Werkstatt will (zurück-)gekauftes Auto nur mit Anhänger-Abholung rausgeben

Ich habe einen gebrauchten VW-Passat Variant mit neuer HU verkauft.
Mit dem Käufer, bzw. der Mutter des Käufers wurde ein Kaufvertrag ausgefertigt, und es wurden auch die mir bekannten Mängel in den Kaufvertrag geschrieben.
Der Käufer hatte dann das Auto mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen abgeholt und nach Hause überführt und dann nach einigen Tagen mit "richtigen" Kennzeichen -also "Dauerkennzeichen" auf seinen Namen zugelassen.
Zwecks Behebung der Mängel ist der Käufer dann in eine Werkstatt gefahren.
Dort fand die Werkstatt weitere Mängel, und stellte einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über
€ 5600 aus. - siehe auch die beigefügten 2 Bilder des Kostenvoranschlages.
3 Tage nachdem der Käufer das Auto dann mit regulären Kennzeichen zugelassen hatte, hat er es auch schon wieder abgemeldet.
Nach ellenlangem Streit, der sich sogar zuerst richtig "häßlich einwickelte" habe ich mich jetzt bereit erklärt, das Auto zurückzukaufen.
Ich hatte heute mit der Mutter des Käufers telefoniert, und sie sagte mir, das Auto würde immer noch in der KFZ Werkstatt dort auf dem Gelände stehen, und es sei immer noch abgemeldet.

aber die Werkstatt will das Auto nur herausgeben,
wenn es mit einem Autoanhänger abgeholt wird

Mein Plan ist, das Auto zurückzukaufen, und nachdem ich die Papiere habe, mir Saisonkennzeichen zu holen, an das Fahrzeug zu schrauben, und dann mitzunehmen.

Frage 😕😕 darf die Werkstatt denn überhaupt die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, wenn ich das Auto jetzt zurückkaufe, bzw. darf die Werkstatt denn überhaupt auf Abholung mit einem Autoanhänger bestehen ??

Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-1
Kostenvoranschlag VW-Passat Variant-2
477 Antworten

Hi

es gibt hier wohl zwei wahrscheinliche Szenarien da schwerwiegende Mängel in der Ausprägung wohl kaum von einem Tüv Prüfer übersehen werden können. Zumindest nicht alle.

1. der Verkäufer hat sich einen Fake Tüv besorgt und die Kiste an einen Ahnungslosen Kunden verkauft, mit dem Rückkauf versucht er jetzt drohende rechtliche Folgen zu verhindern. Die Werkstatt hat dann durchaus berechtige Argumente den Schrott nicht ohne weiteres auf den Straßenverkehr los zu lassen.

2. der Käufer ist ein Gauner und versucht den Wagen billiger zu kriegen, die Story von der Werkstatt hat er nur erzählt um die Hürde für den Verkäufer möglichst hoch zu machen den Wagen zurück zu holen. Nach dem Motto "ok gib mir mein Geld zurück ich kümmere mich dann großzügig um die Entsorgung".

Es gibt sicherlich noch 100 andere Szenarien, da reicht unsere Phantasie nicht aus
Aber erstmal glaube ich dem TE. Ansonsten könnte ich hier jeden Post in Frage stellen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 14. Juni 2021 um 15:43:54 Uhr:


Es gibt sicherlich noch 100 andere Szenarien, da reicht unsere Phantasie nicht aus
Aber erstmal glaube ich dem TE. Ansonsten könnte ich hier jeden Post in Frage stellen.

Gerade unter dem Aspekt das er hier berichtet, dass Ihm der Prüfingenieur die Richtigkeit des Berichtes bestätigt. Was hätte der TE dies hier zu behaupten und dann auch noch anzugeben, dass dies auch dem gegnerischen Anwalt übermittelt wurde.

Achja. So mancher Anwalt macht alles wenn die Kasse stimmt. Auch einen Mandanten vertreten die Null Chance hat mit seiner Geschichte durchzukommen.

Aber Mama wird es sicherlich auch dann richten.😁

Irgendwo stinkt die Geschichte, wo aber genau, ist echt nicht wirklich zu sagen. Denn egal welche mögliche Variante man konstruiert, irgendwo bleibt immer so eine Frage offen wie "Warum sollte der das so tun?".

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Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 14. Juni 2021 um 14:02:23 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2021 um 13:24:54 Uhr:


Du weißt doch genau so wenig über den Fall wie wir
Das stimmt und ganz doll weiter vor gab ich dies schon zu.

Ich halte meine Auslegung für plausibler da sie alle bekannten Fakten abdeckt, das ist alles.

Leider werden wir die Wahrheit nie erfahren, denn dazu würde u.a. der Kaufvertrag, Bilder vom Fahrzeug und Unterboden und der TÜV - Report gehören.

Und am Rande: Meine Bruder nix Werkstatt. ;-)

Da er sich aber bisher nun mal nicht verquatscht hat, und die Karre nun mal TÜV (neu!) hat, kannst Du Deine Story nur wieder mit der alten Mär vom krummen TÜV untermauern. Dies laß sich aber im Eingangspost des TE nicht so. Ganz normaler TÜV. Oder warum legt der Prüfer noch im Nachhinein die Hand für die Untersuchung ins Feuer? Höchst unwahrscheinlich, dass derlei Schäden da nicht aufgefallen wären. Naja und die Sache mit den Felgen ist eh ein Witz.

Also es bleibt dabei, bisher hat sich der TE nur jede Menge voller Hosen zu Schulden kommen lassen und sonst nix. Es sei denn wir kriegen neue Infos. 1+1 ist vielleicht nicht neun, aber die Natur und menschliches Verhalten kennt keine rechten Winkel, da ist alles möglich.

Zitat:

Leider werden wir die Wahrheit nie erfahren, denn dazu würde u.a. der Kaufvertrag, Bilder vom Fahrzeug und Unterboden und der TÜV - Report gehören.

Ja, das gehört nun mal leider zum Datenschutz.

Würde ich das posten -womit ich selbst kein Problem habe-
so hätte vielleicht die Werkstatt ein Problem, oder würde ein solches Problem daraus machen, und mir vielleicht eine "reinhängen" wegen Verstoß gegen den Datenschutz.

Also lasse ich das lieber, zumal der Name der Werkstatt ja auch nichts zur Sache hat.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2021 um 16:39:17 Uhr:


............. Naja und die Sache mit den Felgen ist eh ein Witz.

Und genau das haben ja auch schon andere / mehrere User geschrieben.

Mir selbst ist das mit den Felgen bislang noch gar nicht aufgefallen, dass die Werkstatt alle 4 Felgen erneuern will...
Von daher nochmals vielen Dank an die User im Motortalk Forum für diesen Hinweis.

Ich persönlich frage mich auch, wie Felgen denn überhaupt kaputt gehen können 😕😕

Felgen sind ja schließlich kein Verschleißteil🙄😉😉

Und dann gleich 4 Felgen.

Also entweder der Kunde ist über Bordsteine gefahren mit hohem Tempo, wobei ich mir die Frage stelle, warum er das tun sollte.

oder aber, und das ist meiner Meinung nach wahrscheinlicher, die Werkstatt hat / hatte $$ Zeichen in den Augen

aber auf jeden Fall stinkt die Sache mit den Felgen...

Meine Erklärung wäre, daß die Felgen vielleicht nicht für dieses Auto genehmigt sind (z.B. andere Einpreßtiefe), weil sie vielleicht irgendwann gebraucht gekauft wurden oder noch vom Vorgänger-Fahrzeug stammen.

Zitat:

aber auf jeden Fall stinkt die Sache mit den Felgen...

Wenn Du der Meinung bist,die Sache stinkt, warum nimmst Du den Wagen zurück, wenn der Wagen eine ordentliche HU bestanden hat?
Vieles auf dem KV ist HU relevant. Wären die Teile defekt, hätte es die Plakette nicht geben dürfen.

Also hätte ich ein reines Gewissen, gäbe es keine Veranlassung für mich,den Wagen zurückzunehmen.

Und den HU Bericht kannst Du mit geschwärzter Fin, Prüfberichtsnummer, HalterDaten und Prüfer Namen sehr wohl einstellen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2021 um 16:39:17 Uhr:


kannst Du Deine Story nur wieder mit der alten Mär vom krummen TÜV untermauern.

Nö.

Das der TE genau nichts weiter an Fakten beisteuert und die Art wie er auftritt reicht mir völlig. Inzwischen würde ich ein Bierchen auf meine Auslegung wetten ...

Und zu Motivlage: Ich hab keine Ahnung. Die Margen in der Schrott - Klasse sind derartig gering dass mir weder für die eine noch die andeee Seite eins einfiele. Ich würde sowas vom Schrotti abholen lassen und wäre damit fertig. Mit der Vorstellung, dass sich jemand mit meinem 25 Jahre alten Kernschrott um einen Baum wickelen könnte mag ich nicht leben wollen.

@Gurkengraeber schrieb am 14. Juni 2021 um 16:39:17 Uhr:

Zitat:

1+1 ist vielleicht nicht neun, aber die Natur und menschliches Verhalten kennt keine rechten Winkel, da ist alles möglich.

Das ist ja absolut zustimmungsfähig.

Um mal zu den wichtigen Fragen des Lebens zu kommen: Gräbst du die Dinger ein oder aus ?

Nachdem ich mir die vielen hilfreichen Antworten hier im Forum durchgelesen, habe ich jetzt folgende Entscheidung getroffen, und den Käufer (jetziger möglicher Verkäufer) angeschrieben, dass ich das Fahrzeug bis zum 23.Juni 2021 zurücknehme.

Bedingung: es ist so in dem Zustand, wie er es von mir gekauft hat, und ich möchte eine kurze Probefahrt durchführen, um mich davon zu überzeugen,
und die Übergabemodalitäten finden bei ihm (oder der Mutter) zu Hause statt.

So kann ich mir selbst ein Urteil verschaffen.

Ehrlich gesagt brauche und möchte ich keinen nörgelnden Käufer, das hat auch etwas mit Stolz und Ehre zu tun.

Ich selbst habe beim Verkauf nichts falsch gemacht.

Sollten trotzdem Mängel am Fahrzeug sein,
so habe ich die Möglichkeit -und diese werde ich dann auch wahrnehmen-
diese Mängel zu beheben, und habe dann das Auto zur freien Disposition.

Das ist meiner Meinung nach die sauberste und fairste Lösung für alle.

Was hat denn der Käufer für das Auto bezahlt?

Ehrlich, um welche Summe geht es. Kann sich ja hier nur um 500-2000€ handeln. Mach bloß nicht den Fehler und fahr da hin. Die verarschen dich. Das Auto hat kaum Wert, du wirst mit dem Rücktausch nur Probleme bekommen, und ist reine (Arbeits-/Freizeitverschwendung)

Wer ein 24 Jahre altes Fahrzeug kauft, muss mit Mängeln rechnen.
Und wegen solchen Summen geht auch dessen Rechtschutz nicht vor Gericht 😁

Nachdem ich mir die ganzen sieben Seiten durchgelesen habe, glaube ich auch eher an einen Versuch, billig(er) an ein Auto zu kommen. Ein älteres Fahrzeug wird niemals in einem so einwandfreien Zustand sein, als das nicht eine Werkstatt etwas zu reparieren fände. Es ist auch hinlänglich bekannt, dass Käufer solcher Wagen gerne versuchen, ihn auf Kosten des Verkäufers richtige durchreparieren zu lassen. Aber ein Auto nicht mehr auf eigenen Rädern vom Hof lassen zu wollen, klingt für mich in dieser Konstellation schon etwas befremdlich.

Bei den aufgezeigten Mängeln dürfte zuvor auch der gutmütigste TÜV-Prüfer keine Plakette mehr geklebt haben. Dabei kann es zwar sein, dass Abgasanlage, Teile der Vorderachse, Felgen etc. zwar momentan noch durchgegangen sind, aber in nächster Zeit mal ersetzt werden sollten. Aber der momentane Zustand ist eben ausreichend, um eine frische Plakette zu bekommen. Auch alles nicht neu, hat fast jeder von uns schon mal erfahren.

Wenn der Käufer das Auto zurückgeben will, könnte er das bei mir gegen einen gewissen Abschlag tun. Allerdings muss er mir den Wagen genau in dem Zustand bei mir anliefern, wie er ihn von mir übergeben bekommen hat, eben auch inkl. Zulassung. Sollten jedoch sogar nur ein paar Schräubchen gedreht worden sein, würde ich die Rücknahme verweigern, das Recht wäre voll auf meiner Seite.

Wenn du es zurücknimmst (wovon ich immer noch abrate), dann bedenke, dass das Auto beim weiteren Verkauf einen Halter mehr im Brief hat.

Das ist zwar bei so einem alten Auto egal, im Sinne von nicht wertmindernd, aber ein Interessent wird sich und damit dich schon fragen, warum das Auto für ein paar Tage einen anderen Halter hatte.

Außer du verkaufst an einen Aufkäufer, der eh nur exportiert, dem wird es egal sein.

- du hast den 24 Jahre alten Wagen zu einem unabhängigen, „echten“ Tüv gebracht und die Prüfung hat er bestanden

- du hast den Wagen anschließend als Privatverkäufer ohne Fachwissen nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (wahrscheinlich für‘n Appel und Ei) verkauft?

Wenn du die beiden Fragen mit JA beantworten kannst, finde ich es -sorry- dumm, wenn du den Wagen zurück nimmst.

Es ist doch völlig offensichtlich, dass man dich hier veräppeln will.

Das Hauptproblem sehe ich bei der -möglicherweise- dubiosen Werkstatt, der das halbe Auto erneuern will…. Oder aber der Käufer hat es geschafft, den Wagen in wenigen Tagen durch falsche Behandlung zu demolieren.

Wenn ich 4 neue Felgen, Reifen und Lenkstange lese, ist der Käufer möglicherweise „eingeschlafen“ und auf einer 70er Zone mit Linkskurve weiter geradeaus gefahren und mit voller Wucht auf den Bordstein drauf gefahren.

Das ganze hat auch überhaupt nichts mit Fairness, Oldschool oder Ehre zu tun.
Wenn du den Wagen ehrlich beschrieben hast, solltest du kein schlechtes Gewissen haben.

Was erwarten manche Leute von einem 24 Jahre alten Allerwelts-Passat?
So ein Auto kostet doch weniger als ein Fahrrad!

Sollte sich der Tüv Prüfer massiv geirrt haben und all die Defekte übersehen haben, wovon ich keinesfalls ausgehe, dann soll der Käufer doch den anzeigen.

Den hauptsächlichen Grund, weshalb du den Wagen zurück nehmen willst, konnte man ja schon aus deinen Beiträgen herauslesen.
Du hast Angst vor ein Gerichtsprozess, die dir Kosten verursachen könnte.

Ich kann dich beruhigen:
In solch einem klaren Fall, ist man nicht auf hoher See oder in Gottes Hand. Falls deine Angaben in den Thread vollumfänglich der Wahrheit entsprechen, hat die gegnerische Seite keinerlei Chance da was geltend zu machen und das weiß auch jeder Anwalt, zu der er hingehen würde.

Auf die eventuellen, haltlosen droh-Briefe des gegnerischen Anwalt musst du auch gar nicht reagieren.
Erst wenn ein Brief vom Staatsanwaltschaft etc kommt, musst du tätig werden und glaube mir, die wird nie kommen.

Hast du jedoch was zu verbergen und / oder du hast hier was unvollständig oder geschönt beschrieben, dann nimm die Karre einfach zurück.

@Harig58 Das mag zwar auf Teile der Aufhängung zutreffen, aber z.B. die Felgen, warum sollte man die wechseln? Sind keine Verschleißteile, die wechselt man bei einer Delle oder wenn sie total verrostet sind. Aber damit hätte man keinen frischen TÜV mehr bekommen.

Und die Reifen, ja das sind Verschleißteile. Aber die waren offenbar dem TÜV noch gut genug, dem Käufer beim Kauf noch gut genug, nur jetzt der Werkstatt nicht mehr.

Aber klar, wenn die schon älter sind oder nur noch 3mm Profil haben, wird die Werkstatt zum Tausch raten. Dem TÜV reicht es aber und wenn es dem Käufer nicht reicht, hätte er das vor dem Kauf klären müssen. Im Gegensatz zur Aufhängung kann auch ein absoluter Autolaie ohne Hebebühne und Sachkenntnis die Reifen beurteilen.

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