Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben
Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.
aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird
Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
477 Antworten
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 15. Juni 2021 um 12:12:26 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 11:27:50 Uhr:
Der immer noch nicht eindeutig geklärt ist,und somit alles noch spekulativ behandelt werden kann.
Deshalb die Aussage mit der Einschränkung WENN.
Man kann ich sowieso nichts eindeutig klären, man muss sich auf die Aussage des TE verlassen. Und wenn jemand hier eine Frage stellt oder einen Sachverhalt darstellt, glaube ich ihm erstmal. Das meiner Meinung nach der respektvolle Umgang mit einem Fragesteller.Und wenn du hier eh alles in Frage stellt, warum antwortest du überhaupt?
Warum ist es überhaupt so schwer, auf eine einfache Ausgangsfrage zu antworten, ohne seine persönliche Meinung kund zu tun, dumme Sprüche los zulassen oder in Beleidigungen zu verfallen. Das erlebe ich gerade in diesem Unterforum immer wieder. Manche verwechseln die Abteilung wohl mit Facebook.
Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe richtig zu lesen.
Auf die Aussage des TE verlasse ich mich,das heißt aber nicht das er die Gewährleistung im Kaufvertrag rechtskonform ausgeschlossen hat.
Das würde nur der Kaufvertrag offenbaren,den gibt es aber hier nicht.
Auch habe ich nichts in Frage gestellt,sondern geschrieben das es meiner Meinung nach dumm ist wenn man das Auto zurück nimmt wenn der Kaufvertrag eindeutig rechtskonform die Gewährleistung ausschließt,der TÜV nicht gekauft und der Wagen vom Verkäufer so übernommen wurde.
Der Meinung bin und bleibe ich auch,denn es kostet sein Geld und seine Zeit,abgesehen vom Ärger.
Ich sehe da keine dummen Sprüche,sondern eine Aussage die klar aussagt das man unter diesen Umständen keine Ware zurück nehmen muss.
Jetzt die große Preisfrage:
Warum tut er es dennoch,obwohl er durch diesen Thread doch mittlerweile weiß das er den Wagen nicht zurück nehmen muss wenn alls korrekt gelaufen ist
Da hört für mich aber die Spekulation auf,ich will ihm nichts unterstellen.
Hat er alles korrekt angegeben?
Damit unterstelle ich ihm aber keine unlauteren Absichten.
Besteht die Möglichkeit das der Vertrag eine Rücknahme zuläßt?
Nimmt er ihn deshalb zurück?
Die Anfangsfrage war übrigens:
Zitat.
Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??
Zitat Ende.
Die ist schon lange geklärt.
P.S.:Ich habe weder Facebook,Twitter noch Instagramm oder dergleichen,ich kann also nicht beurteilen wie es da so abgeht.
10 Seiten wilde Diskussion, das Auto hat aber keiner gesehen, keiner weiß ob der TÜV blind war oder die Werkstatt nur Geld machen will. Kann mir einer einen Tipp geben wo ich auch so eine tolle Glaskugel herbekomme? 😕
Für ernsthafte Tipps fehlen viel zu viele Informationen. Mit Rechtschutzversicherung würde ich ggf. mit einer Rechtsberatung anfangen. Ohne einfach mal warten was da irgendwann schriftlich kommt. Gibt es was schriftliches zur zugesagten Rücknahme? Das Auto schon gesehen ob es noch im gleichen Zustand ist wie beim Verkauf? Was ist mit Gewährleistungsausschluss? Alles Fragen die schon gestellt aber nicht beantwortet wurden.
Der KVA wäre aber auch typisch für mal einmal über ein Blumenbeet gerumpelt ...
Je nachdem wäre auch mal ein ernstes Gespräch mit dem Prüfingenieur nötig ...
Mir fehlen hier auch viele Informationen um mir eindeutig ein Bild machen zu können,aber der TE hat ja eine Entscheidung getroffen.
Und ob da noch was kommt weiß niemand.
Also ist mir das ab hier auch egal,da er ja damit leben muss.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 12:51:18 Uhr:
Jetzt die große Preisfrage:
Diese "große Preisfrage" hat weder der TE gestellt, noch könnte man sie, wenn auch OT, beantworten, weil dazu die nötigen Informationen fehlen. Warum liegt dir dann soviel daran? Du bastelste dir die nötigen Hypothesen so zurecht, dass du glaubst, eine Antwort darauf zu haben. Was bringt das?
Grüße vom Ostelch
PS: Ich sehe gerade, dass du dir meine Frage inzwischen selbst beantwortet hast und weitere Spekulationen einstellst.
Ähnliche Themen
Ich habe keine Spekulationen geäußert oder Hypothesen aufgestellt,sondern meine Meinung geschrieben.
Spekuliert haben andere schon genug.
Aber in einem hast Du recht:
Zitat:
Hier wird wieder tapfer am Thema vorbeidiskutiert. Es geht darum, ob das Verhalten der Werkstatt rechtmäßig ist. Ob der TE rechtlich verpflichtet war, das Fahrzeug zurückzunehmen, ist doch unwichtig. Er hat sich so entschieden und damit ist diese Frage beantwortet, weil erledigt. Ob er objektiv keine andere Wahl hatte, können wir nicht beurteilen, mit Ausnahme von Pfuschwerk natürlich, denn der kann auch ohne Informationen eine mutige Entscheidung treffen, oder ob er es freiwillig tat, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen, ändert am Ergebnis nichts.
Grüße vom Ostelch
Zitat Ende.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 13:32:03 Uhr:
Hier wird wieder tapfer am Thema vorbeidiskutiert. Es geht darum, ob das Verhalten der Werkstatt rechtmäßig ist.
Aber genau da geht es eben darum ob das Fahrzeug tatsächlich verkehrsunsicher ist und die Werkstatt deswegen die Abholung nur mit Anhänger zulassen will. Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben nicht zu beurteilen, ebenso ob der Grund für die Verkehrsunsicherheit schon beim Verkauf bestand oder erst danach entstanden ist (z.B. beispielsweise Bordstein hochgeknallt). Den letzten Punkt kennt ja anscheinend noch nicht einmal der TE.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 12:51:18 Uhr:
Warum tut er es dennoch,obwohl er durch diesen Thread doch mittlerweile weiß das er den Wagen nicht zurück nehmen muss wenn alls korrekt gelaufen ist
Eventuell hat er einfach eine andere Moralvorstellung. Um sein Gewissen zu beruhigen nimmt der die Karre einfach zurück.
Ob das notwendig ist, ist dann ein anderes Thema und für den TE offenbar nachgeordnet.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 15. Juni 2021 um 14:31:27 Uhr:
Aber genau da geht es eben darum ob das Fahrzeug tatsächlich verkehrsunsicher ist und die Werkstatt deswegen die Abholung nur mit Anhänger zulassen will.
Richtig, wenn allein die 2l Bremsflüssigkeit, die auf dem KV drauf stehen, tatsächlich fehlen, dann kann man sicher nicht einfach jemandem den Schlüssel in die Hand drücken, von dem man weiß, dass der mit dem Fahrzeug nach Hause fahren will.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 15. Juni 2021 um 15:13:02 Uhr:
Richtig, wenn allein die 2l Bremsflüssigkeit, die auf dem KV drauf stehen, tatsächlich fehlen, dann kann man sicher nicht einfach jemandem den Schlüssel in die Hand drücken, von dem man weiß, dass der mit dem Fahrzeug nach Hause fahren will.
Wenn das der Fall bei ursprünglichem Verkauf gewesen wäre, dann hätten wir das Problem gar nicht. Denn dann kann man wohl von ausgehen, dass der Käufer, jetzt Verkäufer, mit dem Auto niemals zu Hause angekommen wäre.
Kein PKW der Welt hat 2 Liter Bremsflüssigkeit im System .
Der ganze Tread wird zusehends bekloppter .
Aber er hat auf jeden Fall hohen Unterhaltungswert .
Als ich die Teile für die gesamte VA gesehen hab, habe ich nicht weiter gelesen.
2 Liter Bremsflüssigkeit, ist da der Liter Reserve mit bei
Zitat:
@ME1200 schrieb am 15. Juni 2021 um 15:35:09 Uhr:
Kein PKW der Welt hat 2 Liter Bremsflüssigkeit im System .
Schon mal was von Spülung gehört? Bremsleitungen müssen vor ihrer erstmaligen Nutzung mit mindestens 2 Litern durchgespült werden. 😛😛😁😁
Das ist nicht von mir,das war ein Zitat von Ostelch.
Reißt doch nicht immer alles aus dem Zusammenhang.
Die Eingangsfrage war geklärt,alles andere ist daraus entstanden und hatte eigentlich nichts damit zu tun.
Ostelch hatte mit seiner Aussage recht.
Wegen des Zustandes darf eine Werkstatt die Herausgabe an den nachweislich rechtmäßigen Eigentümer nicht verweigern.
Um Probleme zu vermeiden will der TE den Wagen auch beim Käufer abholen.
Und warum er ihn zurück nimmt spielt dafür keine Rolle,auch wenn es alle interessiert.
Darauf geht der TE nun mal nicht wirklich ein.
Somit kann dann wild weiter spekuliert werden warum,wieso und weshalb was wo,wann und wie passiert ist und passieren wird.
Viel Spaß dabei.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 15. Juni 2021 um 14:31:27 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 13:32:03 Uhr:
Hier wird wieder tapfer am Thema vorbeidiskutiert. Es geht darum, ob das Verhalten der Werkstatt rechtmäßig ist.Aber genau da geht es eben darum ob das Fahrzeug tatsächlich verkehrsunsicher ist und die Werkstatt deswegen die Abholung nur mit Anhänger zulassen will. Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben nicht zu beurteilen, ebenso ob der Grund für die Verkehrsunsicherheit schon beim Verkauf bestand oder erst danach entstanden ist (z.B. beispielsweise Bordstein hochgeknallt). Den letzten Punkt kennt ja anscheinend noch nicht einmal der TE.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 15. Juni 2021 um 16:01:08 Uhr:
Die Eingangsfrage war geklärt ...
Wegen des Zustandes darf eine Werkstatt die Herausgabe an den nachweislich rechtmäßigen Eigentümer nicht verweigern.
Echt, die war geklärt?
Ich mach mal eine Rückfrage: Wenn jemand hacke-dicht seine Autoschlüssel haben will, um mit seinem Auto nach Hause zu fahren, muss ich die Schlüssel dann auch an den nachweislich rechtmäßigen Eigentümer übergeben und bin dann frei von jeder Schuld, wenn der an der nächsten Ecke jemand über den Haufen fährt?
Denn noch mal den Eingangssachverhalt dargestellt, es geht nicht darum das Fahrzeug an sich nicht heraus zu rücken, sondern nicht zuzulassen, dass jemand mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug selbständig vom Hof fährt. Die Werkstatt hat kein Problem, wenn der TE an der nächsten Ecke wen um die Ecke dadurch bringt?
Lies doch bitte mal vom ersten Beitrag an.
Der Werksttbetreiber ruft die Polizei,die klären den Rest vor der Einfahrt auf der Straße.
Das mit dem Hackedicht hatte ich schon einmal.
Hat mit gewaltsamer Entnahme des Schlüssels meinerseits geendet,hat mich die teuersten Schuhe gekostet die ich mir jemals gekauft habe.
Aber der Kollege ist dann doch kein Auto gefahren,ist aber ein anderer Fall.
Bei Freunden frage ich aber nicht die Polizei.