Der Nachweis, dass deine freie Werkstatt nach VW Vorgaben gearbeitet hat geht dann zu deinen Lasten.

Warum?
Eine Reparatur nach einem Unfall o.ä fällt doch nicht unter Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten?!

Beispiel: Heckschaden. Auffahrunfall. Plastikverkleidung neu lackieren. Freie Werkstatt macht da alles tutti.

3 Monate später funktioniert dein PDC nicht mehr. Vlt. sogar ein bekanntes Problem welches im Forum öfter auftauchte.

Deine VW Garantie sagt: Mooooment. Da wurde ja an der Verkleidung rumlackiert. Da hat bestimmt die freie Werkstatt zu viel Lack aufgetragen oder die Sensoren beim Einbau beschädigt. Das hat mit unserer Garantie nix zu tun.

Und jetzt?

60 € jährliche Ersparnis bei Werkstattbindung das sind 5€ pro Monat!!!!!! Also wenn es so knapp ist dann schau ich das ich wo anders Sparen kann. Ich raff´s nicht.... Check mal deine Handykosten.... Was verlangt dein Provider im Monat???? Mit welchem Handyzuschuss? Was kostet dein Handyvertrag pro Monat? Hast du da auch Vollkasko und Werkstattbindung!!?? LEUTE ........Ich kanns ja verstehen wenn es um 2-3-400€ geht.... aber so..??!!Ne das geht gar nicht.
Was machen da 60€ jährlich aus???? Da will ich doch selbst entscheiden welcher Händler im Schadensfall an mein Auto ran darf...
60€ jährlich tsss..... da lohnt es sich ja nicht mal ein eigenen Thread auf zu machen!!!
Wo führt das noch hin?

Unfallreparatur hat mit der Verpflichtung der Garantieleistungen nichts zu tun. Das würde ja dem Fahrzeugeigentümer massiv in seiner Entscheidungsfreiheit begrenzen. Einfach mal vom RA beraten lassen oder im Internet in einschlägigen Rechtsforen lesen. Wir haben bei Unfallreparaturen die bei VW repariert wurden nur die allerschlechtesten Erfahrungen gemacht. Miese Lackarbeiten, schräger Fugenverlauf, Innenraum zerkratzt und und...
Genau deswegen hat der Verbraucher das Recht frei wählen zu dürfen ohne das die Garantie negativ beeinflusst wird.

rzz

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 15. November 2016 um 22:11:34 Uhr:


Unfallreparatur hat mit der Verpflichtung der Garantieleistungen nichts zu tun. Das würde ja dem Fahrzeugeigentümer massiv in seiner Entscheidungsfreiheit begrenzen. Einfach mal vom RA beraten lassen oder im Internet in einschlägigen Rechtsforen lesen.

Kann es sein, dass hier Garantie und Gewährleistung durcheinandergebracht wurden?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. November 2016 um 15:09:06 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 12. November 2016 um 00:06:02 Uhr:


Wie schon geschrieben: Wenn es an 60 € p.a. hakt, geh zu Fuss oder mit dem ÖPNV. 🙄

Da wir ja schon Samtag haben, wage ich mal die Aussage, dass dies der dämlichste Post der Woche war.

Ich hatte gehofft, Dich einmal schlagen zu können! Bingo! 🙂

Hallo
ich will jetzt auch mein Auto versichern und das hat noch bis nächtses Jahr Garantie . Sollte ich nun mit oder ohne werkstattbindung nehmen?

ist die Frage ernsthaft gestellt? Hier ?

Ich habe mit Werkstattbindung abgeschlossen (ab Neukauf, wie immer). Allerdings nicht. weil andere das so haben/vorschlagen/ablehnen/rumfantasieren/Dönkes erzählen, sondern weil ICH das so für das Sinnvollste halte.

Und ich kann dir nur davon abraten, gerade bei neueren Fahrzeugen. Erfahrungswerte. Bei einem älteren Auto oder wenn man selber eh schon immer in die günstige freie Bude geht sieht das anders aus.

Siehe mein Beitrag weiter oben. 😉

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