Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2025 um 10:54:50 Uhr:
Zitat:@CivicTourer schrieb am 7. Juni 2025 um 10:43:00 Uhr:
Aha. Du parkst also mit derselben Selbstverständlichkeit in einer privaten Garage wie auf einem Supermarktparkplatz, wenn dir dies in beiden Fällen nicht durch eine entsprechende Beschilderung untersagt wird?
Naja in den Grundzügen scheint ja ein gewisses Rechtsverständnis vorhanden zu sein. Wir gehen also gleich wenn man sagt, dass die Nutzung von fremdem Privatgrund nicht erst dann verboten ist, wenn es explizit durch Beschilderung verboten ist.