Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
477 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 10:58:17 Uhr:
Ich drücke es mal sehr einfach aus:Wie Dumm muss man sein wenn...
Wie unverschämt muss man sein, um so etwas zu schreiben, wenn man weder den Sachverhalt genau kennt, noch den TE? Im Handel nennt man das Rücknahme aus Kulanz.
Grüße vom Ostelch
Vielleicht schreibst Du dann alles und reißt es nicht aus dem Kontext.
Die Erklärung war gleich mitgeliefert,stricke Dir also bitte nichts passendes zurecht.
Ich bin nicht unverschämt,aber es ist unter normalen Umständen für mich dumm.
Ist meine Meinung,die ich auch erklärt habe.
Da stand ein wenn,war also an Bedingungen geknüft die Du vergessen hast mit zu erwähnen.
WENN alles beim Verkauf korrekt war es meiner Meinung nach dumm einen Wagen,von dem man nicht weiß was in der zwischenzeit passiert ist,zurücknehemn zu wollen!
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 11:20:52 Uhr:
Vielleicht schreibst Du dann alles und reißt es nicht aus dem Kontext.
Die Erklärung war gleich mitgeliefert,stricke Dir also bitte nichts passendes zurecht.
Ich bin nicht unverschämt,aber es ist unter normalen Umständen für mich dumm.Ist meine Meinung,die ich auch erklärt habe.
Da stand ein wenn,war also an Bedingungen geknüft die Du vergessen hast mit zu erwähnen.
Hier geht es nicht um allgemeine hypothetische Betrachtungen, sondern um einen konkreten Sachverhalt des TE.
Grüße vom Ostelch
Der immer noch nicht eindeutig geklärt ist,und somit alles noch spekulativ behandelt werden kann.
Deshalb die Aussage mit der Einschränkung WENN.
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Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 11:27:50 Uhr:
Der immer noch nicht eindeutig geklärt ist,und somit alles noch spekulativ behandelt werden kann.
Deshalb die Aussage mit der Einschränkung WENN.
Was hier zu klären war, ist geklärt. Die Spekulationen über die Hintergründe sind nebensächlich. Darum hat der TE nicht gebeten.
Grüße vom Ostelch
Dann habe ich den Kaufvertag mit rechtsgültigem Ausschluß der Gewährleistung des TE sicher übersehen,kann ja mal passieren.
Oder hat er den gar nicht gepostet?
Solange keiner weiß was genau da vereinbart und rechtswirksam ausgeschlossen wurde ist alles spekulativ.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Juni 2021 um 11:32:22 Uhr:
Was hier zu klären war, ist geklärt. Die Spekulationen über die Hintergründe sind nebensächlich. Darum hat der TE nicht gebeten.
Würde ich nicht so sehen, denn auch der TE hat sich mit seinen Fragestellungen weiterentwickelt.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 10:06:28 Uhr:
Sorry, aber es stinkt, wenn du als TE nicht mal richtig hinterfragst, ob diese 5600€ überhaupt ansatzweise stimmen können.
Hierfür gibt es nur eine einzige plausible Erklärung - der Verkäufer kennt sein Auto und weiß das es passt.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 10:06:28 Uhr:
Gegen die Theorie, dass es nur $-Zeichen in den Augen der Werkstatt sind spricht, dass selbst der gierigsten Werkstatt klar sein wird, dass 5600€ bei einem 24 Jahre alten Passat aufzurufen, nicht in einem Reparaturauftrag enden wird.
Ganz genau. Ich schrieb das weiter vorn schon.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 11:38:47 Uhr:
Würde ich nicht so sehen, denn auch der TE hat sich mit seinen Fragestellungen weiterentwickelt.
Wohl nicht. Für ihn ist der Fall hier erledigt :
Zitat:
@CEO-1993 schrieb am 14. Juni 2021 um 20:11:55 Uhr:
Nachdem ich mir die vielen hilfreichen Antworten hier im Forum durchgelesen, habe ich jetzt folgende Entscheidung getroffen, und den Käufer (jetziger möglicher Verkäufer) angeschrieben, dass ich das Fahrzeug bis zum 23.Juni 2021 zurücknehme.
Irgendwelche hypothetischen Betrachtungen sind reiner Selbstzweck.
Vielleicht kann man die Entscheidung des TE auch einfach respektieren, ohne ihm gleichzeitig Unlauterkeit zu unterstellen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 15. Juni 2021 um 11:42:03 Uhr:
Ganz genau. Ich schrieb das weiter vorn schon.Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 10:06:28 Uhr:
Gegen die Theorie, dass es nur $-Zeichen in den Augen der Werkstatt sind spricht, dass selbst der gierigsten Werkstatt klar sein wird, dass 5600€ bei einem 24 Jahre alten Passat aufzurufen, nicht in einem Reparaturauftrag enden wird.
Da kann man nur sagen:
Es steht jeden morgen ein Dummer auf.
oder
Versuch macht klug.
Da der TE sich ja entschieden hat nun diesen Weg zu gehen, finde ich seine Bedingungen die er nun stellt, ein guter Ansatz.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 11:27:50 Uhr:
Der immer noch nicht eindeutig geklärt ist,und somit alles noch spekulativ behandelt werden kann.
Deshalb die Aussage mit der Einschränkung WENN.
Man kann ich sowieso nichts eindeutig klären, man muss sich auf die Aussage des TE verlassen. Und wenn jemand hier eine Frage stellt oder einen Sachverhalt darstellt, glaube ich ihm erstmal. Das meiner Meinung nach der respektvolle Umgang mit einem Fragesteller.
Und wenn du hier eh alles in Frage stellt, warum antwortest du überhaupt?
Warum ist es überhaupt so schwer, auf eine einfache Ausgangsfrage zu antworten, ohne seine persönliche Meinung kund zu tun, dumme Sprüche los zulassen oder in Beleidigungen zu verfallen. Das erlebe ich gerade in diesem Unterforum immer wieder. Manche verwechseln die Abteilung wohl mit Facebook.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 15. Juni 2021 um 11:42:03 Uhr:
Hierfür gibt es nur eine einzige plausible Erklärung - der Verkäufer kennt sein Auto und weiß das es passt.
So wirklich plausibel ist diese Erklärung leider auch nicht. Erstens nicht aufgrund dessen was der TE schreibt, aber so wie der KV nicht so wirklich auf $-Zeichen einer Werkstatt passen will, so passt er auch nicht darauf, dass hier 24 Jahre alter Kernschrott verkauft wurde, ein Käufer meinte ein Schnäppchen zu machen und ein paar Tage später realisiert, dass es das nicht ist. Alles oberhalb des Unterbodens ist gut und alles im Bereich des Unterbodens bzw. auf Höhe dessen ist kaputt. Ist nicht der typische Kernschrott.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Juni 2021 um 11:57:34 Uhr:
Wohl nicht. Für ihn ist der Fall hier erledigt :
Warten wir es ab. Im Eingangspost war sein Fall an einer anderen Stelle erledigt. Mich würde es z.B. nicht wundern, wenn der Käufer das Fahrzeug zu diesen Bedingungen auf einmal gar nicht mehr zurückgeben will (würde klar für gewisse Theorien sprechen).
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 12:13:37 Uhr:
Mich würde es z.B. nicht wundern, wenn der Käufer das Fahrzeug zu diesen Bedingungen auf einmal gar nicht mehr zurückgeben will (würde klar für gewisse Theorien sprechen).
Spekulation, Runde 2. 😉
Grüße vom Ostelch
Wenn der TE weiß, dass sein Auto i.o. ist, finde ich es nachvollziehbar den Wagen um des Friedens willen zurückzukaufen.
Man kann natürlich wieder auf Krieg schalten und eine Armee an Anwälten aufbieten oder eben einfach das Ding zurück nehmen und wieder inserieren. Sofern eben alles OK ist damit.
Schon aus Prinzip nicht, wenn der Käufer mit irgendwelchen Räuberpistolen ankommt (TÜV-Bericht gefälscht, Anmeldung nicht möglich, usw.).
Und eine Armee von Anwälten braucht man dafür auch nicht. Man unterläßt einfach jegliche Kommunikation. Das macht überhaupt keine Arbeit.