Es ist ein Unterschied zwischen Gehweg und vorgeschriebenem Geh/Radweg über Gebotszeichen.
Wenn man von Gehweg spricht hat er keinen Vorrang,und das habe ich geschrieben.
Und der Radfahrer muss dann nicht mal verbotswidrig auf dem Gehweg unterwegs sein,z.B. Kind mit Begleitung.
Den gemeinsamen Geh/Radweg hast Du daraus gemacht,dieser ist über ein Gebotsschild ausgeschildert.
Wenn dem so ist muss am Vorfahrt achten Schild durch Kennzeichnung darauf hingewiesen werden um den Vorrang erkennen zu können.
Sind zwei verschiedene Paar Schuhe.